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Fenster an Fahrer- und Beifahrerseite tönen

Themenstarteram 2. Juli 2007 um 20:31

Hallo...

Ist es erlaubt die Fenster von Fahrer-und Beifahrerseite zu tönen???

Habe schon gehört, dass es mit 5% erlaubt ist!Aber sogenau konnte mir das keiner sagen.

Mir ist natürlich auch klar, dass wenn ich dann nachts unterwegs sein sollte ich nach außen hin fast nix sehe.Deswegen einfach mal die Frage ja oder nein und wenn ja bis zu wieviel % erlaubt und auch noch sinnvoll und nicht zu übertrieben???

Mir gefällt dieser US-Style einfach total und würde es sofort machen - wenn erlaubt!!!!;-)))

Danke im vorraus...

Lg

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31 Antworten

Erlaubt ist alles ab der B Säule.

am 2. Juli 2007 um 23:13

Re: Fenster an Fahrer- und Beifahrerseite tönen

 

Zitat:

Original geschrieben von BlackGTC

Mir ist natürlich auch klar, dass wenn ich dann nachts unterwegs sein sollte ich nach außen hin fast nix sehe.

Genau aus dem Grunde ist es nicht ZULÄSSIG !!!

Bei einer Kontrolle ist vom direkten Abziehen der Folie bis zur sofortigen Stilllegung alles drin . :D

am 3. Juli 2007 um 7:22

Entschuldigung!

Unser Astra H Caravan hat ab Werk eine Tönung!

Transparenz der Seitenscheiben min. 70% und die Windschautzscheibe hat ebenfalls eine Tönnung ab Werk(Kein SolarReflex/Protect) in dem Fall ist die min. Transparenz 75%!

Ob und wie das allerdings ist wenn man das nachrüstet ist mir nicht genau bekannt! Ich habe bisher auch nur die Information das es nicht erlaubt ist.

Gruß Eagleeye2207

Zitat:

Original geschrieben von And1978re

Erlaubt ist alles ab der B Säule.

..............nach hinten !!! ;-)

Zitat:

Original geschrieben von Zafastrah

..............nach hinten !!! ;-)

Stimmt nicht ganz.

Ab der A-Säule, zumindest nach oben.

casabinse

............wie ............nach oben ?!?

:D Bei manchen Autos gibt es solche kleinen Öffnungen im Dach häufig aus Glas.

duckundweg

casabinse

*gggrrrrrrrrrrr*

Die sind aber schon getönt ;)

...............außerdem ist die Öffnung in meinem Astradach riiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiiieeeeeeeeeeeeesig :)

am 5. Juli 2007 um 8:37

Seitenscheiben brauchst Du vorne nicht tönen. Die kannst Du bei jeder polizeilichen Kontrolle wieder abmachen.

mein vater fährt einen ami. der wurde bereits mit voll getönten seitenscheiben geliefert. kontrolle. abmachen oder weiterfahrt verboten. dann musste er die geile folie abziehen. er wusste bis dato gar nicht das es eine folie war, weil so gut gemacht. auf jeden fall keine weiterfahrt ohne die folie runterzureissen !

am 5. Juli 2007 um 9:33

Zitat:

Original geschrieben von spikehansley

mein vater fährt einen ami. der wurde bereits mit voll getönten seitenscheiben geliefert. kontrolle. abmachen oder weiterfahrt verboten. dann musste er die geile folie abziehen. er wusste bis dato gar nicht das es eine folie war, weil so gut gemacht. auf jeden fall keine weiterfahrt ohne die folie runterzureissen !

Das ist mir jetzt unverständlich! Wenn er so geliefert wurde und hier in dem Zustand über den TÜV kam ist das normalerweise OK.

Da können die Grünen gar nix machen!

Der TÜV ist in diesem Fall massgebend! Wenn das Fahrzeug so vom Hersteller geliefert wird und bei der ersten HU so zur Zulassung frei gegeben wird ist das als vollkommen zulässig zu betrachten. Eine Sofortige Stilllegung ist in meinen Augen auch nicht zulässig, hier wäre eine Mägelkarte auszustellen und ggf. eine Vorführung bei der heimatlichen Polizeidienststelle binnen von 14 Tagen möglich bei denen dann entweder eventuell notwendige Nachweise über die Zulässigkeit durch den Hersteller oder den TÜV heran gebracht werden können. Oder ein entfernen bis dahin wenn die Zulässigkeit nicht beigebracht werden kann.

Zitat:

Original geschrieben von Eagleeye2207

Das ist mir jetzt unverständlich! Wenn er so geliefert wurde und hier in dem Zustand über den TÜV kam ist das normalerweise OK.

Da können die Grünen gar nix machen!

Der TÜV ist in diesem Fall massgebend! Wenn das Fahrzeug so vom Hersteller geliefert wird und bei der ersten HU so zur Zulassung frei gegeben wird ist das als vollkommen zulässig zu betrachten. Eine Sofortige Stilllegung ist in meinen Augen auch nicht zulässig, hier wäre eine Mägelkarte auszustellen und ggf. eine Vorführung bei der heimatlichen Polizeidienststelle binnen von 14 Tagen möglich bei denen dann entweder eventuell notwendige Nachweise über die Zulässigkeit durch den Hersteller oder den TÜV heran gebracht werden können. Oder ein entfernen bis dahin wenn die Zulässigkeit nicht beigebracht werden kann.

TÜV ist DEFINITIV nicht maßgebend. Mein Bruder ist bei den Tschakkos und hat schon so maches TÜV-zertifitiertes stillgelegt.

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