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Fernlicht im Doppelpack!

VW Golf 1 (17, 155)
Themenstarteram 13. Oktober 2005 um 18:20

Meine derzeitige Frontlichtanlanlage sieht wie folgt aus:

so -> Oo=•=oO

Ihr kennt das alle :)

 

Nun ist es aber so, dass meine beiden Abblendlichtscheinwerfer integriertes Fernlicht haben. Die etwas weiter in der Mitte sitzenden Nebler bzw. Fernlichter hab ich jetzt so angeschlossen, dass sie als zusätzliches Fernlicht funktionieren. Sprich, wenn ich das Fernlicht einschalte, hab ich 4 Ferlichtscheinwerfer, die fast ein Rallyfeeling aufkommen lassen :D

Verkraftet das die Lichtmaschine?

Oder entspicht meine "Neudefinierung" von Fernlicht eh dem Standard?

Ich hab irgendwie auf einmal keinen Durchblick mehr wie es "normal" ist mit den "Zusatz"-scheinwerfern!

Ist es normalerweise nicht so, dass bei ner 4-Scheinwerfer Front Die mittleren dem Fernlicht dienen und die äußeren dem Ablendlicht und nur dem Abblendlicht (kein integriertes Fernlicht) und beim Einschalten des Fernlichts dann nur die beiden inneren aufleuchten?

Oder sind die äußeren Abblendlichtscheinwerfer immer mit integrierten Fernlicht und leuchten die inneren Scheinwerfer nur dann auf, wenn man das Nebellicht einschaltet?

-Wenn ja, sind die inneren dann eigentlich immer Nebler oder manche auch Fernscheinwerfer? Oder sind die eh beides in einem und es kommt immer darauf an für was man sie einsetzen möchte?

 

*AAAAAAAAAAAHh...*

Ich benötige glaub mal dringend ein paar Infos!!!

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32 Antworten
am 13. Oktober 2005 um 18:26

Bei mir ist das folgendermaßen gelöst: Wenn ich Lichthupe betätige, gehen alle 4 Scheinwerfer an. Schalte ich auf Fernlicht um, brennen nur die 2 inneren Scheinwerfer.

Re: Fernlicht im Doppelpack!

 

Zitat:

Original geschrieben von 5.5.3

Oo=•=oO

btw:

schöne "zeichnung" :D

Themenstarteram 13. Oktober 2005 um 18:29

Re: Re: Fernlicht im Doppelpack!

 

Zitat:

Original geschrieben von ACE25

btw:

schöne "zeichnung" :D

Schon... :D

Re: Fernlicht im Doppelpack!

 

Zitat:

Original geschrieben von 5.5.3

Meine derzeitige Frontlichtanlanlage sieht wie folgt aus:

so -> Oo=•=oO

Original ist

Abblendlicht nur aussen

beide Fernlicht

Lichthupe beide Fernlicht+Abblendlicht

Themenstarteram 13. Oktober 2005 um 18:33

Ja ist das mir überlassen, wie ich das mache bzw. haben will oder gibts da Richtlinien?

Wie war es denn ursprünglich von VW gedacht wie sein soll?

Themenstarteram 13. Oktober 2005 um 18:39

Re: Re: Fernlicht im Doppelpack!

 

Zitat:

Original geschrieben von Gen.Golf.II

Original ist

Abblendlicht nur aussen

beide Fernlicht

Lichthupe beide Fernlicht+Abblendlicht

Das heißt, die Äußeren haben auch IMMER ein eingebautes Fernlicht? Dann gibts die gar nicht ohne!? Es ist dann praktisch nach belieben "zuschaltbar" bzw anschließbar...

hab auch 4x fernlicht mit serien vw verkabelung

Das die beiden äußeren SW Fernlicht haben, ist normal. Das liegt an dem verwendeten Leuchtmittel. Dort sind nämlich zwei Glühwendel in einer Birne. Eines für Abblendlicht eines für Fernlich.

Das ist auch der Grund, weswegen das Abblendlicht ausgeschaltet wird, wenn man Fernlicht einschaltet. Die Birne würde einfach zu heiß werden.

Moin Moin :)

grr ick kenne das auch noch das 4xFern erlaubt wahr ...

daher dann aussen und innen Beleuchtung an ...

aber .. habe mir gerade die aktuelle STVZO geplankt und .. sind das miese peter .. also .. aussen Ablend innen fern sind

noch erlaubt ..

Werde mal den Auszug mit scannen ... ......

