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Felgenschaden bei Blaulicht

Mich treibt eine Frage um. Wer bezahlt den eigenen Felgen-Schaden und ggf noch mit Spurverstellung, wenn ich mit einem serienmäßigen Auto einem Einsatzfahrzeug mit Blaulicht auf der Straße Platz machen und schräg auf den Bordstein hochfahren muss.

Zum Einen bin ich verpflichtet Platz zu machen, zum Anderen bin ich nicht für zu schmale Straßen/Fahrspuren oder zu hohe/steile Bordsteine verantwortlich.

Wie ist hier die rechtliche Lage?

Beste Antwort im Thema

Du bist aber dafür verantwortlich, wie schnell du die Bordsteinkante hochbretterst (oder auch nicht bretterst, sondern langsam genug machst)

/Edit: Ich kann mir auch nicht vorstellen, das da kilometerweit keine Einfahrt/Kreuzung kommt, wohin man zurücksetzen könnte.

Du sollst dich ja nicht in Luft auflösen, sondern halt entsprechend der Gegebenheiten Platz schaffen. (Nicht ganz das Thema hier, aber weil es immer wieder genügend nicht machen: Dazu gehört auch, entsprechend vorsichtig soweit nötig über eine rote Ampel zu fahren!)

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Du bist aber dafür verantwortlich, wie schnell du die Bordsteinkante hochbretterst (oder auch nicht bretterst, sondern langsam genug machst)

/Edit: Ich kann mir auch nicht vorstellen, das da kilometerweit keine Einfahrt/Kreuzung kommt, wohin man zurücksetzen könnte.

Du sollst dich ja nicht in Luft auflösen, sondern halt entsprechend der Gegebenheiten Platz schaffen. (Nicht ganz das Thema hier, aber weil es immer wieder genügend nicht machen: Dazu gehört auch, entsprechend vorsichtig soweit nötig über eine rote Ampel zu fahren!)

Auch langsam mit Niederquerschnittsreifen (z.B. 225/30er) bei einem Sportwagen wirst Du das m.E. ohne Blessuren nicht schaffen. Und im Berufsverkehr in der Stadt ist da mit zurück-/vorsetzen etc nicht viel machbar, da müsste erstmal der 100m weiter vorne vorfahren, so das es sich vor dir es langsam leert

Es wird aber schwierig werden, zu beweisen, dass der Felgenschaden tatsaechlich durch das Blaulichtfahrzeug unvermeidbar verursacht wurde.

Fahrername und/oder Dienststelle wirst Du aus verstaendlichen Gruenden eh nicht haben...

Eine knifflige Sache also...

Ciao

Ratoncita

am 5. September 2019 um 10:57

Wenn's um den RS oder Stinger geht (also "serienmäßige" Sportautos), hat der Fahrer ohnehin genug Geld für neue Reifen und Felgen bzw. auch eine Spureinstellung.

Eigentum VERPFLICHTET! Dann muss man eben, wenn's richtig hart auf hart kommt, auch mal mit dem "Renner" Platz machen.

Sowas kauft man sich schließlich auch nicht aus Armut und weil's für ein "verkehrstaugliches" Auto nicht reicht.

Du musst ja nicht mit voller Wucht den Bordstein überwinden, das geht auch langsam und dann wird dir auch kein Schaden entstehen und somit braucht keiner für einen Schaden haften.

Ich glaube auch nicht das dir ein entstandener Schaden ersetzt wird, du kannst ja langsam machen denn su siehst oder hörst ja das Einsatzfahrzeug kommen.

Zitat:

@zweidreivier schrieb am 5. September 2019 um 12:57:15 Uhr:

Wenn's um den RS oder Stinger geht (also "serienmäßige" Sportautos), hat der Fahrer ohnehin genug Geld für neue Reifen und Felgen bzw. auch eine Spureinstellung.

Eigentum VERPFLICHTET! Dann muss man eben, wenn's richtig hart auf hart kommt, auch mal mit dem "Renner" Platz machen.

