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Falscher Segen für Tausende Autos
http://www.gea.de/.../falscher+segen+fuer+tausende+autos+.2720792.htm
...und jetzt darf ich nochmals zum TÜV und es auch noch selber zahlen...
Beste Antwort im Thema
Öhem, moment mal. Wenn ich mit meinem recht neuen, nicht tiefergelegten und unverspoilerten Serienauto in eine anerkannte Prüfstätte gefaren wäre, dort zufällig an den betreffenden Prüfer geraten wäre und ich nun die ungültige HU auf meine Kosten noch mal durchführen lassen müsste, würde ich zum ersten mal in meinenm Leben meine Rechtsschutzversicherung bemühen...
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37 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von dratschi
http://www.gea.de/.../falscher+segen+fuer+tausende+autos+.2720792.htm
...und jetzt darf ich nochmals zum TÜV und es auch noch selber zahlen...
Also wie ich das sehe sind das zwei Möglichkeiten:
a) Deine Werkstatt, bei der du die HU beauftragt hast, hat diese illegal machen lassen. -> Dann hast du ANsprüche gegenüber der Werkstatt und diese muss für deine Kosten aufkommen. Evtl musst du deine Ansprüche direkt gegenüber dem Gutachter stellen, was vermutlich schwieriger wird.
b) Du wusstest davon, dass die HU nicht sauber ist (z.B. weil der Wagen so nicht HU fähig wäre) und hast bewusst die HU dort "unter der Hand" machen lassen -> Du kannst von Glück sprechen, wenn du NUR die kosten einer regulären HU zahlen darfst und nicht noch eine Anzeige wegen (beihilfe zur) Urkundenfälschung abbekommst. In dem Fall: Zu recht darfste nochmal zahlen.
Also ich verstehe es so das nur die Fahrzeuge nochmal zum TÜV müssen die die illegale Plakette drauf haben.
Zitat:
Mindestens 1 200 Autos mit dem Kennzeichen RT sollen im vergangenen Jahr von ihm Plaketten bekommen haben. Sie alle müssen erneut auf den Prüfstand. Denn ihre Hauptuntersuchung ist ungültig und eine neue ist fällig.
warum nochmal zahlen? Die Leistung wurde doch nie erbracht und damit schuldet dir wie werkstatt immernoch die bezahlte Leistung....
Zitat:
Original geschrieben von Diedicke1300
Also ich verstehe es so das nur die Fahrzeuge nochmal zum TÜV müssen die die illegale Plakette drauf haben.
Nee, nee,
alle vom betreffenden Prüfer untersuchten Fahrzeuge müssen nochmals geprüft werden. Dass da der Arbeitgeber des Prüfers so einfach wegkommt, kann ich nicht ganz glauben...
Hallo, Dratschi,
das Problem dürfte sein, dass sehr viele dieser Fahrzeughalter wussten, dass sie die Plakette eigentlich gar nicht hätten bekommen dürfen und offensichtlich ein gewisses Bakschisch für die Erteilung der Plaketten gezahlt haben.
Es dürfte sich nachträglich nicht mehr ermitteln lassen, bei wem dieses so war, wer einfach aus Faulheit des Prüfers eine Plakette ohne jegliche Prüfung und wer die Plakette ordnungsgemäß bekommen hat.
Du kannst die Kosten natürlich bei diesem Prüfer oder bei der Werkstatt eintreiben, in der Du Dein Fahrzeug hattest, müsstest aber damit rechnen, dass dann genau überprüft wird, ob bei Deiner Prüfung alles in Ordnung gewesen sein kann.
Das heißt allerdings noch nicht, dass Du das Geld tatsächlich bekommst.
Viele Grüße,
Uhu110
Öhem, moment mal. Wenn ich mit meinem recht neuen, nicht tiefergelegten und unverspoilerten Serienauto in eine anerkannte Prüfstätte gefaren wäre, dort zufällig an den betreffenden Prüfer geraten wäre und ich nun die ungültige HU auf meine Kosten noch mal durchführen lassen müsste, würde ich zum ersten mal in meinenm Leben meine Rechtsschutzversicherung bemühen...
