- Startseite
- Forum
- Auto
- Volkswagen
- Golf
- Golf 7
- Felgengröße Golf 7 1,4 110KW 2017
Felgengröße Golf 7 1,4 110KW 2017
Moin.
Seit heute sind die Sommerräder runter und die Winterräder drauf, Zeit sich nach was neuem für nächsten Jahr umzuschauen. Wo finde ich mögliche Kombinationen für mein Fahrzeug?
Im Fahrzeugschein und der EG Übereinstimmungsbescheinigung sind lediglich 205/55 R16 91V 6Jx16 ET48 für beide Achsen angegeben, bzw. unter Anmerkungen noch eine 195/65 R15 mit Anhänger. Gerne würde ich aber eine R17 oder R18 fahren.
Beste Grüße.
Ähnliche Themen
16 Antworten
Das sollte locker gehen. Musst einfach schauen, ob die Felgen bzw. die Reifengösse freigegeben sind. Habe auch 18" drauf und die ABE im Handschuhfach.
Zitat:
Das sollte locker gehen. Musst einfach schauen, ob die Felgen bzw. die Reifengösse freigegeben sind. Habe auch 18" drauf und die ABE im Handschuhfach.
Wo schaue ich das nach?
Gehe einfach mal auf einen Reifen Onlineshop. Ich will keine Werbung machen, aber ich habe meine Reifen bei Apadio.de bestellt, da speichert man sein Fahrzeug ab und dann zeigt Dir deren System an, ob die Reifen und Felgen passen. Ich hatte dazu auch Fragen und hatte mir die Infos beim Telefon Support eingeholt. Und passt alles bestens.
Natürlich gibt es noch viele andere Shops, nur bei dem o. g. bin ich fündig geworden. War alles sehr übersichtlich.
In deiner COC Bescheinigung die du sicherlich irgendwo in deinen KFZ Unterlagen findest sind alle möglichen Rad/Reifen Kombinationen angegeben die du ohne weiteres fahren kannst. Für alles andere gibt es Räder mit ABE die du unter den in der ABE Bedingungen Abgegeben fahren darfst. Ansonsten gibt es noch andere mit Teilegutachten mit denen du dann zum TÜV musst u sie abnehmen u eintragen lassen musst. Bei den meisten Standard Größen in 17“ oder 18“ sollte es aber keine Probleme geben.
Zitat:
@jxnxsch schrieb am 28. Oktober 2018 um 18:20:09 Uhr:
Im Fahrzeugschein und der EG Übereinstimmungsbescheinigung sind lediglich 205/55 R16 91V 6Jx16 ET48 für beide Achsen angegeben, bzw. unter Anmerkungen noch eine 195/65 R15 mit Anhänger.
Mit Anhänger? Schau noch mal genauer unter den Anmerkungen nach. Ich bin mir sicher, dass beim 1.4 noch mehr Kombinationen zulässig sind.
Musst Du beim TÜV eintragen lassen
Zitat:
@tigrz schrieb am 28. Oktober 2018 um 18:52:49 Uhr:
In deiner COC Bescheinigung die du sicherlich irgendwo in deinen KFZ Unterlagen findest sind alle möglichen Rad/Reifen Kombinationen angegeben die du ohne weiteres fahren kannst. Für alles andere gibt es Räder mit ABE die du unter den in der ABE Bedingungen Abgegeben fahren darfst. Ansonsten gibt es noch andere mit Teilegutachten mit denen du dann zum TÜV musst u sie abnehmen u eintragen lassen musst. Bei den meisten Standard Größen in 17“ oder 18“ sollte es aber keine Probleme geben.
CoC Bescheinigung ist doch die EU Übereinstimmungsbescheinigung, oder? Unter 35 ist tatsächlich nur diese eine Kombination eingetragen und unter Anmerkungen eine R15 Kombination.
Zitat:
@Florian333 schrieb am 28. Oktober 2018 um 19:14:02 Uhr:
Zitat:
@jxnxsch schrieb am 28. Oktober 2018 um 18:20:09 Uhr:
Im Fahrzeugschein und der EG Übereinstimmungsbescheinigung sind lediglich 205/55 R16 91V 6Jx16 ET48 für beide Achsen angegeben, bzw. unter Anmerkungen noch eine 195/65 R15 mit Anhänger.
