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Falschparken Abschleppen verjährung -kurze Frage

Themenstarteram 27. Februar 2015 um 7:40

Servus Genossen!

Am 4.12.2014 wurde mein KFZ abgeschleppt.

Rechnung:

Kosten Abschleppunternehmer: 64,00

Gebühren: 49,00

Auslagen: 3,50

Rechnungseingang ca.24.02.2015

Datum auf der Rechnung 16.02.2015

Nun zur Frage:

Normalerweise verjährt sowas doch nach 3 Monaten.

Das würde heißen ich muss nicht zahlen.

Auf der Rechnung steht:

"Leider haben Personalengpässe und langwierige SOftware-Probleme die Bearbeitungsdauer in die Länge gezogen. Der Ansprunch auf Zahlung der Abschleppkosten verjährt nach 3 JAHREN, spätestens mit Ablauf des vierten Jahres nach der Entstehung. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Ablauf des Kalenderjahres, in dem der Anspruch fällig geworden ist. Mit dem Ablauf der Verjährungsfrist erlishct der Anspruch (§20VwkostG SH).

Aufgrund der erfolgen Ersatzvornahme mussten Sie mit einer Geltendmachung der Forderung innerhalb der vorgenannten Verjährungsfrist rechnen. Ein Widerspruch aufgrund der Bearbeitungsdauer wäre unbegründet und würde kostenpflichtig verworfen werden.

So ich denke jetzt, dass ich die 64,00 offenbar bezahlen muss, nicht aber den Rest. Oder was denkt ihr?

Über eure QUalifizierten Antworten würde ich mich freuen.

Beste Antwort im Thema

konkurrenzlos günstig. Solche Sonderangebote sollte man annehmen.

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Hi.

3 Monate wären doch erst am 4.3 vorbei?

Außerdem beziehen sich die 3 Monate auf Strafzettel. Rechnung wie die vom Abschlepper sind wohl wirklich 3 Jahre "gültig"

Kurz gesagt ich denke du muß zahlen. Ist bei euch ja zum Glück recht günstig.

Gruß Tobias

am 27. Februar 2015 um 7:58

Weshalb sollten Dir die Gebühren erlassen werden???? Da verjährt gar nichts nach 3 Monaten, weil es sich ja um die Abschleppkosten dreht (komische Frage).

Zitat:

@pico24229 schrieb am 27. Februar 2015 um 08:40:38 Uhr:

 

Nun zur Frage:

Normalerweise verjährt sowas doch nach 3 Monaten.

Das würde heißen ich muss nicht zahlen.

Auf der Rechnung steht:

"Leider haben Personalengpässe und langwierige SOftware-Probleme die Bearbeitungsdauer in die Länge gezogen.

Das ist irgendwie zu einer gängigen Masche bei Bußgeldstellen oder Abschleppunternehmen geworden.

Leg den Brief mal auf die Seite und lass die etwas zappeln.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 27. Februar 2015 um 09:26:31 Uhr:

Zitat:

@pico24229 schrieb am 27. Februar 2015 um 08:40:38 Uhr:

 

Nun zur Frage:

Normalerweise verjährt sowas doch nach 3 Monaten.

Das würde heißen ich muss nicht zahlen.

Auf der Rechnung steht:

"Leider haben Personalengpässe und langwierige SOftware-Probleme die Bearbeitungsdauer in die Länge gezogen.

Das ist irgendwie zu einer gängigen Masche bei Bußgeldstellen oder Abschleppunternehmen geworden.

Leg den Brief mal auf die Seite und lass die etwas zappeln.

Was soll denn da eine Masche sein? Zahlen muss man so oder so.

Eben, die Rechnung für die bei Amazon bestellte Ware verjährt auch nicht nach 3 Monaten.

Die 3 Monate betreffen nur Strafen, nicht die Kosten für's Abschleppen (Dienstleistung).

Gruß Metalhead

konkurrenzlos günstig. Solche Sonderangebote sollte man annehmen.

Themenstarteram 27. Februar 2015 um 9:13

Ja denke ich werde erstmal abwarten, vor allem da erst in einem Monat bezahlt sein muss.

Das sind ja tatsächlich noch nicht 3 Monate :( habe mich wohl auf die schnelle verrechnet.

Naja die 64,- sind ja kosten für abschlepper, aber der Rest sowas wie Verwaltung und so. Das heißt dieser Teil müsste ja verjähren nach 3 Monaten..

Zitat:

@pico24229 schrieb am 27. Februar 2015 um 10:13:37 Uhr:

Naja die 64,- sind ja kosten für abschlepper, aber der Rest sowas wie Verwaltung und so. Das heißt dieser Teil müsste ja verjähren nach 3 Monaten..

Evtl. möglich, aber irrelevant. Weil die 3 Monate ja nicht verstrichen sind. ;)

Themenstarteram 27. Februar 2015 um 9:18

Ok. danke für die schnellen Antworten!

Zitat:

@pico24229 schrieb am 27. Februar 2015 um 10:13:37 Uhr:

...aber der Rest sowas wie Verwaltung und so. Das heißt dieser Teil müsste ja verjähren nach 3 Monaten..

Nein, das verjährt definitiv nicht nach 3 Monaten. Die Gründe dafür wurden ja weiter oben im Thread bereits erläutert.

am 27. Februar 2015 um 19:25

Zitat:

@pico24229 schrieb am 27. Februar 2015 um 10:13:37 Uhr:

 

Naja die 64,- sind ja kosten für abschlepper, aber der Rest sowas wie Verwaltung und so. Das heißt dieser Teil müsste ja verjähren nach 3 Monaten..

Auch das nicht.

Hier geht es nur um die Abschleppgeschichte, den Strafzettel für das Falschparken (nehme ich mal an), den gibt es noch extra. Der kommt sicher noch und da gelten die drei Monate.

...und irgendwann wird der Lohn gepfändet oder der Gerichtsvollzieher steht vor der Tür.

Teuer wirds dann auch noch.

Ich frage mich was manche Leute sich dabei denken!

Herr lass Hirn vom Himmel fallen.

Zitat:

@Geisslein schrieb am 27. Februar 2015 um 09:26:31 Uhr:

Zitat:

@pico24229 schrieb am 27. Februar 2015 um 08:40:38 Uhr:

 

Nun zur Frage:

Normalerweise verjährt sowas doch nach 3 Monaten.

Das würde heißen ich muss nicht zahlen.

Auf der Rechnung steht:

"Leider haben Personalengpässe und langwierige SOftware-Probleme die Bearbeitungsdauer in die Länge gezogen.

Das ist irgendwie zu einer gängigen Masche bei Bußgeldstellen oder Abschleppunternehmen geworden.

Leg den Brief mal auf die Seite und lass die etwas zappeln.

Was für ein sinnfreier Beitrag.

Das sind genau die Richtigen. Immer erst mal nicht zahlen. Macht das jeder, kann ein kleines Unternehmen irgendwann nicht mehr atmen und eventuell die Löhne seiner Angestellten nicht bezahlen. Die Folgen kann sich jeder ausmahlen.

Wäre nicht der erste kleinere Unternehmer, der auf Grund solch einer Zahlungsmoral Insolvenz anmeldet.

Der Abschlepper wird nur beauftragt und hat nun mal Unkosten, die dem Verursacher zu Recht in Rechnung gestellt werden.

Bei Behörden ist das etwas anders.

Verjährung ist natürlich Blödsinn.

Ist eh erstaunlich, dass dir eine Rechnung gestellt wurde. Hierzulande bekommst dein Auto erst wieder, wenn du die Kohle mitbringst.

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