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Fenster einbauen und Trennwand raus - LKW Zulassung?
Hallo,
möchte gerne die (nur angeschraubte) Trennwand eines T5 entfernen, dazu noch die Schiebetüre gegen eine mit Fenster austauschen um einen Schulterblick machen zu können. Evtl. möchte ich auch noch auf der linken Seite ein Fenster einbauen.
Hab bei meiner Recherche meist nur ältere Beiträge gesehen bzw. widersprüchliche Infos erhalten.
Weiß jemand, ob es Probleme mit dem Finanzamt wegen der LKW-Zulassung geben könnte? Für den Tüv sollte es ja kein Problem sein, da es den T5 auch ohne Trennwand gab und die Scheiben original sind bzw. eine E-Nummer haben.
Gruß und Danke
Stefan
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17 Antworten
Moin,
ich kann nur was zur Schiebetür beitragen.
Wir haben 2006 einen T5 mit Tageszulassung neu gekauft. Die Trennwand hatte bereits ein Fenster.
Allerdings wollten wir ein Fenster in der Schiebetür haben.
Der VW Händler sagte es wäre kein Problem und hat aus der vorhandenen Schiebetür das Blech herausgeschnitten und ein Fenster eingeklebt.
Von innen sah man die Schnittkanten und von außen stand sie meiner Meinung nach etwas weiter vor als original.
Es scheint (damals?) so üblich gewesen zu sein, sonst hätte der VW Händler selbst es vermutlich nicht gemacht.
Eingetragen wurde nichts. Ist vermutlich auch nicht notwendig, da man das Fahrzeug auch original so bestellen konnte (sogar mit zus. Fenster links). Es bleibt trotzdem ein LKW.
Das einzige, was ich nicht mehr weiß, ob man ihn ohne Trennwand bestellen konnte.
Bei einigen anderen Herstellern ging das. Zählte trotzdem als LKW.
Ohne Trennwand ist wohl die LKW Zulassung weg.
Laderaum und Fahrgastraum müssen voneinander getrennt sein. Der Laderaum muss grösser als der Fahrgastraum sein. Aber das ist nur abgelesen ohne den Paragraphen beifügen zu können.
Die Art und Anzahl der Fenster sollten unerheblich für die Zulassung sein, sonfern sie Original sind oder eine Zulassung haben.
Wenn du die LKW Zulassung hast ist das kein Problem. Für das FA mußt du eine komplette Trennwand haben bei der Zulassung auf deinen Namen. Wenn der Steuerbescheid raus ist prüft das keiner mehr. Das kann auch ein Gitter sein. Es steht nur da Fahrgastraum und Laderaum müssen getrennt sein. Für den TÜV muß nur eine max. halbhohe Wand da sein weil es heißt das die Ladung nicht in den vorderen Fußraum gelangen darf. Und wenn es einmal eingetragen ist stört sich normalerweise auch kein Prüfer an der fehlenden Rückwand (soll aber schon mal Ausnahmen gegeben haben). Ich kenne aber keinen der je Probleme damit hatte. Zur Not muß sie halt zur Nachkontrolle rein . Der Rennleitung ist es egal.
Und die Versicherung?
Relevant wäre auch zu wissen, ob z. B. ein Netz reicht, denn die Fahrgäste wären dadurch auch von der Ladung geschützt. Die Frage ist nur, ob dies rechtlich für die LKW-Zulassung ausreicht. Möchte ungern nach einem Unfall deshalb Probleme bekommen.
Der Versicherung ist es egal die will nur in der Zulassung lesen LKW (z.B. offener Kasten , geschlossener Kasten).
Da sag ich mal im Kombi kann die Ladung auch wenn Sie nicht richtig gesichert ist bei einem Überschlag nach vorne fliegen . Das A und O ist Ladungssicherung und da reicht meißt kein Netz. Immer so sichern das man das Auto auf den Kopf stellen kann und alles da bleibt wo es ist , dann ist nix falsch.
Guten Morgen,
für alle die es interessiert:
Hab jetzt mal beim Finanzamt angerufen. Diese haben mich an die Zulassungsstelle verwiesen, weche mich wiederum an den Tüv verwiesen haben. Beim Tüv war kein Verantwortlicher erreichbar, aber ich sollte zurückgerufen werden.
