1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. falschgeparkt und 32€?? ist das rechtens?

falschgeparkt und 32€?? ist das rechtens?

Themenstarteram 23. April 2009 um 19:38

hallo zusammen brauche eure hilfe. weiß aber nicht ob hier das richtige forum ist. letzten sonntag war ich im kino und auch vor diesem geparkt. dachte mir dass ich kein parkticket ziehen muss da es heut kein werktag ist und kurz vor 20 uhr war. die parkplaätze waren an der straße und sahen mir nach normal öffentlichen parkplätzen aus. als ich wieder kam ne knolle über 32€! Die firma contipark parkgaragen GmbH bittet mich diesen betrag innerhalb von 10 tagen auf ihr konto zu überweisen wenn nicht dann wird die forderung an ein inkassounternehmen abgetreten. also die üblichen 15€ würde ich ja verstehen aber 32€!!! nebenbei ich bin nicht der fahrzeughalter des wagens sondern mein vater. was hab ich da für chancen? ist das rechtlich ok von denen?

Beste Antwort im Thema
am 23. April 2009 um 23:37

Das ganze ist etwas schwierig...

Wenn Du nicht ganz labil bist, kannst Du es auch aussitzen - bis jetzt ist kein Fall bekannt, in dem der "Falschparker" wirklich verklagt wurde. Aber, es dauert meistens seeeeehhhhr lange, bis man damit durch ist...

Eine wirkliche "Strafe" von Privat/Firma gibt es nicht, die Firma müsste Dich auf Zivilrechtlichem Wege verklagen. Davor schrecken die aber normalerweise zurück, weil eine Niederlage vor Gericht die komplette Geschäftsgrundlage zerstören würde...

Viele Grüße aus HH wo das ganze von "Aktivtrans" (früher Tötrans) praktiziert wird

milliway42

P.S.: Weitere Details sonst auch per PN

17 weitere Antworten
Ähnliche Themen
17 Antworten

haha! Sorry, aber bezahl es, lerne draus und denk nie wieder daran :). Sich fuer 32 EUR aufzuplustern lohnt nicht ;).

Wenn an jedem Tag der Woche bis wenigstens 20h ein Ticket gezogen werden muss, dann frage ich mich, warum du die Frage stellst, weil du doch quasi selbst geschrieben hast, dass du falsch geparkt hast. Ob der Betrag von 32€ rechtlich OK ist, weiß ich nicht, aber zumindest ist das sehr happig.

am 23. April 2009 um 23:37

Das ganze ist etwas schwierig...

Wenn Du nicht ganz labil bist, kannst Du es auch aussitzen - bis jetzt ist kein Fall bekannt, in dem der "Falschparker" wirklich verklagt wurde. Aber, es dauert meistens seeeeehhhhr lange, bis man damit durch ist...

Eine wirkliche "Strafe" von Privat/Firma gibt es nicht, die Firma müsste Dich auf Zivilrechtlichem Wege verklagen. Davor schrecken die aber normalerweise zurück, weil eine Niederlage vor Gericht die komplette Geschäftsgrundlage zerstören würde...

Viele Grüße aus HH wo das ganze von "Aktivtrans" (früher Tötrans) praktiziert wird

milliway42

P.S.: Weitere Details sonst auch per PN

Themenstarteram 24. April 2009 um 7:02

auch noch andere ideen hat jemand mit der gesellschaft schon mal erfahrung gemacht?

am 24. April 2009 um 8:25

32 EUR geht doch noch. Ich habe letztens mein Knöllchen aus dem Italienurlaub bezahlt 58 EUR, da ich vergessen hatte die Parkuhr reinzulegen :eek: Ich weiß dass die das eigenlich in D nicht eintreiben können, aber da meine Eltern mit dem Auto (mit dem ich dort war) jedes Jahr nach Italien fahren, habe ich das halt bezahlt. Will ja auch nicht, dass die dort Probleme bekommen. Ist aber ein anderes Thema.

