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Falsches Führerscheindatum bei Erstversicherung angegeben
Hallo,
ich habe vor 3 Jahren meinen Führerschein erworben.
Heute kam wieder eine Abrechnung der KFZ Versicherung und was lese ich, Herr X hat den Führerschein 10 Jahre früher erworben als in Wirklichkeit.
Ich habe damals ein Internetportal benutzt, offensichtlich habe ich statt 2015, 2005 angegeben. Dies war keine Absicht. Ich dachte auch immer stimmt so mit der Versicherung ist ja mit über 1000 Euro teuer genug und habe mich mit den Schadensfreiheitsklassen nicht beschäftigt. Werde jetzt in SF2 eingestuft obwohl ich den Führerschein erst 3 Jahre besitze. Vorher halt 1/2 und dann 1, jetzt 2. dachte passt so.
Was sollte ich an eurer stelle nun tun? Was passiert in einem Schadensfall? Was passiert wenn ich die Versicherung wechsle?
Wenn ich melde, müßte ich ja paar Tausender nachzahlen oder sie kündigen gleich wegen falscher Angaben? Immerhin habe ich es 3 Jahre nicht mitbekommen, aber es war halt keine Absicht.
Zu was würdet ihr mir raten?
Grüße
Beste Antwort im Thema
Beim Versicherungswechsel wird nur die SF-Klasse mit dem Schadensgrundjahr abgeglichen. Das FS-Datum interessiert da nicht. Die SF 1/2 hättest Du auch so bekommen können. Also garnichts sagen und bei der nächsten Hauptfälligkeit zu einem günstigeren Anbieter wechseln und über dieses falsche Datum nicht weiter nachdenken. Das würde ich machen.
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35 Antworten
Beim Versicherungswechsel wird nur die SF-Klasse mit dem Schadensgrundjahr abgeglichen. Das FS-Datum interessiert da nicht. Die SF 1/2 hättest Du auch so bekommen können. Also garnichts sagen und bei der nächsten Hauptfälligkeit zu einem günstigeren Anbieter wechseln und über dieses falsche Datum nicht weiter nachdenken. Das würde ich machen.
Ich sehe da gar kein Problem:
Du hast die Fläppe seit 3-Jahren.
Du hättest bei korrekter Angabe jetzt auch SF2.
Melde die richtigen Daten und alles ist gut.
Hallo und danke erst mal.
Wieso 2? Ich dachte man bekommt die ersten 3 Jahre die 0 , dann ab dem 3. Jahr die 1, im 4. die 2. ich müßte doch dann jetzt in der 1 sein theoretisch?
Irgendwas verstehe ich wohl falsch.
Wenn ich die Daten richtig melde, gehe ich mal davon aus das ich nachzahlen darf. Das würde ich natürlich vermeiden wollen. Auch wenn das nicht ganz korrekt von mir wäre.
Es wäre nur ein Versicherswechsel nächstes Jahr sinnvoll so das man nichts mitbekommt?
Für die SF-Klassen hat jeder Versicherer so seine eigene Tabelle. Häufig fängt der Anfänger mit 100% Betragssatz an. Pro schadenfreiem Jahr wird es dann besser. Wieviel % des Tarifbetrages in der jeweiligen SF-Klasse zu zahlen ist, das ist wie gesagt von Versicherer zu Versicherer verschieden. Unterm Strich zählt der Betrag in Euro und nicht die % auf dem Papier.
Unabhängig von den SF-Details, auf die ich gar nicht eingehen will, gilt:
Für die Richtigkeit der Daten ist immer derjenige verantwortlich, der
sie abgibt. Ob es sich um 'versehentliches' Verschweigen von Vorerkrankungen
bei einer privaten Krankenversicherung handelt oder um die falsche
Angabe der Führerscheindaten etc. !
Wo kämen wir denn hin, wenn sich jeder bei Verträgen irgendwie rausreden
kann in Richtung versehentlich.
Es hängt von dem Vers.-Mitarbeiter ab, ob er das 'Versehentlich' noch
durchgehen lässt oder lassen kann.
Ich würde als Versicherer das aber mindestens dann nicht tun, wenn derjenige
auch noch die Vers. verlassen will.
Natürlich hat eine Versicherung und viele andere die mit einem Massen-
Publikum zu tun haben auch immer wieder die zahllosen Schlaumeier, die
sich auch immer wieder zahllos in die eigene Tasche irren, aber nie zu ihrem
Schaden!
Das Führerscheindatum wird bei einer Kündigung nicht überprüft. Auch beim Abschluss wird es nicht überprüft. Auch mit dem richtigen Datum wäre die Einstufung so wie sie ist möglich. Kein Schaden. Kein Betrug. Einfach mal locker bleiben.
Wie alt bist du denn? Könnte höchstens eine falsche Angabe sein, wenn man die Führerscheinregelung damals in Anspruch genommen hat. Ist es bei deiner Versicherung beitragsrelevant, wie lange man den FS hat?
