1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit
  5. Fest installierter Autobahnblitzer Toleranzbereich NRW

Fest installierter Autobahnblitzer Toleranzbereich NRW

Themenstarteram 26. August 2010 um 20:57

Ich habe ein nächtliches Foto an einer 100km/h Limitstelle anfertigen lassen und würde schon vorab wissen, wie hoch das Honorar dafür wird, daher meine folgenden Fragen:

Wie hoch ist der Toleranzbereich in Prozent oder km/h an einem fest installierten Autobahnblitzer? Werden nur 5km/h von der realen Geschwindigkeit abgezogen, wenn man davon ausgeht, dass die Messanlage absolut genau geeicht ist? Wird alternativ mehr abgezogen?

Kann ich davon ausgehen, dass die fest installierten Messanlagen stets an einem rechtssicheren Standort aufgestellt sind? In meinem Fall vor einer leichten gut sichtbaren und ausgeschilderten Kurve kurz hinter dem Limitschild. Das jedoch ist einige hundert Meter vor der Kurve aufgestellt, sodass aus Sicherheitsgründen - wenn das Auto nicht genügend kurvenfähig wäre - das reduzierte Tempo noch lange nicht erreicht sein müsste wenn man den Blitzer passiert. Zudem handelt es sich um eine Autobahn mit der gefühlten Fahrzeugdichte einer Dorfstraße.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von odobenus

Wie hoch ist der Toleranzbereich in Prozent oder km/h an einem fest installierten Autobahnblitzer?

Drei Prozent vom Messwert, aufgerundet auf ganze km/h, mindestens 3 km/h.

 

Zitat:

..., wenn man davon ausgeht, dass die Messanlage absolut genau geeicht ist? Wird alternativ mehr abgezogen?

Diese 3% sind die Toleranz für interne Messfehler der Anlage, damit der Tatvorwurf nicht höher als die tatsächliche gefahrene Geschwindigkeit ist, weil es kein "absolut genau" gibt. Gäbe es ein "absolut genau", dann wäre der Abzug null. Es handelt sich nicht um einen Bonus für den Autofahrer.

 

Zitat:

gut sichtbaren und ausgeschilderten Kurve kurz hinter dem Limitschild. Das jedoch ist einige hundert Meter vor der Kurve aufgestellt, sodass aus Sicherheitsgründen ...

???

Eine Limitierung gilt immer ab dem vorhandenen Schild.

Die Aufstellung einer Limitierung kann "unrechtmäßig" sein, dann kann man das Schild entfernen lassen, aber wenn eines vorhanden ist, dann gilt es.

Es gibt je nach Bundesland bestimmte Richtlinien, z.B. zur Ausführung eines Geschwindigkeitstrichters (Abstufung und Abstand) oder auch Mindestabstand der Messung zum begrenzenden Schild. Aber dies sind nur Richtlinien, bei denen das "Richt" die gleiche Bedeutung hat, wie bei Richtgeschwindigkeit.

Schild gilt trotzdem, Messung gilt trotzdem, Strafe gilt auch trotzdem, nur gegen ein eventuell vorhandenes Fahrverbot in der Strafe kann man dann (manchmal erfolgreich, je nach Bundesland) Widerspruch einlegen.

25 weitere Antworten
Ähnliche Themen
25 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von odobenus

Wie hoch ist der Toleranzbereich in Prozent oder km/h an einem fest installierten Autobahnblitzer?

Drei Prozent vom Messwert, aufgerundet auf ganze km/h, mindestens 3 km/h.

 

Zitat:

..., wenn man davon ausgeht, dass die Messanlage absolut genau geeicht ist? Wird alternativ mehr abgezogen?

Diese 3% sind die Toleranz für interne Messfehler der Anlage, damit der Tatvorwurf nicht höher als die tatsächliche gefahrene Geschwindigkeit ist, weil es kein "absolut genau" gibt. Gäbe es ein "absolut genau", dann wäre der Abzug null. Es handelt sich nicht um einen Bonus für den Autofahrer.

 

Zitat:

gut sichtbaren und ausgeschilderten Kurve kurz hinter dem Limitschild. Das jedoch ist einige hundert Meter vor der Kurve aufgestellt, sodass aus Sicherheitsgründen ...

???

Eine Limitierung gilt immer ab dem vorhandenen Schild.

Die Aufstellung einer Limitierung kann "unrechtmäßig" sein, dann kann man das Schild entfernen lassen, aber wenn eines vorhanden ist, dann gilt es.

