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falscher motor im gekauften fahrzeug

Themenstarteram 2. Oktober 2008 um 8:23

hallöchen zusammen,

also ich habe folgendes problem: vor ca. 3 monaten kaufte ich mir bei einem gebrauchtwagenhändler einen älteren e30. es sollte ein 316i ....73 kw sein.

jetz war ich aufgrund eines vom mir bemerken stoßdämferschadens in der werkstatt und dort wurde mir gesagt, dass in dem fahrzeug ein 318 is motor mit 136ps.. ist!

auch misteriös ist, dass im kaufvertrag bj 12/93 steht, obwohl das datum zu K:18.11.1988 im brief steht.

nun meine frage: das ist doch eindeutig betrug oder?

kann mir jemand sagen wie ich jetz rechtlich vorgehen sollte?

meiner meinung nach müsste er das auto zurücknehmen und ich bekomme den kaufpreis rückerstattet...

liege ich da richtig?

danke im vorraus

mfg

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von micha457

soll doch froh sein das er bisschen mehr feuer in der kiste hat.

wenn ein 1.6er dazu noch eingetragen ist,ist doch alles paletti;-)

Eben nicht.

Wenn "Haben" (Fahrzeug) nicht zum "Soll" (Papiere) passt, dürfte der Fahrzeughalter zunächst einmal in Erklärungsnöte geraten. Und zwar im Falle einer Aufdeckung unterwegs oder nach Unfall sowohl gegenüber Ermitlungsbehörden und/oder Prüforganisationen als auch gegenüber Finanzamt und Versicherung.

Und wenn er dann schon eine Weile dieses Auto hat, wird die Glaubhaftmachung des Kaufs in diesem Zustand immer schwerer.

Schlussendlich ist der Fahrzeughalter für den vorschrifts- und ordnungsgemässen Zustand seines Fahrzeuges selbst verantwortlich, niemand sonst.

Bei Opel kann man anhand des kleinen Blechschildchens am Schlossträger einige Produktionssteuerdaten ablesen, die dann auch auf diversen Webseiten und Foren auseinanderklabustert werden können. Notfalls BMW-Werkstatt fragen ...

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Welcher Motor steht denn im Brief? Und welche Fahrgestellnummer steht da drinn? Passt die zum Auto? Kann es sein das der Händler dir versehentlich das falsche Fahrzeug mit Brief gegeben hat? Und vorallem welches Auto hast du auf dem Hof angeschaut und Probe gefahren?

Du weist ja was du gezahlt hast, schau dich im Internet um was ein 318is mit der Laufleistung und deinem Baujahr im Netz kostet. Da kannst du doch recht schnell sehen ob du übers ohr gehauen wurdest oder nicht. Vorausgesetzt mit den Papieren von deinem Fahrzeug stimmt alles.

Wenn die Papiere stimmen mit dem Auto sonst alles in Ordnung ist und du nicht zuviel für das Auto gezahlt hast versteh ich nicht ganz warum du das Auto wieder zurück geben willst?

Ansonsten frag ich mich warum du die Daten nicht schon beim Kauf verglichen hast.

Zitat:

Original geschrieben von blackleaf

hallöchen zusammen,

also ich habe folgendes problem: vor ca. 3 monaten kaufte ich mir bei einem gebrauchtwagenhändler einen älteren e30. es sollte ein 316i ....73 kw sein.

jetz war ich aufgrund eines vom mir bemerken stoßdämferschadens in der werkstatt und dort wurde mir gesagt, dass in dem fahrzeug ein 318 is motor mit 136ps.. ist!

auch misteriös ist, dass im kaufvertrag bj 12/93 steht, obwohl das datum zu K:18.11.1988 im brief steht.

nun meine frage: das ist doch eindeutig betrug oder?

kann mir jemand sagen wie ich jetz rechtlich vorgehen sollte?

meiner meinung nach müsste er das auto zurücknehmen und ich bekomme den kaufpreis rückerstattet...

liege ich da richtig?

danke im vorraus

mfg

Wer lesen kann, ist klar im Vorteil!

K ==> "Nummer der EG-Typgenehmigung oder ABE"

Datum zu K ist demnach das Erteilungsdatum der Typzulassung und hat nichts mit der Erstzulassung zu tun!

Siehe hier

Zitat:

Original geschrieben von blackleaf

dass im kaufvertrag bj 12/93 steht

wurde der e30 nicht nur bis 90' gebaut?

am 2. Oktober 2008 um 13:11

selbst dieses datum ist möglich, da er noch länger auf eine EZ warten musste im ausstellungsraum oder so vom Händler.

soll doch froh sein das er bisschen mehr feuer in der kiste hat.

wenn ein 1.6er dazu noch eingetragen ist,ist doch alles paletti;-)

Zitat:

Original geschrieben von micha457

soll doch froh sein das er bisschen mehr feuer in der kiste hat.

wenn ein 1.6er dazu noch eingetragen ist,ist doch alles paletti;-)

Eben nicht.

Wenn "Haben" (Fahrzeug) nicht zum "Soll" (Papiere) passt, dürfte der Fahrzeughalter zunächst einmal in Erklärungsnöte geraten. Und zwar im Falle einer Aufdeckung unterwegs oder nach Unfall sowohl gegenüber Ermitlungsbehörden und/oder Prüforganisationen als auch gegenüber Finanzamt und Versicherung.

Und wenn er dann schon eine Weile dieses Auto hat, wird die Glaubhaftmachung des Kaufs in diesem Zustand immer schwerer.

Schlussendlich ist der Fahrzeughalter für den vorschrifts- und ordnungsgemässen Zustand seines Fahrzeuges selbst verantwortlich, niemand sonst.

