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Fiesta verkauft, nun will Käufer nach fünf Wochen das Geld

Ford Fiesta
Themenstarteram 21. August 2008 um 20:04

Hallo zusammen,

ich habe vor sieben Wochen meinen Fiesta verkauft. Der Käufer hat mit dem Wagen eine Probefahrt gemacht und im Vertrag wurde festgehalten "Gekauft wie gesehen inkl. Probefahrt".Zwei Wochen später hat er ihn abgeholt. Nun rief heute der Käufer an und meinte der Wagen hätte gravierende Mängel (dabei ist er im März erst noch durch den TÜV) und der Wagen hatte unter dem Amaturenbrett schonmal einen Kabelbrand gehabt. Nun will er sein Geld zurück oder wir würden von seinem Anwalt hören.

Nun meine Frage:

Kann er uns dafür überhaupt belangen, da wir von einem Kabelbrand nichts wissen und er ja nicht so gravierende Mängel haben kann, sonst wäre er ja schliesslich nicht durch den Tüv gekommen. Ausserdem gurkt er ja schliesslich auch schon 5 Wochen mit dem Auto rum.

Weiß jemand Rat????

Beste Antwort im Thema

Der Käufer hat in dieser Preisklasse und mit dem Kaufvertrag keine Chance.

Aber auch ich würde, fals Mitglied wenigstens den ADAC zu Rate ziehen, denn dort können sie dir auf jeden Fall, die richtige Auskunft geben.

Oder die Verbraucherzentrale, aber wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, gehe zum Anwalt.

15 weitere Antworten
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15 Antworten
am 21. August 2008 um 20:23

Hört sich sehr nach Abzocke des Käufers an.

am 21. August 2008 um 20:24

Wie alt ist der Wagen und was hat der Käufer gezahlt?

Themenstarteram 21. August 2008 um 20:26

Der Wagen ist von 97 und hat 1800 gekostet

Themenstarteram 21. August 2008 um 20:43

bzw wollten wir erst 2000, doch da er der Meinung war, dass der Wagen in geraumer Zeit einen neuen Auspuff bräuchte bzw eine Komplett neue Auspuffanlage haben wir uns auf 1800 € geeinigt

am 21. August 2008 um 20:50

Keine Chance, WENN im Kaufvertrag als Privatverkäufer jedwede Gewährleistung explizit ausgeschlossen wurde. Der Nachweis dass du ihm irgendwelche versteckten Mängel arglistig verschwiegen hast ist praktisch unmöglich zu führen, der will bloss bissl Wind machen. Keine Chance vor Gericht.

Seh ich genauso. Nicht reagieren.

Hat bei mir auch mal jemand versucht.. Auto gekauft, nach ner Woche dann: Hilfe die ZV is ausgefallen und die Spannrolle quietscht auf einmal. "Ja schoen.. viel Spass damit. War bei mir noch nicht der Fall."

Themenstarteram 22. August 2008 um 5:58

Ja Prima, danke.

Wir hatten den Kaufvertrag von Autoscout und da steht die Klausel :

Ausschluss der Sachmängelhaftung:

Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit der Verkäufer nicht

nachstehend eine Garantie oder Erklärung abgibt. Der Ausschluss der Sachmängelhaftung gilt nicht im Falle

des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

und zusätzlich " Gekauft wie gesehen inkl. Probefahrt".

Zumal er eine Woche nach dem Kauf anrief und gefragt hat wie man die LED's der Wischerdüsen angeschlossen bekommt ( die hatte unser Vorbesitzer abgeklemmt, weil er damit nicht durch den TÜV gekommen ist)

Wer weiß, was der da hantiert hat. Und wie gesagt "gravierende Mängel" kann der Wagen ja nicht haben, sonst hätte uns das der TÜV schon gesagt.

 

Danke für eure Antworten

Zitat:

Original geschrieben von timbasti

 

Wir hatten den Kaufvertrag von Autoscout und da steht die Klausel :

 

Ausschluss der Sachmängelhaftung:

Das Kraftfahrzeug wird unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft, soweit der Verkäufer nicht

nachstehend eine Garantie oder Erklärung abgibt. Der Ausschluss der Sachmängelhaftung gilt nicht im Falle

des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit sowie bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit.

 

und zusätzlich " Gekauft wie gesehen inkl. Probefahrt".

 

Zumal er eine Woche nach dem Kauf anrief und gefragt hat wie man die LED's der Wischerdüsen angeschlossen bekommt ( die hatte unser Vorbesitzer abgeklemmt, weil er damit nicht durch den TÜV gekommen ist)

 

Wer weiß, was der da hantiert hat. Und wie gesagt "gravierende Mängel" kann der Wagen ja nicht haben, sonst hätte uns das der TÜV schon gesagt.

Moin,

 

das wichtigste ist der Musterkaufvertrag mit dem entsprechenden Passus des Gewährleistungsausschlusses, da der Hinweis "Gekauft wie gesehen, rechtlich haltlos ist"!

 

Da ich aber einen Bekannten habe, der als Gebrauchtwagenhändler sein Geld verdient, weiß ich, was alles möglich ist in Sachen Klagen auf Erstattung von Kosten, Rücknahmen etc.

 

Aber solange nichts vom Gericht!!!!  ins Haus flattert, den Typen links liegen lassen. Briefe vom Anwalt? Schön, lass' ihn doch schreiben, völlig egal. Lediglich Schreiben eines Gerichtes niemals ignorieren!

