- Startseite
- Forum
- Wissen
- Reifen & Felgen
- Felge defekt und kein Ersatz auffindbar
Felge defekt und kein Ersatz auffindbar
Hallo zusammen,
ich habe mich extra für diesen Beitrag angemeldet da ich momentan ein wenig ratlos bin wie ich mein Auto wieder auf die Straße bekomme.
Kurz zum Sachverhalt.
ich habe mir 2022 für meinen Peugeot Boxer Felgen und Fahrwerk bei einem Händler machen lassen.
War auch grundsätzlich absolut zufrieden mit Optik, Fahrverhalten und Service.
Dieses Jahr musste hinten die Handbremse neu gemacht werden und somit auch die Felgen runter.
Bei der Demontage bzw. Montage der Felgen fiel meiner lokalen Werkstatt dann auf, das eine der Felgen beschädigte Schraublöcher hat.
Kurzum von 4 Felgen wurden 3 mit Kegelkopf und eine mit Kugelkopfbohrung geliefert. Also offensichtlich eine Fehlproduktion.
Bei der Montage der Felgen in 2022 ist das aber niemandem aufgefallen und ich bin 20.000km mit der falschen Schraube in der Felge gefahren.
Die Löcher waren jetzt ausgeschlagen und natürlich hat sich meine aktuelle Werkstatt geweigert die Felge so zu montieren. Also bin ich zum damaligen Verkäufer/Monteur, der mir dann direkt mitgab, dass diese Felge nicht mehr produziert wird und er diese reparieren würde.
Soweit ich lesen konnte und auch meine lokale Werkstatt mir mitgegeben hat, kann man einen defekt an einem Schraubloch bei ALufelgen nicht reparieren. Er hat scheinbar die Kugellöcher nachgehohnt und mir dann das reparierte Rad + neuen Kugelkopfschrauben mitgegeben.
Meine lokale Werkstatt sagt weiterhin das so eine Felge nicht repariert werden kann und montiert diese auch jetzt nicht, was wahrscheinlich ja auch richtig so ist.
Der damalige Verkäufer boit mir an das ich die Felgen ja bei Ihm montieren lassen kann. Damit ist aber mMn mein Problem nicht gelöst, da ich spätestens beim nächsten Radabnehmen wieder das gleiche Problem habe das andere Werkstätten dieses Rad so nicht montieren.
Ich habe die Felge jetzt zum Gutachter gebracht und warte noch auf die Rückmeldung von dort.
Damit ich mein Auto endlich wieder fahrbereit bekomme, habe ich das ganze Wochenende recherchiert und mit verschiedensten Partnern des Felgenherstellers gesprochen.
Scheinbar wird die gleiche Felge jetzt von einem anderen Hersteller produziert, ich schätze der usprüngliche Hersteller hat das "Muster" weiterverkauft. Diese hat aber eine neue Zulassungsnummer und kann somit nicht mit meinen alten Felgen kombiniert werden. Auch gibt es beim Hersteller keine Restbestände der alten Felge in meiner Farbe.
Ich bin ehrlicherweise ein wenig überfragt was meine Optionen sind? Wer ist denn genau für das Problem verantwortlich und muss ich die durchgeführte Reparatur so anerkennen?
Ich freue mich auf Eure Tips und hoffe das ich mit eurer Hilfe das Problem gelöst bekomme und mein Auto pünktlich zur Campingsaison wieder auf der Straße habe. :/
Ich will einfach nur verkerhssichere Räder für die ich ja damals auch mehr als ausreichend Geld auf den Tisch gelegt habe.
Beste Grüße
Ähnliche Themen
22 Antworten
Verbockt hat es der Betrieb, welcher Dir die Räder verkauft und moniert hat.
Ein (nachträgliches) „Bearbeiten“ der Kalotten in den Rädern ist gesetzlich untersagt. Derart verpfuschte Räder verlieren ihre Betriebserlaubnis und dürfen nicht eingesetzt werden.