Sowas kauft man sich schließlich auch nicht aus Armut und weil's für ein "verkehrstaugliches" Auto nicht reicht.

Das ist alles unerheblich.

Ratoncita

Zitat:

@Mi_62 schrieb am 5. September 2019 um 12:48:01 Uhr:

Mich treibt eine Frage um. Wer bezahlt den eigenen Felgen-Schaden und ggf noch mit Spurverstellung, wenn ich mit einem serienmäßigen Auto einem Einsatzfahrzeug mit Blaulicht auf der Straße Platz machen und schräg auf den Bordstein hochfahren muss.

Zum Einen bin ich verpflichtet Platz zu machen, zum Anderen bin ich nicht für zu schmale Straßen/Fahrspuren oder zu hohe/steile Bordsteine verantwortlich.

Wie ist hier die rechtliche Lage?

Natürlich zahlst du den schaden.

Ich denke der Schaden ist selbst zu tragen. Bei keinem normalen Auto verstellt sich die Spur o.ä. wenn man mit Gefühl einen Bordstein hoch fährt. Wer sein Auto so verbastelt , das es nicht mehr für den normalen Einsatz im Alltag tauglich ist, soll bitte die finanziellen Folgen selber tragen und nicht auf die Allgemeinheit abwälzen.

Fahr doch einfach an den rechten Straßenrand, so als würdest du da parken wollen. Ich bin mir sicher, dass das in 99,95% der Fälle ausreichen wird, wenn das der Gegenverkehr einfach auch so macht.

Und mal ehrlich, wie oft muss man schon, selbst in der Stadt, einem Einsatzfahrzeug Platz machen, das hinter einem erscheint.

Hallole …

… wer zahlt :confused:

= deine " Voll - Kasko " - Versicherung - abzüglich SB

 

Gestern auch fast so eine Situation gehabt .

Städt'le … Langzeitbaustelle … mit Absperrung - Pfosten , … hab mir auch kurz überlegt ob ich jetzt den hohen Bordstein auf den Gehweg hoch muß, um Platz zu machen .

= Durch die gerade günstige Ampelschaltung , hat der Notarztwagen - Fahrer gut Reagiert und die Gegenfahrbahn benützt , welche gerade kurzzeitig leer war .

So hat sich die Situation ganz schnell entspannt … nicht nur für mich sondern auch noch für ein paar andere PKW - Fahrer vor & hinter mir :)

Gruß

Hermy

 

Zitat:

@therealrob schrieb am 5. September 2019 um 13:04:30 Uhr:

Fahr doch einfach an den rechten Straßenrand, so als würdest du da parken wollen.

Ja, vor Kuppen und Kurven auch immer eine gern genommene Option (nachdem man über die 1km lange gerade Strecke einfach weitergefahren ist).

Gruß Metalhead

Moin!

Mit irgend wo gab es in der Nähe eine Abflachung, denn das Einsatzfahrzeug ist ja nicht plötzlich da. Bei solchen Rädern sollt man schon überlegen, wo und auch wie man einen Kantenstein hochfährt. Allerdings stellt sich die Frage, ob man überhaupt auf den Bürgersteig fahren muss? Es gibt auch Kanntensteine die deutlich höher als 10 cm sind, die würde ich nicht hoch fahren. In einem spitzen Winkel würde ich bereits keine Kannten über ca. 6 cm hochfahren.

Für einen sich ergebenen Schaden muss man sicherlich selbst aufkommen.

G

Ich sehe die Problematik eher in der Stadt im Feierabendverkehr mit Stehstau auf auswärtsführenden Straßen , z.B. 2spurige Einkaufsstraße (Berlin-Müllerstraße). Da hat der auf der linken Spur fahrende auf den Bordstein hoch zu fahren. Parklücken helfen nur dem auf der rechten Spur, wenn füberhaupt frei (eher nicht).

Fakt ist, dass Du nicht verpflichtet bist, Dein Auto zu beschädigen. Tust Du es doch ist das Risiko bei Dir.

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