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Farbe im Auto verschüttet,zahlt Versicherung ?
Hallo zusammen
Folgendes ist mir passiert ich habe im Baumarkt ein 4 Liter Eimer mit Holzschutz Farbe gekauft
Beim einladen in meinen Kofferraum ist mir der Eimer aus der Hand gerutscht
und in der Kofferraum gefallen,dieser hat sich dann dadurch geöffnet und im ganzen Kofferraum verteilt
Die Farbe hat sich rundherum in die Stoffverkleidung gezogen und unter den Rücksitz
War heut morgen beim Autohändler und der hat ein Kostenvoranschlag von 3500 Euro gemacht
Hab diesen Schaden am Samstag bereits der Versicherung angemeldet
allerdings schreibt die mir heut morgen :
" Es ist kein Kaskoschaden, da Ihr Fahrzeug nicht im Betrieb war, und ein Haftpflichtschaden leider auch nicht, da Sie keine dritte Person geschädigt haben. Hier liegt ein klassischer selbst verschuldeter Eigenschaden vor.
Kennt sich jemand hier aus ob die Versicherung doch zahlen muss schließlich hab ich Vollkasko bei denen
mfg Klaus
Beste Antwort im Thema
Ich finde alleine die Idee, dass eine Versicherung dafür eintritt, haarsträubend.
Die Sachbearbeiter müssen doch täglich einen Mordsspaß haben.
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21 Antworten
Leider richtig, was die Versicherung schreibt.
Beladen gehört aber zur normalen Fahrzeugnutzung (die Haftpflicht zahlt da, ob das für die Kasko auf gilt weiß ich leider nicht).
Gruß Metalhead
Über solche Schäden muß man vorher nachdenken, bevor man Versicherung einschaltet.
Manchmal ist nur die Formulierung des Schadensberichts ausschlaggebend für die Regulierung.
Warum Vollkasko nicht zahlt, verstehe ich aber auch nicht.
Gruß Peter
Das Problem ist folgendes:
Die Kaskobedingungen sind üblicherweise so formuliert, dass sie nicht bestimmte Schadenereignisse ausschließen, sondern gedeckte Ereignisse einschließen.
Dort heißt es dann idR sinngemäß:
"Welche Schäden sind in der VK versichert
- Ereignisse der TK
- Unfall
- Vandalismus"
Der Unfall ist dabei jedoch nicht das fallenlassen des Eimers, sonder eine "inmittelbar von außen plötzlich mit mech. Gewalt auf das Fahrzeug einwirkende..."
Insbesondere vom Unfall ausgenommen sind regelmäßig "Vorhersehbare Beschädigunfen des Fahrzeugs, die üblicherweise im Rahmen der bestimmungsgemäßen Benutzung entstehen,...Bsp.: Schäden an der Ladeoberfläche" Passt nicht 100%, geht aber in die Richtung.
Man wird sich wohl oder übel damit abfinden müssen, dass keine Versicherung auf ehrliche Weise für den Schaden eintreten wird, sei es nicht aus Kulanz.
Ohne die genauen AKB zu kennen ist das natürlich Kaffeesatzleserei, jedoch lehne ich mich mal aus dem Fenster und sage: selbst wenn das Fahrzeug in Betrieb gewesen wäre, wäre es kein Kaskoschaden.
Zitat:
@Peternita schrieb am 3. September 2019 um 10:20:55 Uhr:
Über solche Schäden muß man vorher nachdenken, bevor man Versicherung einschaltet.
Manchmal ist nur die Formulierung des Schadensberichts ausschlaggebend für die Regulierung.
Warum Vollkasko nicht zahlt, verstehe ich aber auch nicht.
Gruß Peter
Ganz einfach:
Weil sich sonst jeder Depp irgendeinen Dreck übers Auto schüttet,
wenn er Bock auf Erneuerung hat.
Moin!
Bevor ein Schaden gemeldet wird sollte man die Bedingungen der Versicherung kennen.
Das ist manchmal hilfreich.
G
Ich finde alleine die Idee, dass eine Versicherung dafür eintritt, haarsträubend.
Die Sachbearbeiter müssen doch täglich einen Mordsspaß haben.
Zitat:
@Peternita schrieb am 3. September 2019 um 10:20:55 Uhr:
Über solche Schäden muß man vorher nachdenken, bevor man Versicherung einschaltet.
Manchmal ist nur die Formulierung des Schadensberichts ausschlaggebend für die Regulierung.
Warum Vollkasko nicht zahlt, verstehe ich aber auch nicht.
