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Fiktive Abrechnung auch bei Werkstattbindung?
Hallo Zusammen,
ich wollte mal nachfragen, ob man bei einem Vertrag mit Werkstattbindung auch eine "fiktive Abrechnung" machen kann. Oder MÜSSEN die Schäden immer repariert werden?
Danke schon mal für Eure Antworten.
Viele Grüße
Pit
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17 Antworten
Das ist möglich, denn für die Reparatur am eigenen Fahrzeug musst Du den Auftrag erteilen.........
Als Grundlage für die fiktive Abrechnung werden dann in der Regel die Konditionen der festgelegten Werkstatt zugrunde gelegt, also deren Verrechnungssätze evtl. abzüglich anfallender Nebenkosten.
Ah ok, vielen Dank schon einmal für Deine Antwort. Heisst das dann, d.h. ich immer noch selbst entscheiden kann, ob ich mein fahrzeug bei denen repariere oder es selbst mache. Würde ich aber dann nicht diese Bindung umgehen, weil ich ja auch eine andere Werktstatt dann beauftragen kann. Was ist, wenn die Versicherung i.d.R. nur eine Reperaturfreigabe gibt? Meistens ist es ja so, dass die Werkstatt das immer direkt mit der Vers. regelt. Sie machen den Kostenvoranschlag und die Vers. gibt die Freigabe oder nicht...
Grüße Pit
Zitat:
Original geschrieben von qungde
Ah ok, vielen Dank schon einmal für Deine Antwort. Heisst das dann, d.h. ich immer noch selbst entscheiden kann, ob ich mein fahrzeug bei denen repariere oder es selbst mache. Würde ich aber dann nicht diese Bindung umgehen, weil ich ja auch eine andere Werktstatt dann beauftragen kann. Was ist, wenn die Versicherung i.d.R. nur eine Reperaturfreigabe gibt? Meistens ist es ja so, dass die Werkstatt das immer direkt mit der Vers. regelt. Sie machen den Kostenvoranschlag und die Vers. gibt die Freigabe oder nicht...
Grüße Pit
Wenn du fiktiv abrechnest, kommt entweder ein Gutachter der Versicherung oder es wird ein Kostenvoranschlag in einer Partnerwerktstatt der Versicherung gemacht. Beide berücksichtigen die niedrigeren AW-Sätze, die zwischen Versicherung und Partnerwerkstatt ausgehandelt sind. Somit ist denen egal, ob du das selber machst oder woanders hingibst -> die Ersparnis hat die Versicherung ja schon.
Kompliziert wird es dann allerdings, wenn sich bei der Reparatur rausstellt, dass doch noch mehr Schäden da wahren - dann wirst du sicherlich ein Problem mit der Versicherung bekommen, wenn du eine Entschädigung über den im Gutachten / KVA genannten Betrag hinaus willst.
Das du fiktiv netto ./. SB bekommst, sollte klar sein.
Gruß vom Sause
und wenn ein weiterer Schaden an der gleichen Stelle auftritt, wird dann doppelt so genau geschaut ob vorher auch wirklich / richtig repariert wurde.
Hallo Zusammen,
vielen Dank für die Antworten. Ihr habt mir bei der Entscheidung weitergeholfen. Werde dann die Versicherung mit Werkstattbindung nehmen, wenn ich im Großen und Ganzen ja doch noch die Entscheidung habe, ob ich es dort reparieren lassen möchte oder nicht.
Beste Grüße
P.
Hallo,
eventuell wäre hier zu Beachten dass im Fall einer Reparatur deines Fahrzeuges ein gewisser Prozentanteil (meist sind es 10%) abgezogen wird wenn du dich gegen die Partnerwerkstatt entscheiden solltest und du dir selber eine Werkstatt suchst.
Gerade bei neueren Fahrzeugen würde ich von der Werkstattbindung abraten.
Bei älteren Fahrzeugen kann man mit dieser Option nicht viel falsch machen.
...was mich zu der Frage führt, wie es sich bei Neuwagen verhält, bei denen Garantieleistungen die Wartung (und Reparatur?) in der Markenwerkstatt voraussetzen?
Zitat:
Original geschrieben von Mimro
...was mich zu der Frage führt, wie es sich bei Neuwagen verhält, bei denen Garantieleistungen die Wartung (und Reparatur?) in der Markenwerkstatt voraussetzen?
Wenn dem so ist, denke ich, sollte man eben die (Voll)kasko entsprechend abschliessen, also ohne Werkstattbindung zu einer versicherungsnahen Werkstatt.
