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Feuerwehr M.A.N. 8.136 Kaufen / H Zulassung / Womo
Hi allerseits,,,,
Da ich neu in diesen Bereich Feuerwehr bin habe ich eine entscheidende frage.... möchte mir oder besser gesagt würde gerne einen M.A.N 8.136 Allrad zulegen mit 9 sitzen zugelassen als loschfahrzeug gewesen , würde im Mai 2017 ausgemustert . Ist übrigens Bj. 1984 .. was für Möglichkeiten habe ich als privat Person dieses Fahrzeug anzumelden ??? Optimal wäre H Zulassung oder auch womo als letzte Option .Auch falls es auch was zu bedeuten hat bin in NRW , Fahrzeug hatte sein dienst im Bayern ... Über Hilfe würde ich mich freuen DANKE ??????
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@Nonameguzzi schrieb am 6. September 2018 um 10:15:54 Uhr:
Warum sollte die Betriebserlaubnis erlöschen?
§ 19 Abs. 2a Satz 1 StVZO: Die Betriebserlaubnis für Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart speziell für militärische oder polizeiliche Zwecke sowie für Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes bestimmt sind, bleibt nur so lange wirksam, wie die Fahrzeuge für die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Polizei, die Feuerwehr oder den Katastrophenschutz zugelassen oder eingesetzt werden.
Zitat:
@Nonameguzzi schrieb am 6. September 2018 um 10:15:54 Uhr:
Und Abklemmen der SoSi reicht meines Wissens nach sie darf halt nicht funktionieren die gesetzte beziehen sich ja nur auf Funktionsfähige Anlagen.
"Die Gesetze" sagen: mit Kennleuchte für blaues Blinklicht darf ausgerüstet sein...ein Fahrzeug der Feuerwehr... usw., selbiges gilt für die Hörner in etwa gleich. TE hat kein Fahrzeug der Feuerwehr, ergo darf sein Fahrzeug damit nicht ausgerüstet sein. Von einer Funktionsfähigkeit steht da nichts.
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18 Antworten
Sondersignalanlage lahm legen, Hoheitszeichen entfernen zum TÜV gehen ein Zettel geben lassen das die Sondersignalanlage demontiert ist damit zur Zulassungsstelle Umtragen und Anmelden.
Danke für die schnelle Antwort ..... das heißt die Randale tot machen kann aber drauf bleiben ? Und alle Aufkleber / Feuerwehr Kennung entfernen und ich bekomme H Zulassung ??
Ja Abklemmen müsste meine ich langen.
Feuerwehr Schriftzug kann drauf bleiben das ist kein geschützter Begriff Hoheitszeichen sind die Stadtwappen die müssen eigentlich runter es sei denn du fragst aufm Rathaus an und die erlauben dir die Benutzung.
Danke
So einfach wird es nicht werden. Zunächst mal ist mit der Abmeldung des Fahrzeugs die Betriebserlaubnis erloschen, du brauchst erst mal ein entsprechendes Gutachten, um diese wiederzuerlangen. In diesem Zusammenhang muss auch die Fahrzeugklasse geändert werden, auf welche auch immer (LKW oder WoMo...). Solltest du darüber hinaus noch die H-Zulassung wollen, muss natürlich dafür auch noch ein entsprechendes Gutachten her. So oder so muss die Sondersignalanlage abgebaut werden, ein einfaches wie auch immer geartetes Stilllegen reicht eigentlich nicht aus, da Fahrzeuge privater Halter schlicht nicht damit ausgerüstet sein dürfen.
Warum sollte die Betriebserlaubnis erlöschen?
Und Abklemmen der SoSi reicht meines Wissens nach sie darf halt nicht funktionieren die gesetzte beziehen sich ja nur auf Funktionsfähige Anlagen.
Zitat:
@Nonameguzzi schrieb am 6. September 2018 um 10:15:54 Uhr:
Warum sollte die Betriebserlaubnis erlöschen?
§ 19 Abs. 2a Satz 1 StVZO: Die Betriebserlaubnis für Fahrzeuge, die nach ihrer Bauart speziell für militärische oder polizeiliche Zwecke sowie für Zwecke des Brandschutzes und des Katastrophenschutzes bestimmt sind, bleibt nur so lange wirksam, wie die Fahrzeuge für die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Polizei, die Feuerwehr oder den Katastrophenschutz zugelassen oder eingesetzt werden.
Zitat:
@Nonameguzzi schrieb am 6. September 2018 um 10:15:54 Uhr:
Und Abklemmen der SoSi reicht meines Wissens nach sie darf halt nicht funktionieren die gesetzte beziehen sich ja nur auf Funktionsfähige Anlagen.
