ForumGolf 6
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. Volkswagen
  5. Golf
  6. Golf 6
  7. Felgen

Felgen

VW Golf 6 (1KA/B/C)
Themenstarteram 9. Dezember 2012 um 13:48

Hallo Zusammen,

ich hätte eine Frage bezüglich einer Anschaffung von 18 Zoll Felgen.

Ich habe mich gerade für mein Golf 6 59KW (80 ps) Trendline 2010 bei VW erkundigt, welche Felgen und Reifengröße ich fahren darf.

Die Felge dürfte eine Größe von 7 1/2 J x 18

Einpresstiefe: 51 mm haben.

Der Reifen : 225/40/R18 92 y

 

Vorraussetzung wäre ein Sportfahrwerk: Dieses ist bei mir von VW aus vorhanden, allerdings meinte die Kollegin von VW am Telefon, vom Werk aus würden sie diese genehmigen, wenn die Hinterachse einen Stutzwert von : minus 1Grad 45 hat.

Dieses konnten die mir am Telefon nicht mitteilen und müsste in einer Werkstatt gemessen werden.

Am Telefon meinte sie zu mir, dass man auch alternativ vom TÜV diese Reifen genehmigen lassen kann, aber Sie wusste nicht, ob der TÜV andere Vorgaben hat bzw ob Sie einen Wert auf diesen Stutzwert legen.

 

Hat jemand schon Erfahrungen gemacht ob ich das ohne weiteres vom TÜV genehmigt bekomme ?

Vielen Dank im voraus.

 

Gruß

Ähnliche Themen
17 Antworten

solange die Freigängigkeit und Radabdeckung gegeben ist, ist der Prüforganisation das eigentlich relativ Wurst ob die Einstellwerte stimmen. Sollte natürlich VW auf der Tragfähigkeitsbescheinigung der Felgen vermerken, "nur in Verbindung mit der entsprechenden Sturzeinsatellung von 1°45"an der HA sowie mit dem VW Sportfwk. nutzbar", könnte der Prüfer das auch fordern, was ich mir aber nicht vorstellen kann, das dies so dort geschrieben steht. Es ist meist immer wieder die gleiche Floskel die da VW loslässt das dies nur mit den o.g. Auflagen genehmigt wird und sich die Aussage über versch. Modelle zieht.

Themenstarteram 9. Dezember 2012 um 14:28

Also meinst du, ich würde die Felgen so genehmigt bekommen vom TÜV?

Für die originalen Felgen wirst du i.R. kein Gutachten bekommen, sondern nur eine Traglastbescheinigung, um dann in einer Einzelabnahme die Felgen eintragen zu lassen.

Die Vorgaben wie Sportfahrwerk, Flaps oder Sturzeinstellung sind dem TÜV bekannt und werden auch angewandt, es sei denn, der Prüfer entscheidet, daß das nicht notwendig sei. Die entsprechenden Auflagen für die Serienfelgen kann dir auch der Freundliche aus dem Ratgeber Rad/Reifen kopieren.

Das dein Trendline ein Sportfahrwerk hat, würde mich wundern, es sei denn, es hat es als Sonderausstattung für den 80PS-Renner gegeben.

Alternativ gibt es 18"-Felgen aus dem Zubehör, welche mit den VW-Auflagen nichts zu tun haben.

Zitat:

Original geschrieben von Dirki92

Also meinst du, ich würde die Felgen so genehmigt bekommen vom TÜV?

wenn du dir unsicher bist fahre zum TÜV und kläre das im Vorfeld ab, unter welchen Auflagen er das einträgt, ohne jetzt großartig auf die Einzelheiten einzugehen. Ich kann dir nur die Erfahrungen meinerseits mitgeben das der Prüfer bei meinen und auch vielen anderen ähnlichen Abnahmen nie nach diesen Dingen gefragt hat.

Zitat:

Also meinst du, ich würde die Felgen so genehmigt bekommen vom TÜV?

Die Aussagen von VW bezüglich Sportfahrwerk und Sturzänderung betreffen nur VW-Räder.

