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Felgen mit ABE -eintragen?

VW Golf 5 (1K1/2/3)
Themenstarteram 21. März 2019 um 11:05

Hallo Leute, habe mal eine Frage. Habe mir neulich ein neuen Sommersatz für meinen Golf 5 gekauft (225/40 18). Natürlich ist die ABE auch dabei, wodrauf auch der Golf 5 mit der Motorisierung gelistet ist. Nun meine Frage: muss ich sie trotzdem eintragen lassen? Die Reifen stehen vorne auch, dank der niedriegen ET (ET35) ca 1cm weiter draußen. Waere das ein Problem? Denn das Auto ist ja auch aufgelistet. Fahrwerk ist Serienmaßig, noch alles original. Und wie sieht es aus wenn ich es nicht schaffen würde eintragen zu bekommen (zb kein Termin zurzeit), ich aber kurz mal nach Holland fahren muss und die Polizei mich dort mal anhaelt, was könnte da auf mich zukommen?

Beste Antwort im Thema

Och nööööööööö nicht schon wieder. Man man immer diese ET35 Rotze aufm 5er. Wann hört das endlich auf ? Das ist echt der erste Kardinalfehler den jeder 5er Fahrer scheinbar macht wenn er sich Räder kauft... erstma schööööön ins ET35 Klo greifen... Das PASST nicht und ist NICHT Eintragungsfähig da nach der EWG Richtlinie das Rad inkl. Reifen nicht mehr über stehen darf und komplett abgedeckt sein muss ! ET45 ist Standard und passt.

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steht doch alles im Gutachten - lesen hilft, ist aber "anstrengend".

Och nööööööööö nicht schon wieder. Man man immer diese ET35 Rotze aufm 5er. Wann hört das endlich auf ? Das ist echt der erste Kardinalfehler den jeder 5er Fahrer scheinbar macht wenn er sich Räder kauft... erstma schööööön ins ET35 Klo greifen... Das PASST nicht und ist NICHT Eintragungsfähig da nach der EWG Richtlinie das Rad inkl. Reifen nicht mehr über stehen darf und komplett abgedeckt sein muss ! ET45 ist Standard und passt.

Wie jetzt, wenn die Rad/Reifenkombination eine ABE hat in der sein Auto aufgeführt ist und nichts weiter gemacht wurde, dann reicht die ABE aus und es muss nichts eingetragen werden. Das es sowas für eine ET35 Felge für nen 5er gibt wundert mich aber etwas.

Zitat:

was könnte da auf mich zukommen?

Polizei wäre finanziell noch harmlos, richtig teuer kann's bei einem Unfall werden. (5000 € Regress + Verlust des Kaskoschutzes)

Zitat:

@lillc schrieb am 21. März 2019 um 16:06:50 Uhr:

Wie jetzt, wenn die Rad/Reifenkombination eine ABE hat in der sein Auto aufgeführt ist und nichts weiter gemacht wurde, dann reicht die ABE aus und es muss nichts eingetragen werden. Das es sowas für eine ET35 Felge für nen 5er gibt wundert mich aber etwas.

Zur ABE gehört auch ein Gutachten, und genau da muss man zwecks Verwendbarkeit nachlesen.

Und @TE, man informiert sich vorher, und nicht erst, nachdem das Kind im Brunnen liegt. Mit nicht eingetragener Kombi verlierst du die BE.

Zitat:

Wie jetzt, wenn die Rad/Reifenkombination eine ABE hat in der sein Auto aufgeführt ist und nichts weiter gemacht wurde, dann reicht die ABE aus

1. In einer ABE steht nix von Fahrzeugen.

2. Die ABE verweist auf die fahrzeugspezifischen »Gutachten zur ABE« (Sinngemäß: Du darfst die Räder an deinem Wagen montieren, wenn die Auflagen des Gutachtens beachtet werden).

Und bei ET 35 gibt's Karosserieauflagen. Deswegen ist eine sofortige Abnahme fällig.

Zitat:

und es muss nichts eingetragen werden.

Stimmt, eine Änderung der Fahrzeugpapiere ist nicht erforderlich.

Es reicht die TÜV-Abnahmebescheinigung vorzuzeigen.

