- Startseite
- Forum
- Wissen
- Verkehr & Sicherheit
- Falschparken Fahrer nicht ermittelbar, Kosten?
Falschparken Fahrer nicht ermittelbar, Kosten?
Hallo an Alle,
habe einen Strafzettel mit Verwarngeld über 20€ wegen parken auf Grünflächen erhalten. Bzw vielmehr meine Mutter.
Nun stellt sich mir die Frage: Wie hoch wären die Kosten, wenn sie sich nicht mehr an den Fahrer errinnern könnte? Mir ist bewusst dass der Halter dann für die Verfahrenskosten aufkommen muss, aber ich sehe es nicht ein mich einfach geschlagen zu geben, da es mittlerweile einfach nur noch Abzocke in der betroffenen Stadt ist. ( Direkt an der Uni wird immer zu vorlesungszeiten kontrolliert und die kennen wirklich kein erbarmen! ) Weiß jemand wie hoch die Verfahrenskosten sind? Ich würde es auch eingehen wenn es 18 statt 20 oder 19 statt 20 € kostet.
Vielen Dank!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von delpiedro
Ja extrem wichtige Klausur als Erklärung und wenn kein "normaler" Parkplatz frei war und als Alternative nur die Wiederholung eines Semesters zur Wahl steht denke ich, dass es auf jeden Fall die richtige Wahl war.
...
Und nein ich habe keine Zeit fünf Minuten früher da zu sein weil das erstens nichts bringt und ich zweitens noch arbeite.
Interessanter Zusammenhang.
- Man kann bei einer wichtigen Klausur nicht früher losfahren, weil man ja noch arbeitet.
Wo liegt denn die Priorität? Bei der Klausur oder bei der Arbeit?
Gehen wir mal davon aus, dass du (warúm nun auch immer) nicht früher losfahren konntest. Wenn die Klausur ach so wichtig ist und man dann falsch parken "muss", dann sollte man auch die Eier in der Hose haben und die Strafe zahlen!!!!!!!!!!
Ähnliche Themen
32 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von delpiedro
Weiß jemand wie hoch die Verfahrenskosten sind?
Dafür gibt es keinen Pauschalbetrag. Die Kosten richten sich danach, wieviel Aufwand in dem Verfahren betrieben wird.
Zitat:
Original geschrieben von delpiedro
Ich würde es auch eingehen wenn es 18 statt 20 oder 19 statt 20 € kostet.
So billig ist das nicht. Wenn du der Halter des Fahrzeugs bist und weitere Kosten vermeiden möchtest, solltest du die Verwarnung bezahlen.
wenn deine Mutter sich nicht mehr an den Fahrer erinnern kann, dann wird sie wohl bald ein Fahrtenbuch führen dürfen....
Warscheinlich ist die Mutter Halterin des Autos und der TE darf es ab und zu auf Grünflächen parken.
18,50
15 Euro Gebühren plus 3,50 für die Zustellung
Das sind aber nur die Grundkosten, die sich entsprechend dem notwendigen Zusatzaufwand erhöhen können.
Zitat:
Original geschrieben von Neelix5000
wenn deine Mutter sich nicht mehr an den Fahrer erinnern kann, dann wird sie wohl bald ein Fahrtenbuch führen dürfen....
Dann würde ich ihr den Führerschein abnehmen, da sie ja bereits Gedächtnislücken hat, das ist beim Autofahren sehr gefährlich...
Hallo zusammen,
liege ich falsch, wenn ich sage, dass es vollkommen egal ist, wer hier falsch geparkt hat. Der Halter bekommt die Rechnung. Unerheblich wer das Fahrzeug falsch geparkt hat, oder ?
Zitat:
Original geschrieben von delpiedro
Direkt an der Uni wird immer zu vorlesungszeiten kontrolliert und die kennen wirklich kein erbarmen!
warum sollten die erbarmen kennen?
wenn unsere "zukunft" zu blöd ist, sich an einfachste verkehrsregeln zu halten (oder einfach 5minuten früher aufzustehen und loszufahren), wie sollen die dann erst unsere rente sichern?
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Der Halter bekommt die Rechnung. Unerheblich wer das Fahrzeug falsch geparkt hat, oder ?
der halter bekommt - sofern der fahrer nicht vor ort festgestellt wird - die rechnung....allerdings greift in deutschland bei sowas (noch) keine halterhaftung!
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
Zitat:
Original geschrieben von delpiedro
Direkt an der Uni wird immer zu vorlesungszeiten kontrolliert und die kennen wirklich kein erbarmen!
warum sollten die erbarmen kennen?
wenn unsere "zukunft" zu blöd ist, sich an einfachste verkehrsregeln zu halten (oder einfach 5minuten früher aufzustehen und loszufahren), wie sollen die dann erst unsere rente sichern?
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
Zitat:
Original geschrieben von derbeste44
Der Halter bekommt die Rechnung. Unerheblich wer das Fahrzeug falsch geparkt hat, oder ?
der halter bekommt - sofern der fahrer nicht vor ort festgestellt wird - die rechnung....allerdings greift in deutschland bei sowas (noch) keine halterhaftung!
Wortwahl aus dem Sprachgebrauch. Sicherlich gibt es keine direkte Halterhaftung, dennoch könnte man indirekt den § 25a STVO so nennen (Sprachgebrauch).
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Das sind aber nur die Grundkosten, die sich entsprechend dem notwendigen Zusatzaufwand erhöhen können.
Den Unterschied zwischen Theorie und Praxis nicht vergessen.
Zusatzkosten müssen objektiv nachvollziehbar begründet sein und in Relation zur Missetat stehen. Verwaltungsakte unterliegen auch einer Kosten- und Schadensminderungspflicht gegenüber dem Zahlungspflichtigen. Was soll da jetzt noch gemacht werden können, was als zusätzliche Kosten berechtigt in Ansatz gebracht werden könnte?
Die Strafverfolgungsbehörden können ja gerne ein CSI-Team aus den USA einfliegen und Satelliten ausrichten und mit Hundertschaften deren Bilder auswerten, aber zu welchem Zweck und sich dann daraus ergebender Begründung wollte man diese Kosten auf den Halter umlegen?
Zur Fahrerermittlung, wo im vereinfachten Verwarngeldverfahren ohnehin der Fahrer keine Rolle spielt?
Zitat:
Original geschrieben von delpiedro
Hallo an Alle,
habe einen Strafzettel mit Verwarngeld über 20€ wegen parken auf Grünflächen erhalten. Bzw vielmehr meine Mutter.
Nun stellt sich mir die Frage: Wie hoch wären die Kosten, wenn sie sich nicht mehr an den Fahrer errinnern könnte? Mir ist bewusst dass der Halter dann für die Verfahrenskosten aufkommen muss, aber ich sehe es nicht ein mich einfach geschlagen zu geben, da es mittlerweile einfach nur noch Abzocke in der betroffenen Stadt ist. ( Direkt an der Uni wird immer zu vorlesungszeiten kontrolliert und die kennen wirklich kein erbarmen! ) Weiß jemand wie hoch die Verfahrenskosten sind? Ich würde es auch eingehen wenn es 18 statt 20 oder 19 statt 20 € kostet.
Vielen Dank!
Grünflächen sind keine Parkplätze für Studentinnen .
Auch nicht , wenn sie einen A 5 fahren .