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Felgen Winterreifen 102Y vs. 102W – ein TÜV-Problem?

Themenstarteram 8. Februar 2025 um 15:09

Hallo.

Gestern habe ich einen EV6 GT gekauft, in der Zulassungsbescheinigung habe ich geschrieben, dass es 255 40 zr21 102Y Reifen <--Lastindex geben soll. Gestern habe ich Bridgestone Blizzak 6 255 40 21 102W XL Winterreifen gekauft und mir ist nicht aufgefallen, dass sie "102W" sind. Also ein niedrigerer Geschwindigkeitsindex, was soll ich jetzt tun? Ich kann auch keine Winterreifen vom 102Y finden. Ich möchte hinzufügen, dass das Auto eine Höchstgeschwindigkeit von 260 km/h hat(Kia ev6 gt). Google zeigt, dass es illegal ist, den Geschwindigkeitsindex in Deutschland zu senken... Das stimmt. Sprechen Sie und helfen Sie mir bitte. Lg

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22 Antworten

Die falschgekauften Winterreifen wieder zurückgeben?

BTW: In D darf man Winterreifen mit niedrigerem Geschwindigkeitsindex fahren. Dazu muß entweder ein Geschwindigkeitsaufkleber, gut sichtbar, im Cockpit angebracht werden oder ein elektronisches Geschwindigkeitslimit im Fahrzeug einstellbar sein das Alarm schlägt oder begrenzt wenn das Limit erreicht wird.

Die W-Reifen scheinen ja ein zulässiges Limit von 270 zu haben, damit sollten sie rechtlich gesehen auch bis 260/270 fahrbar sein.

Du hast alles richtig gemacht und darfst Deine Gummis mit der Geschwindigkeitskennung „W“ nutzen.

PS & Edit: bis zu einer Achslast von 1 683 kg darfst Du die Reifen uneingeschränkt fahren.

Abschläge W-Reifen
Achslast

Rechnerisch reichen bei den Reifen und dem Fahrzeug sogar 100W.

Winterreifen müssen auch, mal ganz nebenbei, nicht die Höchstgeschwindigkeit abdecken.

N T Index mit 190 wäre auch legal, mit nem Aufkleber oder elektronischer Warnung.

 

Nur Sommerreifen müssen das abdecken.

Zitat:

@Chaos1994 schrieb am 8. Februar 2025 um 23:40:09 Uhr:

Winterreifen müssen auch, mal ganz nebenbei, nicht die Höchstgeschwindigkeit abdecken.

N T Index mit 190 wäre auch legal, mit nem Aufkleber oder elektronischer Warnung.

Nur Sommerreifen müssen das abdecken.

... in der angegebenen WR - Reifengröße vom TE fängt der Speedindex doch erst bei V an. ;)

T & H gibt's wohl auch = aber als " Nordic " - Ausführung mit Spikes :D

Zitat:

@Hermy66 schrieb am 9. Februar 2025 um 00:22:34 Uhr:

... in der angegebenen WR - Reifengröße vom TE fängt der Speedindex doch erst bei V an. ;)

Spielt doch gar keine Rolle. Entscheidend ist der richtige Hinweis, dass bei Winterreifen JEDER Speedindex legal ist.

Themenstarteram 9. Februar 2025 um 8:16

Jetzt habe ich es einigermaßen verstanden, aber in dem Fall muss ich doch diesen Aufkleber anbringen, oder?

Nein. Sicherlich hat das Fahrzeug eine programmierbare Warnung, aber auch die dürfte überflüssig sein. Dein Fahrzeug fährt 260 km/h und ein W-Reifen darf bei dieser Geschwindigkeit mit 90% seiner maximalen Tragfähigkeit belastet werden, siehe Beitrag von @Gummihoeker . Da wirst Du nicht hinkommen.

Hiho

ja , wenn der Speedindex bei Wintereifen unterschritten wird ,entweder per Aufkleber oder elektronischer Warnung im Display/Tacho .

Gruss Dirk

Manchmal ist es frustrierend hier... Natürlich kannst Du eine Grenze von 270 programmieren, falls der Bordcomputer den Wert nimmt. :rolleyes:

Hiho

magst du näher erklären was dich frustriert ?

 

Gruss Dirk

Falsche Antworten wie Deine.

Zitat:

@Kuhpra schrieb am 9. Februar 2025 um 09:14:59 Uhr:

 

Spielt doch gar keine Rolle. Entscheidend ist der richtige Hinweis, dass bei Winterreifen JEDER Speedindex legal ist.

Hiho

dann sind wir schon mal zu zweit

. Willkommen in der Gruppe .

Gruß Dirk

p.s. magst du auch noch erläutern was an meiner Ausage falsch ist gegenüber deiner richtigen Antwort ?

Gruss Dirk

Weder muss er einen Aufkleber anbringen, noch etwas programmieren. Der Reifen deckt die bbH vollständig ab. Steht schon in der ZWEITEN Antwort oben.

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