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Falschparken
Hallo habe bezüglich falschparkens eine frage :
Ich habe vor kurzem auf einem bürgersteig mit 425cm breite kurz geparkt, zwischen fahrzeug + hauswand gut zuerkennen mehr als 160cm platz , zu ersehen auf dem beweisfoto unseren allseits beliebten städtischen knöllchenschreibers, aber ! aus einem fahrendem fahrzeug fotografiert , is das rechtens ? keine 5 minuten dort gestanden um beim freund eine sägen einzuladen , quittung 30€ wegen parken mit behinderung .
Habe wiederspruch eingelegt , darauf das foto bekommen wo man sehen kann das viel platz noch vorhanden ist , und stadt besteht weiterhin auf 30€
Sieht jemand möglichkeit dagegen anzugehen ?
LG Jürgen
Beste Antwort im Thema
Du hast falsch geparkt, das siehst du doch ein, oder? Zwar nur kurz, aber falsch ist falsch. Du wurdest dabei erwischt - Mist, aber so ist es jetzt eben. Du kannst natürlich deinen Anwalt konsultieren, der wird dir schon sagen, was möglich ist und was nicht.
Aber mal ehrlich: Willst du allen ernstes wegen 30 € ein Fass aufmachen? Hier geht's ja nicht um Führerscheinentzug oder sowas...
Zahl die Zeche und park das nächste mal da, wo's erlaubt ist.
So seh ich das.
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43 Antworten
Du hast falsch geparkt, das siehst du doch ein, oder? Zwar nur kurz, aber falsch ist falsch. Du wurdest dabei erwischt - Mist, aber so ist es jetzt eben. Du kannst natürlich deinen Anwalt konsultieren, der wird dir schon sagen, was möglich ist und was nicht.
Aber mal ehrlich: Willst du allen ernstes wegen 30 € ein Fass aufmachen? Hier geht's ja nicht um Führerscheinentzug oder sowas...
Zahl die Zeche und park das nächste mal da, wo's erlaubt ist.
So seh ich das.
Wenn du da nur 5 Minuten gestanden wärst,hättest auch die Heckklappe offen und den Warnblinker anlassen können,dann hätte der "Knöllchenschreiber" auch sehen können,da wird was ein-/ausgeladen....
Zahl den Lappen und gut is....
Außerdem is das hier das falsche Forum für....
Greetz
Cap
Das Parken auf dem Gehweg ist nur dort nicht verboten, wo es explizit erlaubt ist. Mit offenem Kofferraum hätte der Knöllchenschreiber vielleicht auf be- und entladen entschieden und Gnade vor Recht ergehen lassen. Durch die STVO wäre diese Gnadenerweisung meines Wissens nach aber auch nicht gedeckt.
Auf dem Bild sieht es so aus, als wäre er über Nacht dort gestanden.
Und den Warnblinker niemals anmachen, gibt extra Strafe weil unnötiges anmachen.
Viele stehen im beschränkten halteverbot, seh ich täglich durch meinen Job, und generell haben sie den Warnblinker an. Und eigentlich niemals auf gehsteigen den Wagen abstellen, net mal 2 Reifen wenn es nicht markiert ist. Mit meinem Privatwagen stell ich mich eh nur da hin wo erlaubt, wieso den nicht? Hab doch Zeit!
Heute musste ich lachen und fast weinen zugleich. Stelle ein paar Pakete zu, eine Frau ohne Parkzettel wurde aufgeschrieben. Sie kam, sah den netten Herrn mit Gürteltasche und schrie auf: Ich hatte einen Notfall!!!!!!
Oh Mann ich dachte ich brech ab, lol
Als ich fertig war, diskutierten die noch immer, die Frau so aufgebracht, das sie rückwärtslief ohne es zu merken während ich dran vorbeifuhr.
Das amüsiert mich, vor allem, was die für Ausreden haben. Und die Schreiberlinge sich anhören müssen ...
Zitat:
Original geschrieben von CaptainFuture01
Wenn du da nur 5 Minuten gestanden wärst,hättest auch die Heckklappe offen und den Warnblinker anlassen können,dann hätte der "Knöllchenschreiber" auch sehen können,da wird was ein-/ausgeladen....
Zahl den Lappen und gut is....
Außerdem is das hier das falsche Forum für....
Greetz
Cap
Wozu Warnblinker? Noch'n Knöllchen mehr?
Was hätte dagegen gesprochen, ganz einfach auf der Fahrbahn stehenzubleiben?
