- Startseite
- Forum
- Wissen
- Reifen & Felgen
- Felgen eintragen lassen oder nicht?
Felgen eintragen lassen oder nicht?
Hallo,
ich habe folgendes Problemchen:
Habe mir Felgen ersteigert bei denen ein "Gutachten zur ABE.." dabei ist, wo auch mein Auto aufgeführt ist. Dort stehen aber ein paar Auflagen und Hinweise. Nun war ich gestern beim Reifenhändler, dieser hat mir auch Reifen aufgezogen und meinte dann aber anschließend das er mir die Radkombination nicht aufs Auto montieren möchte, weil ich die erst eintragen lassen müsste. Daraufhin habe ich den Verkäufer angeschrieben und dieser sagte mir, dass er schon etliche Felgen verkauft hätte und das diese definitiv eintragungsfrei wären!
Jetzt wollte ich hier mal Fragen ob mir jemand was genaues sagen kann, ich denke mittlerweile aber auch das ich die Radkombination eintragen lassen muss!
Es handelt sich um eine Zubehörfelge in 8x17". Ich fahre einen Volvo S40 Typ M und die Reifengröße beträgt 205/50.
Hier findet ihr das "Gutachten zur ABE". Hoffe das mich jemand aufklären kann ;-)
MfG
Daniel
Beste Antwort im Thema
@Seelze 01
Zitat:
Damit bin ich im letzten Jahr anstandslos durch den TÜV gekommen
Wenn für dein Fahrzeug keine Auflage 11A drinsteht, ist ja auch keine Abnahme erforderlich.
Dann reicht es, das Gutachten mitzuführen.
@TE
Zitat:
Ich denke ich werde mal für kommende Woche einen TÜV-Termin machen.
Wenn du Pech hast, erhöht sich dein Punktekonto bis dahin.
Es gilt was im Gutachten steht, nicht was der Händler meint.
Alle Fahrzeuge bei denen keine A01 steht brauchen keine [TÜV]abnahme, Fahrzeuge mit A01 müssen sofort zur Abnahme.
Ähnliche Themen
18 Antworten
Du hast die Auflage A01, dies sagt schon alles.
Fahre zu einem Prüfer und laß Dir den Anbau bestätigen.
Sollte die genannte Reifengröße nicht schon in den Papieren stehen, ist auch A02 vom Prüfer zu beachten.
Ok, das wollte ich eigtl. nur hören, der Verkäufer wo ich die Felgen gekauft habe, besteht nämlich darauf, dass das Gutachten eine ABE ist, sprich eintragungsfrei! So hat er es auch in seiner Auktion beschrieben (das eine ABE dabei läge und die Felgen somit komplett eintragungsfrei wären). Zitat: "Montieren und losfahren"
Zitat:
dass das Gutachten eine ABE ist, sprich eintragungsfrei
Das Gutachten zur ABE ist keine ABE.
Er könnte jedoch Recht mit der Eintragung haben. Das Rad ist evtl. eintragungsfrei. Siehe Auflage A02.
Es muss folgendes in der ABE stehen:
Abweichend von den Bestimmungen des §13 Fahrzeugzulassungsverordnung (FZV) ist es nicht erforderlich eine Berichtigung der Fahrzeugpapiere durch die Zulassungsbehörde zu veranlassen, wenn die im Gutachten aufgeführten Reifen- oder Felgengrößen in den Fahrzeugpapieren nicht genannt sind.
Allerdings fehlt dir dann die original ABE um sicher zu sein.
Aber eintragungsfrei bedeutet nicht abnahmefrei.
Wegen der Karosserieauflagen muss der TÜV prüfen, ob nichts schleift oder übersteht.
Deswegen auch die Auflage A01.
Eintragung - Änderung der Fahrzeugpapiere durch das Straßenverkehrsamt.
Abnahme - technische Überprüfung z. B. durch den TÜV
ABE hat rein garnichts mit TÜV-frei zu tun.
Was viel interessanter ist, sind die K-Auflagen.
Denn nach denen wird der Prüfer genauer schauen.
Vielen Dank für die Erklärungen! Hier mal die Original E-Mail vom Verkäufer:
"Hallo,die Felgen sind EINTRAGUNGSFREI da Sie in den Händen eine ABE haben und die Auflagen müssen nicht durchgeführt werden da die Reifen weder streifen noch können sich nicht drehen, und der montierer hat da keine ahnung ( kommt mir so vor) oder will nur noch zusetzlich was um sonst verdienen, also draufschrauben und lossfahren. Und es sind nicht die ersten Felgen was ich verkauft habe, die Felgen die eingetragen müssen haben nur Teilegutachten und Sie haben Gutachten zur ABE und das ist eine ABE. MfG"
Ich denke ich werde mal für kommende Woche einen TÜV-Termin machen.
