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Felgeneintragung - TÜV = TÜV ?? :mad:

BMW
Themenstarteram 15. Mai 2006 um 8:14

war grad wg meiner felgeneintragung zum 3. mal beim tüv, diesmal aber bei einem anderen weil ich dachte dass ja vermutlich alle die gleichen vorschriften haben - aber denkste!

TÜV A: beim abrollumfang der reifen gibts nach oben KEINE toleranz, nicht mal 0,1% ist zulässig

TÜV B: Toleranz von 1% nach oben und unten

TÜV A: Reifenfreigabe nicht erforderlich, da durch die Bezeichnung und Tragfähigkeitsindex sowieso alles ausreichend geklärt ist

TÜV B: ohne reifenfreigabe keine eintragung

TÜV A: als nachweis für die zulässigkeit der reifengröße reicht auch ein gutachten eines anderen felgenherstellers, sofern es für dieses fzg ist

TÜV B: nachweis durch einen tachojustierer erforderlich, dass die reifengröße in bezug auf abrollumfang zulässig ist

TÜV A: herstellerprospekt o.ä. reicht ihm als nachweis, dass die felge ab werk auf dem fzg erhältlich war

TÜV B: festigkeitsnachweis des felgenherstellers erfordrlich

ich hab gedacht das kann net wahr sein! jetz darf ich noch ein 4. mal hinfahren! das ko**t mich grad tierisch an! :mad:

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21 Antworten

Ja, das kenn ich. Hab die gleiche Erfahrung mit meinen nicht-originalen Alupedalauflagen gemacht.

Aber mit etwas Hartnäckigkeit kommt man schon weiter!

Fahr doch am besten zu nem 3. TÜV...der sagt wahrscheinlich wieder ganz was anderes :D

Themenstarteram 26. Mai 2006 um 23:35

Zitat:

Original geschrieben von ltw001

Fahr doch am besten zu nem 3. TÜV...der sagt wahrscheinlich wieder ganz was anderes :D

ja das werd ich wohl machen. hatte zwar ein gutachten in aussicht, das mein problem evtl gelöst hätte, aber sieht so aus als würde das doch nix werden :(

oder kennt jemand zufällig einen felgenhersteller, der diese M3-nachbau-felgen in 8x19 mit gutachten anbietet..?

am 27. Mai 2006 um 7:35

Bedanke dich lieber bei diesen Nachbau-Felgen-Herstellern, anstatt dich über den TÜV aufzuregen! :eek::o

Bitte denke daran, dass die nur Ihren Job tun, und der heißt: Für Sicherheit im Straßenverkehr zu sorgen. Ob mit diesem oder jenem Gutachten, steht weitgehen im Ermassen des Sachverständigen. Deswegen heißt er so.

Nur weil Felgen gleich aussehen wie andere, müssen sie ja nicht gut und sicher sein. Bitte, nicht falsch verstehen: die KÖNNEN ja gut sein, aber das ist dann auch mit einem vernünftigen (nicht gefakten) Gutachten nachzuweisen.

Gruß, Timo

am 27. Mai 2006 um 8:00

Zitat:

Original geschrieben von MoKa

Bitte denke daran, dass die nur Ihren Job tun, und der heißt: Für Sicherheit im Straßenverkehr zu sorgen. Ob mit diesem oder jenem Gutachten, steht weitgehen im Ermassen des Sachverständigen. Deswegen heißt er so.

Das sehe ich eigentlich auch so. Aber auch Sachverständige haben sich an Vorschriften zu halten und sie zu kennen.

Das scheint mir im jetzigen Fall nicht so zu sein.

Reifenfreigaben gab's früher mal, mittlerweile nicht mehr. Der Traglastindex genügt.

Und die Reifengröße ist auch herstellerunabhängig, ist dem Tüv B nicht so geläufig ...

Das mit der Toleranz beim Abrollumfang ist Grauzone - denn es ist nicht bekannt, auf welche Bereifung sich das bezieht, da zwei Reifengrößen serienmäßig im Fahrzeugschein stehen, beide sind aber im Abrollumfang (in der Regel) nicht identisch.

Ich würde in solchen Fällen auch einfach zum nächsten Tüv fahren.

Gruß, Frank

am 27. Mai 2006 um 8:08

Du hast Recht. Aber die Beschreibung ist mir zu diffus. Was heißt "Reifenfreigabe"? Du meinst Herstellerfreigaben, der TÜV vielleicht diese Reifengröße auf diese Felge.

Die Frage wäre für mich eher: Um was für Felgen-/Reifengrößen geht es denn? Wenn es passende für E46 sind, fragt doch keiner nach Abrollumfang. Mir scheint, hier geht es um "Spezielleres"?

Gruß, Timo

am 27. Mai 2006 um 8:11

Zitat:

Original geschrieben von MoKa

Die Frage wäre für mich eher: Um was für Felgen-/Reifengrößen geht es denn? Wenn es passende für E46 sind, fragt doch keiner nach Abrollumfang. Mir scheint, hier geht es um "Spezielleres"?

Gruß, Timo

Scheinen also keine 08/15 felgen für den E46 zu sein.

Hast du den kein Gutachten für die Felgen?

 

Zitat:

Reifenfreigaben gab's früher mal, mittlerweile nicht mehr. Der Traglastindex genügt.

