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Felgen verkaufen, obwohl Fahrzeug mit Felgen finanziert?

VW Golf 7 (AU/5G)
Themenstarteram 23. Dezember 2014 um 12:10

Hallo,

hatte heute kurz den Gedanken, dass ich mir doch Brooklyns als Winterfelgen für 900 Euro hole, anstatt die Dijon, die ich nun mitbestellt habe. Ein Anruf beim Händler erbrachte aber die Information, dass ich nun schon nichts mehr ändern kann, da das Baudatum feststeht.

Nun meine Überlegung: Kann ich die Dijon verkaufen und mir andere Felgen holen, obwohl ich das Auto finanziere und ich noch nicht sicher bin, ob ich es in 4 Jahren übernehmen will? Wahrscheinlich nicht, oder? Hat jm. mit so etwas Erfahrung?

Vielen Dank und Grüße!

Beste Antwort im Thema

Ah ja, wenn es Dein Fahrzeug ist, dann verkaufe doch mal das ganze Fahrzeug ... was glaubst Du, warum Du den "Brief" nicht ausgehändigst bekommst? Bis zur vollständigen Bezahlung ist das Fahrzeug eben nicht Dein "freies Eigentum" ... man kann wirklich nur mit dem Kopf schüttlen, wenn man so manche Antwort liest ...

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Das mußt du mit deinem Händler klären.Dieser muß den Wagen ja für die Schlußrate ankaufen

Ich habe auch schon überlegt für den Sommer andere zu kaufen und die Nogaro komplett zu verkaufen.Ich werde meinen Verkäufer nächste Woche bei der Abholung der Unterlagen dazu mal befragen.

Sicherlich kommt es darauf an was auf den Wagen genau für Räder montiert werden.Ich denke bei Billig-Felgen hat man schlechte Karten

Themenstarteram 23. Dezember 2014 um 12:22

Hallo,

ok. Das klingt ja schon mal nicht komplett schlecht :) Wäre cool, wenn du es mir vielleicht mitteilen könntest, wenn du Genaueres weißt! :)

Das Problem ist das die Serienfelgen vollkommen überteuert sind.Listenpreis ist gigantisch

Wenn gleichwertiges drauf muß,muß man schon auf BBS,OZ oder andere teure zurückgreifen

Ich kann gerne mitteilen was mein Verkäufer dazu sagt,aber deiner kann das ganz anders sehen

Themenstarteram 23. Dezember 2014 um 12:37

Ja das stimmt wohl, aber ich denke, dass die diese Frage sicher öfter zu hören bekommen :)

Zitat:

@wullereloaded schrieb am 23. Dezember 2014 um 13:37:42 Uhr:

Ja das stimmt wohl, aber ich denke, dass die diese Frage sicher öfter zu hören bekommen :)

Glaube ich weniger. Das tut aber beides nichts zur Sache.

Der einzige, dem du diese Felgen legal überhaupt gegen Geld weiterreichen kannst, ist dein Kreditgeber. Denn bis auf weiteres hast du ja kein Eigentum am Auto, damit auch nicht an den Felgen, also kannst du sie auch nicht verkaufen. Du kannst sie nur in beiderseitigem Einverständnis aus dem bestehenden Vertrag herauslösen. Und daher ist jede Antwort auf solch eine Anfrage von irgendwem anders als deinem tatsächlichen Vertragspartner völlig irrelevant. Das musst du mit deinem Händler aushandeln. Warum der allerdings einen Satz VW-Originalfelgen statt von VW ausgerechnet von dir ankaufen sollte, erschließt sich weder mir, noch (voraussichtlich) deinem Händler.

Zwei halbwegs realistische Szenarien sähen so aus:

  1. Die Felgen werden (zum Original-Listenpreis!) aus dem bestehenden Vertrag herausgelöst, indem du sie aus dem Vertrag herauskaufst. Dann sind es deine, und du darfst sie verkaufen. Du machst dabei ziemlich sicher erheblichen Verlust, aber so isses halt.
  2. Dein Händler legt sich quer, und du musst die Felgen behalten. Wenn du wirklich nicht mit dem Gedanken leben kannst, sie tatsächlich zu fahren, bleibt dir dann nur, sie einzulagern, und erst zur Rückgabe wieder draufzumachen.