Die Firma Contipark kenne ich auch, die betreiben bei uns auch ein Kino-Parkhaus. Probleme hatte ich mit denen aber noch nicht. Ich habe allerdings auch schonmal Samstag ab 22 Uhr auf einem Parkplatz geparkt und mir gedacht- ist doch kein Werktag mehr, daher kein Parkschein gezogen. Tja, dumm gelaufen- das war ein Privatparktplatz, bei dem man 24/7 Parkscheine lösen muss. Als ich zurückkam war ein Knöllchen über 25 EUR dran- da habe ich auch nicht schlecht gestaunt. Aber das sind halt private Betreiber, die können scheinbar verlangen, soviel sie wollen.

Habe das Knöllchen auch bezahlt, denn wegen so einem Betrag ein Drama zu machen, lohnt sich nicht wirklich.

Das würde ich dir auch raten. Bezahl das Ding und gut. Du hast nunmal falsch geparkt und dafür ein Knöllchen bekommen, also nimm es hin und lerne daraus- ich habe es auch getan ;)

 

Gruß

tux

am 24. April 2009 um 8:33

Ganz offensichtlich ist der Kinoparkplatz kein öffentlicher Grund, sondern Privatgelände. Die "Strafe" ist daher mehr oder minder frei festlegbar. Kannst froh sein, dass dein Wagen nicht abgeschleppt wurde :D . Da gibts nämlich auch einige Fälle inkl. Verfahren.

Wenn da private Gesellschaften abkassieren, würde mich doch einmal die Beschilderung interessieren und wie die zu ihren anscheinlich etwas krummen Beträgen kommen.

Sind das dann allesamt Privatparkplätze im öffentlichen Parkraum mit regulärer Beschilderung nach StVO oder wie muss ich mir das vorstellen ? Oder ist das gesamte Gebiet um das Kino rum ein Privatgelände ?

Kann ich dann, falls einmal jemand zu unrecht in meiner Einfahrt parkt, dem auch einfach ein Knöllchen verpassen ?

Themenstarteram 24. April 2009 um 9:19

es war schon dunkel aber halt das normale P schild in blau, stand auch was von ticket ziehen aber hab halt gedacht sonnt kein werktag... naja ok dumm gelaufen, jedoch glaub ich immer noch das das nicht so wirklich rechtens ist. danke für die beiträge

wenn du selbst nicht weißt, wie dort die beschilderung ist usw. kann idr hier auch keiner helfen!also würde ich das als erstes mal abklären....

Zitat:

Original geschrieben von timovic

Ganz offensichtlich ist der Kinoparkplatz kein öffentlicher Grund, sondern Privatgelände. Die "Strafe" ist daher mehr oder minder frei festlegbar. Kannst froh sein, dass dein Wagen nicht abgeschleppt wurde :D . Da gibts nämlich auch einige Fälle inkl. Verfahren.

Diese Aussage bezweifele ich. Zunächst mal kann ein Privatmann oder eine Firma überhaupt keine "Strafe" festlegen. Wir sind doch hier nicht im Wilden Westen. Es muss klar sein, dass Ihr beiden wissentlich einen Vertrag eingegangen seid und dass Dir die Konditionen dafür bekannt waren. Sonst könnte ja jeder auf seinen Grund ein blaues "P" stellen und hinterher Rechnungen in Höhe von 100 EUR schicken mit dem Verweis auf irgend welche Bedingungen, die bei Euch im Schrank lagen. So einfach sollte das nicht sein.

Wenn Ihr beiden tatsächlich einen Vertrag eingegangen seid und Du Deinen Teil des Vertrags nicht gehalten hast (Bezahlung), dann ist per Gericht zu entscheiden, welchen Ausgleich Du dafür zu leisten hast. Im Normalfall sollte das der nicht bezahlte "Preis" der Dienstleistung sein, also z.B. die 3 EUR, die Du hättest bezahlen müssen (zusätzlich Gerichtskosten natürlich). Einfach 32 EUR zu verlangen ist in meinen Augen eine Frechheit.