Gruß Peter
Hallo,
warum die Versicherung nicht zahlt, ist mir recht deutlich.
Vollkasko umfasst die: Leistung der Teilkasko + Unfall + Vandalismus + Schäden bei Schiffstransport
Durch eine Teilkaskoversicherung ist man in folgenden Fällen versichert: Brand oder Explosion. Diebstahl inklusive Einbruchteilediebstahl oder Raub sowie Einwirkung von Naturgewalten , wie Hagel, Blitzschlag, Sturm, Hochwasser.
Wo ist da ein Eigenverschulden zu verorten, welches nicht unfallbedingt ist?
Gruss vom Asphalthoppler
Zitat:
@metalhead79 schrieb am 3. September 2019 um 10:14:59 Uhr:
Beladen gehört aber zur normalen Fahrzeugnutzung (die Haftpflicht zahlt da, ob das für die Kasko auf gilt weiß ich leider nicht).
Gruß Metalhead
Die Haftpflicht zahlt aber nur Schäden am fremden Eigentum. Kasko setzt auf das von außen einwirkende Ereignis.
"Lustiger" Fall: einem Bekannten platzt der Reifen, die Karkasse fliegt in Teilen davon und verursacht so rund 8.000,- € Schaden am Fahrzeug. Vollkasko will nur die Alufelge ersetzen (die hatte dann Bodenkontakt), da Reifenschaden reiner Betriebsschaden ist. Eigentlich richtig - aber hier wurde der Reifenplatzer durch eine von außen in den Reifen eindringenden Fremdkörper verursacht und die Vollkasko "durfte" dann zahlen.
Erstmal danke für die ganze Antworten
tipp mal da bleib ich wohl auf meine Kosten sitzen
Was ich allerdings nicht verstehe
vor ca 6 Wochen hab ich beim beladen in meinem Auto
Holz so weit beladen das ich dabei die Frontscheibe zertrümmert habe
Beim Anruf bei der Versicherung sagten die mir alles klar wir übernehmen alles
und fragten sogar nach ob beim beladen noch mehr kaputt gegangen wäre
Dieser Schaden wurde komplett bezahlt von der Versicherung
Du solltest Dir einen Lieferwagen kaufen.
Zitat:
@klausodw78 schrieb am 3. September 2019 um 11:34:27 Uhr:
Erstmal danke für die ganze Antworten
tipp mal da bleib ich wohl auf meine Kosten sitzen
Was ich allerdings nicht verstehe
vor ca 6 Wochen hab ich beim beladen in meinem Auto
Holz so weit beladen das ich dabei die Frontscheibe zertrümmert habe
Beim Anruf bei der Versicherung sagten die mir alles klar wir übernehmen alles
und fragten sogar nach ob beim beladen noch mehr kaputt gegangen wäre
Dieser Schaden wurde komplett bezahlt von der Versicherung
Zitat:
@klausodw78 schrieb am 3. September 2019 um 11:34:27 Uhr:
Erstmal danke für die ganze Antworten
tipp mal da bleib ich wohl auf meine Kosten sitzen
Was ich allerdings nicht verstehe
vor ca 6 Wochen hab ich beim beladen in meinem Auto
Holz so weit beladen das ich dabei die Frontscheibe zertrümmert habe
Beim Anruf bei der Versicherung sagten die mir alles klar wir übernehmen alles
und fragten sogar nach ob beim beladen noch mehr kaputt gegangen wäre
Dieser Schaden wurde komplett bezahlt von der Versicherung
Glasbruch ist über die TK abgedeckt.
Hier handelt die Versicherung richtig, den Schaden wirst du wohl aus der eigenen Tasche zahlen müssen. In Zukunft schadet es nicht ein wenig sorgfältiger mit dem Auto umzugehen.
Zitat:
@NDLimit schrieb am 3. September 2019 um 11:43:19 Uhr:
Zitat:
@klausodw78 schrieb am 3. September 2019 um 11:34:27 Uhr:
Erstmal danke für die ganze Antworten
tipp mal da bleib ich wohl auf meine Kosten sitzen
Was ich allerdings nicht verstehe
vor ca 6 Wochen hab ich beim beladen in meinem Auto
Holz so weit beladen das ich dabei die Frontscheibe zertrümmert habe
Beim Anruf bei der Versicherung sagten die mir alles klar wir übernehmen alles
und fragten sogar nach ob beim beladen noch mehr kaputt gegangen wäre
Dieser Schaden wurde komplett bezahlt von der Versicherung
Glasbruch ist über die TK abgedeckt.
...und das unabhängig von dessen Ursache (abgesehen mal von Vorsatz).