Zitat:
Original geschrieben von uhu110
Du kannst die Kosten natürlich bei diesem Prüfer oder bei der Werkstatt eintreiben, in der Du Dein Fahrzeug hattest, [...]
Das heißt allerdings noch nicht, dass Du das Geld tatsächlich bekommst.
Ich beauftrage doch nicht einen bestimmten Prüfer mit der HU, sondern dessen Arbeitgeber, also die Prüforganisation. Sprich: Ich fahre zum TÜV, zur DEKRA oder zur GTÜ, nicht zu Herrn Schmidt, Herrn Meier oder Herrn Müller. Von daher muss doch die Prüforganisation ihren Kunden gegenüber haften, wenn einer ihrer Mitarbeiter Mist baut.
Zitat:
Original geschrieben von Hannes1971
Ich beauftrage doch nicht einen bestimmten Prüfer mit der HU, sondern dessen Arbeitgeber, also die Prüforganisation. Sprich: Ich fahre zum TÜV, zur DEKRA oder zur GTÜ, nicht zu Herrn Schmidt, Herrn Meier oder Herrn Müller. Von daher muss doch die Prüforganisation ihren Kunden gegenüber haften, wenn einer ihrer Mitarbeiter Mist baut.
Dann lies das doch nochmal richtig:
Für die falsch bescheinigten Prüfberichte wurde er unterschiedlich bezahlt: Manchmal von den Werkstattbetreibern, manchmal von den Fahrzeughaltern selbst. Letztere wussten angeblich dann Bescheid, wenn es um Änderungsgutachten der Kategorie tiefer, breiter, lauter ging, für die sie normalerweise den amtlichen Segen niemals bekommen hätten. In diesem Fall war das alles kein Problem.
Die "normalen" sind anscheinend gar nicht erst in den Genuss dieser speziellen Dienstleistung gekommen.
Allerdings wäre es etwas naiv zu glauben, dass die Vorgehensweise dort einzig in Deutschland ist/war.
Dort ist es halt heraus gekommen.
Zitat:
Original geschrieben von AndyB1971
Die "normalen" sind anscheinend gar nicht erst in den Genuss dieser speziellen Dienstleistung gekommen.
Richtig. Es geht ja hier nicht um den "Otto-Normal-Fahrer", sondern um die, die wissentlich Geld für die gefakte Plakette bezahlt haben.
Zitat:
Mindestens 1 200 Autos mit dem Kennzeichen RT sollen im vergangenen Jahr von ihm Plaketten bekommen haben. Sie alle müssen erneut auf den Prüfstand. Denn ihre Hauptuntersuchung ist ungültig und eine neue ist fällig.
»Nach den Ermittlungen der Kriminalpolizei wurde auch Ihr Fahrzeug von dem Prüfingenieur geprüft«, heißt es im Schreiben des Landratsamts, das alle 1 200 Autobesitzer aus dem Kreis Reutlingen erhalten. Verbunden mit der Aufforderung, innerhalb von vier Wochen eine neue Hauptuntersuchung machen zu lassen.
Das verstehe ich so, als würden alle von ihm durchgeführten HU für ungültig erklärt da man nicht weiß, welche gekauft waren und welche nicht...
Zitat:
Original geschrieben von MartinSHL
Zitat:
Original geschrieben von AndyB1971
Die "normalen" sind anscheinend gar nicht erst in den Genuss dieser speziellen Dienstleistung gekommen.
Richtig. Es geht ja hier nicht um den "Otto-Normal-Fahrer", sondern um die, die wissentlich Geld für die gefakte Plakette bezahlt haben.
Falsch. Die HU-Gutachten für die "Normalen" sind ja ebenfalls ungültig, wenn sie von diesem Prüfer stammen.
Könnt Ihr bei Eurem Prüfer definitiv ausschließen, daß er so etwas macht? Und wenn er das macht und Eure Prüfungen dadurch ungültig werden, darf ich Euch auch zur Fraktion der illegalen Tiefer-Härter-Lauter-Hobbytuner zählen?