Und Abschleppen ist auch nicht ohne weiteres drin. Das Verhalten des Parkhausbetreibers muss der Situation angemessen sein. Die Parkhausfirma könnte das Ticket ja auch übersehen haben oder nicht bemerkt haben, dass der Automat nicht funktioniert. In so einem Fall einfach den Abschleppwagen zu rufen und das Eigentum (!) des Fahrzeughalters entfernen zu lassen, grenzt an Diebstahl. Insbesondere dann, wenn der Wagen keine Gefahr oder Behinderung ist.

Bitte nicht falsch verstehen: Ich bin absolut kein Befürworter davon, dass man eine Leistung annimmt und dann den Preis nicht bezahlt. Gerade Firmen werfen aber schnell mit hanebüchenen Begriffen um sich ("Inkasso", "Strafe", "Gebühren" etc.), um den Verbraucher einzuschüchtern und zur widerstandslosen Zahlung zu bewegen. GEZ, Telekom und Banken sind hier leider die Avantgarde des schlechten Stils. Das sind keine Behörden, sondern private Organisationen. Die dürfen weder Strafen verhängen, noch "Gebühren" verlangen. Tun sie es trotzdem, haben sie dringend einen Denkzettel nötig.

am 27. April 2009 um 7:50

Zitat:

Original geschrieben von Beethoven

Zitat:

Original geschrieben von timovic

Ganz offensichtlich ist der Kinoparkplatz kein öffentlicher Grund, sondern Privatgelände. Die "Strafe" ist daher mehr oder minder frei festlegbar. Kannst froh sein, dass dein Wagen nicht abgeschleppt wurde :D . Da gibts nämlich auch einige Fälle inkl. Verfahren.

Diese Aussage bezweifele ich. Zunächst mal kann ein Privatmann oder eine Firma überhaupt keine "Strafe" festlegen. Wir sind doch hier nicht im Wilden Westen. Es muss klar sein, dass Ihr beiden wissentlich einen Vertrag eingegangen seid und dass Dir die Konditionen dafür bekannt waren. Sonst könnte ja jeder auf seinen Grund ein blaues "P" stellen und hinterher Rechnungen in Höhe von 100 EUR schicken mit dem Verweis auf irgend welche Bedingungen, die bei Euch im Schrank lagen. So einfach sollte das nicht sein.

Wenn Ihr beiden tatsächlich einen Vertrag eingegangen seid und Du Deinen Teil des Vertrags nicht gehalten hast (Bezahlung), dann ist per Gericht zu entscheiden, welchen Ausgleich Du dafür zu leisten hast. Im Normalfall sollte das der nicht bezahlte "Preis" der Dienstleistung sein, also z.B. die 3 EUR, die Du hättest bezahlen müssen (zusätzlich Gerichtskosten natürlich). Einfach 32 EUR zu verlangen ist in meinen Augen eine Frechheit.

Und Abschleppen ist auch nicht ohne weiteres drin. Das Verhalten des Parkhausbetreibers muss der Situation angemessen sein. Die Parkhausfirma könnte das Ticket ja auch übersehen haben oder nicht bemerkt haben, dass der Automat nicht funktioniert. In so einem Fall einfach den Abschleppwagen zu rufen und das Eigentum (!) des Fahrzeughalters entfernen zu lassen, grenzt an Diebstahl. Insbesondere dann, wenn der Wagen keine Gefahr oder Behinderung ist.

Bitte nicht falsch verstehen: Ich bin absolut kein Befürworter davon, dass man eine Leistung annimmt und dann den Preis nicht bezahlt. Gerade Firmen werfen aber schnell mit hanebüchenen Begriffen um sich ("Inkasso", "Strafe", "Gebühren" etc.), um den Verbraucher einzuschüchtern und zur widerstandslosen Zahlung zu bewegen. GEZ, Telekom und Banken sind hier leider die Avantgarde des schlechten Stils. Das sind keine Behörden, sondern private Organisationen. Die dürfen weder Strafen verhängen, noch "Gebühren" verlangen. Tun sie es trotzdem, haben sie dringend einen Denkzettel nötig.

