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Felge breiter als Kotflügel - Eintragung möglich?

Audi A6 C6/4F, Audi
Themenstarteram 22. Juni 2017 um 19:42

Hallo zusammen,

Ich habe mir für meinen A6 4F 2.7TDI neue Felgen geholt. Beim Kauf meinte der Verkäufer sie würden zu 100% passen, im Gutachten steht auch mein Fahrzeug, nur frage ich mich jetzt ob die mir jemand einträgt... habe sie nämlich anprobiert noch ohne Reifen und das Horn ragt etwa 1cm aus dem Kotflügel raus. Die Felge hat die Maße 10x19 ET 35. Mit 255 30er Reifen wäre dann trotzdem die gesamte Lauffläche vom Radkasten bedeckt. Reicht das für eine Eintragung hat das schon mal so jemand gemacht?

Danke schonmal.

20170621-182114
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23 Antworten

Ich kann mir nicht vorstellen, dass du eine 10J Felge mit einer ET von 35 eingetragen bekommst, ohne die Radläufe zu ziehen. Zumal das Rad m. M nach mit dem Kotflügel abschließen, also bündig sein muss.

Themenstarteram 22. Juni 2017 um 19:48

Also reicht es nicht aus, wenn das Profil des Reifens abgedeckt ist? Habe ich mal so gehört. Wie sieht es denn aus wenn ich mir Kunststoff Verbreiterung für die Eintragung hole, sodass auch die Felge bedeckt ist, würde das reichen?

Gruß

Es kommt auf dein Zulassungsdatum an. Ich meine, dass es ab EZ04/2009 Pflicht ist, dass auch die Felgen abgedeckt sind, bei EZ davor darf die Felge überstehen. Wichtig ist, dass es auch der Gutachter weiß ;-)

Themenstarteram 22. Juni 2017 um 20:13

Oh Mann, ist EZ 01/2010...

Naja ich bestell einfach die Reifen und fahr rum und frage wer es mir einträgt. Vielen Dank schon mal für die Antworten. Kennt jemand vielleicht eine Prüfstelle Umgebung Paderborn, die das mit dem überstehen nicht so eng sieht?

Vielleicht zählt auch das Datum der EG-Typengenehmigung, welches auf der rechte Seite (etwas unter der Mitte) des Fahrzeugscheines zu finden ist.

Da gibt's ein Mal die nationale Vorschrift und ein Mal die EU-Vorschrift.

National: Die Lauffläche muss von oben abgedeckt sein.

EU: Der obere Teil vom gesamten Rad muss in einem gewissen Winkel zur Radnabe komplett abgedeckt sein, den genauen Winkel weiß ich gerade nicht mehr.

Das hat mir mal ein TÜV-Ing, der auch Sonderabnahmen machen darf, vor einigen Jahren so erklärt. Kann auch sein, dass ich da die Hälfte wieder vergessen habe - das ist halt schon wahnwitzig lange her und alles kann ich mir nicht ewig merken.

Die Sache mit der EZ ist mir allerdings neu, würde mich jedoch nicht mehr wundern.

MfG

Ups, scheint seit Anfang 2008 und nicht 2009 so zu sein. Wenn jemand meckert, dann sag einfach, dass es ein altes Fahrzeug ist und somit nach den damaligen Regelungen die Felgen eingetragen werden müssen, vielleicht hast ja Glück. Aber erstmal mach Reifen drauf und vielleicht hat sich das dann eh schon erledigt. Du musst ja auch eine Reifenbreite fahren, die für die Felgenbreite zugelassen ist und so viel schmaler wie früher dürfen die Reifen gegenüber den Felgen wohl auch nicht mehr sein.

Themenstarteram 22. Juni 2017 um 20:31

Ja also in dem Gutachten stehen mehrere Grössen zur Auwahl. Ich tendiere zwischen 255 30 und 245 35...

Nach nationaler Vorschrift würde es dann ja so durchgehen da die Lauffläche ja erst ca 1.5cm vom Felgenrand entfernt anfängt bei den 255er bei den 245 ja noch weiter. Kann man sich denn aussuchen nach welcher Vorschrift es eingetragen werden soll oder wie läuft das?

Das ist schon lange her, wohl schon vor 2008, habe ich jedoch per Einzelabnahme problemlos eingetragen bekommen. Schöne alte Zeiten ;-)

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Nein, aussuchen kannst du es dir nicht. Vermutlich muss bei deinem ja eh die Felge abgedeckt sein und zudem, wie auch schon erwähnt wurde, die Lauffläche über bestimmte Winkel zu Radnabe (ich meine 30°, also 15° links und 15° rechts ab Nabenmitte, müsste es aber selbst googeln, um sicher zu sein).

Ich hätte es mir damals aussuchen können, aber das Fahrzeug war Baujahr 1987, somit mit Deinem Wagen wohl eher nicht vergleichbar.

Wenn Du doch schon ein Gutachten hast: Sofern das ein echtes, offizielles ist, stehen da immer Auflagen zum Fahrzeug und zu der verwendeten Reifengröße drin. Lese Dir die mal durch. Im Normalfall sollte dann klar sein, was zu tun ist.

Zitat:

@Schubbie schrieb am 22. Juni 2017 um 22:25:23 Uhr:

Ups, scheint seit Anfang 2008 und nicht 2009 so zu sein. Wenn jemand meckert, dann sag einfach, dass es ein altes Fahrzeug ist und somit nach den damaligen Regelungen die Felgen eingetragen werden müssen, vielleicht hast ja Glück.

Man gut das bei einer Eintragung nicht der Fahrzeugschein und die Fahrgestellnummer benötigt werden:D:rolleyes::D

Ist es nicht sinnvoll erst beim TÜV oder Dekra (usw.) nach zu fragen was Sache ist?

So weißt du gleich ob noch die Radkästen gezogen werden müssen oder nicht.

Themenstarteram 22. Juni 2017 um 21:03

Habe mich da schon gemeldet und auf einen Rückruf heute gewartet. Vielleicht melden die sich morgen ja. Werde dann berichten. Danke schon mal für die Hilfe.

Auch Vollgutachter sind nur Menschen und können nicht alles wissen. Da ist es manchmal sinnvoll, wenn man sich selbst ein wenig schlau macht, um dem Gutachter die Suche zu erleichtern. Grundsätzlich sollte man vor jedem Umbau mit dem Vollgutachter sprechen, da die meisten es nicht mögen, wenn man erst danach fragt, was möglich ist.

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