Verstanden habe ich nicht, was ein Gutachter für Dich bewirken soll?
Hilfreich wäre zu wissen, um welches Rad es überhaupt geht.
Dann wünsche ich Dir einen guten Aufenthalt hier im Forum…
PS: wenn das identische Rad jetzt von einem andern Hersteller gegossen wird, ist dessen Montage (an einer Radposition) weder eine physische noch rechtliche Barriere und alles ist wieder hübsch.
Ich glaube am Ende wird es auf einen neuen Satz Felgen hinauslaufen mit neuer Eintragung.
Wenn der neue Hersteller dieselbe Felge nun mit Gutachten verkauft und die Nummern und Maße mit deiner Eintragung übereinstimmen, kann man die natürlich nehmen würde ich schätzen.
Hallo und danke für die super schnelle Rückmeldung.
Das Gutachten habe ich angefragt da ich aktuell zwischen den Aussagen (Ich hab das repariert und du kannst das wieder montieren) des damaligen Verkäufers/Monteurs und der Aussage meiner jetzigen Werkstatt stehe, die sagt das das so nicht montiert werden sollte, da niemand die Haftung bei einem Problem übernehmen will.
Außerdem dachte ich das das Gutachten bei der Argumentation mit dem damaligen Verkäufer/Monteur helfen sollte um hier eine andere Lösung zu finden. (Kaufpreiserstattung, neuer Felgensatz oder eben eine richtig produzierte Felge des alten Satzes die scheinbar nirgends aufzutreiben ist)
Es geht um diese Felge: https://twin-monotube-projekt.de/.../. Hoffe der Link ist so erlaubt.
Der aktuelle Vertriebspartner sagte mir am Telefon explizit das ich meine alten Felgen nicht mit der neu produzierten kombinieren kann, da diese eine andere Teilegutachtennummer? haben und das so nicht zulässig wäre.
Die Felgen werden scheinbar mittlerweile wo anders produziert und kommen somit nicht aus dem gleichen Werk, auch wenn die Bemaßung wohl gleich sein soll.
Dann widerspricht Dein Glaube aus Absatz eins aber Deiner Schätzung aus Absatz zwei!
@lt is Naoanto
@it is naoanto
Zur Anmerkung, auch die 2022 montierte Felge hatte eine Eintragung und ein Teilegutachten. Sont wäre der Sachverhalt ja einfach.
Nur haben die alten die ich habe und die neuproduzierten eben unterschiedliche Teilegutachten.
Was rechtlich kein Hindernis darstellt, solange das Rad physisch, von den Anschluß-Daten identisch ist.
Wir hatten kürzlich das Thema und konnten den Sachverhalt unmissverständlich klären.
Ich mache mich mal auf die Suche…
https://www.motor-talk.de/.../...-haendler-sagt-nein-t7217457.html?...
Beitrag 3 auf Seite 5
Wie wäre es damit:
eine schriftliche Stellungnahme des Felgenherstellers zum Nacharbeiten der Kalotte anfordern und dem Betrieb auf den Tisch legen.
ok ich hab mir den gesamten Thread einmal durchgelesen.
Erstmal danke für das raussuchen.
Wenn ich das richtig verstehe muss aber auf Grund des neuen Teilegutachtens das Rad gesondert eingetragen und vermerkt werden oder ich habe einen Teil des Threads falsch interpretiert.
Ich hab leider die Papiere des Fahrzeugs nicht zur Hand, da das in der Werkstatt steht, aber ich gehe davon aus das die Sondereintragung der Felgen damals auf Basis des bestehenden Teilegutachtens der "alten" Felgen gemacht wurde.
Also zusammenfassend, ja ich könnte die baugleiche Felge fahren, muss diese dann aber nochmal gesondert eintragen lassen und damit leben das ich an einer Felge andere Schrauben habe und die lackierung ggf. etwas abweicht.
Das impliziert wahrscheinlich auch das ich meine Werkstatt jedes mal darauf hinweisen muss, wenn etwas an den Rädern gemacht wird, korrekt?
