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Fehlender Versicherungsschutz in der Vergangenheit - Problem?

Themenstarteram 14. September 2019 um 7:21

Hallo,

anfang des Jahres habe ich mein Kfz wiederzugelassen.

Nach knapp einem halben Jahr meldete sich der Altversicherer bei meiner neuen Versicherung und nahm das Ältere Recht in Anspruch. Ich war bis dahin der Meinung, wenn ein Kfz vor der nächsten Hauptfälligkeit außer Betrieb gesetzt wurde, es keiner Kündigung bedarf.

Somit wurde der Vertrag mit dem neuen Versicherer storniert. Da der Altversicherer aufgrund der Abmeldung mich nicht über einen Prämienanstieg von über 20% informierte, sondern ich das erst mit Zustellung der Police erfuhr, nahm ich widerrum von meinem Sonderkündigungsrecht gebrauch und somit wurde auch der Vertrag storniert.

Da mein Neuversicherer mir nur einen Neuvertrag ohne Rückdatierung anbieten kann, habe ich ja keinen durchgehenden Versicherungsschutz. Kann ich hierdurch Probleme mit der Zulassungsstelle bekommen?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Genie21 schrieb am 14. September 2019 um 10:37:42 Uhr:

Zitat:

@celica1992 schrieb am 14. September 2019 um 10:31:22 Uhr:

Du solltest aber deinen neuen Versicherer darüber informieren und ihn auffordern eine eVB an die Zulassungsstelle zu übermitteln, da ja der alte Versicherer seine storniert hat.

Braucht er nicht und kann er nicht ändern. Sinnlose Liebesmühe bei der KFZ Stelle sich zu melden. Die KFZ Stelle nimmt die evB als Zusage des Versicherers. Was nun danach passiert ist, dass Änderungen nur von einem Versicherer akzeptiert werden. Das geschieht digital im Hintergrund.

Anders herum. Für die KFZ Stelle ist das KFZ versichert.

Das er sich bei der Zulassungsstelle melden soll, hab ich nicht geschrieben.

Gehe mal davon aus, das die eVB des neuen Versicherers von Anfang des Jahres, vom alten Versicherer überschrieben wurde. Wenn der alte Versicherer jetzt den Vertrag storniert und die Deckung bei der Zulassungsstelle zurückzieht, ist das Fahrzeug ohne gültige Deckungszusage, bis der neue Versicherer wieder eine eVB an die Zulassungsstelle übermittelt

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Nein!

Du solltest aber deinen neuen Versicherer darüber informieren und ihn auffordern eine eVB an die Zulassungsstelle zu übermitteln, da ja der alte Versicherer seine storniert hat.

Wie lange warst du denn unversichert?

Zitat:

@celica1992 schrieb am 14. September 2019 um 10:31:22 Uhr:

Du solltest aber deinen neuen Versicherer darüber informieren und ihn auffordern eine eVB an die Zulassungsstelle zu übermitteln, da ja der alte Versicherer seine storniert hat.

Braucht er nicht und kann er nicht ändern. Sinnlose Liebesmühe bei der KFZ Stelle sich zu melden. Die KFZ Stelle nimmt die evB als Zusage des Versicherers. Was nun danach passiert ist, dass Änderungen nur von einem Versicherer akzeptiert werden. Das geschieht digital im Hintergrund.

Anders herum. Für die KFZ Stelle ist das KFZ versichert.

Fragt sich nur, ob und von wem, eine Rechnung für die Zeit kommt.

Zitat:

@Genie21 schrieb am 14. September 2019 um 10:37:42 Uhr:

Zitat:

@celica1992 schrieb am 14. September 2019 um 10:31:22 Uhr:

Du solltest aber deinen neuen Versicherer darüber informieren und ihn auffordern eine eVB an die Zulassungsstelle zu übermitteln, da ja der alte Versicherer seine storniert hat.