Bei der Dekra hatte ich dann einen Prüfingenieur am Telefon. Dieser meinte, dass ich die Trennwand auf keinen Fall ausbauen dürfe und sie auch vom Boden bis zur Decke gehen müsse. Hab dann weiter nachgefragt und er hat mich an einen Kollegen verwiesen der bezüglich dieser Fragen spezialisiert ist. Der Kollege meinte, dass der Ausbau der Trennwand keine Problem wäre solange der LKW nur für private Zwecke und für den Werksverkehr eingesetzt wird.
Hab dann auch noch den Rückruf vom Tüv bekommen, der weder in der Entfernung der Trennwand noch beim Einbau der Fenster rechtliche Probleme sah.
Die Trennwand ist draußen, die Fenster baue ich wahrscheinlich doch nicht ein da man wegen der Dreiersitzreihe vorne auch mit Fenster kaum einen vernünftigen Schulterblick machen kann.
Gruß
Stefan
Ich hatte einen T4 Bj 99 lang als LKW ohne Seitenscheiben und ohne Trennwand, diese wurde auch nicht nachträglich entfernt, es gab weder Löcher noch Verschraubungen.
2 mal HU gemacht, Tüv und Dekra.
Wurde davor von einer Firma zum Warentransport genutzt.
Ich stehe auch derzeit vor der gleichen Entscheidung. Mein Jumper ist als Lkw zugelassen und der Innenausbau beschränkt sich gerade mal auf ein Bett. Sonst keine festen Einbauten. Würde gerne die Trennwand ausbauen und ein Camping Austtellfenster in die Schiebetür reinbauen. Habe nur bedenken ob dadurch meine Betriebserlaubnis und somit mein Versicherungsschutz erlischt.
Die Fenster haben ein Prüfzeichen , von daher kein Problem. Die Be erlischt nicht.
Zitat:
@mido0106 schrieb am 8. September 2024 um 19:58:30 Uhr:
Die Fenster haben ein Prüfzeichen , von daher kein Problem. Die Be erlischt nicht.
Danke! Aber mir ging es in erster Linie darum, ob durch den Einbau eines Fensters die Lkw "Nutzung" angezweifelt werden kann, da diese werkseitig nicht verbaut gewesen sind.
Ich habe Jahrelang einen langen T4 gefahren, der hinten komplett verglast war und als LKW zugelassen war.
Das hat weder beim TÜV noch bei diversen Polizei Kontrollen irgendwelche Probleme gegeben.
Mein jetziger T5 hat auch eine Ladefläche und ein Fenster in der Schiebetür in Original Ausstattung.
Die Trennwand ist auch raus und durch eine ca. 50 cm hohe Holztrennwand ersetzt worden.
Auch wieder, weder TÜV noch Rennleitung meckern rum.
Das einzige Problem was bei mir ab und an mal aufploppt:
Wenn ich Sonntags mit dem Wohnwagen losfahre oder aus dem Urlaub zurück komme ist immer etwas angst dabei in eine Kontrolle zu kommen.
LKW + Anhänger = Sonntagsfahrverbot.
Allerdings sieht der T5 von aussen nicht wie ein LKW aus mit 20 Zoll Chromrädern und Schwellerrohren.
Mahlzeit! Das Anhängerverbot gilt nicht für dich,also alles Safe. Gruß Frak
Zitat:
@VOYAGER64 schrieb am 9. September 2024 um 18:53:49 Uhr:
Ich habe Jahrelang einen langen T4 gefahren, der hinten komplett verglast war und als LKW zugelassen war.
Das hat weder beim TÜV noch bei diversen Polizei Kontrollen irgendwelche Probleme gegeben.
Mein jetziger T5 hat auch eine Ladefläche und ein Fenster in der Schiebetür in Original Ausstattung.
Die Trennwand ist auch raus und durch eine ca. 50 cm hohe Holztrennwand ersetzt worden.
Auch wieder, weder TÜV noch Rennleitung meckern rum.
Das einzige Problem was bei mir ab und an mal aufploppt:
Wenn ich Sonntags mit dem Wohnwagen losfahre oder aus dem Urlaub zurück komme ist immer etwas angst dabei in eine Kontrolle zu kommen.
LKW + Anhänger = Sonntagsfahrverbot.
Allerdings sieht der T5 von aussen nicht wie ein LKW aus mit 20 Zoll Chromrädern und Schwellerrohren.