Komisch das der Tüver letztens noch eine von mir sehen wollte.

Themenstarteram 27. Mai 2006 um 10:01

so, erstmal wg der bemerkung mit nachbau-billig-felgen: es sind ORIGINALE M3-felgen die ich eingetragen haben will. nur eben nicht mit den original reifen drauf, sondern mit 235ern drauf weil diese wesentlich günstiger sind - aber eben im umfang etwas größer, nur wusste ich das vor dem kauf nicht :(

reifnefreigabe bedeutet: der reifenhersteller erstellt ein dokument, das besagt, dass diese reifen aufgrund ihrer tragfähigkeit usw für das fzg geeignet sind, auf dem sie montiert werden sollen

da es org-felgen sind: nein, leider kein gutachten.

am 27. Mai 2006 um 11:23

Zitat:

Original geschrieben von bigurbi

da es org-felgen sind: nein, leider kein gutachten.

gibbet doch sicher von BMW so ein schrieb für,hast da schon mal angefragt?

am 27. Mai 2006 um 11:43

Zitat:

Original geschrieben von bigurbi

reifnefreigabe bedeutet: der reifenhersteller erstellt ein dokument, das besagt, dass diese reifen aufgrund ihrer tragfähigkeit usw für das fzg geeignet sind, auf dem sie montiert werden sollen

Und nu sag mir mal jemand, wozu es den Traglastindex gibt? ... mit Traglastindex benötigt man die Freigabe nicht mehr.

Bei den 235er-Reifen auf 19"-Felgen für E46 und Z4 ist eine Tachojustierung vorgeschrieben, so steht es bei Breyton, BBS und Schnitzer im Gutachten der 19"-Felgen.

Allerdings fahre ich vorne auch 235 auf 19" und es war keine Justierung notwendig, weil ich die Felgen samt Reifen gleich beim Reifenhändler samt Montage und Eintragung gekauft habe - verhandeltes Komplettpaket.

... und bei kritischen Reifen-Felgen-Kombinationen würde ich das auch jedem ans Herz legen wollen - keine Eintragung, kein Geld, also Rückbau ... ganz einfach :-)

Und die 19"-M3-Felgen mit ihrer geilen ET hinten sehe ich auf jeden Fall als extrem kritisch.

Gruß, Frank

am 27. Mai 2006 um 11:54

Die Reifenfreigabe braucht man zb.wenn jemand(wie ich damals)

schmale reifen auf zu breite Felgen aufziehen will.

es geht ja nicht nur umme traglast allein,da spielt auch die geschwindigkeit ne rolle.

 

Zitat:

ab einer bestimmten geschwindigkeit müssen abstriche an die tragfähigkeit des reifens gemacht werden. es gibt da so eine tabelle, das bei soundsoviel geschw. soundsoviel % der tragfähigkeit minus genommen werden muss.

Themenstarteram 27. Mai 2006 um 14:12

habe die felgen leider bei keinem händler gekauft sondern von privat. dabei ist halt eine kleinigkeit schiefgelaufen: ich habe vor dem kauf ein gutachten bei borbet runtergeladen wo eine 8x19" am E46 mit 235/35/19 aufgeführt war. habe angefangen die auflagen zu lesen )das übliche blabla bzgl freigängigkeit und bördeln und radkante bedeckt usw dumdidum) naja und ich irgendwann hab ich halt aufgeführt zu lesen weil ich dachte da kommt eh nix spannendes mehr :( den abschnitt bzgl evtl tachoangleichung habe ich erst gesehen als es zu spät war :( :( tjoar nun hab ich die dinger und sie müssen irgendwie drauf :D mittlerweile habe ich ein gutachten von BBS wonach ich keine tachoangleichung brauche, ABER der TÜVer will einen festigkeitsnachweis für die felgen weil (ihr werdet mich schlagen) ich habe 4 stück in 8x19 gekauft damit ich hinten nicht ziehen muss...

so jetz is alles raus :D

am 27. Mai 2006 um 17:05

Zitat:

Original geschrieben von bigurbi

ABER der TÜVer will einen festigkeitsnachweis für die felgen weil (ihr werdet mich schlagen) ich habe 4 stück in 8x19 gekauft damit ich hinten nicht ziehen muss...

so jetz is alles raus :D

Dann auf nach BMW und so nen wisch geholt;)

am 27. Mai 2006 um 17:37

Jetzt wird auch alles gleich logischer... ;)

Die Reifen, sind die auch gebraucht, oder kannst du die ggf. umtauschen?!

Denn 235er sind eh zu breit für eine 8", das mach gar keinen Sinn. Rechne mal 8x25.4mm, das sind 20.3cm Felgenbreite! Ein 205er Reifen sitzt da optimal (kommt auf meinen Seven, s.u.), maximal ein 225er (wie bei BMW an der Vorderachse).

Viele Grüße, und mehr Glück als bisher!

Timo

am 27. Mai 2006 um 22:26

Moin,

leider ist das mit den verschiedenen Tuffis ein gängiges Problem. Allerdings scheint mit der gute TÜV A hier deutlich kompetenter zu sein. Alle seiner Aussagen kann ich nachvollziehen und sie wirken relativ unbürokratisch (Prospekt reicht). So sollte so was eigentlich immer laufen.

Viele Grüße

Stefan

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