Fehlerspeicher auslesen und löschen
Vor einigen Monaten kaufte ich mir zum auslesen und löschen des Fehlerspeichers meines damaligen Fahrzeuges den "Launch C-Reader V" mit sämtlichen Adapterkabeln.
Fazit: Es hat funktioniert!
Wer nun dieses Gerät ausprobieren möchte oder einfach mal seinen FSP auslesen und löschen mag darf sich gerne melden.
Das Gerät ist vor Ort in 41564 Kaarst (Rheinkreis Neuss) zu nutzen und geht nicht auf Reise.
Anschluss und Bedienung sind von jedem Einzelnen selber durchzuführen.
Die Bedienung ist eigentlich selbsterklärend und auf Deutsch, ein deutsches Handbuch ist aber auch noch vorhanden.
Ich übernehme weder Garantie, Haftung noch sonst Irgendwas -ich stelle lediglich meine kleine, kostenfreie Hilfe für die, die das Gerät mal nutzen oder ausprobieren möchten.
Wer will bringt meiner Frau eben ein paar Blümchen mit... ;-)
Beste Grüße und schöne Ostertage: Michael
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16 Antworten
Hallo Christian...
Vielen Dank hierzu.
Da ich noch recht frisch hier im Forum bin sind mir die ganzen Funktionen und Möglichkeiten noch nicht so bekannt, daher schrieb ich es einfach mal hier her.
Beste Grüße: Michael
Hallo Michael,
die FAQ kannst Du selbst auch nicht bearbeiten - da sind nur ein paar Leute für freigeschaltet.
Nachträglich noch ein herzliches Willkommen hier im Forum
Hallo ReCoNtY...
Vielen Dank für den Hinweis sowie für die herzliche Aufnahme...
Beste Grüße: Michael
Hallo,
ich suchen einen User in der umgebung (46242 Bottrop) der vieleicht für ne kleinigkeit mein fehlerspeicher auslesen kann...
mit Vac-com und meinem interface komm ich nicht ins Airbagsteuergerät
der jenige sollte also auch airbag auslesen können... wieso nicht zur werkstatt ? meine audi werkstatt hier will einfach mal 45€
für auslesen + löschen... so und wenn der fehler dann immernoch drin ist (ich den behebe) und dann nomma 45€... ne muss nicht sein^^
wär echt super wenn jemand wieterhelfen kann
Um einen Besuch in der Fachwerkstatt wirst du nicht herumkommen, und zwar aus folgendem Grund:
Jede Arbeit an einem Airbag- oder Gurtstraffersystem, sowie der Handel damit ist für Privatpersonen verboten.
Grundlage hierfür ist das Dritte Gesetz zur Änderung des Sprengstoffgesetzes (3. SprengÄndG) und anderer Vorschriften vom 15.06.2005.
Sofern es sich bei den Airbags und Gurtstraffereinheiten um Produkte der Unterklasse T1 handelt, ist gemäß § 4 Abs. 3 1. SprengV verbindlich der gewerbliche Umgang und die Notwendigkeit der Fachkunde vorgeschrieben. Andernfalls, d.h. bei privatem Umgang mit diesen Teilen, liegt ggf. ein Verstoß gegen das Sprengstoffgesetz vor.
Hieran ändert es auch nichts, wenn einzelne Personen im Rahmen Ihrer beruflichen Tätigkeit, den Fachkundenachweis erbringen können, denn die Erlaubnis beschränkt sich auf den gewerblichen Umgang.
Sofern einzelne Hersteller eine ABE haben, so kann und wird diese den Zusatz der Fachkunde enthalten und schliesst somit den Umbau durch Privatpersonen ebenfalls aus.
Das Staatliche Amt für Arbeitsschutz Essen hat ein Merkblatt herausgegeben. Darin heißt es: Die "Zulassungen von Airbag- und Gurtstraffereinheiten sind an die Bedingung geknüpft, dass der Umgang nur im gewerblichen Bereich und nur durch geschultes Personal erlaubt ist". Das StAfA sagt weiter, dass insbesondere die Prüf-, Montage- und Reparaturarbeit damit gemeint ist. Wird das nicht beachtet, erlischt die von der Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung erteilte Zulassung für Airbags- und Gurtstraffer. Hierüber, muss im Betrieb ein gültiger Schulungsnachweis für den Mitarbeiter vorhanden sein.
Ich habe in dem o.g. Text mal die Passagen, auf die es speziell ankommt, fett markiert.
Aha, das Auslesen des Fehlerspeichers ist also gesetzteswiedrig?
Es geht hier um das Airbagsteuergerät bzw. die Behebung des der Fehlermeldung zugrunde liegenden Defektes.
Zitat:
Original geschrieben von Drahkke
Es geht hier um das Airbagsteuergerät bzw. die Behebung des der Fehlermeldung zugrunde liegenden Defektes.
Davon war aber noch gar nicht die Rede, nur vom Fehlerspeicher auslesen. Du unterstellst hier nur auf Grundlage deiner Vermutung, dass der Nutzer im Anschluss selbst Hand anlegen will, davon war aber nicht die Rede. Denn da wird er natürlich zur Fachwerkstatt gehen.
Diese halb-automatisierte Einfügerei dieses Standardtextes passt nämlich nicht immer, nur weil das Wort Airbag im Text vorkommt
Zitat:
Original geschrieben von willywacken
Denn da wird er natürlich zur Fachwerkstatt gehen.
Das hoffen wir natürlich, aber davon hat er auch nichts geschrieben...
Tja, aber zum Glück ist man unschuldig, bis das Gegenteil bewiesen ist und nicht umgekehrt
Mein Einwand war nur ein Hinweis. Es lag mir absolut fern, dem TE ein gesetzeswidriges Handeln zu unterstellen.
btw way jungs
ich bin gelernter KFZ-Mechatroniker und bin in 2 monaten mit der Meisterschule auch fertig und habe auch während dieser Zeit auch direkt zwei Lehrgänge gemacht: AU Diesel/benzin, Airbagsystem
also idarf/kann ich auch am airbagsystem arbeiten, habe den lehrgang schon erfolgreich beendet
Zitat:
Original geschrieben von xenonstar
also ich ich darf auch am airbag arbeiten, habe den lehrgang schon erfolgreich beendet...
...aber nur im Rahmen einer gewerblichen Tätigkeit (s.o.).