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Felgen TÜV-Gutachten
Hallo,
in dem TÜV-Gutachten steht folgendes:
"A02 Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in den
Fahrzeugpapieren (u. a. Fahrzeugschein, Zulassungsbescheinigung I oder COC-Papier) genannt ist,
so sind die Angaben über die Reifengröße in den Fahrzeugpapieren (Fahrzeugschein bzw. -brief,
Zulassungsbescheinigung I) durch die Zulassungsstelle berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist
dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur
Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält"
Heißt das nun, dass ich die Felgen eintragen muss?
Iwie stehe ich gerade aufm Schlauch.
Danke schonmal vorab
Beste Antwort im Thema
Man sollte hier schon genau auf die Begriffsbestimmungen achten:
Ein Teilegutachten ist das Gutachten womit ich zum TÜV gehe um mir meine Anbauteile eintragen zu lassen.
Das vom TÜV erstellte Schriftstück ist die Änderungsabnahme. ( § 19 (3) ) Dieses Schreiben ist dann ENTWEDER mit den Fahrzeugpapieren mitzuführen ODER in die Fahrzeugpapiere zu übertragen. Das legt der TÜV Prüfer auf Grundlage des Teilegutachtens fest ( siehe Punkt A02 )
Im Grunde ganz einfach...
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23 Antworten
Eintragen lassen mußt du sie sowieso!!
Es geht hierbei lediglich um die Berichtigung der Fahrzeugpapiere. In manchen Gutachen/ABE steht sinngemäß, dass die Berichtigung zurück gestellt ist oder gar nicht erforderlich ist. Das hat aber nichts mit der Pflicht zur Abnahme der Felgen durch den TÜV zu tun.
Also muss ich dafür nochmal was bezahlen und wenn ich ne ABE habe, dann nicht oder wie?
ABE = Allgemeine Betriebserlaubnis
TÜV Gutachten = Eintragung nach §19 oder §21 StVO ( ja nach Gutachten )... Die Abnahme nach §19 (3) ist hier aber die Regel. TÜV Abnahme kostet ca. 40€ + Umschreiben der Fahrzeugpapiere wenn erforderlich.
Zitat:
Original geschrieben von golftuner2
ABE = Allgemeine Betriebserlaubnis
TÜV Gutachten = Eintragung nach §19 oder §21 StVO ( ja nach Gutachten )... Die Abnahme nach §19 (3) ist hier aber die Regel. TÜV Abnahme kostet ca. 40€ + Umschreiben der Fahrzeugpapiere wenn erforderlich.
Es wir doch nicht in die Papiere eingetragen oder? Es gibt doch ein Teilegutachten, was man im Auto mitfürhren muss, oder ist das auch schon wieder geändert wie die Fzg-scheine ja auch?
In diesem Thread steht aber wieder was ganz anderes
Zitat:
Original geschrieben von ESLIH
Zitat:
Original geschrieben von golftuner2
ABE = Allgemeine Betriebserlaubnis
TÜV Gutachten = Eintragung nach §19 oder §21 StVO ( ja nach Gutachten )... Die Abnahme nach §19 (3) ist hier aber die Regel. TÜV Abnahme kostet ca. 40€ + Umschreiben der Fahrzeugpapiere wenn erforderlich.
Es wir doch nicht in die Papiere eingetragen oder? Es gibt doch ein Teilegutachten, was man im Auto mitfürhren muss, oder ist das auch schon wieder geändert wie die Fzg-scheine ja auch?
Ich musste vergangenen Sommer mit meinem Teilegutachten und einer vom TÜV ausgestellten Bestätigung zum StVA und meine Papiere berichtigen lassen. Das ganze sollte innerhalb einer Frist von 4 Wochen passieren... Hatte ich auch net mit gerechnet, war aber so...
Wenn man eine ABE für die Kombination Felge/Reifen/Auto hat, braucht man nichts eintragen zu lassen, das steht aber dann auch drin. Auch hier gilt der üblich Satz: Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
Übrigens, wer lesen kann bzw. die SuFu benutzt, findet auch unseren Felgenthread. Wir müssen ja jetzt net, nur weil bald Frühling ist, wieder täglich 3 neue Felgenthreads eröffnen...
Zitat:
Original geschrieben von marcel5337
In diesem Thread steht aber wieder was ganz anderes
Also bei den Distanzscheiben hatte ich eine ABE von H&R und dann ein Teilegutachten, das ich mitführen musste, keine weiteren Eintrag in Fzg-schein oder Brief.
