1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. 3er
  6. E90, E91, E92 & E93
  7. Felgenkauf bei Ebay und Probleme bei der Rückerstattung

Felgenkauf bei Ebay und Probleme bei der Rückerstattung

BMW 3er E93
Themenstarteram 10. August 2014 um 16:33

Hallo Leute,

heute würde ich gerne die ein oder andere Meinung von euch hören/lesen.

Wie der ein oder andere von euch weiss, habe ich mir leider vor kurzem meine Felgen auf der Autobahn geschrottet. Nach einer Recherche habe ich mich dazu entschieden den kompletten Satz zu ersetzen und die alten dann wieder aufbereiten zu lassen.

Bei Ebay habe ich dann einen Satz vom Anbieter XYZ (Weiss nicht ob ich den Nameveröffentlichen darf) gefunden. Da ich dort mal einen Performance Heckdiffusor bestellt habe, habe ich mich dazu entschieden dort noch mal zu kaufen.

Ich habe also den Satz für knappe 1460,00€ ersteigert und via Überweisung bezahlt. Mit Paypal hätte ich gerne gezahlt, aber das ist nur bis zu einem bestimmten Betrag möglich.

Also Felgen bezahlt und da ich meinen Urlaub in der Heimat gemacht habe, habe ich gleich mit denen abgesprochen, das die Felgen doch bitte an meine Wunschadresse geliefert werden sollen. Zu diesem Zeitpunkt waren die Leute noch super freundlich am Telefon!

In meiner Heimat angekommen vergingen die Urlaubstage und als der Felgensatz dann auch nach über 1Woche nicht ankam, habe ich dort angerufen und nachgefragt. Dort wurde mir dann bestätigt, das sie am Montag rausgehen und am Mittwoch nachweislich durch UPS bei mir eintreffen. Was ist passiert? Nix. Jedenfalls hat es dann nach x Telefonaten geklappt, das sie dann mal endlich die Felgen rausgeschickt haben und was musste ich beim auspacken feststellen?

2 von 4 Felgen wiesen Defekte auf! (siehe Bilder). Ich habe daraufhin den Verkäufer kontaktiert und dieser meinte, das es eventuell vom Transport kommen könnte. Nun, in anbetracht der Tatsache, dass Sie recht gut verpackt waren und das augenscheinlich schon Flugrost?!?! zusehen ist, habe ich da eine andere Meinung. Aber letztlich soll es mir auch egal sein, wenn ich die Felgen zurückschicke und mein Geld zurück bekomme.

Und genau da kommt das Problem.

Ich habe mit dem Verkäufer telefonisch und via Emailverkehr besprochen, das er die Felgen wieder abholen lässt und mir dann den Betrag zurückerstattet. Die Felgen wurden abgeholt und am 25.07.14 habe ich nachweislich via Email die Bestätigung erhalten, das die Ware eingegangen und begutachtet wurde, sowieso das ich das Geld nun zurückerstattet bekomme!

Bis heute warte ich auf den Zahlungseingang und werde vom Verkäufer jedesmal hingehalten. Wenn ich mit meiner Handynummer ( die er anscheinen eingespeichert hat) anrufe, geht niemand ran, mache ich die Nummer raus, geht promt jemand ans Telefon. Mir wurde gesagt, das er Rückerstattungsauftrag der Buchhaltung übergeben wurde, das ist wiederum 2 Wochen her!

Ich habe dem Verkäufer schon via Email eine Frist bis zum 08.08.14 gesetzt, die er auch nicht eingehalten hat. Da ich jetzt kurz vor dem Gang zum Rechtsanwalt stehe, wollte ich mich nochmal gerne mit euch austauschen.

Ein Fall bei Ebay wurde natürlich eröffnet und auch Ebay prüft das ganze. Einen Käuferschutz habe ich als solchen nicht, Ebay wird sich aber einschalten und zieht eine Sperrung des Verkäuferkontos in erwägung, da dies nicht der erste Fall ist.

Mir gehts es nicht darum irgendjemanden zu schaden, ich möchte lediglich mein Geld zurück!

Was würdet ihr machen? Ich habe gelesen, das der Verkäufer nach Erhalt der Retoure 14 Tage zeit hat. Ist das korrekt? Wieviel bearbeitungszeit hat er?

