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Farbe Kontrollleuchte Nebelscheinwerfer

Lincoln MKX MKX

Hallo zusammen,
mein TÜVi hat bei der letzten HU festgestellt, daß die Kontrollleuchte der Nebelscheinwerfer bei meinem 2007er Lincoln MKX orange ist - siehe Anhang. Sie muß aber grün seien. Das sagt zumindest auch das Netz. Ich kann mich auch dunkel daran erinnern, daß die Kontrollleuchte in meinem 353er Wartburg ebenfalls grün war.
Der Sachverständige hat dies zwar nicht aufgeschrieben, diese "formale Abweichung" ist aber auch nicht in den Abnahmepapieren erwähnt.
Zwei Fragen dazu:
Hat jemand von euch schon mal das gleiche Problem gehabt? Welche Farbe hat die Kontrollleuchte der Nebelscheinwerfer in eurem Ami?
Kann man das relativ einfach umrüsten? Nein, ich fahre keinen Ami, weil der eine orangene Kontrollleuchte der Nebelscheinwerfer hat.

Orangene Kontrollleuchte Nebellampen
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16 Antworten

Au backe, da tobt sich wieder ein Prüfer aus, oder? Funktionieren muß es.
Ich denke mal, da ist nicht so einfach dran zu kommen, wers doch kann, sollte kein Problem damit haben, dir da ne passende LED da einzusetzen
Und ich werde mal schauen, wie ein Lincoln mcx aussieht

NSW brauchen Imho gar keine Kontrollleuchte. VW hatte das früher auch nicht (Passat,Golf, Mercedes W123 und Konsorten)

Das dürfte leider Vergangenheit sein und dafür ist der Merc zu jung

Wüsste ich nicht dass das Autos früher nicht gehabt hätten, zwei Beispiele: W123 Mercedes hatte grün, Opel Ascona / Kadett aus den 70er Jahren hatten ebenfalls grün. Hab beide gehabt.
Bei meinem 06er Cadillac STS sind die ebenfalls grün, allerdings muss ich einwerfen dass dies die Europa Variante ist.
Laut US Bordbuch sind aber auch die Nicht EU Versionen mit einer grünen Kontrollleuchte für die Scheinwerfer und einer gelben für die Schlussleuchte versehen.

Zitat:

@Byrus schrieb am 18. Januar 2024 um 17:24:16 Uhr:


Hallo zusammen,
mein TÜVi hat bei der letzten HU festgestellt, daß die Kontrollleuchte der Nebelscheinwerfer bei meinem 2007er Lincoln MKX orange ist - siehe Anhang. Sie muß aber grün seien. Das sagt zumindest auch das Netz. Ich kann mich auch dunkel daran erinnern, daß die Kontrollleuchte in meinem 353er Wartburg ebenfalls grün war.
Der Sachverständige hat dies zwar nicht aufgeschrieben, diese "formale Abweichung" ist aber auch nicht in den Abnahmepapieren erwähnt.

Nun ja, die DDR-StVZO sah keine Farbe der Kontrollleuchte für die Nebelscheinwerfer vor. Kalter Kaffee...

Bei dem hier behandelten Fahrzeug geht es um ein im Importfahrzeug, welches nicht für den europäischen Markt gebaut wurde.

Damit gilt bei der Abhahme von Technischen Diensten/Prüfstellen das VkBl. 2023 Merkblatt für die Begutachtung von Importfahrzeugen der Klasse M1...

Dort steht unter Nebelscheinwerfer:

§ 39a StVZO, diese zielt auf die Richtlinie 78/316/EWG. Dort steht tatsächlich die grüne Kontrollleuchte..

AAAber, alternativ für den Sachverständigen ist auch die Richtlinie 2007/46/EG Anh. IV, Anl.2 anwendbar.

Dort steht nun folgendes:

"Die Symbole und die Farben müssen der genannten RiLi 78/316/EWG entsprechen." Jetzt kommt aber der Knackpunkt:

"Ist dies nicht der Fall, muss sich der TD/TP vergewissern, dass die Symbole und Anzeiger des Fahrzeugs dem Fahrer verständliche Informationen über das Funktionieren der Betätigungseinrichtungen geben."

Fazit: so wie es bei dem TE sich darstellt, ist das verständlich, und somit zulässig.

PS: Ein extra Eintrag ist bei der Abnahme ist dort nicht vorgesehen.

Zitat:

@Byrus schrieb am 18. Januar 2024 um 17:24:16 Uhr:



Der Sachverständige hat dies zwar nicht aufgeschrieben, diese "formale Abweichung" ist aber auch nicht in den Abnahmepapieren erwähnt.

Das ist ein Widerspruch in sich.

Frage: Ist denn die HU jetzt positiv, oder negativ ausgefallen?

Was genau meinst du damit?

Zitat:

@Byrus schrieb am 18. Januar 2024 um 17:24:16 Uhr:


Hallo zusammen,
mein TÜVi hat bei der letzten HU festgestellt, daß die Kontrollleuchte der Nebelscheinwerfer bei meinem 2007er Lincoln MKX orange ist - siehe Anhang. Sie muß aber grün seien. Das sagt zumindest auch das Netz. Ich kann mich auch dunkel daran erinnern, daß die Kontrollleuchte in meinem 353er Wartburg ebenfalls grün war.
Der Sachverständige hat dies zwar nicht aufgeschrieben, diese "formale Abweichung" ist aber auch nicht in den Abnahmepapieren erwähnt.
Zwei Fragen dazu:
Hat jemand von euch schon mal das gleiche Problem gehabt? Welche Farbe hat die Kontrollleuchte der Nebelscheinwerfer in eurem Ami?
Kann man das relativ einfach umrüsten? Nein, ich fahre keinen Ami, weil der eine orangene Kontrollleuchte der Nebelscheinwerfer hat.

