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Falsche Restwertermittlung durch SV
Hallo,
ich habe mich gerade hier neu angemeldet weil ich hoffe hier vielleicht Hilfe zu finden.
Ich hatte am 14.03.2008 einen unverschuldeten Unfall. Ich habe einen Gutachter bestellt der eine Schadenhoehe von 20900 Euro sowie einen WBW von 24200 Euro ermittelt hat. Soweit so gut. Den Restwert hat er mit Hilfe von Autoonline (nicht von mir bekannt gewesen) mit 11330 Euro ermittelt. Ich wollte jetzt auf WBW - Restwert abrechnen und habe mich mit dem im Gutachten genannten Autohaus in Verbindung gesetzt. Jetzt das Problem mein Wagen ist ein rechtslenker. Das Autohaus moechte den Wagen jetzt nicht haben und die naechsten zwei Bieter auch nicht. Alle 3 sagen das es in Autoonline nicht klar geschildert wurde das es sich um einen Rechtslenker handelt. Ein Autohaus hat sogar bei dem SV angerufen und um Stellungnahme gebeten. Der hatte nur zur Antwort gegeben das sich dann die Versicherung und die Frau F....(ich) darum kuemmern muessen. Er haette angegeben das es sich um einen Rechtslenker handelt (auch wenn sehr klein angegeben) und pasta. Die Versicherung hat jetzt schon das Gutachten mit dem Anwaltsbrief das ich WBW-Restwert abrechnen moechte. Ich habe jetzt tierische Angst das ich auf dem Unfallwagen sitzen bleibe und keiner sich die Schuld annimmt. Ich schlafe schon seit zwei Wochen kaum habe 8 kg abgenohmen und fuehle mich einfach alleine gelassen und ueberfordert mit dem ganzen. Mein Anwalt hat auch nicht gerade einen Plan. Falls jemand Erfahrung mit sowas hat bitte Antworten.
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92 Antworten
Die Firma autoonline hat eine so genannte Abholgarantie. Wenn der SV also angegeben hat, das es ein Rechtslenker ist- wo man das im Angebot oder Gutachten klein schreiben kann ist für mich nicht nachvollziehbar- ist der Höchstbieter verpflichtet, dass Auto abzunehmen.
Auto-Online ist genauso eine Firma wie Control€xpert die für Versicherungen arbeiten und beide übrigends mal ganz nebenbei gesagt auch den selben Geschäftführer haben.
Von wen hast du denn den Gutachter bestellt? Eventuell von der DEKRA?
Hallo nochmal,
den Gutachter hat mir die Autowerkstatt entfohlen die natuerlich darauf spekuliert hatten zu reparieren. Autoonline hat nur eine Abholgarantie bis 10000 Euro. Restwert ist allerdings 11330 Euro.
Zitat:
Original geschrieben von Mensch_Maier
Auto-Online ist genauso eine Firma wie Control€xpert die für Versicherungen arbeiten und beide übrigends mal ganz nebenbei gesagt auch den selben Geschäftführer haben.
bist du dir da ganz sicher ? das glaube ich eher nicht ..
Ich muss auch noch dazu beifuegen das die Angebote nur noch bis 15.04.2008 bindend sind. Ich kann die doch nicht zwingen mein Auto abzuholen. Ein Bieter aus Berlin sagte mir auch noch ganz dreisst das ja jetzt auch bald der 15 te ist. Nachdem ich schon 6 mal mit ihm telefoniert hatte. Er sollte mir einen Ankaufschein zuschicken was er natuerlich nicht gemacht hat. Auf dem Wagen muessen auch noch Zoll und Steuern bezahlt werden die in dem Ankaufspreis enthalten sind aber was mit der Abwicklung auch etwas Zeit in Anspruch nimmt. Ich kann die Abwicklung allerdings erst starten wenn ich einen Kaeufer eintragen kann.
Das bei dem hohen Schaden der ermittelt wurde nur noch übrig bleibt auf Totaschadenbasis abzurechnen ist klar, da hier auch keine 130% Regel mehr greift.
In deinem Recht liegt es eigentlich dich darum zu bemühen das Auto für den angegebenen Restwert des Gutachters zu verkaufen. Kannst du aber nicht den Preis dafür erzielen und bekommst nur weniger dafür (also mal angenommen 10.000Euro) und kannst belegen das es durch sämtliche Bemühungen nicht möglich war das Auto für mehr Geld zu verkaufen. Dann muss die gegnerische Versicherung die Differenz des Betrages bezahlen für den das Auto tatsächlich nur verkauft werden kann.
Oder sie muss dir ein besseres unverbindliches Angebot machen. Aber das sollte dein RA eigentlich wissen.
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Zitat:
Original geschrieben von Mensch_Maier
Auto-Online ist genauso eine Firma wie Control€xpert die für Versicherungen arbeiten und beide übrigends mal ganz nebenbei gesagt auch den selben Geschäftführer haben.
bist du dir da ganz sicher ? das glaube ich eher nicht ..