Es gibt je nach Bundesland bestimmte Richtlinien, z.B. zur Ausführung eines Geschwindigkeitstrichters (Abstufung und Abstand) oder auch Mindestabstand der Messung zum begrenzenden Schild. Aber dies sind nur Richtlinien, bei denen das "Richt" die gleiche Bedeutung hat, wie bei Richtgeschwindigkeit.

Schild gilt trotzdem, Messung gilt trotzdem, Strafe gilt auch trotzdem, nur gegen ein eventuell vorhandenes Fahrverbot in der Strafe kann man dann (manchmal erfolgreich, je nach Bundesland) Widerspruch einlegen.

jedes mal wenn ich am brenzlauer berg vorbeikomme wird da mindestens einer vor mir geblitzt, das ist unglaublich... 3x riesige 100er schilderbrücken die nichtmal fastblinde nicht übersehen können

am 26. August 2010 um 22:22

Wo auf welcher  is denn der Blitzer genau ?

Themenstarteram 26. August 2010 um 22:45

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Wo auf welcher  is denn der Blitzer genau ?

A 535 Velbert Fahrtrichtung Süd

Zitat:

Original geschrieben von schlang

jedes mal wenn ich am brenzlauer berg vorbeikomme wird da mindestens einer vor mir geblitzt, das ist unglaublich... 3x riesige 100er schilderbrücken die nichtmal fastblinde nicht übersehen können

Hier ist es nur ein Einzelschild. Unterschied zu Berlin ist der, dass die A535 nachts nahezu leer ist. Bei Tempo 200 überholt man pro km etwa ein Auto. Das Limit kannte ich auch und bin bisher nie schnell durchgefahren, sodass ich den Blitzer auch nicht kannte. Ich habe wie gewohnt vor der Gefahrenstelle den Schubbetrieb aktiviert, sodass mich Motor-, Roll- und vor allem Luftwiderstand auf etwa 140 am Schild und etwa 110 am Kurvenbeginn gebremst haben.

Zitat:

Original geschrieben von Roadwin

Zitat:

Original geschrieben von odobenus

Wie hoch ist der Toleranzbereich in Prozent oder km/h an einem fest installierten Autobahnblitzer?

Drei Prozent vom Messwert, aufgerundet auf ganze km/h, mindestens 3 km/h.

Ich bin bisher noch nie in eine Falle gefahren, daher habe ich keine Ahnung. Wenn ich also beispielsweise 144 gefahren wäre und dies auch gemessen worden wäre, dann würde also eine Überschreitung von 39,7 km/h angesetzt werden? Also demzufolge nur 120 Euro und drei Punkte?

am 26. August 2010 um 22:53

Zitat:

Original geschrieben von odobenus

 

Hier ist es nur ein Einzelschild. Unterschied zu Berlin ist der, dass die A535 nachts nahezu leer ist. Bei Tempo 200 überholt man pro km etwa ein Auto. Das Limit kannte ich auch und bin bisher nie schnell durchgefahren, sodass ich den Blitzer auch nicht kannte. Ich habe wie gewohnt vor der Gefahrenstelle den Schubbetrieb aktiviert, sodass mich Motor-, Roll- und vor allem Luftwiderstand auf etwa 140 am Schild und etwa 110 am Kurvenbeginn gebremst haben.

Wenn die Geschwindigkeitsbegrenzung nicht zeitlich limitiert ist gilt sie auch Nachts oder Ostersonntag.

Zitat:

Original geschrieben von odobenus

 

Ich bin bisher noch nie in eine Falle gefahren, daher habe ich keine Ahnung. Wenn ich also beispielsweise 144 gefahren wäre und dies auch gemessen worden wäre, dann würde also eine Überschreitung von 39,7 km/h angesetzt werden? Also demzufolge nur 120 Euro und drei Punkte?

Richtig + 23,50 € Auslagen und Gebühren.

Themenstarteram 26. August 2010 um 23:28

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Zitat:

Original geschrieben von odobenus

 

Ich bin bisher noch nie in eine Falle gefahren, daher habe ich keine Ahnung. Wenn ich also beispielsweise 144 gefahren wäre und dies auch gemessen worden wäre, dann würde also eine Überschreitung von 39,7 km/h angesetzt werden? Also demzufolge nur 120 Euro und drei Punkte?

Richtig + 23,50 € Auslagen und Gebühren.