Wäre schön mal die ein oder andere Meinung zu lesen, bevor ich den Fall abhake und dem Rechtsanwalt übergebe!

Danke

Img-7511
Beste Antwort im Thema
am 15. August 2014 um 15:05

Zitat:

Original geschrieben von The-real-Deal

Sehe ich anders, wenn die Felgen als neu angepriesen worden sind und kamen gebraucht und beschädigt an, kein Transportschaden, ist das sehr wohl eine Straftat.

Und dann hilft eine Betrugsanzeige weiter.

Ach Leut's, versucht nicht krampfhaft was zu konstruieren, was nicht mal im Ansatz Bestand haben könnte. Da wird jeder Jurist nur den Kopf schütteln, egal ob Anwalt oder Staatsanwaltschaft...

Die Felgen wurden als neu angepriesen, sind aber beschädigt angekommen. Gut, ist insofern nicht in Ordnung, passiert aber wahrscheinlich tausendfach pro Tag im Versandhandel. Solche Späßle hatte ich auf die letzten Jahre bestimmt 5 oder 6 mal bei Amazon. Aber wie dem auch sei...

War es ein Transportschaden? Ja? Vielleicht? Jein? Eventuell? Unter Umständen?

Verpackt der Verkäufer die Felgen selbst? Oder kauft er diese vielleicht nur ein, verkauft diese und versendet sie ungesehen weiter?

Waren die Felgen vielleicht schon mal verkauft und der Besitzer hat von seinem Widerrufsrecht nhinsichtlich des Fernabsatzgesetzes Gebrauch gemacht? Vielleicht wurden die Felgen da beschädigt und der Verkäufer hat es einfach nicht bemerkt, weil er das Ganze nicht nochmal kontrolliert sondern gleich weiterverkauft hat.

Ist der Verkäufer vielleicht sogar selbst das Betrugsopfer, weil irgendein Spuchti seine beschädigten Felgen anstelle des neuen Felgensatzes zurückgeschickt hat?

Da der Verkäufer die Rückerstattung bereits zugesichert hat, fehlt es hier schon mal gänzlich an der Bereicherungsabsicht. Es ist ein ganz normaler Gewährleistungsfall - ersatzweise ein Rücktritt durch Widerruf nach dem Fernabsatzgesetz, weil der bestellte Artikel nicht dem gelieferten Artikel entspricht. Nicht mehr und nicht weniger...

Selbst wenn die Erstattung ausbleiben würde, ist das allenfalls eine rein zivilrechtliche Angelegenheit, da sich der Verkäufer in Rückzahlungsverzug befinden wird - aber keine Straftat.

* * * * *

Fragen über Fragen - nur ein Betrug lässt sich hier nicht wirklich konstruieren. Anzeige erstatten kann man natürlich immer, zu jeder Zeit, wegen jedem übel richenden Furz des Nachbarn - nur bringen tut es eben nichts.

Außer vielleicht ne Anzeige seitens der Staatsanwaltschaft oder des zu Unrecht beschuldigten auf Grund falscher Verdächtigung. Kann auch ein teures Späßle werden, zumindest teurer als die Felgen... :)

36 weitere Antworten
Ähnliche Themen
36 Antworten
Themenstarteram 10. August 2014 um 16:34

Und hier die zweite Macke.

Img-7517

Ich wollte meinen Satz vor 2 Jahren auch von dem Verkäufer kaufen,aber habe mich dann für einen anderen entschieden.. Warte noch ne weile ab und dann zum Anwalt

Themenstarteram 10. August 2014 um 16:44

Und nur mal als zusätzliche Anmerkung, die Felgen waren als neu inseriert und das eben nur die neuen Reifen demontiert wurden. Wahrscheinlich ein Ausstellungssatz von BMW.

Und eigentlich habe ich auch das falsche Produkt bekommen, denn abgebildet sind die Performance 313 Felgen mit dem Performance Schriftzug. Geliefert bekommen habe ich die mit dem M- Schriftzug. Das ist mir eigentlich egal, wenn die Ware unbeschädigt gewesen wäre, hätte ich darüber gelacht. Aber an für sich wäre das ja schon ein Grund zur Rückgabe.

