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falscher Mangel im TÜV Bericht, Anspruch auf Erstattung der Mehrkosten?

Hallo zusammen,

Mitte letzten Monats wurde mein Auto zwecks Hauptuntersuchung beim TÜV (Hessen) vorgeführt.

Es wurde ein "erheblicher Mangel" festgestellt, und zwar sollte der "Spurstangenkopf rechts innen ausgeschlagen" sein. Ich wies den Prüfer vor Ort darauf hin, daß beide Spurstangen erst vor kurzem in einer Fachwerkstatt des Herstellers ausgetauscht wurden und es mir daher sehr merkwürdig vorkommt, daß nun schon wieder eine Spurstange bzw. deren Axialgelenk defekt sein sollte. Der Prüfer stimmte mir zu, daß "die Spurstangen neu aussehen", blieb aber bei seiner Diagnose.

Dennoch habe ich mir aufgrund dieser Diagnose eine neue Spurstange bestellt und wollte diese nun letzte Woche wiederum in einer Fachwerkstatt einbauen lassen, im Rahmen der Dialogannahme wurde allerdings innerhalb weniger Minuten festgestellt, daß die Spurstangen und Spurstangenköpfe beiderseits in einwandfreiem, neuwertigen Zustand sind. Allerdings sei das Traggelenk vorn rechts verschlissen. Dieses musste ich in Anbetracht der ablaufenden Frist für die Nachuntersuchung sowie meiner Terminplanung nun vor Ort für teuer Geld beschaffen und wechseln lassen. Die Nachuntersuchung war dann erfolgreich und die Plakette wurde zugeteilt.

Habe ich einen Aspruch gegen den TÜV, die Mehrkosten erstattet zu bekommen? (Hätte der TÜV das Traggelenk überprüft, so hätte ich erheblich preisgünstiger ein Ersatzteil beschaffen können und mir den Aufwand sowie Rückversand für die unnütz bestellte Spurstange gespart.)

Danke für sachdienliche Hinweise :)

Beste Antwort im Thema

Der TÜV ersetzt nicht die genaue Fehlerdiagnose in einer Werkstatt.

Der TÜV stellt die Auswirkung eines Defekts fest (z.B. ein erhöhtes Spiel, oder z.B. mangelnde Bremswirkung) und nicht dessen Ursache.

Das klingt nun klugscheisserisch aber die richtige Reihenfolge nach nicht bestandenem TÜV wäre gewesen nach Fehlerdiagnose ein Ersatzteil zu bestellen und einzubauen und nicht auf gut Glück mal Teile zu bestellen, zumal die verbauten ja offenbar neuwertig waren.

Richtigerweise hättest Du besser die Werkstatt, die kürzlich die neuen Spurstangenköpfe montiert hat mit dem Mangel konfrontiert.

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Zitat:

@ZfT schrieb am 7. September 2015 um 11:44:58 Uhr:

Habe ich einen Aspruch gegen den TÜV, die Mehrkosten erstattet zu bekommen?

Nein.

Nein, gegen den TÜV kommt man nicht an.

ich versteh das Problem nicht, ein Defekt lag ja vor, der TÜV-Prüfer hat sich vielleicht nur falsch ausgedrückt. Du hättest besser deine Werkstatt kontaktiert, anstatt auf gut Glück irgendwelche Teile zu bestellen.

Eher sollte sich deine Werkstatt an die Nase greifen, weil sie dich ins Messer laufen ließ. Das hätten die doch sehen müssen. Sicher war denen der bevorstehende TÜV-Termin bekannt, oder?

klar lag ein Defekt vor, da hab ich auch kein Problem mit. Ich habe auch nicht auf gut Glück Teile bestellt, sondern genau das, war im Untersuchungsbericht als defekt benannt war. Und der Unterschied zwischen einem Traggelenk und einer Spurstange/Axialgelenk ist selbst mir als Laie klar, dann sollte das ein TÜV-Experte doch erst recht unterscheiden können. Vor allem nach meinem expliziten Hinweis, daß die Spurstangen neu sind.

Zitat:

@birscherl schrieb am 7. September 2015 um 11:52:43 Uhr:

Nein.

Wieso nicht? Dafür bezahle ich doch die (nicht gerade niedrigen) TÜV-Gebühren.

Der TÜV ersetzt nicht die genaue Fehlerdiagnose in einer Werkstatt.

Der TÜV stellt die Auswirkung eines Defekts fest (z.B. ein erhöhtes Spiel, oder z.B. mangelnde Bremswirkung) und nicht dessen Ursache.

