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Falscher Verkäufer Name im ADAC Kaufvertrag Privat Strafbar?
Guten Tag,
Ich habe mir vor kurzem einen VW Golf 6 gekauft von Privat. Allerdings war der Golf nicht auf den Herren Angemeldet/Zugelassen.
Wir haben einen ganz normalen Adac Kaufvertrag ausgefüllt Privat an Privat.
Alerdings hatte er keinen Ausweis oder so dabei.
Ich konnte das Auto ganz normal anmelden und mit dem Auto ist sonst auch alles in Ordnung.
Aber kann ich etwas dagegen tun das er Falsche Daten unter (Verkäufer ) angegeben hat ? ist der Vertrag trotzdem gültig etc? Strafrechtlich?
Weil an der Adresse finde ich Ihn nicht, wollte die Daten abgleichen ,falls doch was sein sollte.
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17 Antworten
Äußerst merkwürdig.Wo haste den die Kiste gekauft?Ist die auf der Strasse ein Rucksackhändler übern Weg gelaufenOhne Ausweis
Mit Handschlag wie aufen Basar....Ich würde mal "Beim Freund und Helfer" nachfragen.Wenn ich ein Auto kaufe, müssen die Daten im Vertrag schon stimmen,auch wenn der Verkäufer aus "Ostunterpakhausen" kommt.
Alles andere ist Betrug....Achso hier Golf5
Lg
Steht doch der alter Besitzer/ Kennzeichen im Brief.
Dürfte ja wohl rauszukriegen sein was danach passiert ist..
Hast du mal Fahrgestellnummer vom Auto/ Brief kontrolliert?
Wenn mit dem Auto alles in Ordnung ist, dann musst Du Dir keine Gedanken machen.
(Mit "alles in Ordnung" meine ich auch: Nicht geklaut usw. was aber nicht sein sollte, denn das wäre bei der Anmeldung aufgefallen. Vielleicht gehörte es seiner Freundin und die weiß noch nichts von ihrem "Glück", dass sie kein Auto mehr hat).
Grundsätzlich ist das gar kein Problem, wenn der Verkäufer nicht derselbe ist, als der, der im Kfz-Brief steht. Ich habe auch schon ein Auto (wahrscheinlich zu billig) verkauft und der Käufer hat es sofort wieder weiter verkauft. Das ist absolut in Ordnung. Der zweite Käufer sollte sich halt schon einen Eigentumsnachweis des Verkäufers (hier: von meinem Käufer) zeigen lassen. Den Kaufvertrag zum Beispiel. Eine Rückfrage beim in den Papieren eingetragenen Menschen kann in diesem Fall auch nicht schaden - um nichts geklautes zu "kaufen", das wäre dann ziemlich doof.
Deine Geschichte ist seltsam, vor allem deshalb, weil Du den Verkäufer nicht ausindig machen kannst, aber grundsätzlich ist das kein Problem.
Lass die Geschichte auf sich beruhen und freu Dich an dem Auto...
Wenn einer was von Dir will wird er sich schon melden. Wecke keine schlafenden Hunde...
Trotzdem ist das ne gute Idee:
Zitat:
@Frank.k74 schrieb am 1. Mai 2021 um 06:58:28 Uhr:
Hast du mal Fahrgestellnummer vom Auto/ Brief kontrolliert?
Die Fahrgestellnummer steht an einfachsten zu finden rechts unten (von außen gesehen) in der Windschutzscheibe... Die sollte dann schon übereinstimmen mit der in den Papieren eingetragenen...
Sonst ist beim nächsten TÜV "Ende Gelände", denn der vergleicht das sicher und immer!
Fahrgestellnummer stimmt in Brief und Schein überein sowie im Vertrag . Wir haben uns auf einem Parkplatz im Industriegebiet getroffen , wo das Fahrzeug abgemeldet stand.
Fahrzeug ist auch nicht als gestohlen gemeldet oder sonstiges , habe die Fin prüfen lassen .
Er hat es wahrscheinlich so wie ich gesagt bekommen habe mit falschen Namen weiterverkauft
( nicht angemeldeter Händler ) als privat , ist das denn trotzdem rechtens mit dem falschen Namen im Feld Verkäufer ?
1 Fehler war schon das man ein Auto irgendwo aufem Parkplatz kauft.
2 Fehler : Ohne Personalausweis sowieso schon mal nicht .
Bist du Probe gefahren?
Zitat:
@VegaZ62 schrieb am 1. Mai 2021 um 11:47:34 Uhr:
.... ist das denn trotzdem rechtens mit dem falschen Namen im Feld Verkäufer ?
Definitiv JA !
Du bräuchtest nicht mal einen schriftlichen Vertrag machen, trotzdem ist der Kauf gültig, rechtens und völlig in Ordnung.
Geld gegen Auto, mit Handschlag, kein Problem.
