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Felgen - Zulassung

Themenstarteram 22. Mai 2023 um 9:20

Hallo,

Entschuldigung, dass ich eine Frage stelle, die wahrscheinlich schon beantwortet wurde, aber ich habe ein bisschen Mühe, mich zurechtzufinden (ich kann immer noch nicht sehr gut Deutsch).

Ich habe letztes Jahr einen BMW F20 120d gekauft. In der Zulassungsbescheinigung ist nur die Radgröße 16 angegeben.

Das Auto hat aber zwei Radsätze:

- Original BMW Styling 378 - 16"

- Original BMW Styling 380 - 17" (ursprünglich als Option erhältlich)

Der Händler sagte, es gäbe kein Problem und ich könne es fahren, aber da ich bald die TÜV-Prüfung machen muss, wollte ich sichergehen, dass ich die Vorschriften einhalte, und wenn ich im Internet recherchiere, verstehe ich, dass ich sie eintragen lassen sollte.

Da ich mich mit den deutschen Vorschriften nicht auskenne, habe ich ein paar Fragen:

1) Ist das Auto in Ordnung? Riskiere ich Probleme im Falle einer Polizeikontrolle?

2) Sollte ich die Felgen in die Zulassungsbescheinigung eintragen lassen?

3) Wenn ich die Felgen eintragen lassen muss, reicht dann die Zulassungsbescheinigung/COC des Herstellers aus, oder sind weitere Dokumente erforderlich?

4) Gibt es sonst noch etwas, auf das ich achten sollte?

Vielen Dank für eure Hilfe!

Danilo

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20 Antworten

Schau doch erstmal im COC nach, ob dort diese Bereifungen aufgeführt sind. Wenn ja, hat Dein Händler Recht und Du brauchst nichts zu tun

für den 120d waren 16 Zoll, 17 Zoll und 18 Zoll-Felgen ab Werk erhältlich, die Original-Felgen in diesen Grössen muss man daher nicht eintragen lassen. Als Sonderzubehör gab es sogar 19-Zöller.

LINK zur pdf von BMW

Dass es erhältlich war, heisst nicht zwangsläufig dass es bei diesem individuellen Fahrzeug im COC enthalten ist.

Warum nun keiner die Bimmel drückt, um das Thema richtig zu verschieben werden wir wohl nie erfahren. :rolleyes:

Egal - neu einsortiert.

@ daca1909

Dafür, dass Du „noch immer nicht gut Deutsch kannst“ verwörterst Du dich aber beispielhaft gut!

Der sicherste Weg zu erfahren, ob Deine Räder zum Ausstattungsl-Umfang Deines Fahrzeugs gehören und Bestandteil der Fahrzeug- Betriebserlaubnis sind, ist ein Telefonat mit BMW oder einer Kfz-Prüfstelle.

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 22. Mai 2023 um 15:20:07 Uhr:

 

Der sicherste Weg zu erfahren, ob Deine Räder zum Ausstattungsl-Umfang Deines Fahrzeugs gehören und Bestandteil der Fahrzeug- Betriebserlaubnis sind, ist ein Telefonat mit BMW oder einer Kfz-Prüfstelle.

Nein - der Blick ins COC

Die COC (EU-Übereinstimmungserklärung) gehört zu den Fahrzeugpapieren.

Unter 35 und 52 (älter 32 und 50) stehen alle für deinen Wagen zulässigen BMW-Rad-/Reifen-Kombinationen.

Falls die COC in Ablage P gelandet ist, verrate, was unter 2.1 und 2.2 der Zulassungsbescheinigung steht.

Themenstarteram 22. Mai 2023 um 17:36

Vielen vielen Dank an alle für eure Hilfe, und sorry für die späte Antwort!

Also, ich habe die COC gelesen:

Unter 35 steht nur die Reifen/Radkombination: 205/55 R16 91V 7Jx16/ET40.

Aber, unter 52 stehen auch vielen anderen Kombinationen mit R17, R18, R19.

Wenn ich alles verstanden habe, sollte es genug sein, weil meine Sommerreifengröße hier in diese Liste steht.

Noch eine Frage: die COC sollte immer im Auto sein, oder?

Nein nicht mitführen (wer auf Nummer sicher gehen möchte, nimmt eine Kopie).

COC/EGÜ ist ein fahrzeugspezifisches Dokument und wird zusammen mit dem Brief aufbewahrt.

Zitat:

Wenn ich alles verstanden habe, sollte es genug sein, weil meine Sommerreifengröße hier in diese Liste steht.

Solange es sich um ein BMW-Rad mit der angegebenden Felgengröße handelt.

Themenstarteram 22. Mai 2023 um 20:46

Genau, alles ist original und hat die richtige Größe.

Ich danke euch allen für eure Hilfe! :D

Zitat:

@CivicTourer schrieb am 22. Mai 2023 um 13:26:41 Uhr:

Dass es erhältlich war, heisst nicht zwangsläufig dass es bei diesem individuellen Fahrzeug im COC enthalten ist.

aber sicher doch, alle Rad-Reifenkombis die man ab Werk für den 120D konfigurieren konnte oder im Werkszubehör kaufen konnte, sind in der COC aufgeführt. Die COC wird ja nicht für ein spezielles Fahrzeug erstellt, die ist immer für die gesamte Baureihe mit der gleichen Typgenehmigungsnummer gültig.

Das ist aber mindestens bei VW anders. Da hängen die freigegebenen Kombinationen von der Motorisierung und genauen Ausstattung ab. Allein für den Golf 7 gibt es >20 verschiedene "Reifenpakete".

Teilweise hängt es ja nicht nur davon ab was man hätte konfigurieren können, sondern was man konkret konfiguriert hat. Da ist die Angabe "Modell X mit Motor Y und Getriebe Z" schnell nicht ausreichend um zu wissen, was für Kombinationen genehmigt sind.

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