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Felgen A35

Mercedes A-Klasse V177
Themenstarteram 30. Mai 2024 um 14:23

Moinsen, liebe Gemeinde,

ich hätte da mal eine Frage : Ich bin auf der Suche nach neuen Felgen, aber immer, wenn ich mal ein paar schöne gefunden habe, egal ob 18 oder 19 Zoll, steht meist irgendwas von "Blecharbeiten" dabei. Es gibt ja diese ZahlenBuchstabenkombinationen auf die man in den Gutachten schauen muss, die die Hersteller online zur Verfügung stellen, damit die Felgen gefahren werden dürfen, wenn es keine Mercedesfelgen sind.

Ist so was aufwändig? Wie muss ich mir so was vorstellen? Irgendwas muss immer im Radkasten "umgelegt" oder "verbreitert" werden, usw...Die meisten werden sicher wissen was ich meine, für mich ist das Neuland.

Führt der Mercedeshändler solche Arbeiten durch, oder ist das immer Extern bei Vergölst oder ähnlichen Werkstätten? Und tangiert das in irgendeiner Weise Garantieansprüche?

Sry für die vielen Fragen, aber die mitgelieferten Felgen auf meinem neuen A35 sind so ziemlich das gruseligste, was ich jemals sah...die müssen echt weg.

Felgen A35
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27 Antworten

Sowas ist nie geil, am besten zu einem Profi fahren, der dir passende Felgen aussucht und montiert inkl Abnahme etc. meist muss nichts umgelegt werden, denn das ist halt auch nicht so easy gemacht am Blech. Muss halt nur abgenommen werden. Mercedes macht sowas nicht, wenn’s keine originalen Felgen sind

Themenstarteram 30. Mai 2024 um 14:37

Verstehe ich das richtig, obwohl diese Belcharbeiten im Gutachten angegeben sind muss das nicht unbedingt durchgeführt werden? Das wäre ja geradezu grandios....

Wovon ist das abhängig? Kann man das pauschal sagen?

Meist, wenn die ET der Felgen nicht der original Felge entspricht, dann wird in der ABE ggf Blecharbeiten angegeben, da die Felgen meist etwas weiter draußen stehen, als die original. Das muss ein Fachmann bewerten und oft passt es ohne (außer das Auto ist tiefer als original, …)

Genauso wie @kievit sagt ;) aber dann eben eine Eintragung.

Themenstarteram 30. Mai 2024 um 14:58

das ist mal ´ne Ansage, dafür gibts Daumen hoch.

Aber eine letzte Frage dann doch noch: so lange nichts am Radkasten gefummelt werden muss , tangiert das auch keine Garantieansprüche? Oder stellen die sich immer quer, wenn keine Originalfelgen drauf sind und sagen wir, irgendwas an den Achsen auftritt?

Zitat:

@teufelsdackel schrieb am 30. Mai 2024 um 16:23:44 Uhr:

Moinsen, liebe Gemeinde,

ich hätte da mal eine Frage : Ich bin auf der Suche nach neuen Felgen, aber immer, wenn ich mal ein paar schöne gefunden habe, egal ob 18 oder 19 Zoll, steht meist irgendwas von "Blecharbeiten" dabei. Es gibt ja diese ZahlenBuchstabenkombinationen auf die man in den Gutachten schauen muss, die die Hersteller online zur Verfügung stellen, damit die Felgen gefahren werden dürfen, wenn es keine Mercedesfelgen sind.

Ist so was aufwändig? Wie muss ich mir so was vorstellen? Irgendwas muss immer im Radkasten "umgelegt" oder "verbreitert" werden, usw...Die meisten werden sicher wissen was ich meine, für mich ist das Neuland.

Führt der Mercedeshändler solche Arbeiten durch, oder ist das immer Extern bei Vergölst oder ähnlichen Werkstätten? Und tangiert das in irgendeiner Weise Garantieansprüche?

Sry für die vielen Fragen, aber die mitgelieferten Felgen auf meinem neuen A35 sind so ziemlich das gruseligste, was ich jemals sah...die müssen echt weg.

Die Bordsteine lassen grüßen.

Themenstarteram 30. Mai 2024 um 14:59

Zitat:

@mercedes-cabrio schrieb am 30. Mai 2024 um 16:58:16 Uhr:

 

Die Bordsteine lassen grüßen.

Erklärbär, bitte :)

Die Bordsteine sind so und so gemein ;) alles gut. Mach dir keine Sorgen. Die stehen ja nicht acht Meter raus.

Die großen Volumenhersteller haben oft keine Lust/Zeit jedes Fahrzeug im Detail zu prüfen. Deswegen stehen oft Zusatzarbeiten im Gutachten.

Hersteller wie Schmidt oder BBS können dir oft sagen, was ohne Probleme passt.

Zitat:

@teufelsdackel schrieb am 30. Mai 2024 um 16:23:44 Uhr:

Moinsen, liebe Gemeinde,

ich hätte da mal eine Frage : Ich bin auf der Suche nach neuen Felgen, aber immer, wenn ich mal ein paar schöne gefunden habe, egal ob 18 oder 19 Zoll, steht meist irgendwas von "Blecharbeiten" dabei. Es gibt ja diese ZahlenBuchstabenkombinationen auf die man in den Gutachten schauen muss, die die Hersteller online zur Verfügung stellen, damit die Felgen gefahren werden dürfen, wenn es keine Mercedesfelgen sind.