Ein gültiger Vertrag kommt auch mündlich zustande, wenn der Kaufgegenstand eindeutig bestimmt ist und ein Preis genannt wird, mit dem beide einverstanden sind. Klar ist es besser, was schriftliches zu haben, (falls später Probleme auftauchen), aber grundsätzlich ist das, was Du hast, absolut ausreichend.
Ist halt dann wie auf dem Flohmarkt, da weißt Du auch nicht, wie der Anbieter heißt. Auch hier wäre es doof, geklaute Dinge zu kaufen, denn die muss man dann im "Bedarfsfall" wieder ersatzlos rausrücken...
Wenn Du mit dem Auto zufrieden bist, dann begrab das "Thema", alles ist gut.
Egal wo Du es gekauft hast oder ob Du es zur Probe gefahren hast. Das ist auch nicht das Thema hier.
Zitat:
@VegaZ62 schrieb am 1. Mai 2021 um 11:47:34 Uhr:
Fahrgestellnummer stimmt in Brief und Schein überein sowie im Vertrag .
Wichtiger ist, ob auch das AUTO dieselbe Nummer hat !!!
Brief, Schein und Vertrag schön und gut. Aber passt das Auto dazu???
Das wird bei der Anmeldung nämlich NICHT geprüft.
De Nummer am Auto musst Du prüfen lassen, nicht die auf dem Papier (wenn Du schon was prüfst...)
Ich bin mit dem Fahrzeug zufrieden , hat immer hin auch frisch tüv bekommen .
Die Nummer am Auto kann ich mal nachher gegen checken ! Sollte aber passen , hoffe ich .
War nur neugierig nicht das Cube Macher Probleme bekomme wegen dem Namen , naja , das Auto ist angemeldet auf mich und hat frischen tüv , FIN Prüfung passt auch .
Ich finde das schon erstaunlich wie viele die Fin beim Kauf nicht vergleichen.
Bei meinen letzten beiden Autos haben das die Käufer auch nicht gemacht.
Zitat:
@lago44q schrieb am 1. Mai 2021 um 13:33:25 Uhr:
Ich finde das schon erstaunlich wie viele die Fin beim Kauf nicht vergleichen.
Bei meinen letzten beiden Autos haben das die Käufer auch nicht gemacht.
Ja, das kann ich auch nicht verstehen. Vor allem besonders auch deshalb nicht, wenn man doch weiß, dass tausende Blanco-Kfzscheine und -Briefe aus Zulassungsstellen entwendet wurden.
Der TE scheint auch die Ruhe weg zu haben. Er schreibt:
"Die Nummer am Auto kann ich mal nachher gegen checken ! Sollte aber passen , hoffe ich ".
ICH wäre längst am Auto gewesen um das nachzusehen und es "aus dem Kreuz" zu kriegen.
Aber wenn er sagt, ER war mit dem Auto beim TÜV, dann sollte das schon wrklich okay sein. (Hoffentlich war ER das selbst, der bem TÜV war und nicht nur der imaginäre Verkäufer....)
Trotzdem: Ich hätte das SOFORT nachgesehen. Geht ja schnell ohne was aufmachen zu müssen und wenn die letzten 3 Ziffern stimmen, dann stimmt der Rest auch.
Da gebe ich Dir recht.
Und ich verkaufe auch nur mit einem gültigen Personalausweis den ich mir zusätzlich immer noch fotografiere.
Wer da nicht mitspielt darf gehen.
Ich habe jetzt eben nach gesehen die Nummer am Auto stimmt mit den Papieren überein .
Zitat:
@lago44q schrieb am 1. Mai 2021 um 16:12:46 Uhr:
Da gebe ich Dir recht.
Und ich verkaufe auch nur mit einem gültigen Personalausweis den ich mir zusätzlich immer noch fotografiere.
Wer da nicht mitspielt darf gehen.
Stimme dem nicht zu. Als Tipp für alle anderen (besonders wenn es "nur" um den Kauf eines Gebrauchtwagens geht): Ausweis vorzeigen sowie Ausweisnummer abschreiben lassen ist kein Problem. Lasst aber besser keine Kopien oder Fotos davon machen. Gab im Bekanntenkreis den Fall, dass mit einer Ausweiskopie Geld am Schalter abgehoben werden konnte. Am Ende war die Bank schuldig und der Schaden wurde erstattet, aber trotz dessen eine lehrreiche Aktion.
Zitat:
@e.schott schrieb am 02. Mai 2021 um 11:9:25 Uhr:
Lasst aber besser keine Kopien oder Fotos davon machen.
Dem würde ich voll zustimmen. Der Perso ist ein äußerst sensibles Dokument. Fotos davon in den falschen Händen könnte fatale Auswirkungen haben.
Sich den Perso und Führerschein zeigen lassen und die Nr des Perso in den Kaufvertrag schreiben ist aber Pflicht.