Indi-001
Themenstarteram 10. August 2014 um 16:46

Was heisst eine Weile?

Wie geschrieben, der Satz ist nun nachweislich seit dem 25.07.2014 beim Verkäufer! Und es muss ja irgendwo eine gestzliche Frist geben.

Sicher erfahre ich das alles vom Anwalt, aber ich glaube noch an das Gute im Menschen, auch wenn die mich unmöglich behandeln und ich jedesmal vor Wut an die Decke gehen könnte.

Ne weile ist für mich ne Woche oder so.. Würde den aber noch paar Mails bombardieren und dem mächtig auf den sack gehen..

Themenstarteram 10. August 2014 um 18:12

Also auf den Sack gehe ich denen sicher schon. Letzter Anruf Freitag, wo nur ein anderer Mitarbeiter ans Telefon ging. Am Montag ist mein zuständiger Ansprechpartner wieder im Hause und gleich um 9 uhr kontaktiere ich ihn. Aber was soll da schon kommen, ja Herr N., das liegt bei der Buchhaltung etc. pp.

Es besteht Bedarf, etwas formaler zu werden. Nach wie vor ist E-Mail als Kommunikationsmittel bei solchen Angelegenheiten rechtlich umstritten. Deswegen würde ich a) entweder gleich einem Anwalt ein Schreiben aufsetzen lassen oder b) ein Einschreiben mit Rückschein aufsetzen, dass den Verkäufer darauf hinweist, dass er jetzt bis zu einer Frist das Geld überweisen soll, bevor Du mit der Angelegenheit zum Anwalt gehst.

Falls er das nicht tut, würde ich auch wirklich zum Anwalt gehen. Da der Streitwert überschaubar ist, sollte das nicht zu krass werden und im Zweifelsfall kannst Du versuchen, die Kosten auf den Verkäufer abzuwälzen.

Nachdem der Verkäufer bisher schon mehr als zwei Wochen Zeit hatte, Dir das Geld zu überweisen, würde ich ihm noch eine weitere Woche geben, dann muss die Kohle bei Dir sein.

Alle Mails und Informationen, die Du bisher bekommen hattest, solltest Du aufbewahren, damit Du sie im Zweifelsfall einem Anwalt geben kannst.

Zitat:

Original geschrieben von MarcoMN1

Wie geschrieben, der Satz ist nun nachweislich seit dem 25.07.2014 beim Verkäufer! Und es muss ja irgendwo eine gestzliche Frist geben.

Kurz und knapp: Der VK hat 30 Tage Zeit, dir das Geld zurückzuerstatten. Hierbei ist das Datum entscheidend, wann du die Ware abgeschickt hat.

Zitat:

Original geschrieben von Graf.PorNo

Zitat:

Original geschrieben von MarcoMN1

Wie geschrieben, der Satz ist nun nachweislich seit dem 25.07.2014 beim Verkäufer! Und es muss ja irgendwo eine gestzliche Frist geben.

Kurz und knapp: Der VK hat 30 Tage Zeit, dir das Geld zurückzuerstatten. Hierbei ist das Datum entscheidend, wann du die Ware abgeschickt hat.

Gesetzlich?

am 10. August 2014 um 20:32

Hey, soviel ich weiß hat der Verkäufer 30 Tage Zeit, wenn nichts anderes bestimmt ist. § 286 Abs. 3 BGB. Musst dich mal mit Ebay telefonisch in Verbindung setzen und mal nachfragen, wie die das mit der Rückzahlung handhaben bzw. wie das bei denen geregelt ist. Die haben dort nämlich auch eine Rechtsabteilung.

Ich bin mir jetzt unsicher, weil du ihn ja eine angemessen Frist von 2 Wochen gesetzt hast, müsste ja theoretisch der Verkäufer ab dem 09.08. in Verzug sein. Vielleicht kannst du ab dem Tag sogar Schadensersatzansprüche geltend machen. D.h. Verzugszinsen in Höhe von 5 % über den Basiszins § 288 Abs. 1 BGB.

Du hast ihm ja diese Frist gesetzt, welche ich eigentlich für sehr angemessen halte. Jetzt musst du dich halt noch erkundigen, ob die AGBs etc. bei Ebay dem Käufer diese gesetzlichen 30 Tage Zeit für die Rückerstattung gewähren.