Zitat:
Original geschrieben von meehster
Könnt Ihr bei Eurem Prüfer definitiv ausschließen, daß er so etwas macht?
ja kann ich. und das sollte auch auch jeder "hobbytuner". da ein prüfer der gts z.b. einzelabnahmen nicht machen kann und darf (und nur DIESE eintragungen sind "ansichtssache") sollte das auch für jeden hobbytuner nachfollziehbar sein. den die auflagen stehen ja in den gutachten drinne. somit kann JEDER der lesen kann selbst nachschauen ob eine eintragung koscher ist oder nicht. ich mache sowas seit über 15 jahren und musste noch NIE wegen einer tiefer, breiter, lauter abnahme im sinne von §19 die auch ein gts prüfer machen kann und darf wieder nach hause geschickt ohne koschere papiere. weil man sich eben auf solch eine abnahme vorbereiten kann -> gutachten lesen und selbst nachkontrollieren. somit hat der prüfer nurnoch eine letzte kontrolle zu machen. und deshalb kann das auch jeder ganz einfach selbst kontrollieren in so einem falle.
ach ja @topic
der prüfer um den es hier geht das is n alter hut. wie man aus dem artikel auch rauslesen kann hat der schon vorher in le sein. der kerl war sehr bekannt für seine "prüfungen". das der solange "arbeiten" konnte ist schon ein wunder. und nein...ich gehe zuminderst immer zum echten tüv
allerdings muss man aber auch zwangsweise den schwarzen peter bei der gts suchen. eine werkstatt die nicht hu fähig ist (also auf deutsch: keinen bremsenprüfstand haben)....hier darf man keine prüfungen durchführen!
Zitat:
Original geschrieben von DerMatze
warum nochmal zahlen? Die Leistung wurde doch nie erbracht und damit schuldet dir wie werkstatt immernoch die bezahlte Leistung....
Das ist eben die Frage, wie das zu bewerten ist. Als das Auto meiner Frau in der Werkstatt war zwecks Inspektion und TÜV, da bekam ich hinterher vom Werkstattmeister zwei Rechnungen: die eine von der Werkstatt mit den Reparaturen und die andere vom KÜS, der die Werkstatt besucht hat, um dort die Prüfungen durchzuführen. Letztere Rechnung wurde also nur durchgereicht.
Rechtlich ist das wahrscheinlich schon so zu bewerten, dass man hinsichtlich der HU gar keinen Vertrag mit der Werkstatt hat, denn eine gewöhnliche Autowerkstatt darf nun mal keine HU selbermachen. Deswegen holt sie sich ja die staatlich zugelassenen Prüfer ins Haus. Damit gehe ich davon aus, dass man der Werkstatt gegenüber keinerlei Ansprüche hat, denn mit dieser besteht hinsichtlich der HU gar kein Vertrag. Es war lediglich eine Gefälligkeitsleistung von ihr, den Prüfer heranzuorganisieren und das Geld vorzustrecken.
Anders sieht es bei der Organisation aus, zu der der Prüfer gehört (TÜV, Dekra, KÜS oder wer auch immer). Diese würde ich als Vertragspartner sehen; der Prüfer selbst ist nur ein Angestellter von ihr. Wobei ich auch da nicht sicher bin. Das, was der Prüfer macht, geht ja schon in Richtung hoheitliche Aufgabe des Staates; schließlich vergibt er amtlich anerkannte Prüfplaketten. Möglicherweise ist solch Prüfer damit ähnlich zu bewerten wie ein Notar, und er ist nicht Angestellter seiner Organisation, sondern von der Organisation beauftragter, staatlich bestellter Freelancer. Die Organisation (TÜV, Dekra etc.) stellt also nur die Infrastruktur, etwa eine Prüfhalle mit den Geräten oder auch die Buchhaltung und hat in dieser Hinsicht ein Vertragsverhältnis mit dem Prüfer.