Dann ggf. noch eine letzte Frage. Das das so ist muss ich hinnehmen oder kann ich eine andere Art der Nachbesserung verlangen?
Mir ist klar das nur redenden Menschen geholfen werden kann und das werde ich auch nochmal mit dem ursprünglichen Monteur besprechen. Allerdings bleibt die Frage was denn in diese Fall mein "gutes recht" wäre. Auch wenn ich gern eine für alle Seiten pragmatische Löäsung finden wollen würde.
@Cokefreak Auch das ist eine Idee.
Bleibt für mich nur die Frage was passiert wenn mit der Felge etwas passiert und daraus ein Folgeschaden entsteht. (Was zugegebenermaßen wohl unwahrscheinlich aber eben nicht unmöglich ist)
Haftet dann der Hersteller wenn ich das Stück Papier in der Hand habe?
Zusammenfassung:
Du hast alles richtig verstanden.
Nacharbeiten der Kalotten = gesetzlich untersagt - eine Stellungnahme der Industrie halte ich für Zeitvergeudung.
Welchen Anspruch Du tatsächlich geltend machen kannst, muß Dein Sachverständiger, oder ein Jurist klären.
Bevor Du zu der Variante „3 + 1“ Ja sagst, muß eine reibungslose Einzelabnahme durch Deinen Prüfstützpunkt abgesichert sein. Auch auf den Kosten dafür möchtest Du ja nicht hängenbleiben.
Folglich ist es erforderlich, bevor Du tätig wirst und möglicherweise ein Rad bestellst, das ganze Prozedere (unter Vorlage der Zulassungsbescheinigung und der Gutachten, der zu montierenden Räder) vorab mit dem Prüfer zu besprechen.
Vielleicht weigert sich der Kollege eine derartige Patch-Work-Konstellation einzutragen? ;-)
Zitat:
@Byteboxed schrieb am 1. April 2025 um 12:23:15 Uhr:
@Cokefreak Auch das ist eine Idee.
Bleibt für mich nur die Frage was passiert wenn mit der Felge etwas passiert und daraus ein Folgeschaden entsteht. (Was zugegebenermaßen wohl unwahrscheinlich aber eben nicht unmöglich ist)
Haftet dann der Hersteller wenn ich das Stück Papier in der Hand habe?
Bitte erspare Dir und dem Hersteller den Käse.
Zum dritten Mal: eine nachträgliche Bearbeitung (gleichgültig durch wen) ist untersagt, weil das Rad dadurch seine zum Prüfzeitpunkt zugesicherten und dokumentierten Eigenschaften und seine Betriebserlaubnis einbüßt.
Du bist doch auf einem guten und richtigen Weg, den Du jetzt nicht aus dem Blick verlieren solltest. ;-)
Hallo,
alles Wichtige ist ja schon geschrieben worden.
Ich möchte Dir aber aus Erfahrung einen wichtigen Tip
geben:
Lasse niemals einen Pressluftschrauber Deine Felgen
Felgen lösen und anschrauben. Die Befestigung am
Ende erfolgt ja eh mit dem Drehmomentschlüssel.
Bei mir wurde das nicht beachtet und das Felgenschloss
war hinüber !
Das Gleiche könnte auch mit den Aufnahmelöchern
an den Felgen passieren.
An meinen Felgen kommt kein Presslluftschrauber mehr.
Gruss
summercap
Wurde der Felgenhersteller selber eigentlich schon mal kontaktiert?
In meinen naiven Geiste liegt manchen Herstellern was an ihrem Ruf und würden kulant reagieren wenn man denen einen Produktionsfehler vorführt. Bei den Folgeschäden wäre der Felgenhersteller mMn nicht zuständig, aber aus Kulanz die Felge gegen eine korrekte tauschen o.ä.!?
Ein „Tauschobjekt“ ist nicht auffindbar, weshalb der Kollege hier das Thema erstellte.