Als Ausnahmegenehmigung geht das in der Regel immer, mein 63er hat beispielsweise eine rote Kontrolle für das Fernlicht. Wird erwähnt und in die Papiere aufgenommen und das war es auch schon.

Ist immer im Ermessen des Prüfers / Abnehmers leidlicherweise.

Zitat:

@McTell74 schrieb am 18. Januar 2024 um 20:13:36 Uhr:



Als Ausnahmegenehmigung geht das in der Regel immer, mein 63er hat beispielsweise eine rote Kontrolle für das Fernlicht. Wird erwähnt und in die Papiere aufgenommen und das war es auch schon.
Ist immer im Ermessen des Prüfers / Abnehmers leidlicherweise.

Nein hat mit Ermessen nichts zu tun. Es gibt Regeln die es einzuhalten gilt.

Übrigens, obwohl OT: Die Fernlichtkontrolle darf eine Abweichende Farbe haben, OHNE Ausnahmegenehmigung!

Kann man zwar in Feld 22 als Abweichung erwähnen, muss es aber nicht.

VkBl. 2023

Mag alles sein, aber wenn du solche Themen schon dutzend male mitgemacht hast weißt du dass es im Endeffekt doch beim Ermessen des Prüfers liegt.
Dann einfach zur nächsten TÜV Station fahren, so einfach ist das.
Und dabei ist es egal ob kleine Nummernschilder eingetragen werden sollen, einem Prüfer das Bremslicht zu dunkel ist, die Sitemarker jemandem nicht passen und und und.
Alles schon erlebt.

Es läuft nachher darauf hinaus ob der Prüfer Bock hat auf so ein Auto oder nicht.

Zitat:

@McTell74 schrieb am 18. Jan. 2024 um 20:47:05 Uhr:


Mag alles sein, aber wenn du solche Themen schon dutzend male mitgemacht hast weißt du dass es im Endeffekt doch beim Ermessen des Prüfers liegt.

Ich weiß es, weil ich nicht nur ein Dutzend mal gemacht habe.
Mind. 3 stellig.

Es liegt nicht im Ermessen, sondern bei den meisten am unwissen.
Ja, dann KANN man zu einem anderen fahren, oder mal mit dem Technischen Leiter die fachlichen Dinge durchgehen.

Zitat:

@McTell74 schrieb am 18. Jan. 2024 um 20:47:05 Uhr:


Es läuft nachher darauf hinaus ob der Prüfer Bock hat auf so ein Auto oder nicht.

Das ist allerdings auch richtig...

Zitat:

Zitat:

@Byrus schrieb am 18. Januar 2024 um 17:24:16 Uhr:



Der Sachverständige hat dies zwar nicht aufgeschrieben, diese "formale Abweichung" ist aber auch nicht in den Abnahmepapieren erwähnt.

Das ist ein Widerspruch in sich.
Frage: Ist denn die HU jetzt positiv, oder negativ ausgefallen?
Was genau meinst du damit?

Die HU war zwar negativ ausgefallen, aber wegen anderer Dinge.

Nein, die Kontrollleuchte wurde vom Prüfer nur mündlich bemängelt, er war halt gnädig und hat es nicht im HU-Bericht erwähnt.

Ansonsten ist bei meinem Fahrzeug alles mögliche eingetragen, Scheiben, Gurte, sogar Seitenblinker, obwohl gar nicht vorhanden. Textbausteine bei der Fahrzeugabnahme 2009. Die roten Seitenmarkierungsleuchten hinten sind im Abnahmegutachten halt erwähnt mit "formaler Abweichung von den Vorschriften der StVZO ohne Einfluß auf die Verkehrssicherheit". Hätte man dies für die Kontrollleuchte auch gemacht, hätte ich das Problem nicht.

Jahrelang wurde dieser Fehler gar nicht bemerkt, ich habe den Wagen seit 2009. Ein neuer Prüfer, und der hat sich halt gewundert, daß die Nebelschlußleuchte nicht geht. Ich sage ihm, nein, das ist der Schalter für die Nebelscheinwerfer. So kam es halt raus.

Der nächste Prüfer bemerkt es vielleicht wieder nicht, oder er läßt mich durchfallen. Ja, ich könnte dann zum nächsten fahren. Kostet dann nur ~ 140 € extra, Ausgang ungewiß.

Zitat:

@Byrus schrieb am 18. Jan. 2024 um 21:5:56 Uhr:


Nein, die Kontrollleuchte wurde vom Prüfer nur mündlich bemängelt, er war halt gnädig und hat es nicht im HU-Bericht erwähnt.

Also nichts.

Dann ist doch alles okay.
Und nochmal: Die Farbe der Kontrollleuchte muss nicht grün sein

Zitat:

Also nichts.
Dann ist doch alles okay.
Und nochmal: Die Farbe der Kontrollleuchte muss nicht grün sein

Für den Moment ja, ich plane aber eine nächste HU.

Ich werde die Seite der entsprechenden Richtlinie ausdrucken und das nächste mal dabei haben, es kann nicht schaden. Also danke dafür.

Bei meinen beiden ist Kontrollleuchte für vorne grün und für hinten orange.
Der eine ist ein 2004er (RAM srt10) US-Import, der andere 2017er (Grand Cherokee srt) deutsches Model.

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