Zitat:
Original geschrieben von ichtyos
Was hätte dagegen gesprochen, ganz einfach auf der Fahrbahn stehenzubleiben?
Mensch ichtyos, das ist der Stein der Weisen. Das Naheliegende übersieht man allzu leicht.
Zitat:
Original geschrieben von CaptainFuture01
Wenn du da nur 5 Minuten gestanden wärst,hättest auch die Heckklappe offen und den Warnblinker...
wieso von einer Panne habe ich nichts gelesen.
Zitat:
Original geschrieben von Juanemo
Zitat:
Original geschrieben von CaptainFuture01
Wenn du da nur 5 Minuten gestanden wärst,hättest auch die Heckklappe offen und den Warnblinker...
wieso von einer Panne habe ich nichts gelesen.
Das sind ja ansonsten die Typen, die so gerne in 2ter Reihe parken, den Warnblinker einschalten und in der nächsten Sekunde in einem der umliegenden Gebäude verschwinden.
GEHWEG ... Ok! Daneben passen sogar 2 Rollstühle vorbei ... auch OK! Wenn DA nur noch Platz für eine Leiste wäre, also wenige Zentimeter ... Ok. Nur, Leute, mal ehrlich ... DA würde ich auch parken, wenn es nicht expliziet ausgeschlossen bzw. untersagt wäre. Und im vorbei fahren ein Foto zu machen und dann eine Anzeige zu fertigen ... ist mehr als fraglich. Das geparkte Fahrzeug gehört zum ruhenden Verkehr ... also Politesse und nicht ein vorbeifahrender frustrierter Stadtbediensteter. Wäre die Frage zu klären WER das Foto gemacht hat. Der Fahrer während der Fahrt? Hat er extra angehalten? Hat der Beifahrer das Foto gemacht?
Normalerweise würde ich meinen Vorschreibern zustimmen und sagen: zahl' das Ticket und gut ist. Nur, in DEM Fall ... bin ich dafür das Ticket NICHT zu akzeptieren. Zumal es mit 30 Öhre viel zu hoch ist. Falschparken kostet maximal 10 Öhre. Und Behindert hat das Fahrzeug an DER Stelle mit Sicherheit niemanden!
Nicht alles was angeblich kosten soll ist wirklich gerechtfertigt. Widerspruch einlegen, schlimmstenfalls ein Bussgeldverfahren riskieren (WIderspruch kannst du immer noch zurück ziehen und die 30 Öhre zahlen) Oder den Verkehrsanwalt bei VOX kontaktieren, der vermeintlich klaren Fällen auf den Zahn fühlt und oft genug das winzige Haar findet, was übersehen wurde.
Oder ist das ganze etwa ein getürkter Beitrag um die immer gleichen Reaktion hervor zu kitzeln? DAS wäre zumindest wieder mal geglückt.
Ach ja, wenn du glaubhaft versichern kannst, dass du an der Stelle laden wolltest und warst gerade auf dem Weg das Ladegut zu holen ... ICH würde auch kein offenes Auto so alleine stehen lassen ...
Da gibts überhaupts nichts zu diskutieren. Eindeutig falsch geparkt... wenn du Lust auf weitere Gebühren hast, leg Einspruch ein. Gewinnen wirst du auf gar keinen Fall...
Blöd - der Abstand zur Hauswand ist schön ausgemessen und angegeben - nur dummerweise ist zwischen Gehweg und Hauswand ein xxxx cm breiter unbefestigter Abschnitt. Damit ist das Abstandsargument schon nach hinten losgegangen und die Behinderung wird relevant. Die Möglichkeit, einfach das Tor zum Hof zu öffnen und somit ticketfrei zu parken , will ich nicht einmal weiter ausführen - so viel Stress
Zitat:
Original geschrieben von Bootsmann22
DA würde ich auch parken, wenn es nicht expliziet ausgeschlossen bzw. untersagt wäre.
In der Fahrschule nicht aufgepasst? Gehwegparken ist verboten (Ausnahme bei entsprechender Beschilderung / Markierung).
Zum Rest sag ich mal nichts...
Mir ging es eigentlich um die behinderung , der gehweg ist dort geteert, hatte dort knappe 5 min gestanden um eine kleine tischsäge einzuladen, der knolleschreiber schoss das foto während der fahrt aus dem auto, 10 € wären ja ok gewesen , aber wegen dem tatbestand grobe behinderung extra hinzuzufügen weils stadtsäckerl leer ist.......