Selbstverständlich bin ich Schuld für die falschen Angaben. Ich hoffe man kann verstehen das ich natürlich bestmöglich aus dieser Sache rauskommen möchte. Ich habe mal bei einem Vergleichsportal rumprobiert, der Beitrag bleibt gleich egal ob der Führerschein 2005 oder 2015 gemacht wurde, zumindest jetzt in SF 2. Und da ich ab sofort eine weiße Weste haben möchte, werde ich die Versicherung wechseln und das richtige Datum angeben. Es kann ja auch mal ein Schaden eintreten wo es überprüft wird. Ich bin ja froh das ich es selbst bemerkt habe. Die Versicherung ist dann auch noch etwas günstiger bei gleichen Daten und Leistungen. Ist ja auch wieder 3 Jahre her als ich vergleichen habe.
Ich bin 28 Jahre und habe meinen Führerschein seit etwa 3 1/4 Jahren.
Danke an alle, insbesondere an berlin-paul.
wenn ich es richtig sehe sollst du durch die fehlerhafte Angabe nur die Differenz des Beitrages vom ersten Jahr nachzahlen.
Du hast die Sondereinstufung SF 1/2 bekommen (drei Jahre Führerschein), welche im ersten Jahr halt nicht vorlag.
Im zweiten Jahr ist die Einstufung SF1 und dem weiteren SF2 gleich.
Auch mit einem Wechsel kommst du aus der Nummer nicht raus. Der jetzige Versicherer wird die vergangenen Beiträge nachfordern.
Das Führerscheindatum wird bei uns bei Abschluss des Vertrages mit der Sondereinstufung geprüft und es muss eine Kopie des Führerscheines eingereicht werden.
Dieses hat dein Versicherer nicht gemacht.
Ich hätte mir in deiner Situation rechtlichen Rat geholt, inwieweit die Versicherung nachfordern dürfen.
Er hätte ja auch die Eltern/Kindregelung für die Ersteinstufung SF 1/2 mutzen können, somit wäre das FS-Datum nicht relevant
2005 warst du 15, das hätte die Versicherung merken müssen, vielleicht hast du ja einen Mofa-FS
Zitat:
@TobiasundNadin schrieb am 29. Juni 2018 um 03:29:30 Uhr:
Selbstverständlich bin ich Schuld für die falschen Angaben. Ich hoffe man kann verstehen das ich natürlich bestmöglich aus dieser Sache rauskommen möchte. Ich habe mal bei einem Vergleichsportal rumprobiert, der Beitrag bleibt gleich egal ob der Führerschein 2005 oder 2015 gemacht wurde, zumindest jetzt in SF 2. Und da ich ab sofort eine weiße Weste haben möchte, werde ich die Versicherung wechseln und das richtige Datum angeben. Es kann ja auch mal ein Schaden eintreten wo es überprüft wird. Ich bin ja froh das ich es selbst bemerkt habe. Die Versicherung ist dann auch noch etwas günstiger bei gleichen Daten und Leistungen. Ist ja auch wieder 3 Jahre her als ich vergleichen habe.
Ich bin 28 Jahre und habe meinen Führerschein seit etwa 3 1/4 Jahren.
Danke an alle, insbesondere an berlin-paul.
1990 geboren und 2005 den Führerschein erworben? Wäre das in irgendeiner Form relevant beim Versicherungsunternehmen, dann hätte da eine Validierung zugeschlagen. Es kann sogar sein, dass die Versicherung das Datum gar nicht mitgeteilt bekommen hat (zwar unwahrscheinlich, aber möglich). Auf den Vergleichsportalen wird halt jeder Mist abgefragt, um jede eventualität (sondertarife) der Versicherer abzudecken.
Naja auf dem Versicherungsschein steht ja 2005. Wissen tun sie es schon, aber anscheind hat es Null Relevanz, sonst wäre es ja aufgefallen, das wundert mich ja. Hatte vorher keinen anderen Führerschein.
Ich werde einfach diesen Monat kündigen und einen anderen, günstigeren Versicherer nutzen. Mal gucken was kommt.
Danke für die ganzen Antworten.
Hallo,
aus meiner Sicht wieder mal viel drum herum um nichts.
Die Antwort ist trivialst einfach: redlich = ehrlich sein. Ob sich was ändert, wird der Versicherer anhand seines Tarifwerks prüfen müssen. Ich könnte mir vorstellen, dass die Startklasse SF 1/2 auf Grund der Dauer des Führerscheinbesitzes gewährt wurde. Diese könnte nun wegfallen. Dies ist aber Spekulation. Es spielt jedoch auch keine Rolle. Korrigiere einfach die Falschangabe. Die Konsequenzen musst Du tragen.
Derzeit verletzt Du Deine Vertragspflichten und das zumindest vorsätzlich.
Herzliche Grüße
Hallo @TobiasundNadin
entgegen der anderen User, die dir alles als legal und richtig bescheinigen, sehe ich ein kleines Problem.
Du hast deinen Führerschein 2015 erworben und die Versicherung 2015 abgeschlossen.
Du hättest aufgrund des frischen Führerscheinerwerbs im ersten Jahr einen höheren Beitrag bezahlen müssen.
Aufgrund der falschen Angabe deinerseits (Führerscheinerwerb 2005), kam es nicht dazu.
Ich empfehle dir, dies mit der Versicherung zu klären und ca. 200 € nachzuzahlen.