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Felgen Eintragung
servus,
ich habe 16 zoll felgen von ARTEC WHEELS auf 205/55R16 reifen mit folgenden daten:
LK 100x5
MS IV 706
7J x 16H2
LAG 222
ET 35
die KBA nummer steht leider nicht drauf
darf ich mit diesen felgen meinen golf 4 (1.6 sr) fahren oder müssen die felgen eingetragen werden?
ich habe im internet gesucht, leider ohne erfolg
ich würde mich sehr freuen, wenn mir jemand helfen könnte
vielen dank im voraus
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29 Antworten
Es ist eine Anbauabnahme erforderlich, sofern es überhaupt ein Rädergutachten gibt, welches Dein Fahrzeug beinhaltet.
Vielleicht mag ein Moderator das mal zusammen führen.
https://www.motor-talk.de/.../felgen-eintragung-t7442937.html?...
Vorab grundsätzlich als Info...
#gerald-b, verlinkter Thread oben "Kein KBA -> Die Felgen scheinen demnach nicht für den deutschen Markt vorgesehen zu sein oder wurden nicht über den Zubehörmarkt angeboten."
Davon ging ich früher auch aus, ich wurde eines Besseren belehrt, ist nicht so.
Felgen, bei denen die Gutachten von TÜV Austria erstellt werden, haben kein ABE -> dementsprechend auch keine KBA Nummer drauf. Sind aber trotzdem, weil ein Gutachten vorhanden, in Deutschland zugelassen.
Das mit dem Eintragen der Felgen wirds allerdings schwierig...
- Ohne einen Wisch ist es einfach zu teuer diese alten Felgen eintragen zu wollen.
- ARTEC WHEELS gibt es nicht mehr
- Das Einzige was ich gefunden habe, ist das hier:
https://www.gutachtenmarkt.de/Gutachten-Artec-7-x-16-ET-35-Typ-MS4
kostet stolze € 47,23 und ist nur für 7x16, ET35, allerdings 4/100.
Und nein, ohne ein entsprechendes Gutachten darfst Du diese Felgen nicht auf deinem Golf fahren. Sorry
Sorry, blöde Frage...
Sind das evtl. Stahlfelgen?
Die Firma Artec wurde vor etwa 20 Jahren von dem Unternehmen „RH-Alurad“ übernommen.
Ein Telefonat klärt, ob noch Zugriff auf die erforderlichen Prüfzeugnisse besteht.
Zitat:
@Spacemann_007 schrieb am 6. April 2023 um 14:54:47 Uhr:
Sorry, blöde Frage...
Sind das evtl. Stahlfelgen?
Nein
Ok. Dann bleibt also nur noch deine Idee mit der tel. Anfrage.
Zitat:
@Spacemann_007 schrieb am 6. April 2023 um 14:48:18 Uhr:
Felgen, bei denen die Gutachten von TÜV Austria erstellt werden, haben kein ABE -> dementsprechend auch keine KBA Nummer drauf. Sind aber trotzdem, weil ein Gutachten vorhanden, in Deutschland zugelassen.
Das eine hat mit dem anderen aber nicht unbedingt etwas zu tun.
Grundsätzlich gibt es zwei Möglichkeiten, wie man serienmäßig hergestellte Zubehörfelgen für den Straßenverkehr zulassen kann:
1. ein Teilegutachten.
Dafür bekommt die Felge keine KBA-Nummer (sie kann aber trotzdem eine haben, wenn es parallel auch eine ABE gibt), und es ist in jedem Fall eine Änderungsabnahme erforderlich.
2. eine ABE
Wenn eine ABE vorliegt hat die Felge zwingend auch eine KBA-Nummer. Dann hängt es vom genauen Inhalt der ABE für die Kombination Felge/Reifen/Auto ab, ob eine Änderungsabnahme erforderlich ist oder ob "die ABE im Handschuhfach" reicht. Um eine ABE zu bekommen musste der Hersteller aber vorher auch ein Gutachten eines technischen Dienstes erstellen lassen, und das ist inhaltlich einem Teilegutachten sehr ähnlich...