Braucht er nicht und kann er nicht ändern. Sinnlose Liebesmühe bei der KFZ Stelle sich zu melden. Die KFZ Stelle nimmt die evB als Zusage des Versicherers. Was nun danach passiert ist, dass Änderungen nur von einem Versicherer akzeptiert werden. Das geschieht digital im Hintergrund.

Anders herum. Für die KFZ Stelle ist das KFZ versichert.

Das er sich bei der Zulassungsstelle melden soll, hab ich nicht geschrieben.

Gehe mal davon aus, das die eVB des neuen Versicherers von Anfang des Jahres, vom alten Versicherer überschrieben wurde. Wenn der alte Versicherer jetzt den Vertrag storniert und die Deckung bei der Zulassungsstelle zurückzieht, ist das Fahrzeug ohne gültige Deckungszusage, bis der neue Versicherer wieder eine eVB an die Zulassungsstelle übermittelt

Themenstarteram 15. September 2019 um 8:20

@schleuti Super, wenn das so ist!

@aspergius Naja... kommt darauf an wie welchen Zeitraum Du konkret meinst.

Im April wurde das Kfz angemeldet, die Info, dass der Altversicherer sein Ältere Recht in Anspruch nimmt, kam Ende Juli. Die Police vom Neuversicherer kam Ende August. Die Bestätigung der Stronierung kam ca. 2 Wochen später.

Da alle Verträge bisher stroniert wurden, bin ich also ca. 5 Monate ohne Versicherungsschutz.

@Oetteken Das ist eine sehr gute Frage. Da ja jeder Versicherer den Vertrag als storniert oder aufgehoben beschreibt ja wohl eher nicht?

@celica1992 Hm... wird eine vorläufige Deckungszusage der Zulassungsstelle nicht gemeldet?

 

Unterm Strich heißt das jetzt, ich darf mich über darüber freuen, dass ich dieses Jahr zwar nicht in der SF-Klasse hochgestuft werde, aber dafür jedoch für beinahe ein halbes Jahr keine Prämie bezahlen muss?

Die wird elektronisch übermittelt, das muss dein neuer Versicherer machen. Da du Versicherungsschutz hattest muss du ja auch bezahlen. Das die Versicherer den einfachen Weg gehen und den Vertrag rückwirkend stornieren, ist doch gut für dich. Für die Zulassungsstelle bist solange versichert, bis die Versicherung die Deckungszusage zurück zieht, ob die Versicherung jetzt dafür einen Beitrag berechnet, ist deren Sache

Themenstarteram 16. September 2019 um 14:25

Super, dann waren meine Befürchtungen unbegründet. Vielen Dank...

Themenstarteram 25. September 2019 um 6:57

Tja, zu früh gefreut...

Aktuell weiß ich zwar nicht, wer daran schuld ist, jedoch habe ich ein Schreiben von der Zulassungsstelle erhalten, dass ich keinen Versicherungsschutz hätte. Zusätzlich wurde mit auch gleich die Zwangsentstempelung angedroht.

Für diese nette Erinnerung sind 40,50€ fällig..

besorge dir eine Versicherungsbestätigung deiner KfZ-Versicherung und lege Einspruch ein.

Fristen beachten.

Ich gehe davon aus, dass auch die Versicherungsprämien von dir immer fristgerecht gezahlt wurden.

Wer nicht hören will muss zahlen.

Ich hab das ja nicht zum Spass geschrieben, das deine neue Versicherung nochmal eine eVB übermitteln muss

Die Meisten gehen aber nicht rückwärts in Deckung!!!

Themenstarteram 28. September 2019 um 11:02

Zitat:

@celica1992 schrieb am 25. September 2019 um 11:13:51 Uhr:

Wer nicht hören will muss zahlen.

Ich hab das ja nicht zum Spass geschrieben, das deine neue Versicherung nochmal eine eVB übermitteln muss

Naja, was soll ich denn mehr machen als den kompletten Sachverhalt meinem neuen Versicherer mitzuteilen?

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