Für diese Version spricht, dass dem Bericht zufolge die GTS (die Organisation jenes Schummelprüfers) jede Verantwortung von sich weist unter Berufung auf die Tatsache, dass seine Legitimation ordnungsgemäß geprüft worden sei. Die sagen also, dass sie von dem Schmu nichts wissen konnten, weil der Prüfer - ihr Vertragspartner - eine ordnungsgemäße Legitimation im Sinne der staatlichen Zulassung für derartige Prüfungen vorweisen konnte. Diese Argumentation zieht dann und nur dann, wenn das Vertragsverhältnis der Prüfung tatsächlich nur zwischen dem Fahrzeughalter und dem Prüfer selbst zustandekommt. Ich vermute daher, dass dem so ist und die Organisation somit nur die Rahmenbedingungen bereitstellt, damit der Prüfer sich auf seine Aufgabe konzentrieren kann.
Dann aber sind jegliche Schadenersatzforderungen direkt an den kriminellen Prüfer zu richten. Der haftet mit Haus und Hof, aber mit Blick auf die hohe Zahl der Geschädigten und die Tatsache, dass er das nicht erst seit gestern macht, gehe ich davon aus, dass sein Vermögen nicht mal ansatzweise reichen wird, um alle Forderungen zu erfüllen. Die Geschädigten schauen dann also genauso in die Röhre wie die Gläubiger bei einer Insolvenz (auf die es effektiv auch hinauslaufen wird).
Zitat:
Original geschrieben von Hannes1971
Öhem, moment mal. Wenn ich mit meinem recht neuen, nicht tiefergelegten und unverspoilerten Serienauto in eine anerkannte Prüfstätte gefaren wäre, dort zufällig an den betreffenden Prüfer geraten wäre und ich nun die ungültige HU auf meine Kosten noch mal durchführen lassen müsste, würde ich zum ersten mal in meinenm Leben meine Rechtsschutzversicherung bemühen...
Das kannst Du gerne machen. Ich fürchte nur, Dein Anwalt wird Dir genau das erklären, was ich oben geschrieben habe. Es sei denn, er findet doch einen Weg, der Organisation Mitwissen nachzuweisen, aus dem Mitschuld abzuleiten wäre.
Zitat:
Original geschrieben von Hannes1971
Ich beauftrage doch nicht einen bestimmten Prüfer mit der HU, sondern dessen Arbeitgeber, also die Prüforganisation. Sprich: Ich fahre zum TÜV, zur DEKRA oder zur GTÜ, nicht zu Herrn Schmidt, Herrn Meier oder Herrn Müller. Von daher muss doch die Prüforganisation ihren Kunden gegenüber haften, wenn einer ihrer Mitarbeiter Mist baut.
Das ist eben die Frage. Ich rechne damit, dass diese Organisationen nur das Vertragsverhältnis zum staatlich zugelassenen Prüfer vermitteln und damit selbst nicht Vertragspartner sind. Damit haften sie dann auch nicht.
Zitat:
Original geschrieben von AndyB1971
Dann lies das doch nochmal richtig:
Für die falsch bescheinigten Prüfberichte wurde er unterschiedlich bezahlt: Manchmal von den Werkstattbetreibern, manchmal von den Fahrzeughaltern selbst. Letztere wussten angeblich dann Bescheid, wenn es um Änderungsgutachten der Kategorie tiefer, breiter, lauter ging, für die sie normalerweise den amtlichen Segen niemals bekommen hätten. In diesem Fall war das alles kein Problem.
Die "normalen" sind anscheinend gar nicht erst in den Genuss dieser speziellen Dienstleistung gekommen.
Ich denke doch. Ein Prüfer kann von einer Werkstatt herbeigerufen werden, um für deren Kunden in den Räumlichkeiten der Werkstatt die Abnahme durchzuführen (sofern dort alle benötigten Gerätschaften vorhanden sind). In dem Fall wird die Werkstatt als Kundenservice das Geld vorstrecken und sich von ihren Kunden dann zurückholen. Oder der Kunde macht es wie ich und fährt mit seinem Auto in ein Prüfzentrum der Organisation. Dann prüft der Prüfer das Auto direkt, ohne dass noch eine Werkstatt dazwischenhängt. In beiden Fällen könnte auch Otto Normalverbraucher betroffen sein.