Bin mir eigentlich sicher oder wir reden von zwei verschiedenen Auto-Online.
***EDITIERT - bitte Linkregeln beachten (Schreddi)***
@Mensch_Maier
Mensch Meier - ausgerechnet in einem Thread, wo mal ein vom Geschädigten beauftragter, unabhängiger, nicht weisungsgebundener, freier Kfz-Sachverständiger offensichtlich mal zwei kleine Fehler gemacht hat, verweist du hier auf die Versichererhasserseite Nr. 1
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
@Mensch_Maier
Mensch Meier - ausgerechnet in einem Thread, wo mal ein vom Geschädigten beauftragter, unabhängiger, nicht weisungsgebundener, freier Kfz-Sachverständiger offensichtlich mal zwei kleine Fehler gemacht hat, verweist du hier auf die Versichererhasserseite Nr. 1
Will keinen hier mit Absicht auf die Füße treten
Bloß in der Praxis habe ich schon genug Papier von denen bekommen und nach einiger Zeit benutze ich das dann für den Kamin
Zitat:
Original geschrieben von Mensch_Maier
Will keinen hier mit Absicht auf die Füße treten
Bloß in der Praxis habe ich schon genug Papier von denen bekommen und nach einiger Zeit benutze ich das dann für den Kamin
Wie, die von der Versichererhasserseite Nr. 1 schicken dir Papier ???
Hallo dane-gavin93,
diese Angebote sind bindend und zur Not genügt oftmals eine Nachricht an die Onlinebörse das sich die Bieter versuchen rauszureden. Sollten sich die Bieter dennoch nicht bereit erklären das abgegebene Gebot zu erfüllen, so können diese aus diesen Börsen ausgeschlossen werden. Da das Prognoserisiko die gegnerische Versicherung zu tragen hat und es findet sich kein gleichwertiger Aufkäufer hat die Versicherung auch die Differenz zum Verkaufspreis zu tragen. In diesem Fall sollte Ihr Anwalt der Versicherung die Möglichkeit geben, und das gegen einhellige Rechtssprechung, Ihr Fahrzeug nochmals anzubieten. Notfall ist der von Ihnen beauftragte Sachverständige für Ihren "erweiterten" Schadenersatz in Haftung zu nehmen, da dieser unter Umständen einen Fehler (den er ja bereits durch das Einstellen in eine Onlinebörse begann) getätigt hat. Nachverhandlungen und unter dem Hinweis der ablaufenden Frist sind nicht zulässig. Abgesehen davon wurde mit Kontaktaufnahme der Fristablauf unterbrochen und sollte der Bieter der Meinung sein er müsse das "Spielchen" mehrere Monate ziehen... ist dieses seine Sache. Ebenfalls sind Abhol-, Zoll- und sonstige Kosten IMMER zu Lasten des Bieters. Lassen Sie sich nicht einschüchtern und bestehen Sie auf Ihr Recht der vollständigen Erfüllung des Schadenersatz.
Hallo Hr. (?) xAKBx,
bei genau diesem Thema ist es kein "kleiner" Fahler mehr den das der beauftragte Sachverständige gemacht hat. Vielmehr zeigt es doch prägnant was für ein Schindluder zu Lasten der Geschädigten getrieben wird. Es werden utopische Angebote für, mehr oder weniger, einen Haufen Schrott abgegeben weil man weiß: "ich bekomme es eh nicht!" Auf Grund des damit erreichten Zahlenkontrukt wird auf Basis Totalschaden abgerechnet. Was dabei dem Geschädigten dann für Möglichkeiten bleiben sieht man ja jetzt offensichtlich: ein Verlust.
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
Zitat:
Original geschrieben von Mensch_Maier
Will keinen hier mit Absicht auf die Füße treten
Bloß in der Praxis habe ich schon genug Papier von denen bekommen und nach einiger Zeit benutze ich das dann für den Kamin
Wie, die von der Versichererhasserseite Nr. 1 schicken dir Papier ???
Neeee die Versicherer, die diese Firmen beauftragen und wollen dann immer darauf abrechnen
Zitat:
Original geschrieben von Mensch_Maier
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
Wie, die von der Versichererhasserseite Nr. 1 schicken dir Papier ???
Neeee die Versicherer, die diese Firmen beauftragen und wollen dann immer darauf abrechnen
Ich wuenschte die wuerden in meinem Fall danach abrechnen dann wuerde ich mir jetzt nicht soviele Sorgen machen. Aber denkt Ihr wirklich das die Versicherung die differenz auszahlt falls ich einen nicht so hohen Restwert erzielen kann.
Naja die rechnen ja gerade bei dir danach ab Und das ist nicht zum Vorteil.
Natürlich geht das, aber das muß dein Rechtsanwalt jetzt mit Dir einfädeln, dafür ist er da und dafür hast du ihn beauftragt das er deine Schadensansprüche beim gegnerischen Versicher durchsetzt.
Mich hat deine Aussage schon erschrocken, das dein RA jetzt auch nicht mehr weiter wüßte