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Fernlicht Assistent Plus

Mercedes C-Klasse W205

Ich habe einen C 220 d als Jungen Stern gekauft. Bei der Fahrzeugbesichtigung meinte der Verkäufer, das Fahrzeug verfüge über das Intelligent Light System einschließlich des Adaptiven Fernlicht Assistenten. Im Kaufvertrag war von dem Fernlicht Assistenten nicht mehr die Rede, fiel mir allerdings nicht auf.

Jetzt stellt sich heraus, der Verkäufer hat sich geirrt, er bietet mir die Nachrüstung für 246,41€ an, wenn ich den Assistenten haben möchte.

Frage an die Community: lohnt sich das?

Beste Antwort im Thema
am 1. Juni 2020 um 15:01

Zitat:

@HavannaClub schrieb am 1. Juni 2020 um 16:53:25 Uhr:

Zitat:

@Mobileme schrieb am 1. Juni 2020 um 08:13:40 Uhr:

Was kostet eine derartige Codierung eigentlich?

Ich gehe davon aus das es Geld sein wird, wieviel musste du frage am besten den Codierer per pn ;)

Respekt! So viele Rechtschreibfehler in nur einem Satz! ;)

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Beim ILS auf jeden Fall! Ich möchte es nicht mehr missen.

Ohne den FL-Assistenten macht das Intelligent-Light-System doch fast keinen Sinn. Das Maskieren des Gegenverkehrs oder des vorausfahrenden Fahrzeugs ist doch die Hauptattraktion dieses Systems.

Wenn das mit 246 Euro zu bekommen ist... Unbedingt machen!

Ja, ist den geringen Preis wert.

Ich würde das gleiche zahlen, um ihn loszuwerden...

Der schreibt dir genau vor, wo du mit Fernlicht fährst und wo nicht. Er braucht lang, um Fernlicht einzuschalten und blendet immer wieder den Gegenverkehr, bevor er ihn erkennt.

Zitat:

@CC5555 schrieb am 28. November 2018 um 19:38:56 Uhr:

Ich würde das gleiche zahlen, um ihn loszuwerden...

Der schreibt dir genau vor, wo du mit Fernlicht fährst und wo nicht. Er braucht lang, um Fernlicht einzuschalten und blendet immer wieder den Gegenverkehr, bevor er ihn erkennt.

Das gibts für ömmesöns, einfach ausschalten...

Das stimmt, dass es etwas dauert bis er einschaltet. Bei mir blendet es keinen. Wollte den Assi jetzt auch nicht missen, ist ne feine Sache.

Zitat:

@CC5555 schrieb am 28. November 2018 um 19:38:56 Uhr:

Ich würde das gleiche zahlen, um ihn loszuwerden...

Der schreibt dir genau vor, wo du mit Fernlicht fährst und wo nicht. Er braucht lang, um Fernlicht einzuschalten und blendet immer wieder den Gegenverkehr, bevor er ihn erkennt.

Also mein FLA mit ILS ist das Beste was ich je hatte. Ich verstehe nicht warum einige solchen großen Probleme damit haben. Auch der Gegenverkehr wird bei mir nicht geblendet.

Zitat:

@cTech schrieb am 28. November 2018 um 22:14:57 Uhr:

Also mein FLA mit ILS ist das Beste was ich je hatte. Ich verstehe nicht warum einige solchen großen Probleme damit haben. Auch der Gegenverkehr wird bei mir nicht geblendet.

Das muss ja nicht im Widerspruch zueinander stehen. Vielleicht hattest Du ja wirklich vorher nur schlechtere Systeme?

Das adaptive System finde ich auch nicht schlecht beim 205er! Nur die Leuchtstärke und vor allem die Reichweite des Abblendlichts ist mir zu gering.

---

An den Threadersteller: Hattest Du Zeugen bei den Vertragsverhandlungen - genauer der Äußerung des Verkäufers - dabei? Falls ja, so könnte ein Anspruch auf kostenfreie Nachrüstung gegen das Autohaus wegen Vertragsverletzung nachweisbar sein - bestehen tut er jedenfalls.

Danke für den Hinweis, aber leider kein Zeuge.

Zitat:

@J.M.G. schrieb am 29. November 2018 um 07:07:34 Uhr:

Zitat:

@cTech schrieb am 28. November 2018 um 22:14:57 Uhr:

Also mein FLA mit ILS ist das Beste was ich je hatte. Ich verstehe nicht warum einige solchen großen Probleme damit haben. Auch der Gegenverkehr wird bei mir nicht geblendet.

Das muss ja nicht im Widerspruch zueinander stehen. Vielleicht hattest Du ja wirklich vorher nur schlechtere Systeme?

Das adaptive System finde ich auch nicht schlecht beim 205er! Nur die Leuchtstärke und vor allem die Reichweite des Abblendlichts ist mir zu gering.

---

An den Threadersteller: Hattest Du Zeugen bei den Vertragsverhandlungen - genauer der Äußerung des Verkäufers - dabei? Falls ja, so könnte ein Anspruch auf kostenfreie Nachrüstung gegen das Autohaus wegen Vertragsverletzung nachweisbar sein - bestehen tut er jedenfalls.