Aber ich würde dir einfach vorschlagen noch bis zum 24.08.2014 zu warten, weil dann 30 Tage vorbei sind und er automatisch in Verzug kommt. Dann würde ich ordentlich Druck machen. Ich finde es auch so schon echt blöd von ihm, dass er sich da so viel Zeit mit der Rückerstattung lässt und die Felgen als neu inseriert und diese tatsächlich dann solche Mängel aufweisen.

Am Besten ist, wenn du alles schriftlich hast, damit du das dann nachweisen kannst.

Viel Erfolg dir.

am 11. August 2014 um 5:34

Na ja, prinzipiell wurde schon alles gemacht was gemacht werden sollte, wobei ich sowas grundsätzlich per Einwurfeinschreiben abhandeln würde. Hier übrigens den Zustellvermerk der Post ausdrucken, denn allein der Einschreibebeleg wird vor Gericht immer seltener akzeptiert.

Die 30 Tage im §286 BGB sind insofern obsolet, wenn bereits eine kürzere Frist zur Rückerstattung gesetzt wurde. Die Gesetzeslage drückt nämlich nicht aus, dass der Schuldner automatisch 30 Tage Zeit zum zahlen hat ehe er in Verzug kommt, sondern dass er automatisch nach 30 Tagen in Verzug gerät, wenn nichts anderes vereinbart (gefordert) wurde.

Wie dem auch sei, es wäre Haarspalterei. Die nach Kalendertagen bemessene Angemessenheit läge wohl bei 7 bis 10 Tagen ab Rückerhalt der Felgen nebst Aufforderung zur Rückerstattung per Mail.

Dem TE würde ich anraten noch ein letztes Mal schriftlich per Einschreiben zu mahnen (auch wenn nicht zwingend erforderlich), den Verkäufer mit 1 Woche ab Briefdatum nochmals ausdrücklich in Verzug zu setzen und das Ganze bei Erfolglosigkeit dem Anwalt zu übergeben. Mehr bliebe dann eigentlich nicht...

Mir geht es ähnlich, nur das ich zum Glück nicht bezahlt habe, da ich meine Felgen abholen wollte. Und seit 11 Wochen warte ich jetzt schon und bin schon einmal umsonst hingefahren, weil keiner den vereinbarten Termin abgesagt hatte, aber die Felgen natürlich nicht da waren. Inzwischen ist angeblich der Lkw defekt, so dass sie die Felgen nicht aus dem Lagen holen können

Und das alles bei Felgen, die auf Lager sein sollen und jede Woche weitere neue Auktionen eingestellt werden...

Themenstarteram 11. August 2014 um 10:43

So Leute...

Erstmal danke für die ganzen Antworten.

Ich habe eben nochmal mit dem "Geschäftsführer" gesprochen, der zwar sehr arrogant und desinteressiert reagierte, aber meinte das Geld wird in den nächsten Tagen fließen. Glauben werde ich es erst, wenn ich es auf meinem Konto sehe. Ich werde wohl ein Schreiben fertig machen und dieses per Einschreiben schicken. So wie Neo es geschrieben hat. Ich denke damit habe ich wirklich alles in meiner Macht stehende getan.

Sollte dann nix passieren, werde ich mir einen Anwalt suchen und mir das Geld einklagen.

PS: Am Telefon meinte er auch, das er die Ware erhalten hat, es blöd und ärgerlich ist, das er keine mängelfreie Ware liefern konnte und somit alles geklärt sei.

Schauen wir mal!! Mein Fazit: Nie wieder Käufe in solchen Preissegmenten via Ebay! Und wenn dann nur via Selbstabholer!!!!

Themenstarteram 11. August 2014 um 10:45

Zitat:

Und das alles bei Felgen, die auf Lager sein sollen und jede Woche weitere neue Auktionen eingestellt werden...

Das habe ich m. auch gefragt. Die hatten bei meinen schon echte Probleme mit dere Lieferzeit und dann war es (pardon) Schrott! Sie wollten mir neue schicken, aber das sollte dann eine ganze Weile dauern. Deshalb habe ich gesagt : Geld zurück und gut!

 

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Auto
  4. BMW
  5. 3er
  6. E90, E91, E92 & E93