Daniel
Hallo,
Mehr habe ich auch nicht,Gutachten ............. zur Erteilung eines Nachtrages
zur ABE ............
Damit bin ich im letzten Jahr anstandslos durch den TÜV gekommen.
Für den TÜV war das eine ABE.
Natürlich bin ich gespannt auf dein Ergebnis.
Führe ein Kopie des Gutachten natürlich immer mit.
Seelze 01
@Seelze 01
Zitat:
Damit bin ich im letzten Jahr anstandslos durch den TÜV gekommen
Wenn für dein Fahrzeug keine Auflage 11A drinsteht, ist ja auch keine Abnahme erforderlich.
Dann reicht es, das Gutachten mitzuführen.
@TE
Zitat:
Ich denke ich werde mal für kommende Woche einen TÜV-Termin machen.
Wenn du Pech hast, erhöht sich dein Punktekonto bis dahin.
Es gilt was im Gutachten steht, nicht was der Händler meint.
Alle Fahrzeuge bei denen keine A01 steht brauchen keine [TÜV]abnahme, Fahrzeuge mit A01 müssen sofort zur Abnahme.
Zitat:
Original geschrieben von Eierlein2
@Seelze 01
Zitat:
Original geschrieben von Eierlein2
Zitat:
Damit bin ich im letzten Jahr anstandslos durch den TÜV gekommen
Wenn für dein Fahrzeug keine Auflage 11A drinsteht, ist ja auch keine Abnahme erforderlich.
Dann reicht es, das Gutachten mitzuführen.
@TE
Zitat:
Original geschrieben von Eierlein2
Zitat:
Ich denke ich werde mal für kommende Woche einen TÜV-Termin machen.
Wenn du Pech hast, erhöht sich dein Punktekonto bis dahin.
Es gilt was im Gutachten steht, nicht was der Händler meint.
Alle Fahrzeuge bei denen keine A01 steht brauchen keine [TÜV]abnahme, Fahrzeuge mit A01 müssen sofort zur Abnahme.
Hallo,
Bei meiner Reifengröße steht nichts drin nur wenn ich größere Reifen fahren
möchte dann hätte ich Auflagen. (ab Größe 225/55)
So langsam sehe ich auch etwas klarer.
Ich muss das zwar nicht alles wissen aber es kann ja nicht schaden.
Seelze 01
Hallo.Einem TüV Sachverständiger /Prüfer vorführen. Fertig.Sollte aber keine Probleme geben.Ach zahlen dann noch bitte
Gruss
Werde ich tun, Danke! Berichte dann wie es ausgegangen ist
naja frag halt den verkäufer (ich tippe auf eine hinterhofklitsche!) warum er dir dann nicht die komplette abe schickt?! die felge hat ne kba nummer und wird somit zu 99% auch eine komplette abe haben.
den wie hier schon angesprochen KANN es sein das du nichts machen musst, eben die a01 auflage.
Und was bedeutet a1 Auflage? ?? FG
Zitat:
Original geschrieben von Eierlein2
Wenn du Pech hast, erhöht sich dein Punktekonto bis dahin.
Es gilt was im Gutachten steht, nicht was der Händler meint.
Alle Fahrzeuge bei denen keine A01 steht brauchen keine [TÜV]abnahme, Fahrzeuge mit A01 müssen sofort zur Abnahme.
Naja, sofort wäre übertrieben.
Man verliert ja nicht die BE. Es muss nur der Ordnungsgemäße Zustand überprüft werden. Man bekommt beim TÜV, Dekra, KÜS ja nur diese Abnahmebestätigung, hier muss man auch nicht zur Zulassungsstelle.
Wenn man das Gutachten mitführt, hat man auch bei 'ner Kontrolle nicht so schlechte Karten. Hängt aber von den Ordnungshütern ab, es gibt solche und solche...
Aber es ist trotzdem so, dass die Rad-Reifen-Kombi eingetragen werden MUSS (da Auflage A01).
Bei bestimmten Fahrzeugen (hier z.B. S80) muss bei 'ner bestimmten Reifengröße die Felge eben nicht eingetragen werden (da kein A01).
Gruß
Ist nicht nach eintragungspflichtigen Veränderungen am Auto ausschließlich die Fahrt zum Tüv zwecks Eintragung erlaubt ? Ich meine mich da an sowas zu erinnern. Alle andere müsste in dem Fall tatsächlich unter Fahren ohne Betriebserlaubnis fallen.
Edit: §19 Abs. 5 StVZO besagt genau dieses.