So sah das aus:
Ja, so hatte ich das bei meiner Felgeneintragung auch erwartet. Aber beim TÜV sagte man mir dann, dass ich 4 Wochen Zeit hätte meine Papiere berichtigen zu lassen, was das StVA machen würde. Das hab ich dann auch gemacht. Vorteil ist jetzt halt, das ich kein Teilegutachten mitführen muss... Was aber nichts ausgemacht hätte, dafür hab ich sowieso nen Schnellhefter im Handschuhfach ;-)
Zitat:
Original geschrieben von Wahlencia
Wenn man eine ABE für die Kombination Felge/Reifen/Auto hat, braucht man nichts eintragen zu lassen, das steht aber dann auch drin. Auch hier gilt der üblich Satz: Wer lesen kann ist klar im Vorteil.
ABE heißt nicht immer automatisch abnahmefrei, auch wenn das die meisten immer behaupten und rum erzählen.
Gibt auch ABE's die einer Abnahme bedürfen. Aber wie du schon sagtest, wer lesen kann ist klar im Vorteil, denn das steht alles drinn falls trotzdem noch ein Vorführen beim Sachverständigen zur Auflage ist
Hallo,
irgendwie erscheint mir das alles nicht gerade hilfreich für den Themenstarter, er ist aber ja auch selber Schuld daran.
Es fehlen hier grundlegende Infos, welche Reifengröße soll denn überhaupt drauf??? Bis 17" ist da doch genug im Angebot was auch schon in den COCs steht, somit wäre das Problem schnell hinfällig, noch besser wäre eine Nennung der Felge und eine Quelle für das sicher erhältliche TÜV Dokument, dann hätten wir hier schon eher eine Diskussionsgrundlage.
Zitat:
Original geschrieben von VAGCruiser
ABE heißt nicht immer automatisch abnahmefrei, auch wenn das die meisten immer behaupten und rum erzählen.
Gibt auch ABE's die einer Abnahme bedürfen. Aber wie du schon sagtest, wer lesen kann ist klar im Vorteil, denn das steht alles drinn falls trotzdem noch ein Vorführen beim Sachverständigen zur Auflage ist
Aber das schrieb ich doch oben drüber ABE + Teilegutachten = Eintrag mit vorheriger Abnahmegenehmigung + ABE
Zitat:
Original geschrieben von Castro67
Hallo,
irgendwie erscheint mir das alles nicht gerade hilfreich für den Themenstarter, er ist aber ja auch selber Schuld daran.
Es fehlen hier grundlegende Infos, welche Reifengröße soll denn überhaupt drauf??? Bis 17" ist da doch genug im Angebot was auch schon in den COCs steht, somit wäre das Problem schnell hinfällig, noch besser wäre eine Nennung der Felge und eine Quelle für das sicher erhältliche TÜV Dokument, dann hätten wir hier schon eher eine Diskussionsgrundlage.
http://www.felgenoutlet.de/.../Felgenoutlet_Fakie_schwarz_matt
Die sollen auf 185/60 R15 drauf, laut gutachten kein problem.
Zitat:
Original geschrieben von marcel5337
Zitat:
Original geschrieben von Castro67
Hallo,
irgendwie erscheint mir das alles nicht gerade hilfreich für den Themenstarter, er ist aber ja auch selber Schuld daran.
Es fehlen hier grundlegende Infos, welche Reifengröße soll denn überhaupt drauf??? Bis 17" ist da doch genug im Angebot was auch schon in den COCs steht, somit wäre das Problem schnell hinfällig, noch besser wäre eine Nennung der Felge und eine Quelle für das sicher erhältliche TÜV Dokument, dann hätten wir hier schon eher eine Diskussionsgrundlage.
http://www.felgenoutlet.de/.../Felgenoutlet_Fakie_schwarz_matt
Die sollen auf 185/60 R15 drauf, laut gutachten kein problem.
...das Gutachten ist leider nicht öffentlich, aber der Reifen steht schonmal so in den COCs, wenn es sich um eine ABE handelt sollte der Punkt Abnahme bei der Felgengröße auch nicht gefordert sein, in dem Fall ist doch alles ohne Abnahme/Eintragung fahrbar, aber dass mit der Abnahme darf natürlich nicht bei den Auflagen dabei stehen.
Also ich kann die Gutachten der Seite ganz normal öffnen.
Ich frag mich nur gerade welches Gutachten/ABE marcel5337 genommen hat, denn das, was für VW Gedacht ist:
http://www.felgenoutlet.de/gutachten/310/00113864.pdf ... beinhaltet keinen Polo 6R in den Freigaben, nur 6N, 6NF und 6KV
@marcel5337: kannst du mal das Gutachten verlinken aus dem du deine Sachen heraus hast?
Denn wenn im Gutachten kein 6R aufgeführt ist und der Hersteller auch noch keine Aktualisierungen zum 6R hat, wird ne Einzelabnahme fällig.