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Fiktive Abrechnung (mal wieder)
Guten Tag ins Forum,
ich lese schon eine ganze Weile hier bei Motor-Talk mit. Bisher konnte ich so einige technische Probleme lösen.
Jetzt muss ich mich aber leider als Geschädigter in einem unverschuldeten Unfall herum ärgern.
Das Gutachten liegt vor und dort wurden folgende Werte (etwas gerundet) ermittelt:
Der Wiederbeschaffungswert liegt bei 10.000€ mit 1500€ Steuern ausgewiesen, das wundert mich schon mal.
Es gibt ein Restwert von meinem Gutachter aus einer Börse für 4000€ und eins von der Versicherung für 4200€
Der Schaden an sich wurde mit 7000€ netto plus 19% berechnet.
Es wurde ein Minderwert von 650€ berechnet.
Was sollte ich von der Versicherung bekommen wenn ich das fiktiv abrechne und muss ich dann das Auto hergeben oder noch 6 Monate nutzen.
Ich habe einen Mietwagen von der gegnerischen Versicherung.
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Viele Grüße
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18 Antworten
1.500 € wäre die Handelsspanne:
Wie auch immer, ich würde in meiner Markenwerkstatt reparieren lassen und die Wertminderung kassieren.
Wenn Du fiktiv abrechnest und das Auto noch mindestens 6 Monate nutzt, kannst du den kompletten Schaden in Höhe von 7.000 € geltend machen.
Bei weniger als 6 Monate Nutzung gibt es in diesem Fall Wiederbeschaffungswert minus Restwert.
Das Auto musst du nicht hergeben.
Wie sich das mit der Wertminderung in diesem Fall bei fiktiver Abrechnung verhält, bin ich mir nicht ganz sicher. Vielleicht kann da jemand anders was zu sagen.
Die gegnerische Versicherung wird ca. 4.300,- € bei fiktiver Abrechnung zahlen und dir überlassen was du mit dem Unfaller machst.
Bei sowas gibts die klassische Vorgehensweise: ---> Anwalt und eigener Gutachter und man wartet nicht ab bis die gegnerische Versicherung ein anderes Aufkaufangebot vorlegt.
Guten Morgen,
vielen Dank schon mal für die Antworten.
Also bekomm ich tatsächlich nur bis 8500 erstattet wenn ich das Auto nicht behalten möchte.
Berlin-Paul, wwürde ich denn mehr bekommen, nur weil ein Anwalt dabei ggewesen wäre?
Viele Grüße
Zitat:
@ra-na-fe schrieb am 28. Februar 2021 um 11:03:22 Uhr:
...
Berlin-Paul, wwürde ich denn mehr bekommen, nur weil ein Anwalt dabei ggewesen wäre?
...
ja
Irgendwie sind deine Aussagen nicht wirklich hilfreich...
Du kannst es gerne noch mal etwas konkreter versuchen.
Viele Grüße
Habe es zum besseren Verständnis oben editiert.
Lass mich raten, du bist Anwalt gibst erst konkrete Antworten wenn es jemand bezahlt...
Da kann ich auch morgen bei meiner Rechtschutzversicherung anrufen.
Es wäre halt nett gewesen, hier schon Antworten zu bekommen ob die 8500 beim Verkauf wirklich das Limit ist oder welche Möglichkeiten es sonst noch gibt.
Wenn noch irgendwelche Angaben fehlen sollten, dann fragt bitte.
Viele Grüße
Rechtsberatung ist hier nicht erlaubt.
Du kannst aber mal den Link öffnen:
Welcher Art sind die Schäden überhaupt?
Sind versteckte Schäden denkbar, die erst im Falle einer Reparatur sichtbar werden?
Was willst du überhaupt erreichen? Eine Fiktive Abrechnugng, eine Reparatur oder ein neues Auto?
Tja, das hängt eben von den Zahlen ab.
Im Moment sieht es also lt meinem Verständnis so aus:
Ich kann das Auto in die Werkstatt meiner Wahl bringen, die Kosten übernimmt die Versicherung und ich bekomme den Minderwert.
Ich gebe das Auto her, dann bekomme ich insgesamt 8500€ sofort und bis zu 10000€ wenn ich einen Kaufvertrag über mehr als 8500€ vorlege.
Wenn ich jetzt zb mit ein paar gebrauchten Teilen reparieren lasse, dann bekomme ich die 7000€ und den Minderwert und dann später noch die MwSt von den Teilen und zb den Lackierarbeiten.
Stimmt das so?
Gibt es noch andere Möglichkeiten?
Wo könnte die Versicherung noch kürzen?
Viele Grüße
Die Versicherung wird das Gutachten zerpflücken und ggf. Stundenverrechnungssätze oder Verbringungskosten kürzen, besonders wenn dein Fahrzeug schon älter ist und nicht durchgängig in der Markenwerkstatt gewartet wurde.
Zitat:
Stimmt das so?
Gibt es noch andere Möglichkeiten?
Wo könnte die Versicherung noch kürzen?
Es geht hier um mehr als 1,50 EUR. Du hast mit diesen Dingen keine Erfahrung, aber einige Optionen und vermutlich keinerlei Ahnung, wie die Versicherung mit dir umgehen könnte und wo die Fallen aufgestellt sind.
Was hindert dich daran, einen Fachanwalt aufzusuchen bevor du die ersten Fehler gemacht hast oder der Streitwert auf ein Niveau sinkt für das kein Anwalt seine Gehilfinnen ins Gefecht schickt.