(3. die Genehmigung nach der ECE-R124
Dann ist das ECE-Prüfzeichen auf der Felge)
Grundsätzlich… …serienmäßig hergestellte Zubehörfelgen -> ist ein Widerspruch in sich.
1. Grundsätzlich!!!
Und das kann ich nicht oft genug schreiben.
Man kann Felgen nur mit Hilfe eines Gutachtens zulassen.
2. ABE.
Wenn ich Sachen wie:
„Dann hängt es vom genauen Inhalt der ABE für die Kombination Felge/Reifen/Auto ab…“ (das steht übrigens nur im Gutachten)
oder
„…"die ABE im Handschuhfach" reicht“
lese, bekomme ich richtig schlechte Laune.
Wenn man keine Ahnung hat…
Nur zur Info.
Forum nutzen Leute um sich zu informieren, daher hat man eine gewissen Verantwortung diesen Menschen gegenüber. Also wenn man es nicht genau weiß, lässt man es lieber irgendwas zu behaupten.
3. ECE
Zu einer ECE-Felge muss man folgendes wissen.
Eine ECE-Felge (die Abmessungen) entspricht immer zu 100% einer Original-Felge (Daten die in den COC-Papieren stehen) heißt, fixgebohrt, original Befestigungsmittel, usw.
Beispiel (nur zum Verständnis):
ECE-Felge - 6x16, ET50, 57.1 Nabenbohrung
VW Golf - Originalfelge 6x16, ET50, 57.1 Nabenbohrung
Audi A3 - Originalfelge 6x16, ET48, 57.1 Nabenbohrung
In dem Fall darf man mit dem Golf diese ECE Felge fahren, mit dem Audi nicht.
Also ist ein ECE-Prüfzeichen nicht gleich die Bestätigung, dass diese Felgen grundsätzlich im Straßenverkehr zugelassen.
Zitat:
@Spacemann_007 schrieb am 7. April 2023 um 12:53:33 Uhr:
Grundsätzlich… …serienmäßig hergestellte Zubehörfelgen -> ist ein Widerspruch in sich.
1. Grundsätzlich!!!
Und das kann ich nicht oft genug schreiben.
Man kann Felgen nur mit Hilfe eines Gutachtens zulassen.
2. ABE.
Wenn ich Sachen wie:
„Dann hängt es vom genauen Inhalt der ABE für die Kombination Felge/Reifen/Auto ab…“ (das steht übrigens nur im Gutachten)
oder
„…"die ABE im Handschuhfach" reicht“
lese, bekomme ich richtig schlechte Laune.
Wenn man keine Ahnung hat…
Nur zur Info.
Forum nutzen Leute um sich zu informieren, daher hat man eine gewissen Verantwortung diesen Menschen gegenüber. Also wenn man es nicht genau weiß, lässt man es lieber irgendwas zu behaupten.
@hk_do ist genau wie ich vom Fach und hat die Rechtslage absolut zutreffend dargestellt. Ob du davon "schlechte Laune" bekommst, interessiert niemanden.
Wer hier keine Ahnung hat, bist du. Am besten solltest du deinen gesamten Post löschen, falls das noch geht.
Halte dich an deine eigene Weisheit "wenn man es nicht genau weiß, lässt man es lieber irgendwas zu behaupten."
und @kacper02 schreib mir eine PN, dann schicke ich dir das Gutachten zu
Vom Fach und trotzdem liegt er falsch. Ich kann es auch begründen.
Du auch?
Es gibt nichts zu begründen, seine Aussagen sind komplett zutreffend.
Kannst aber gerne fragen, wenn du etwas nicht verstanden hast, ich/wir erklären es dir gerne.
Also doch nur was behaupten ohne dies begründen zu können. Ich verstehe.
Ja, da lege ich wirklich viel Wert darauf. ;-)
Anstatt sich angegriffen zu fühlen, würde ich lieber was dazu lernen.
@Spacemann_007
Statt sich hier nur allgemein aufzuregen:
Wie lauten denn Deine Fragen?