Zitat:
Rechtlich ist das wahrscheinlich schon so zu bewerten, dass man hinsichtlich der HU gar keinen Vertrag mit der Werkstatt hat, denn eine gewöhnliche Autowerkstatt darf nun mal keine HU selbermachen. Deswegen holt sie sich ja die staatlich zugelassenen Prüfer ins Haus. Damit gehe ich davon aus, dass man der Werkstatt gegenüber keinerlei Ansprüche hat, denn mit dieser besteht hinsichtlich der HU gar kein Vertrag. Es war lediglich eine Gefälligkeitsleistung von ihr, den Prüfer heranzuorganisieren und das Geld vorzustrecken.
Anders sieht es bei der Organisation aus, zu der der Prüfer gehört (TÜV, Dekra, KÜS oder wer auch immer). Diese würde ich als Vertragspartner sehen; der Prüfer selbst ist nur ein Angestellter von ihr. Wobei ich auch da nicht sicher bin. Das, was der Prüfer macht, geht ja schon in Richtung hoheitliche Aufgabe des Staates; schließlich vergibt er amtlich anerkannte Prüfplaketten. Möglicherweise ist solch Prüfer damit ähnlich zu bewerten wie ein Notar, und er ist nicht Angestellter seiner Organisation, sondern von der Organisation beauftragter, staatlich bestellter Freelancer. Die Organisation (TÜV, Dekra etc.) stellt also nur die Infrastruktur, etwa eine Prüfhalle mit den Geräten oder auch die Buchhaltung und hat in dieser Hinsicht ein Vertragsverhältnis mit dem Prüfer.
Na ja, ein bisschen davon war richtig. Es empfiehlt sich eine kurze Lektüre der StVZO, Anlage VIIIb/d sowie ein Bemühen von Tante google mit den Stichworten Amtshaftung, beliehene Person, betraute Person und amtlich anerkannte Überwachungsorganisation (aaÜO). Nur mal so in Kürze:
Alle aaÜO wie TÜV, DEKRA, KÜS, GTÜ, GTS und wie sie alle heißen, sind beliehene Personen und somit Behörde im Sinne des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Klingt doof, aber die jeweilige Gesellschaft zählt als juristische Person. Die jeweilige aaÜO ist (bei der Durchführung der HU) hoheitlich, weil staatsentlastend, tätig.
Die aaÜO haben ihrerseits die Prüfingenieure mit der Durchführung der betreffenden Arbeiten betraut.
Etwaige Ansprüche im Zusammenhang mit den durchgeführten Prüfungen sind immer gegen das betreffende Land zu richten, welches die betreffende aaÜO beliehen hat. Das Land wird sich im Umkehrschluss natürlich wieder an die aaÜO wenden, da diese das Land intern von jeglicher Haftung freizustellen hat (StVZO Anlage VIIIb Pkt. 2.6).
Merke: den einzelnen Prüfingenieur kann man verwaltungsrechtlich nicht belangen, maximal kann man zivilrechtlich gegen ihn vorgehen.
Die einzelnen Prüfingenieure sind nicht unbedingt bei der sie tragenden Organisation "angestellt", bei TÜV und DEKRA ist das sicher der Fall, bei den "freien" Überwachern ist das nicht zwingend so, aber das spielt auch nicht wirklich eine Rolle.
Noch kurz zu den Werkstätten:
Eine Werkstatt kann, wenn sie alle Anforderungen nach Anlage VIIId StVZO erfüllt, auf Antrag bei einer oder mehreren aaÜO als Prüfstützpunkt anerkannt werden. Nur dann dürfen dort die im Genehmigungsbogen aufgeführten Untersuchungen durch die betrauten Prüfingenieure durchgeführt werden.
Ausnahme: Bei TÜV (West) und DEKRA (Ost) gibt es auch noch eigene werkstattunabhängige Technische Prüfstellen (Netz der TP). Hier sind wiederum amtlich anerkannte Sachverständige (aaS) angesiedelt. Diese sind selbst beliehene Person und somit Behörde im Sinne des VwVfg. Sie machen z.B. die Personenprüfungen (Fahrerlaubnisse) und Vollgutachten. Diese aaS haften selbst für den "Mist", den sie verzapfen.
Beliehene Personen gibt es mehrere Beispiele, z.B. die Schornsteinfeger, Vermesser und ggfls. auch Notare.
Gardiner