Ist so was aufwändig? Wie muss ich mir so was vorstellen? Irgendwas muss immer im Radkasten "umgelegt" oder "verbreitert" werden, usw...Die meisten werden sicher wissen was ich meine, für mich ist das Neuland.

Führt der Mercedeshändler solche Arbeiten durch, oder ist das immer Extern bei Vergölst oder ähnlichen Werkstätten? Und tangiert das in irgendeiner Weise Garantieansprüche?

Sry für die vielen Fragen, aber die mitgelieferten Felgen auf meinem neuen A35 sind so ziemlich das gruseligste, was ich jemals sah...die müssen echt weg.

Nur um hier mal Klarheit zu schaffen:

Das Gutachten allein ist keine Freigabe für die Felge.

Das ist allein eine ABE.

Das Gutachten der Felge ist die Grundlage um das RAD abnehmen zu lassen beim TÜV, der dann auch den ordnungsgemässen Verbau und die Freigängigkeit der Rad Reifen Kombi prüft und dann ein ggf. Freigabedokument erzeugt.

 

Blecharbeiten an den Radläufen beeinflussen zumindest deine Rostgarantie , die ist dann in diesen Bereichen hinfällig.

An der Stelle kann ich dir nur raten einen Reifen-/Felgenhändler in deiner Nähe aufzusuchen und dich dort beraten zu lassen. Bei den Felgen auf dem Bild handelt es sich um Felgen vom A35 Mopf (MHD-Version). Dieses Modell sollte auch im Gutachten der Felgen enthalten sein. Idealerweise trägt dir der Reifen-/Felgenhändler die neuen Räder auch gleich ein. Dann brauchst du nur noch deine Fahrzeugpapiere bei der Zulassungsstelle ändern zu lassen.

Themenstarteram 31. Mai 2024 um 20:24

Zitat:

@Mainhattan Olli schrieb am 30. Mai 2024 um 21:17:34 Uhr:

An der Stelle kann ich dir nur raten einen Reifen-/Felgenhändler in deiner Nähe aufzusuchen und dich dort beraten zu lassen. Bei den Felgen auf dem Bild handelt es sich um Felgen vom A35 Mopf (MHD-Version). Dieses Modell sollte auch im Gutachten der Felgen enthalten sein. Idealerweise trägt dir der Reifen-/Felgenhändler die neuen Räder auch gleich ein. Dann brauchst du nur noch deine Fahrzeugpapiere bei der Zulassungsstelle ändern zu lassen.

sry, wenn ich frage, aber ich verstehe den Satz "Dieses Modell sollte auch im Gutachten der Felgen enthalten sein" nicht.... heißt das ich soll speziell nach Felgen schauen, die dieselben Spezifikationen haben? Also 8 Zoll Breite, 18 Zoll Durchmesser, ET40 usw...weil nur 235/40 für 18 Zoll zugelassen sind??

Und was hat es mit der Eintragung auf sich? Ich nahm an diese ABE mitzuführen reicht aus....bin da leider echt ein Unwissender....

Das Mitführen einer ABE reicht, wenn die Auflagen erfüllt sind bzw. keine Auflagen existieren.

Hast du aber Auflagen wie Karosseriearbeiten, wird in der ABE oft das Vorführen bei einem Sachverständigen erwähnt (Auflage A01).

Einige Onlineshops listen auch Felgen mit ECE oder ABE ohne A01. Beides kannst du direkt montieren und fahren.

Wenn es keine ABE/ECE gibt, kannst du mit einem Teilegutachten die Felgen beim TÜV kostenpflichtig abnehmen lassen. Diese musst du dann eintragen lassen.

Zitat:

@teufelsdackel schrieb am 31. Mai 2024 um 22:24:56 Uhr:

sry, wenn ich frage, aber ich verstehe den Satz "Dieses Modell sollte auch im Gutachten der Felgen enthalten sein" nicht.... heißt das ich soll speziell nach Felgen schauen, die dieselben Spezifikationen haben? Also 8 Zoll Breite, 18 Zoll Durchmesser, ET40 usw...weil nur 235/40 für 18 Zoll zugelassen sind??

Und was hat es mit der Eintragung auf sich? Ich nahm an diese ABE mitzuführen reicht aus....bin da leider echt ein Unwissender....

Damit wollte ich lediglich sagen, dass du darauf achten solltest das genau dein Fahrzeugmodell, also der A35 Mopf (MHD) in der ABE/Gutachten aufgeführt ist. Wenn nur der A35 drin steht, ist das in deinem Fall nicht ausreichend. Felgen/Reifendimensionen können durchaus abweichen. Je näher die Felgen/Reifendimensionen an den Serienrädern sind, desto geringer fallen in den meisten Fällen die Auflagen aus.

Wie schon geschrieben bedeutet eine ABE nicht automatisch, dass das Rad nicht eingetragen werden muß. Da hilft wirklich nur der Blick ins Kleingedruckte, also in die Auflagen der jeweiligen Felge. Als Unwissender hast du echt viele Stolpersteine, daher der Rat zu einem ordentlichen Reifen/Felgenhändler in deiner Nähe zu gehen. Der Onlinehändler hat in den meisten Fällen nur eine Kompetenz: verkaufen. Deshalb bist du hier beim Onlinehändler eher nicht gut aufgehoben.

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