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Fensterheber Kaputt (Auto von Freund), zahlt die Versicherung?

Themenstarteram 1. Juni 2016 um 18:59

Servus,

ich war letztens mit zwei Kumpels in der Stadt unterwegs, da es an diesem Tag sehr heiß war, haben wir die Fenster geöffnet, irgendwie hatte ich mein Fenster jedoch nicht ganz nach unten gefahren und irgendwie meinen Arm darauf gelegt. Als wir dann kurz zum Einkaufen wollten der Schock, ich hatte unbewusst das Fenster nach unten gedrückt, so dass der Fensterheber nicht mehr Griff und die Scheibe in der Tür klemmte.

Nun wurde der Fensterheber in einer Werkstatt getauscht und alles funktioniert wieder, das ganze hat 270€ gekostet...

Nun meine Frage: Wer zahlt den Schaden? Muss ich selber dafür aufkommen, oder zahlt meine Versicherung das? Habe das Fenster ja nicht vorsätzlich nach unten gedrückt....

mit freundlichen Grüßen,

Andreas

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Wattwanderer schrieb am 2. Juni 2016 um 01:07:43 Uhr:

Ich sehe in der Schilderung keine unregelmäßigkeiten.

Du siehst hier keine "Unregelmäßigkeit"?

"[...] irgendwie hatte ich mein Fenster jedoch nicht ganz nach unten gefahren und irgendwie meinen Arm darauf gelegt. Als wir dann kurz zum Einkaufen wollten der Schock, ich hatte unbewusst das Fenster nach unten gedrückt, so dass der Fensterheber nicht mehr Griff und die Scheibe in der Tür klemmte."

Ich seh da ne ganze Menge.

Merkt natürlich kein Mensch wenn sein Arm auf der Scheibenkante, statt auf der Türbrüstung liegt. Außerdem wird keine Scheibe durch das auf ihr liegende Gewicht eines Arms in die Tür gedrückt.

Aber das wird die Versicherung auch selbst erkennen ....

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Versuch es bei der PrivatHPflV. Die Benzinklausel dürfte nicht greifen, bin mir aber da nicht sicher. Problem vielleicht, den Schaden erst reparieren zu lassen und danach zu melden.

Themenstarteram 1. Juni 2016 um 19:11

Zitat:

@PeterBH schrieb am 1. Juni 2016 um 21:07:34 Uhr:

Versuch es bei der PrivatHPflV. Die Benzinklausel dürfte nicht greifen, bin mir aber da nicht sicher. Problem vielleicht, den Schaden erst reparieren zu lassen und danach zu melden.

Ich werds probieren danke, ging leider nicht anderst da mein Freund auf das Auto angewiesen ist, und es mit offenem Fenster ein "wenig" unangenehm ist jeden Tag 25 Kilometer zu fahren...

Hallo,

Wenn du eine Vollkasko ohne Selbstbeteiligung hast kann es sein das die Vollkasko

den Schaden bezahlt aber sicher bin ich mir nicht.

(In der Annahme das es dein Auto ist)

Seelze 01

Wenn es sich nicht um das Fahrertürfenster handelt, könnte die PHV das evtl. regulieren.

Zitat:

@Seelze 01 schrieb am 1. Juni 2016 um 21:11:25 Uhr:

Hallo,

Wenn du eine Vollkasko ohne Selbstbeteiligung hast kann es sein das die Vollkasko

den Schaden bezahlt aber sicher bin ich mir nicht.

(In der Annahme das es dein Auto ist)

Seelze 01

Die VK zählt nicht bei Betriebsschäden.

Ist dieser Schaden ein Betriebsschaden?

Das Fenster so runter zu drücken, dass dabei die Technik kaputt geht, hat doch nichts mit dem Betrieb des Fahrzeuges zu tun.

Was fehlt hier zum Unfallbegriff?

Über das von "außen" kann man diskutieren.

Das ist meiner Meinung nach hier aber trotzdem gegeben, obwohl der Verursacher im Auto saß.

Ansonsten müsste man sich ja die Frage stellen, wenn er sich von außerhalb des Fahrzeuges auf die Scheibe gelehnt hätte, wäre es dann ein VK Schaden?

Ich bin der Meinung, dass es ich um einen VK Schaden handelt, da die Einwirkung nicht vom Fahrzeug selber kam, sondern durch mechanische Kraft von außen auf die Scheibe ausgelöst wurde.

Das ganze ist jetzt nur eine Prinzipfrage.

Den Schaden der VK melden würde ich trotzdem nicht.

Erstens gibt es im privaten Bereich meist keine VK ohne SB.

Meistens mindestens 300 Euro SB + Rückstufung.

Da lohnt sich die Meldung nicht.

Ein PH Schaden sollte es aber durchaus sein.

Ähm ... schon mal jemand darüber nachgedacht, wie plausibel diese "Schadensschilderung" überhaupt ist? ;)

Ich sehe in der Schilderung keine unregelmäßigkeiten.

Was aber eh nichts zur Frage tut, ob es sich hier um einen Betriebsschaden handelt, so wie der Schaden geschildert wird.

Wenn der Beifahrer den Schaden tatsächlich verursacht hat, wird das auch seine PHP bezahlen.

Würde mal eine Schadensmeldung an meine Privathaftpflicht schicken, die sollen es prüfen.

Wenn es plausibel ist, zahlen die auch.

VW? Die fallen da doch von ganz alleine in die Tür, ist ein bekanntes Problem. Schätze das wissen auch die Versicherungen. Noch drei mal runter fahren und das wäre vermutlich ohne dich auch passiert.

Bevor du einen intakten Fensterheber runter drücktst, scheidet dir ehr die Scheibe in den Arm. :D

Gruß Metalhead

Zitat:

@Wattwanderer schrieb am 2. Juni 2016 um 01:07:43 Uhr:

Ich sehe in der Schilderung keine unregelmäßigkeiten.

Du siehst hier keine "Unregelmäßigkeit"?

"[...] irgendwie hatte ich mein Fenster jedoch nicht ganz nach unten gefahren und irgendwie meinen Arm darauf gelegt. Als wir dann kurz zum Einkaufen wollten der Schock, ich hatte unbewusst das Fenster nach unten gedrückt, so dass der Fensterheber nicht mehr Griff und die Scheibe in der Tür klemmte."

Ich seh da ne ganze Menge.

Merkt natürlich kein Mensch wenn sein Arm auf der Scheibenkante, statt auf der Türbrüstung liegt. Außerdem wird keine Scheibe durch das auf ihr liegende Gewicht eines Arms in die Tür gedrückt.

Aber das wird die Versicherung auch selbst erkennen ....

Auf jeden Fall der PHV melden.

Aber es muß eine Beweissicherung vorliegen, dass der Arm des Verursachers den Schaden verursacht hat.

Hatte in den 90er als Mitfahrer beim Aussteigen die Autotür (eines fremden Autos) gegen einen Pfosten durch zu weites öffen geschlagen, eine Beule ist entstanden und der Schaden wurde von meiner PHV dem PKW Eigner ersetzt, da der Schaden durch meine Unvorsichtigkeit entstanden ist.

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