Bei Opel kann man anhand des kleinen Blechschildchens am Schlossträger einige Produktionssteuerdaten ablesen, die dann auch auf diversen Webseiten und Foren auseinanderklabustert werden können. Notfalls BMW-Werkstatt fragen ...

am 2. Oktober 2008 um 16:46

das eigentlich gröbste ist die steuerhinterziehung, die damit machst :)

Wir wissen ja nicht welcher Motor im Brief drinn steht, vielleicht ist es ja ein echter 318is und der Händler hat ihn als 316i verkauft weil er es nicht wuste? Ist es laut Papieren ein 316i aber der Motor von einem 318is ist eingebaut würde ich ihn auch zurückgeben, oder zumindestens würde ich mit dem Händler reden, vielleicht kann man sich darauf einigen wer das eintragen des Motors zahlt. Dem Händler aber Betrug vorwerfen würde ich erst mal nicht. Wer weis was der Vorbesitzter am Auto verändert hat und beim Kauf dem Händler nicht gesagt hat? Ein kenner sieht den unterschied sofort, aber jemand der sich nicht auskennt? Der sieht das es ein 4 Zylinder und dann wird das schon passen.

Mit Vermutungen und wenn und aber kommst Du nicht weiter und ist Dir vor allem nicht geholfen. Erstens muß über BMW oder TÜV/Dekra festgestellt werden, ob der richtige Motor oder ein 318is-Motor verbaut ist. Wenn falscher Motor, gibt es zwei Möglichkeiten: 1. Du willst den Wagen behalten. Dann prüfen, ob der Motor im Fahrzeug zulässig ist und mit Einzelabnahme von TÜV/Dekra abgenommen und in den Papieren eingetragen werden kann. Kosten würde ich mir vom Verkäufer erstatten lassen. 2. Du willst das Fahrzeug nicht : sofort mit dem Verkäufer Kontakt zwecks Rückabwicklung des Kaufs aufnehmen. Man sollte ihm nicht gleich arglistige Täuschung unterstellen, aber ihm deutlich machen, dass er keine Chance hat und wenn er nicht sofort zustimmt, Anwalt einschalten. Das große Problem in diesem Fall ist, daß nicht nur eine Steuerhinterziehung vorliegt, sondern das Fahrzeug komplett seine ABE verloren hat. Das Fahren mit diesem Fahrzeug wäre ein Straftatbestand, bei einem Schaden kann die Versicherung die Leistung komplett verweigern, von den eventuellen rechtlichen Folgen für den TE ganz zu schweigen. Daher ganz schnell und konsequent handeln.

am 2. Oktober 2008 um 21:34

Zitat:

Original geschrieben von Zoker

Wir wissen ja nicht welcher Motor im Brief drinn steht, vielleicht ist es ja ein echter 318is und der Händler hat ihn als 316i verkauft weil er es nicht wuste? Dem Händler aber Betrug vorwerfen würde ich erst mal nicht.

Erstmal mit dem Händler reden dann weiter sehen !

am 2. Oktober 2008 um 23:00

1) Der E30 wurde nur bis 1990 gebaut, Ausnahme der Kombi, glaube Mitte 1993 der letzte

2) Ein Fzg Bj 1993 sollte ein E36 sein oder einer der allerletzten Kombi, genannt Touring,

ansonsten ist alles sehr fragwürdig ( 3j Jahre rumstehn= KEIN Neufzg mehr, wer kauft sowas?)

(Klar der TE hat den Bmw JETZT erworben nicht damals...is klar, aber es sind da halt Fragen bzgl der Vergangenheit des Fzg

evtl Vorbesitzer etc..)

 

Am Block nach der Motorkennung schauen, im Netz etwas suchen, schon ist geklärt welche Maschine es tatsächlich ist!

Aber egal was wo wie, Ich zweifel an, das der TE einen seriösen Händler getroffen hat.

 

Fahre der TE zu einer Autorisierten BMW Niederlassung, frage Er dort nach, Dauert..ca 15-20Min dann weiß

der TE alles über sein FZG und danach würde Ich Empfehlen den erhaltenen Daten entsprechend zu Handeln.

( Entweder Zurückgabe oder Preisrabatt etc...Geschmackssache)

Aber ERST Daten bzgl des Bmw suchen, danach zu dem Verkäufer...der Kluge Mensch baut VOR oder?

 

DucFan

 

PS: Welcher Händler kauft ein FZg an ohne jede Kleinigkeit von dem Fzg Untersucht zu haben?

Zumindest kein Seriöser!!

Zitat:

Original geschrieben von DucFan 900SS

 

PS: Welcher Händler kauft ein FZg an ohne jede Kleinigkeit von dem Fzg Untersucht zu haben?

Zumindest kein Seriöser!!

Mit Verlaub: Blödsinn...

Welcher Händler untersucht bei einem "Altfahrzeug" (schön, dass es überhaupt noch welche gibt, die sich

im Gewährleistungshype trauen, damit zu handeln)

, vermutlich zum entsprechend recht geringen

Preis, schon jede Kleinigkeit??

Gar nicht mal so unwahrscheinlich, dass ein geringfügig grösserer Motor nicht auffällt.

Dann muss er natürlich das Fahrzeug zurücknehmen.

Zitat:

Original geschrieben von HelldriverNRW

vermutlich zum entsprechend recht geringen Preis, schon jede Kleinigkeit??

bingo!

ich würde sogar darauf tippen, dass das fahrzeug "im kundenauftrag" vom händler verkauft worden ist, damit dieser überhaupt noch einen gewinn damit erzielen kann/könnte.....

aber hier sind wir auf den te angewiesen, das er sich mal zu wort meldet.....

Geb hier mal die letzten 7 Zeichen aus deiner Fahrgestellnummer ein:

http://www.bmwarchiv.de/vin/bmw-vin-decoder.html

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