Das klingt nun klugscheisserisch aber die richtige Reihenfolge nach nicht bestandenem TÜV wäre gewesen nach Fehlerdiagnose ein Ersatzteil zu bestellen und einzubauen und nicht auf gut Glück mal Teile zu bestellen, zumal die verbauten ja offenbar neuwertig waren.

Richtigerweise hättest Du besser die Werkstatt, die kürzlich die neuen Spurstangenköpfe montiert hat mit dem Mangel konfrontiert.

Zitat:

@ZfT schrieb am 7. September 2015 um 13:11:30 Uhr:

Wieso nicht? Dafür bezahle ich doch die (nicht gerade niedrigen) TÜV-Gebühren.

Weil der TÜV nichts dafür kann, dass du das Traggelenk in einer Werkstatt hast richten lassen und keine Zeit hattest, selber ein günstigeres zu beschaffen.

Durch den Spurstangenkopf sind dir keine Mehrkosten entstanden, den konntest du ja zurückschicken

@TE: Du hattest beim TÜV eine HU beauftragt. Das ist etwas anderes als eine Fehlersuche/Analyse. Deine Mehrkosten, die in dem vermeintlichen Mehrpreis zwischen Werkstatt und "selbst beschafft" beim Material liegen sollen (Du glaubst ernsthaft, dass die Werke ihren ausgefallenen Preisaufschlag beim Material nicht mit 1 bis 2 Arbeitswerten, die es nun länger dauert, wieder rausholt?), wirst Du einerseits nicht belegen können (Qualitätsunterschiede / Dein Aufwand ist Dir nichts wert?) und andererseits hast Du es selbst zu verwantworten, wenn Du die Reparatur bis zum letzten Peng hinauszögerst.

Am besten machst Du Dir wegen der paar Euro die Arbeit und stellst für alles die Belege zusammen und gehst mal zu einer Erstberatung beim Anwalt. :)

Zitat:

@Matsches schrieb am 7. September 2015 um 13:20:53 Uhr:

Der TÜV ersetzt nicht die genaue Fehlerdiagnose in einer Werkstatt.

Da komm ich generell noch mit. :)

Zitat:

Der TÜV stellt die Auswirkung eines Defekts fest (z.B. ein erhöhtes Spiel, oder z.B. mangelnde Bremswirkung) und nicht dessen Ursache.

OK, dann sollte aber auch (nur) das auf dem Bericht stehen, und nicht fälschlicherweise ein konkretes Bauteil benannt werden (das gar nicht defekt ist), oder?

Zitat:

Das klingt nun klugscheisserisch aber die richtige Reihenfolge nach nicht bestandenem TÜV wäre gewesen nach Fehlerdiagnose ein Ersatzteil zu bestellen und einzubauen und nicht auf gut Glück mal Teile zu bestellen, zumal die verbauten ja offenbar neuwertig waren.

kein Problem, dann war mein Fehler wohl, den Untersuchungsbericht, auf dem sehr konkret draufsteht: "Spurstangenkopf vorne rechts innen ausgeschlagen (EM)" als gesicherte Diagnose anzusehen. ;)

Zitat:

Richtigerweise hättest Du besser die Werkstatt, die kürzlich die neuen Spurstangenköpfe montiert hat mit dem Mangel konfrontiert.

Die sehe ich da eher nicht in der Verantwortung, schließlich war "damals" eine Spurstange tatsächlich ausgeschlagen. (Das ausgebaute Teil hab ich hier und daran kann man es deutlich sehen.)

Zitat:

Weil der TÜV nichts dafür kann, dass du das Traggelenk in einer Werkstatt hast richten lassen und keine Zeit hattest, selber ein günstigeres zu beschaffen.

Auf keinen Fall, das hab ich auch nicht behauptet.

Zitat:

Durch den Spurstangenkopf sind dir keine Mehrkosten entstanden, den konntest du ja zurückschicken

Genau genommen bleibe ich auf den Rücksendekosten sitzen, das ist aber nicht das Problem. Mir geht es mehr um die ca. 50 Euro Differenz zwischen von der Werkstatt beschafftem vs. selbst beschafftem Querlenker/Traggelenk.

Zitat:

@TE: Du hattest beim TÜV eine HU beauftragt. Das ist etwas anderes als eine Fehlersuche/Analyse. Deine Mehrkosten, die in dem vermeintlichen Mehrpreis zwischen Werkstatt und "selbst beschafft" beim Material liegen sollen (Du glaubst ernsthaft, dass die Werke ihren ausgefallenen Preisaufschlag beim Material nicht mit 1 bis 2 Arbeitswerten, die es nun länger dauert, wieder rausholt?), wirst Du einerseits nicht belegen können (Qualitätsunterschiede / Dein Aufwand ist Dir nichts wert?) und andererseits hast Du es selbst zu verwantworten, wenn Du die Reparatur bis zum letzten Peng hinauszögerst.