@fordfuchs: Damit würde man den Versicherten ja doppelt "bestrafen":
1. durch die niedrigeren Stundensätze weil man die der Partnerwerkstatt nimmt.
2. Durch eine weitere Kürzung.
In meiner Police steht nur drin, dass sich die SB nochmals um 150 Euro erhöht, wenn ich eine andere Werkstatt beauftrage. Aber es ging hier ja um eine fiktive Rechnung, d.h. wenn ich die Sache selbst repariere oder das Geld nehme und eine andere Werkstatt damit beauftrage, dies aber privat und nicht über die Versicherung mache.
Grüße
P.
Zitat:
Original geschrieben von fordfuchs
eventuell wäre hier zu Beachten dass im Fall einer Reparatur deines Fahrzeuges ein gewisser Prozentanteil (meist sind es 10%) abgezogen wird wenn du dich gegen die Partnerwerkstatt entscheiden solltest und du dir selber eine Werkstatt suchst.
Zitat:
Original geschrieben von qungde
@fordfuchs: Damit würde man den Versicherten ja doppelt "bestrafen":
1. durch die niedrigeren Stundensätze weil man die der Partnerwerkstatt nimmt.
2. Durch eine weitere Kürzung.
Nicht durcheinander bringen:
Bei fiktiver Abrechnung werden die Stundenstätze angesetzt, die auch anfallen würden, wenn das Fzg. in der Partner-WS repariert wird. Aber kein zusätzlicher Abzug.
Bei tatsächlicher Reparatur in einer selbst ausgewählten Werkstatt wird ein prozentualer Abzug vorgenommen.
Üblicherweise vom Rechnungsbetrag der "Fremdwerkstatt" aber bedingungsgemäß auch gelegentlich von den erforderlichen Kosten, also denjenigen, die in der Partnerwerke angefallen werden.
Wenn man sich für eine Kasko mit Werkstattbindung entscheidet, lässt man am besten seinen Schaden auch in dieser Werkstatt beheben, dann hat man keinen finanziellen Nachteil.
Wenn man finanziell im Schadenfall "flexibler" sein will, muss man eben die höhere Prämie für einen anderen Tarif in Kauf nehmen. Letztlich ist das eine einfache Rechnung: Junges Auto, hohe Jahreslaufleistung (also höhere Schadenwahrscheinlichkeit) spricht eher für einen Vertrag ohne Bindung. Älteres Fahrzeug, für das keine Herstellergarantie mehr besteht oder sehr geringe Laufleistung: WS-Bindung völlig OK.
Hafi
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Nicht durcheinander bringen:
Bei fiktiver Abrechnung werden die Stundenstätze angesetzt, die auch anfallen würden, wenn das Fzg. in der Partner-WS repariert wird. Aber kein zusätzlicher Abzug.
Stimmt nicht immer Hafi.
Bei den HUK Selekt Verträgen wird tatsächlich bei fiktiver Abrechnung noch mal ein Abzug von 10 bis sogar 15% vorgenommen.
Nicht bei allen, aber bei einigen Verträgen gibt es das wirklich.
Ich wollte das auch nicht glauben, konnte es aber schwarz auf weiß nachlesen.
Gruß
Delle
Ehrlich? Das hab ich ja noch nie gehört.
Pfui.
Naja, ist halt die falsche Gesellschaft....
sag ich doch.......
Da fühlt man sich richtig "Verhöent"
Gruß
Delle
Wie ist das eigentlich wenn es jemandem wurscht ist...das sie diese 15% bei einer nicht-Partner-Werkstatt abziehen, und diese dann aber einen höheren(oder wohl eher einen normalen) stundensatz hat..
Beispiel:
Man wird von einem Hagel erwischt.
Gutachter der versicherung kommt und beziffert die Hagelschaden-Reparatur auf 1500€ (bei einem lächerlichen Std-Satz von 75€)
Man lässt es in einer selbstgewählten Werkstatt für 3000€ reparieren.
Zahlen sie dann dieser Werkstatt wirklich 85% dieser 3000€ wie laut den Versicherungsbedingungen,
oder maximal die 1500 welche in derem Gutachten stehen?
Der Grund für diese Handeln wäre natürlich sehr unüblich und sollte hier nicht zur Diskussion stehen.
Es könnte ja z.B. jemand sein, dem diese Mehrkosten es einfach wert sind, sich bei der Versicherung zu rächen weil sie ihm diese Drecks-Option beim abschlisene schöngeredet aufgesülzt haben.