 

 

 

 

 

 

 

Themenstarteram 2. September 2008 um 11:50

Hallo,

wie ihr ja oben lesen könnt macht der Käufer des Autos Probleme. Heute bekamen wir Post von seinem Anwalt, dass die ABE der Klarglasrückleuchten fehlen würde und somit das Führen des Fahrzeuges aus Sicherheitsgründen nicht gewährleistet ist und der Mandat sich strafbar machen würde. Nun hab ich gerade mit meinem Freund gesprochen und der sagt die Leuchten haben einen E-Stempel und müssen somit nicht eingetragen werden. Wisst ihr zufällig wo ich das Gesetz finden kann?

Desweiteren schreibt er, dass die beauftragte Werkstatt sicherlich nachweisen könnte, in welchem Zeitraum der Kabelbrand stattgefunden hat und er uns somit nachweisen kann, dass es während unserer Nutzung passiert sein muss. Ist das möglich?? Zumal wir wirklich keinen Kabelbrand in diesen zwei Jahren hatten. Zumindest nicht dass qualm irgendwo raus kam noch das irgendwas ausgefallen ist.

Zitat:

Original geschrieben von timbasti

Hallo,

wie ihr ja oben lesen könnt macht der Käufer des Autos Probleme. Heute bekamen wir Post von seinem Anwalt, dass die ABE der Klarglasrückleuchten fehlen würde und somit das Führen des Fahrzeuges aus Sicherheitsgründen nicht gewährleistet ist und der Mandat sich strafbar machen würde. Nun hab ich gerade mit meinem Freund gesprochen und der sagt die Leuchten haben einen E-Stempel und müssen somit nicht eingetragen werden. Wisst ihr zufällig wo ich das Gesetz finden kann?

Desweiteren schreibt er, dass die beauftragte Werkstatt sicherlich nachweisen könnte, in welchem Zeitraum der Kabelbrand stattgefunden hat und er uns somit nachweisen kann, dass es während unserer Nutzung passiert sein muss. Ist das möglich?? Zumal wir wirklich keinen Kabelbrand in diesen zwei Jahren hatten. Zumindest nicht dass qualm irgendwo raus kam noch das irgendwas ausgefallen ist.

Vielleicht helfen dir ja die Informationen hier

ach und wie die Werkstatt das nun feststellen möchte ob der Kabelbrand vor einem oder 3 Jahren war hätte ich gerne gewusst. Damit würde sich mir eine Wissenslücke schliessen. Damit will ich nicht sagen das es nicht möglich wäre, aber eine Werkstatt......^^

Ich denke die können ihre Nase darüber halten und feststellen ob der Kabelbrand vor 2 Wochen oder vor 2 Jahren war.

Ausserdem hattest du noch gar nicht geschrieben welche Funktionen nach dem Kabelbrand gestört sein sollen.

Ich würde den Anwalt freundlich auf die "E" Kennzueichnung der Leuchten hinweisen und ihm zu verstehen geben das dir von einem Kabelbrand in der Zeit in der du Eigentümer des Fahrzeugs warst nichts bekannt ist und gut.

Sollten weitere Schreiben eintrudeln könntest du mal deine Rechtschutzversicherung in Anspruch nehmen. Aber lass dich nicht ins Bockshorn jagen.

Hallo,

wenn Du Rechtsschutz hast geh zum Anwalt. Ist sicherer...

Abgesehen davon das das mit den Rückleuchten lächerlich ist.

Gruß tlo

Auf jeden Fall zum Anwalt, hier kann dir da keiner weiterhelfen. Eine Erstberatung ist jetzt nicht sooo furchtbar teuer.

Der Käufer hat in dieser Preisklasse und mit dem Kaufvertrag keine Chance.

Aber auch ich würde, fals Mitglied wenigstens den ADAC zu Rate ziehen, denn dort können sie dir auf jeden Fall, die richtige Auskunft geben.

Oder die Verbraucherzentrale, aber wenn du eine Rechtsschutzversicherung hast, gehe zum Anwalt.

Zitat:

Original geschrieben von timbasti

Hallo,

wie ihr ja oben lesen könnt macht der Käufer des Autos Probleme. Heute bekamen wir Post von seinem Anwalt, dass die ABE der Klarglasrückleuchten fehlen würde und somit das Führen des Fahrzeuges aus Sicherheitsgründen nicht gewährleistet ist und der Mandat sich strafbar machen würde. Nun hab ich gerade mit meinem Freund gesprochen und der sagt die Leuchten haben einen E-Stempel und müssen somit nicht eingetragen werden. Wisst ihr zufällig wo ich das Gesetz finden kann?

Desweiteren schreibt er, dass die beauftragte Werkstatt sicherlich nachweisen könnte, in welchem Zeitraum der Kabelbrand stattgefunden hat und er uns somit nachweisen kann, dass es während unserer Nutzung passiert sein muss. Ist das möglich?? Zumal wir wirklich keinen Kabelbrand in diesen zwei Jahren hatten. Zumindest nicht dass qualm irgendwo raus kam noch das irgendwas ausgefallen ist.

Brief wegschmeissen. Ignorieren.

Gekauft wie gesehen - ohne Gewaehrleistung oder Garantie.

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