Danke für die sachkundigen Informationen!

Themenstarteram 7. September 2010 um 21:26

Wie lang kann es dauern bis einem der Bußgeldbescheid zugestellt wird? Kommt dann noch persönlich ein Polizist vorbei, um die Identität zu prüfen?

Es kann dauern, abgesehen davon dass nicht zwangsläufig auf ein Foto ein Brief folgen muss, es kann ja aufgrund irgendeines Faktors ungültig sein.

Zitat:

Original geschrieben von odobenus

Kommt dann noch persönlich ein Polizist vorbei, um die Identität zu prüfen?

Wenn der Betroffene sich nicht rührt und/oder kein Ausweisfoto vorliegt: Ja. Im übrigen ist die Sache 3 Monate nach Anhörung verjährt, es sei denn diese Frist wird unterbrochen.

Zitat:

Original geschrieben von odobenus

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

Wo auf welcher  is denn der Blitzer genau ?

A 535 Velbert Fahrtrichtung Süd

Der funktioniert noch?

So oft wie der abgesägt wurde, müßte der ja bald die Höhe ( oder Tiefe ) der Leitplanke erreicht haben. :)

Themenstarteram 8. September 2010 um 20:48

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

Zitat:

Original geschrieben von odobenus

 

A 535 Velbert Fahrtrichtung Süd

Der funktioniert noch?

So oft wie der abgesägt wurde, müßte der ja bald die Höhe ( oder Tiefe ) der Leitplanke erreicht haben. :)

Es kann wirklich sein, dass der zuvor verdeckt oder wirklich zerstört war (manche Blitzer tragen ja eine Mülltütenburka). Ich habe ihn nie bemerkt. Wobei ich normalerweise auch sehr langsam fahre, also auch keinen Grund habe, die Strecke nach Blitzern abzusuchen und nur ausnahmsweise mal nachts mit 200 nach Hause gerast bin.

Ich finde den Standort in Verbindung mit der Ausschilderung schikanös. Die Autobahn 535 wird sehr wenig genutzt und ist daher auch gut sehr schnell befahrbar. Direkt am Tempo-100-Schild einen Blitzer aufzustellen und das Limit mit einer leichten Kurve zu rechtfertigen ist absoluter Irrsinn. Man muss dann in die Eisen steigen um rechtzeitig das Limit erreicht zu haben.

Zitat:

Original geschrieben von odobenus

Zitat:

Original geschrieben von joschi67

 

 

Der funktioniert noch?

So oft wie der abgesägt wurde, müßte der ja bald die Höhe ( oder Tiefe ) der Leitplanke erreicht haben. :)

Es kann wirklich sein, dass der zuvor verdeckt oder wirklich zerstört war (manche Blitzer tragen ja eine Mülltütenburka). Ich habe ihn nie bemerkt. Wobei ich normalerweise auch sehr langsam fahre, also auch keinen Grund habe, die Strecke nach Blitzern abzusuchen und nur ausnahmsweise mal nachts mit 200 nach Hause gerast bin.

 

Ich finde den Standort in Verbindung mit der Ausschilderung schikanös. Die Autobahn 535 wird sehr wenig genutzt und ist daher auch gut sehr schnell befahrbar. Direkt am Tempo-100-Schild einen Blitzer aufzustellen und das Limit mit einer leichten Kurve zu rechtfertigen ist absoluter Irrsinn. Man muss dann in die Eisen steigen um rechtzeitig das Limit erreicht zu haben.

Der 100er Bereich fängt aber schon nach dem AB Dreieck Velbert Nord an und geht bis  kurz vor der Abfahrt Wülfrath

Zitat:

Original geschrieben von odobenus

Man muss dann in die Eisen steigen um rechtzeitig das Limit erreicht zu haben.

Das ist angesichts der geringen Nutzung dieser BAB aber auch problemlos möglich.

Themenstarteram 8. September 2010 um 21:18

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke

Zitat:

Original geschrieben von odobenus

Man muss dann in die Eisen steigen um rechtzeitig das Limit erreicht zu haben.

Das ist angesichts der geringen Nutzung dieser BAB aber auch problemlos möglich.

Nur durch nichts zu rechtfertigen. Ansonsten wäre das Schild weiter von der Kurve entfernt und der Blitzer am gleichen Standort.

Deine Antwort
Ähnliche Themen
  1. Startseite
  2. Forum
  3. Wissen
  4. Verkehr & Sicherheit