Mit Anhänger? Schau noch mal genauer unter den Anmerkungen nach. Ich bin mir sicher, dass beim 1.4 noch mehr Kombinationen zulässig sind.
Ja, der Wagen hat eine Anhängerkupplung. Und dazu steht etwas in den Anmerkungen. Finde ich auch sehr verwirrend, weil’s ja eigentlich keinen Sinn macht. Weitere Kombinationen stehen dort nicht.
Zitat:
@jxnxsch schrieb am 29. Oktober 2018 um 00:28:42 Uhr:
Zitat:
@tigrz schrieb am 28. Oktober 2018 um 18:52:49 Uhr:
In deiner COC Bescheinigung die du sicherlich irgendwo in deinen KFZ Unterlagen findest sind alle möglichen Rad/Reifen Kombinationen angegeben die du ohne weiteres fahren kannst. Für alles andere gibt es Räder mit ABE die du unter den in der ABE Bedingungen Abgegeben fahren darfst. Ansonsten gibt es noch andere mit Teilegutachten mit denen du dann zum TÜV musst u sie abnehmen u eintragen lassen musst. Bei den meisten Standard Größen in 17“ oder 18“ sollte es aber keine Probleme geben.
CoC Bescheinigung ist doch die EU Übereinstimmungsbescheinigung, oder? Unter 35 ist tatsächlich nur diese eine Kombination eingetragen und unter Anmerkungen eine R15 Kombination.
Dann solltest du ganz hinten nachschauen, unter 52, da sind alle für deinen Wagen freigegebenen Werkskombis eingetragen. Mir Sicherheit auch 17". 18" nur bei vorhendenem Sportfahrwerk/DCC.
Ansonsten Zubehörfelgen suchen mit annähernd Werksmaßen, und das Gutachten studieren, ob eine TÜV-Abnahme notwendig ist.
Zitat:
@jxnxsch schrieb am 29. Oktober 2018 um 00:31:00 Uhr:
Ja, der Wagen hat eine Anhängerkupplung. Und dazu steht etwas in den Anmerkungen. Finde ich auch sehr verwirrend, weil’s ja eigentlich keinen Sinn macht. Weitere Kombinationen stehen dort nicht.
Dann liest du vermutlich die Einträge falsch. Eine Radgröße im Zusammenhang mit Anhängerbetrieb ist da bestimmt nicht eingetragen. Als Trenner zwischen den Einträgen wird üblicherweise ein Asterisk verwendet. Du kannst ja mal ein Kopie von Vorder- und Rückseite des CoC hochladen.
Ähm, 15 Zoll? Der Golf 1.4 TSI mit 150 PS sollte doch die große Bremsanlage haben, der darf doch keine 15"er?
Ok, das mit dem Anhänger war Quatsch, kam mir eh komisch vor. Aber da steht tatsächlich nur noch eine R16 und eine R15 drin.
Zitat:
Aber da steht tatsächlich nur noch eine R16 und eine R15 drin.
Ist doch kein Problem.
Die Daten gelten nur für, von VW für deinen G7 zugelassene, VW-Serienräder.
(+ Räder mit ECE-Zulassung).
Du kannst zwischen tausenden abnahme- und eintragungsfreien Zubehörrädern in 15, 16, 17, 18, 19, 20 Zoll wählen.
Erforderlich: ABE und ET zwischen ca. 45 und 50. Bei kleinerer ET und/oder sehr breiten Felgen kann es abnahmepflichtige Auflagen geben.
Für Zubehörräder (auch von VW) gelten ausschließlich die Auflagen des zugehörigen Radgutachtens.
Vielen Dank für die zahlreichen Antworten.
In der Beschreibung zur 18“ Pretoria steht
Achtung: Das Rad ist ab Fahrgestellnummer WVWZZZAUZJW652432 (PR. Nr.: C30) für das Fahrzeug nicht mehr in der EG-Typgenehmigung aufgeführt
Das Rad besitzt eine Allgemeine Betriebserlaubnis und ist bis einschließlich EG-Typgenehmigungsnummer e1*2007/46*0627*30 & e1*2007/46*0492*14 in der Fahrzeuggenehmigung aufgeführt. Außerhalb dieser ist eine landesspezifische Zulassung zu erwirken.
Heißt das jetzt, dass ich die Felge für mein Fahrzeug extra zulassen muss oder nicht?