Für Räder von Fremdherstellern gelten ausschließlich die Auflagen des zugehörigen Radgutachtens.

Die meisten Fremdräder 8 × 18 ET 50 mit »Gutachten zur ABE« sind abnahme- und eintragungsfrei.

Zitat:

Original geschrieben von Eierlein2

Zitat:

Also meinst du, ich würde die Felgen so genehmigt bekommen vom TÜV?

Die Aussagen von VW bezüglich Sportfahrwerk und Sturzänderung betreffen nur VW-Räder.

Für Räder von Fremdherstellern gelten ausschließlich die Auflagen des zugehörigen Radgutachtens.

Die meisten Fremdräder 8 × 18 ET 50 mit »Gutachten zur ABE« sind abnahme- und eintragungsfrei.

Da die 18" Golf6- Serienräder 7,5" ET 51 haben,

und so auch in der

"EWG-Übereinstimmungsbescheinigung" notiert sind,

>ist für 8" ET50 eine "TÜV-Abnahmebescheinigung"

erforderlich :eek:

Zitat:

… "EWG-Übereinstimmungsbescheinigung" notiert sind, …

Sind aber nur 'notiert', wenn 18" Räder ab Werk geliefert wurden.

18"-Räder ab Werk bedeutet: Sportfahrwerk und Sturzänderung an der Hinterachse.

Zitat:

Original geschrieben von Eierlein2

Zitat:

… "EWG-Übereinstimmungsbescheinigung" notiert sind, …

Sind aber nur 'notiert', wenn 18" Räder ab Werk geliefert wurden.

18"-Räder ab Werk bedeutet: Sportfahrwerk und Sturzänderung an der Hinterachse.

ja, wenn dem so ist :confused: ,

dann ist doch erst recht

>eine "TÜV-Abnahmebescheinigung" notwendig ,

-egal ob mit oder ohne Sportfahrwerk/Sturzänderung-

da die Rad-/Reifenkombination dann nicht in den Papieren

notiert ist. :eek:

und n i c h t wie Du vorher schriebst:

8x18.... sind ...... "abnahmefrei" ;)

("Eintragungsfrei" ergibt sich aus den Auflagen

des Gutachten´s zur ABE + Text in der ABE ,

wie von Dir beschrieben)

Zitat:

und n i c h t wie Du vorher schriebst:

8x18.... sind ...... "abnahmefrei"

Richtig lesen:

Die meisten Fremdräder 8 × 18 ET 50 mit »Gutachten zur ABE« sind abnahme- und eintragungsfrei.

Es reicht dann, das Gutachten im Fahrzeug mitzuführen.

Du musst schon richtig lesen. Eierlein bezog sich in dieser Aussage auf reine Zubehörfelgen, wobei das nur bei bereits eingetragener Reifengröße 225/40 18 zutrifft.

Im Ernst , du willst dir an dem Hocker wirklich die dicken 18 Zöller Latschen drunter hauen, bedenke die schlucken Leistung , denn die die großen und schweren Räder wollen bewegt werden und bei einem 80 PS Hocker weiß ich das nicht . habe selber die 18 Zöller drunter , aber mein Bock hat auch 140 PS unterm Hintern und selbst das merkt man im Sommer den höheren Verbrauch. Ich denke, bei dem 80 PS Hocker sind die 16 Zöller das maß der Dinge :confused:

@ Eierlein und Golfer

ich hab´s schon richtig gelesen und auch verstanden.

8x18 ET 50 "Zubehör-/Fremdfelgen(räder)"

Bei der Alcar-Gruppe steht in den Gutachten zur ABE

immer Auflage > 11A)

beim Golf6 für 225/40R18

http://www.aez-wheels.com/certificates/00044994/44994550.pdf

Könnt Ihr "Gegenbeispiele" verlinken :confused:

Zum Bleistift:

Rial Padua 8×18 ET 50

@Golfer

Zitat:

… wobei das nur bei bereits eingetragener Reifengröße 225/40 18 zutrifft.

Für Zubehörräder gelten ausschließlich die Auflagen des zugehörigen Gutachtens!

Deine Antwort
Ähnliche Themen