Hi

da hatte ich noch nie ein Problem mit.

Hatte eigentlich immer Zubehör Felgen auf meinen Autos und die orginalen irgendwie verkloppt.

Es gab bei der Rücknahme nie Schwirigkeiten und wenn mein Händler da ein Problem mit hätte wäre er mein Händler gewesen.

Hab jetzt auch wieder so ein Deal mit ihm gemacht bei der Rückgabe meines Cabrios. Geliefert wurde er damals auf 16 Zoll und jetzt hat er allerdings leicht zerkratzte :) 18 Zoll bei der Rückgabe.

Gruss Zaja

Wenn Du mit Deinem Händler eine Vereinbarung hast, ist das ja ok ... wobei man dies immer schriftlich fixieren sollte.

Ohne eine entsprechende Vereinbarung ist der Verkauf schlicht strafbar ... zumal der Käufer der Felgen diese juristisch gar nicht erwirbt ... da der Verkäufer nicht veräußern kann, was nicht sein Eigentum ist. Aber es ist immer wieder erstaunlich, auf welche Ideen manche Menschen kommen ...

Themenstarteram 23. Dezember 2014 um 15:23

Zitat:

@zaja1 schrieb am 23. Dezember 2014 um 16:08:34 Uhr:

Hi

da hatte ich noch nie ein Problem mit.

Hatte eigentlich immer Zubehör Felgen auf meinen Autos und die orginalen irgendwie verkloppt.

Es gab bei der Rücknahme nie Schwirigkeiten und wenn mein Händler da ein Problem mit hätte wäre er mein Händler gewesen.

Hab jetzt auch wieder so ein Deal mit ihm gemacht bei der Rückgabe meines Cabrios. Geliefert wurde er damals auf 16 Zoll und jetzt hat er allerdings leicht zerkratzte :) 18 Zoll bei der Rückgabe.

Gruss Zaja

Ok.. hm. Naja. Ich warte nun mal ab bis der Wagen da ist und dann kann ich es mir immer noch überlegen bzw. besprechen. Vielen Dank!

Der Verkauf ist nicht strafbar

Nur bei der Rückgabe muß das Fahrzeug dem Auslieferungszustand entsprechen.Man kann also durchaus vor der Rückgabe einen gebrauchten Satz mit noch zulässiger Profiltiefe kaufen und montieren.

am 23. Dezember 2014 um 15:35

Zur tatsächlichen Rechtslage kann ich leider nix beitragen, wohl aber von meiner eigenen Erfahrung berichten: Ich hatte von meinem :) schon vor der Übergabe des (finanzierten) GTD die Nogaros gegen Enkei-Felgen austauschen lassen. Ich hatte ihm auch gesagt, dass er beim Entfernen der Reifen vorsichtig sein soll, weil ich die Nogaros als "neuwertig" verkaufen möchte. Hat alles problemlos geklappt, ohne dass der :) ein Wort zum o.g. Problem verloren hätte...

Wenn ich ein Fahrzeug finanziere erwerbe ich es mit allen rechten und Pflichten. Es ist mein Fahrzeug. Mit meinem Fahrzeug kann ich machen wozu ich lust habe, haptsache ich bezahle die Raten.

Dies ist auch bei einer Ballonfinanzierung so. Nach 4 jahren könnten ja auch die Reifen glatt sein muss ich dann auch neue kaufen?

Natürlich kann ich da keinen haufen Schrott zurück geben und die Karre muss dem alter entsprechend sein um den vereinbarten Rückkaufpreis zu bekommen. Wenn das aber an den Felgen scheitert dann gute Nacht

Ah ja, wenn es Dein Fahrzeug ist, dann verkaufe doch mal das ganze Fahrzeug ... was glaubst Du, warum Du den "Brief" nicht ausgehändigst bekommst? Bis zur vollständigen Bezahlung ist das Fahrzeug eben nicht Dein "freies Eigentum" ... man kann wirklich nur mit dem Kopf schüttlen, wenn man so manche Antwort liest ...

Die Zulassungsbescheinignug ist nur Sicherungsübereignet

Ganz klar ist das Fahrzeug Eigentum der Bank bis zur vollständigen Bezahlung. Lest mal Euren Finazierungsvertrag.

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