(4) Für das Fernlicht und für das Abblendlicht dürfen besondere Scheinwerfer vorhanden sein; sie dürfen so geschaltet sein, dass bei Fernlicht die Abblendscheinwerfer mitbrennen

(6) Paarweise verwendete Scheinwerfer für Fern- und Abblendlicht müssen so eingerichtet sein, dass sie nur gleichzeitig und gleichmäßig abgeblendet werden können. Die Blendung gilt als behoben (Abblendlicht), wenn die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor jedem einzelnen Scheinwerfer auf einer Ebene senkrecht zur Fahrbahn in Höhe der Scheinwerfermitte und darüber nicht mehr als 1 lx beträgt. Liegt der höchste Punkt der leuchtenden Fläche der Scheinwerfer (Absatz 3 Satz 2) mehr als 1200 mm über der Fahrbahn, so darf die Beleuchtungsstärke unter den gleichen Bedingungen oberhalb einer Höhe von 1000 mm 1 lx nicht übersteigen. Bei Scheinwerfern, deren Anbringungshöhe 1400 mm übersteigt, darf die Hell-Dunkel-Grenze 15 m vor dem Scheinwerfer nur halb so hoch liegen wie die Scheinwerfermitte. Bei Scheinwerfern für asymmetrisches Abblendlicht darf die 1-Lux-Grenze von dem der Scheinwerfermitte entsprechenden Punkt unter einem Winkel von 15° nach rechts ansteigen, sofern nicht in internationalen Vereinbarungen oder Rechtsakten nach § 21 a etwas anderes bestimmt ist. Die Scheinwerfer müssen die Fahrbahn so beleuchten, dass die Beleuchtungsstärke in einer Entfernung von 25 m vor den Scheinwerfern senkrecht zum auffallenden Licht in 150 mm Höhe über der Fahrbahn mindestens die in Absatz 5 angegebenen Werte erreicht.

(9) Scheinwerfer für Fernlicht dürfen nur gleichzeitig oder paarweise einschaltbar sein; beim Abblenden müssen alle gleichzeitig erlöschen

Ick kann mich auch irren :( aber lest mal www.STVZO.de ...

MFG de Urian ..

PS . hätte auch gern 4xFern 2xAb und 2xNebel :)

am 15. Oktober 2005 um 0:09

Da steht aber nirgendwo daß die normalen Scheinwerfer kein Fernlicht haben dürfen wenn man 2 zusätzliche Fernscheinwerfer hat... Da steht nur daß das gesamte Fernlicht gleichzeitig ausgehen muß wenn es ausgeschaltet bzw. auf Abblendlicht umgeschaltet wird!

Also nix mit außen Abblend- und nur innen Fernlicht! Das steht da doch gar nicht! Das einzige was da steht ist, daß das Abblendlicht an sein darf wenn man extra Fernscheinwerfer hat, nicht daß es so sein muß.

Themenstarteram 17. Oktober 2005 um 9:07

Zitat:

Original geschrieben von Olligof

Da steht aber nirgendwo daß die normalen Scheinwerfer kein Fernlicht haben dürfen wenn man 2 zusätzliche Fernscheinwerfer hat... Da steht nur daß das gesamte Fernlicht gleichzeitig ausgehen muß wenn es ausgeschaltet bzw. auf Abblendlicht umgeschaltet wird!

Also nix mit außen Abblend- und nur innen Fernlicht! Das steht da doch gar nicht! Das einzige was da steht ist, daß das Abblendlicht an sein darf wenn man extra Fernscheinwerfer hat, nicht daß es so sein muß.

Haja, das heißt ja im Prinzip, dass man soviel Fernlichtscheinwerfer haben darf, wie man will!

Solange sie alle gleichzeitig oder paarweise an- und ausschaltbar sind.

Zitat:

Original geschrieben von 5.5.3

 

Haja, das heißt ja im Prinzip, dass man soviel Fernlichtscheinwerfer haben darf, wie man will!

Solange sie alle gleichzeitig oder paarweise an- und ausschaltbar sind.

Falsch nach vorn hin darf man nur 6 Scheinwerfer haben.

Deswegen sind bei Geländewagen oder Pickups, die z.B. noch SW auf nem Käfig/Rahmen im Heck stehen haben mit Abdeckkappen versehen.

Themenstarteram 17. Oktober 2005 um 9:40

Gut, mehr als 6 Scheinwerfer ist ja wohl auch kaum nötig. 2x Abblendlicht mit integrierter Fernlichtfunktion, 2x Fernlichtzusatzscheinwerfer und 2x Nebler unten in der Schürze ist völlig ausreichend.

Themenstarteram 17. Oktober 2005 um 9:47

Was mich aber noch interessieren würde, ist folgendes:

Es gibt die inneren Zusatzscheinwerfer im Grill ja angeblich in 2 Ausführungen. Einmal als Fernlicht und dann solls die auch als Nebler geben.

Oder gibt es da rein objektbezogen keinen Unterschied und es kommt eher darauf an wie man sie einsetzt???

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