"Die Gesetze" sagen: mit Kennleuchte für blaues Blinklicht darf ausgerüstet sein...ein Fahrzeug der Feuerwehr... usw., selbiges gilt für die Hörner in etwa gleich. TE hat kein Fahrzeug der Feuerwehr, ergo darf sein Fahrzeug damit nicht ausgerüstet sein. Von einer Funktionsfähigkeit steht da nichts.
Eigentlich ist es ganz einfach:
Der Gesetzgeber will nicht, dass optisch als Behördenfahrzeuge auftretende Fahrzeuge von Privatpersonen betrieben werden, deswegen gibt es den von @Tecci6N zitierten Absatz 2a in §19. Damit ist es nach Bundesrecht fast unmöglich, ein solches Einsatzfahrzeug anzumelden.
Die NRW-Regelung für Ausnahmen bezüglich der Sondersignalanlage ist: Für 07er Kennzeichen kann eine Ausnahme genehmigt werden, für H-Kennzeichen nicht (mit 07er Kennzeichen bestehen ja erhebliche Einschränkungen bei der Nutzung). Die örtlichen Auslegungen der Zulassungsstellen weichen aber teilweise erheblich davon ab.
Das H-Kennzeichen kann es eigentlich nur im unveränderten Zustand geben, die Sondersignalanlage muss also zumindestens funktionslos erhalten bleiben (was ich nach §49a StVZO für unkritisch halte, aber auch da gibt es andere Meinungen).
Für einen Wohnmobil-Umbau (der äußerlich nicht mehr nach Einsatzfahrzeug aussieht!) kann es eine neue Betriebserlaubnis geben, ein H-Kennzeichen aber erst 30 Jahre nach dem Umbau. Aber auch da gibt es abweichende "Auslegungen" der eigentlich bundesweit einheitlichen Vorschriften.
Fazit:
Nachfragen im Forum bringt da wenig, man muss mit den Leuten vor Ort reden, die das ggf. hinterher zu entscheiden haben.
Ein Kollege von mir hat sich einen unserer ausgemusterten Rettungswagen (Mercedes Sprinter) geholt und den als Womo umgebaut und zugelassen. Dazu musste er die Sondersignalanlage abbauen und die Beklebung entfernen. Weiterhin musste er den Patientenraum "cleanen". Bedeutet: Tragetisch und Begleitersitze ausbauen und die noch vorhandenen Bodenverankerungen dauerhaft unbrauchbar machen (zuschweißen). Und dann waren da glaub noch ein paar andere Kleinigkeiten. Insgesamt war das ein Aufwand, den ich so nicht wirklich erwartet hätte.
Gruss
Jürgen
Naja in einigen Bundesländern ist die Rettungsdienstbeschriftung an Privatfahrzeugen bzw Privatpersonen verboten sowas gibt's bei der Feuerwehr nicht.
Zudem wundert es mich nicht das die Trage raus muss das ist ein "sitz" der an einem Privaten Fahrzeug wo nicht zulässig ist.
Das dir Bodenverankerung unbrauchbar gemacht werden sollte wundert mich aber.
Ist halt in dem Bezug auch oft eine Frage des Prüfers viele trauen sich weniger als sie dürften und gehen auf Nummer 3x Sicher uns bemängeln Sachen die eigentlich okay wären.
Zitat:
@hk_do schrieb am 6. September 2018 um 23:23:28 Uhr:
Für einen Wohnmobil-Umbau (der äußerlich nicht mehr nach Einsatzfahrzeug aussieht!) kann es eine neue Betriebserlaubnis geben, ein H-Kennzeichen aber erst 30 Jahre nach dem Umbau. Aber auch da gibt es abweichende "Auslegungen" der eigentlich bundesweit einheitlichen Vorschriften.
Beziehst du dich nur auf das Aussehen oder auf die notwendige Umschlüsselung? Bei ersterem gebe ich dir recht, bei zweiterem wäre ich anderer Meinung.
Das Aussehen sehe ich als Voraussetzung für die zivile Betriebserlaubnis.
Für das H-Kennzeichen ist der WoMo Umbau immer ein k.O.-Kriterium, siehe Oldtimerrichtlinie.
Die Ausnahme der serienmäßigen Umbausätze dürfte ja im vorliegenden Fall nicht in Betracht kommen.
Also auch keine Ausnahme für Umschlüsselung innerhalb der Serie?
Ich würde jetzt (ohne extra nochmal nachgelesen zu haben) annehmen, dass man einen normalen T3 in einen Westfalia-T3 umbauen kann und das dann noch ein Oldtimer bleibt.
Aber für das sonstige Kfz Feuerwehr gab es ja in der Serie (nicht zuletzt auch mangels Serie) kein entsprechendes sonstiges Kfz Wohnmobil, und damit ist es nach dem Umbau kein Oldtimer mehr (bzw. erst wieder 30 Jahre nach dem Umbau). Genau wie der T3, den man heute individuell zum Wohnmobil umbaut.