Absoluter Quark, beim Kaufvertrag ist normalerweise eine Beschreibung des KFZ inkl der Ausstattungsauflistung, unterschreibt der Käufer den interessiert es den Habicht überm Feld was vorher palavert wurde. So sollten etwaige Nebenabreden schriftlich fixiert sein, damit daraus ein Rechtsanspruch entstehen kann.

Wenn es so war wie TE schildert kann man mal höflich nachfragen, ggf anbieten sich den Betrag zu teilen. Vlt. geht da ja was...

Zitat:

@AK-B170 schrieb am 29. November 2018 um 09:12:55 Uhr:

Absoluter Quark, beim Kaufvertrag ist normalerweise eine Beschreibung des KFZ inkl der Ausstattungsauflistung, unterschreibt der Käufer den interessiert es den Habicht überm Feld was vorher palavert wurde. So sollten etwaige Nebenabreden schriftlich fixiert sein, damit daraus ein Rechtsanspruch entstehen kann.

Ich sprach von Nebenpflichten des Verkäufers aus dem Kaufvertrag. Hier handelt es sich nicht nur um einen Unternehmer, sondern sogar um einen Markengebundenen Händler. Entsprechend ist der Maßstab an dessen Beratungspflichten zu bewerten.

So treffen den Verkäufer Offenbarungs- und Informationspflichten hinsichtlich der Umstände, die für den Käufer von Bedeutung sind (Staudinger/Matusche-Beckmann § 437 Rn. 87, juris, m.w.N.). Ihre Verletzung kann eine Schadensersatzpflicht aus culpa in contrahendo, §§ 280 Abs 1, 311 Abs 2 Nr 1, 241 Abs 2 BGB begründen (Staudinger/Matusche-Beckmann § 433 Rn. 137, juris). Die Aufklärungspflicht ist insbesondere gegeben, wenn der Käufer nach dem betreffenden Umstand gefragt hat. In diesem Fall muss der Verkäufer alles mitteilen, was er dazu weiß, um dem Käufer auf dieser Grundlage eine Abwägung zu ermöglichen, ob und zu welchem Preis er kaufen will (ständige Rechtsprechung des BGH, zuletzt BGH NJW 2009, 2120).

Wenn dann ein Verkäufer der - entweder - auch Hersteller ist - oder diesem zumindest sehr nahe steht - so sind an die Aufklärungspflichten extrem hohe Ansprüche zu stellen.

Insofern glaube ich nicht, dass Deine Rechtsansicht im Streitfall hält.

Dies kann allerdings leider dahinstehen, da der Threadersteller im Falle des Bestreitens in Beweisnot kommen wird.

Absoluter Quark...mit der Liste der SA und den notierten Nebenabreden die auf dem Tisch liegen bei Unterschrift des Vertrags ist alles offenbart und über den Kaufgegenstand informiert.

Lesen muss der Käufer schon selbst...unterschreibt er es war es das.

Insofern in der SA Liste was drin steht und nicht gegeben ist, dann ist der Käufer auf der rechtssicheren Seite.

Zitat:

@AK-B170 schrieb am 29. November 2018 um 14:30:05 Uhr:

Absoluter Quark...mit der Liste der SA und den notierten Nebenabreden die auf dem Tisch liegen bei Unterschrift des Vertrags ist alles offenbart und über den Kaufgegenstand informiert.

Lesen muss der Käufer schon selbst...unterschreibt er es war es das.

In meinem Kaufvertrag steht gar nicht drin, dass mein Auto auch

Insofern in der SA Liste was drin steht und nicht gegeben ist, dann ist der Käufer auf der rechtssicheren Seite.

Kannst Du gerne so vertreten, ich kann aber nur warnen auf Basis dieser Ansicht die Interessen des Verkäufers zu vertreten. Bei den im Vertrag aufgenommen Dingen handelt es sich um eine Beschaffenheitsgarantie i.S.v. § 444 BGB bzw. § 434 Abs. 1 S. 1 BGB. Das heißt aber noch lange nicht, dass ein Verkäufer vorher behaupten kann, was er will. Siehe ständige Rechtsprechung zu Aufforderungen zur Vertragsanbahnung (z.B. "Angebote" bei Mobile.de) oder irreführender Werbung. Er muss sich vielmehr an einer Falschberatung - sei es durch das Inserat, Werbung oder das Gespräch zur Vertragsanbahnung - festhalten lassen.

Das trägt alles nicht. Etwaige AUsschlüsse sind nach meiner Überzeugung unwirksam.

Aber wie gesagt: Hier irrelevant, da nicht beweisbar.

Egal, Quark wird nicht besser wenn ich gegooglte Paragraphen oder sonstige juristische Halbweisheiten zitiere. Könnte mir auch die Mühe machen und genau gegenteilige Fetzen aus dem Web ziehen und vollkommen zusammenhanglos hier reinballern.

Von Ausschlüssen steht nirgendwo was, lediglich von gelisteten SAs und ggf. Nebenabreden.

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