Zitat:

@GoLf 3 Bastler schrieb am 21. März 2019 um 15:57:41 Uhr:

Och nööööööööö nicht schon wieder. Man man immer diese ET35 Rotze aufm 5er. Wann hört das endlich auf ? Das ist echt der erste Kardinalfehler den jeder 5er Fahrer scheinbar macht wenn er sich Räder kauft... erstma schööööön ins ET35 Klo greifen... Das PASST nicht und ist NICHT Eintragungsfähig da nach der EWG Richtlinie das Rad inkl. Reifen nicht mehr über stehen darf und komplett abgedeckt sein muss ! ET45 ist Standard und passt.

Zustimmung.

Die meisten Felgen mit ET 45 oder mehr sind auch für die Nachfolgegenerationen zugelassen, bei ET 42 hat der 5er meist schon Karosserieauflagen zu erfüllen, die neueren Generationen hingegen nicht.. Da der 5er zunehmend altersbedingt vom Markt verschwindet sollte man beim Felgenkauf auch immer an die Zukunft denken. Im Zweifel eine größere ET nehmen, dieser kann man mit Spurplatten beikommen - umgekehrt geht das nicht.

Golf 5-6-7 ist alles ET45 det geht, immer selbst mit 30 bis 40mm Tieferlegung. Maximal ne kleine Blechlasche im Koti wegbiegen und des wars. ET45 geht bis zu ner 8.5 Breiten Felge Problemlos.

Das zerstört mein Weltbild. Für mich war es immer so, wenn ABE vorhanden, Fahrzeug aufgeführt, keine anderen Umbauten gemacht... dann eintragungsfrei und ABE muss mitgeführt werden.

Wenn ich mir die ABE im Anhang ansehe dann passt meines Erachtens mein Weltbild auch noch.

http://www.teamdynamics.de/.../ABE-S66032+67532-Complete.pdf

Kann mir das wer erläutern?

Ich fahre auch SRS-Kotis die eine ABE haben und auch allgemein als eintragungsfrei gelten. Der TÜV Mensch der mir noch eine neue Fahrwerkstiefe eintragen muss sagte mir „die Kotflügel müssen nur dann eingetragen werden, wenn ohne die Kotis die Tiefe nicht einzragungsfähig ist“

Vielleicht kann der TE ja auch mal schreiben um welche Felgen es genau geht

Themenstarteram 22. März 2019 um 9:56

Zitat:

@lillc schrieb am 22. März 2019 um 07:49:52 Uhr:

Vielleicht kann der TE ja auch mal schreiben um welche Felgen es genau geht

Es handelt sich um die Dezent RE 8x18 Felgen (ET35) mit 225/40/18 Michelin Bereifung.

Zitat:

@lillc schrieb am 22. März 2019 um 07:33:24 Uhr:

Das zerstört mein Weltbild. Für mich war es immer so, wenn ABE vorhanden, Fahrzeug aufgeführt, keine anderen Umbauten gemacht... dann eintragungsfrei und ABE muss mitgeführt werden.

Wenn ich mir die ABE im Anhang ansehe dann passt meines Erachtens mein Weltbild auch noch.

http://www.teamdynamics.de/.../ABE-S66032+67532-Complete.pdf

Kann mir das wer erläutern?

Ich fahre auch SRS-Kotis die eine ABE haben und auch allgemein als eintragungsfrei gelten. Der TÜV Mensch der mir noch eine neue Fahrwerkstiefe eintragen muss sagte mir „die Kotflügel müssen nur dann eingetragen werden, wenn ohne die Kotis die Tiefe nicht einzragungsfähig ist“

Das ist doch schon hier gesagt worden, die ABE ist Bestandteil des Gutachtens, und wenn in diesem keine Bnahme nach A01 gefordert wird dann ist gut, aber bei 8x18,ET35 ist eben eine Abnahme gefordert, und das wird schwierig bis un möglich.

Und ein Vegleich mit einem Smart verbietet sich.

Gutachten Dezent RE 8x18 ET35

Einfach mal die Bedeutung der Karosserieauflagen 21B; 22F; 24C;24D für den G5 nachlesen.

Hier bedeutet die 11A sofortige Abnahme.

Die Auflagen der letzten Spalte müssen selbstverständlich auch beachtet werden.

Ich fahre vorn ET 45 und hinten ET 35, auf Golf 5 TSI

 

Alles ohne Problem eingetragen.

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