Ich glaube Du hast mein Anliegen nicht ganz verstanden. :) Wie schon gesagt, ich sehe ja ein, daß eine HU keine Fehlerdiagnose ist, ich habe mich wohl davon täuschen lassen, das sich der Untersuchungsbericht (für mich als Laie) aber durchaus so anhört.

Die Arbeitswerte sind vom Hersteller vorgegeben und die Werkstatt zu der ich da fahre, hat keine Probleme mit mitgebrachten Teilen, das habe ich schon vorher geklärt. Übrigens wurde exakt das Teil, was ich ansonsten auch besorgt hätte, bestellt, insofern gibt's da keine Qualitätsunterschiede. Gewartet habe ich auch nicht bis zum letzen Tag, aber die Werkstatt meines Vertrauens ist etwas weiter weg von meinem Wohn- und Arbeitsort, dort komme ich nur alle paar Wochen mal vorbei.

Zitat:

Am besten machst Du Dir wegen der paar Euro die Arbeit und stellst für alles die Belege zusammen und gehst mal zu einer Erstberatung beim Anwalt. :)

Das wird ganz sicher nicht passieren. :) Mich interessiert eigentlich nur, inwieweit man Anspruch auf einen richtigen TÜV-Bericht hat, aus den bisherigen Antorten lese ich aber raus, das man wohl keine Chance hat. Ich werde es aber dennoch mal auf dem Kulanzweg beim TÜV versuchen.

Du könntest auch mal in den Jura-Foren schauen, ob es irgendwelche Urteile zu solchen Fällen gibt. Bist ja sicher nicht der erste, der einen mangelhaften TÜV-Bericht bekommen hat.

da habe ich tatsächlich etwas entdeckt:

http://www.frag-einen-anwalt.de/...chtigter-TUeV-Mangel---f262552.html

Passt natürlich nicht exakt auf meinen Fall und als juristischer Laie muss man da sicherlich vorsichtig sein, aber demnach hätte man wohl durchaus einen Anspruch.

Lässt sich mE schon auf deinen Fall übertragen – du hättest demnach Anspruch auf den Ersatz der Kosten, die durch die Diagnose in der Werkstatt "Spurstange nicht defekt" entstanden sind. Da du geschrieben hast, dass die das in wenigen Minuten festgestellt haben, müsstest du die wenigen Minuten ersetzt bekommen, natürlich nur, wenn die Werkstatt diese auch berechnet hat.

NEIN! Der verlinkte Fall liegt ganz anders. Dort gibt es gar keinen Mangel.

Das Kfz des TE hatte aber tatsächlich einen erheblichen Mangel. Spurstangenkopf und Traggelenk sitzen dicht beieinander und das resultierende Spiel der Radaufhängung durch das Traggelenk ist auch an der Spurstange fühlbar, wenn der TÜV'ler die seitlich verschiebbaren Platten unter der Vorderachse hin- und herbewegt. Die HU ist keine Fehleranalyse sondern eine Feststellung zur Frage der Verkehrssicherheit. Letztere war zutrffend verneint worden.

letzten Endes wolltest du klüger sein, als TÜV und Werkstatt zusammen, indem du ohne genaue Fehleranalyse Teile bestellt hast.

Du hättest schlicht abwarten sollen, was die Werkstatt dir sagt. Dann wären dir wahrscheinlich unnötige Kosten erspart geblieben. Du wirst nicht bestreiten können, dass das Bestellen der Spurstange deine persönliche Entscheidung war.

Du sagst selber du bist Laie.

Manchmal kann als Laie zuviel Eigeninitiative (oder übertriebenes "Sparen-Wollen"?) auch nach hinten losgehen.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 7. September 2015 um 15:16:47 Uhr:

NEIN! Der verlinkte Fall liegt ganz anders. Dort gibt es gar keinen Mangel.

Das Kfz des TE hatte aber tatsächlich einen erheblichen Mangel. Spurstangenkopf und Traggelenk sitzen dicht beieinander und das resultierende Spiel der Radaufhängung durch das Traggelenk ist auch an der Spurstange fühlbar, wenn der TÜV'ler die seitlich verschiebbaren Platten unter der Vorderachse hin- und herbewegt. Die HU ist keine Fehleranalyse sondern eine Feststellung zur Frage der Verkehrssicherheit. Letztere war zutrffend verneint worden.

Der verlinkte Fall liegt nicht ganz anders. In beiden Fällen hat der TÜV einen Mangel an der Spurstange attestiert, der nicht bestand.

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