Ja, alles richtig was du schreibst. Ich hab mich da etwas knapper gehalten und "inkl. Verfahren" druntergesetzt - vielleicht etwas sehr verkürzt und knapp. Eben weil es solche Fälle (mit Abschleppen etc) wirklich gibt, egal ob das rechtens ist oder nicht (Abschleppen auf einem Privatparkplatz kann rechtens sein).

Einen dieser Fälle kannst du sogar hier im Forum nachlesen, da gings um das Brachgelände am Ostbahnhof in München. Neben der "Knolle" gibt es ja auch noch andere Methoden um gegen Falschparker auf Privatgelände vorzugehen...Parkkralle z.B.

Ansonsten gibts hier noch ein paar Beispiele.

 

//Achja:

Conti Parkgaragen Bedingungen

Ein Strafzettel wird das auch nicht sein sondern eine Gebühr. Du hast das angebotene Produkt - die Bereitstellung von Parkflächen - genutzt und bist damit einen Vertrag eingegangen ohne für diesen die erforderliche Gegenleistung zu bringen.

32 Euro finde jetzt nicht so übertrieben viel - schliesslich entstehen ja auch Kosten, dadurch dass der automatisierte Zahlungsweg nich eingehalten werden kann.

Aussitzen ist bei der Sachlage sicher erfolglos - das wird halt an ein Inkassounternehmen abgegeben und da die Ursache ja unstrittig ist wird das Inkasso-Unternehmen das auch verfolgen - von solchen unstrittigen Forderungen leben die ja :D

Abschleppen lassen kann man von Privatgrund natürlich immer - da reicht es dass das Fahrzeug an sich die Nutzung des Privatgrundes einschränkt - es muss keine "Behinderung" vorliegen - lediglich um die Kosten kann man sich dann streiten, weshalb es ja Unternehmen gibt die das Fahrzeug umsetzen und nur dann gegen Gebühr verraten wohin - zwar eine Grauzone aber so wie es aussieht durchaus rechtens

http://www.augsburger-allgemeine.de/.../...puid,2_pageid,4490.html?...

http://www.vox.de/495_3210.php?mainid=20080511&area=reportage1

 

"Zwar hätten Autofahrer den Parkplatz zum Teil nur für 30 Sekunden blockiert, aber nach Aufassung des Gerichts war hier trotzdem der Tatbestand der Besitzstörung gegeben, der eine Abmahnung rechtlich möglich macht"

am 27. April 2009 um 10:45

Also standes du an einer Stelle die mit dem Parkplatzschild laut StVO ausgeschildert ist!

Du erwähnst nirgens ein Zusatzschild "nur Werktags"!

Somit hättest du einen Parkschein lösen und ins Auto legen müssen!

Die Contipark scheint der "Betreiber" der Parkflächen zu sein und sind somit berechtigt dir ein "Ticket" auszustellen! Die Höhe schein mir jedenfalls stimmig zu sein, Strafe muss nunmal sein! Du belegst einen Parkplatz für den ein anderer bezahlt hatte und wegen dir müssen sie noch einigen Papierkram erledigen.

Also ganz einfach: ZAHLEN und beim nächsten Kinobesuch ein Ticket lösen!

Kannst ja aber mal Papa fragen, ob er es für dich als Halter aussitzen will. Wird jedoch bestimmt nicht viel bringen.

am 27. April 2009 um 12:01

In der aktuellen ADAC-Zeitung gibt es einen Artikel zu solchen Firmen... Und jeder der zahlt, unterstützt solche komischen Firmen auch noch...

Gruß

milliway42

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit