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Fiktive Abrechnung Streichungen korrekt ?
Hallo,
vor kurzem ist mir jemand in mein geparktes Auto gefahren. Die Schuldfrage ist unstrittig und ein Gutachten wurde erstellt.
-Reparaturkosten (Netto) 3.500,00 EUR
-Reparaturkosten (Brutto) 4.165,00 EUR
-Wiederbeschaffungswert 12.000,00 EUR
-Wertminderung 500,00 EUR
Heute nun kam die Antwort der Versicherung des Unfallverursachers.
Reparaturkosten (Netto) 3.500,00 EUR
(-) Fehlerspeicher auslesen
(-) Fahrzeugverbringung
(-) Einlackierung in Tür
(-) UPE Ersatzteilaufschläge
(-) Kleinteile
_________________________________
Auszahlung 3.000,00 EUR
Über die Wertminderung wird kein Wort verloren. Diese sollte mir doch auch bei fiktiver Abrechnung zustehen, oder ?
Das Fahrzeug ist jetzt knapp über 2 Jahre jung.
Wie sieht es mit den ganzen anderen Streichungen aus ? Begründungen wurden zwar angegeben, erscheinen mir aber nicht sehr schlüssig.
Wie soll ich mich nun am besten verhalten ?
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@MaxMueler schrieb am 28. April 2016 um 18:56:20 Uhr:
Alles korrekt bei fiktiver Abrechnung.
Hier werden zwar unsere Anwälte wieder aufschlagen und das Gegenteil behaupten.
Aber die wollen nur Geld verdienen.
Lieber Christian,
du bist Versicherungsmakler, dass Wissen hier ja nun alle. Warum beschränkst du dich nicht auf das was du mal gelernt hast und was du wirklich kannst?
Von der Schadenregulierung hast du zumindet soviel Ahnung, wie eine Kuh vom Radfahren !
Du bist bar jeder (wirklich jeder) Sachkunde und schreibt Unwarheiten und unterstellt Juristen dass Sie keine Ahnung haben.
Das ist echt Frech.
Als wenn ausgerechnet du den Hauch einer Ahnung hast, was bei einer fiktiven Abrechnung zu bezahlen ist und was nicht.
Du verbreitest hier Unwarheiten - und Unfrieden- mit deinen grottenfalschen Postings basierend auf deinem Stammtisch- Viertelwissen und verunsicherst bewusst die Fragesteller.
Lieber Christian:
Bitte, bitte geh !
Hau hier ab, oder lies wenigstens hier doch nur noch mit und lass doch die Finger von der Tastatur.
Lies doch einfach mal selbstkritisch deine Beiträge und die Kommentare der User hierzu.
Vielen Dank für dein Verständnis.
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39 Antworten
Alles korrekt bei fiktiver Abrechnung.
Hier werden zwar unsere Anwälte wieder aufschlagen und das Gegenteil behaupten.
Aber die wollen nur Geld verdienen.
Du hast Anspruch auf einen Fachanwalt für Verkehrsrecht.
Was ich allerdings nicht recht verstehe ist, dass du bei so einem jungen Fahrzeug nicht fachgerecht reparieren lässt, denn dann hast du diese Probleme nicht.
Einen Anwalt wollte ich nur einschalten, wenn es unbedingt nötig ist.
Folgendes habe ich soeben gefunden:
AG Heinsberg, Urteil vom 14.02.2013, AZ: 18 C 98/12
Eine merkantile Wertminderung ist erstattungsfähig – auch bei fiktiver Abrechnung
AG München Urteil vom 11.12.2012 – 322 C 26636/12
Auch bei fiktiver Abrechnung sind UPE und Wertminderung zu erstatten
Amtsgericht Freiberg Urteil vom 4.3.2016 – 3 C 366/15
Kosten der Beilackierung und der sachverständigen Stellungnahme sind zu ersetzen
Laut Aussage meines Gutachters muss nach Reparatur der Fehlerspeicher ausgelesen und Fehler, die durch die PDC angezeigt werden, gelöscht werden.
UPE Aufschlag darf nicht gestrichen werden, wenn sämtliche Werkstätten in der Region diese vornehmen.
Wertminderung muss auch bei fiktiver Abrechnung erstattet werden.
Kleinteile müssen erstattet werden.
Über Verbringungskosten kann man sich streiten. Es gibt ja genügend Vertragswerkstätten, die eine eigene Karosserieabteilung mit Lackiererei haben.
Schicke auch denen eine Kopie des Serviceheftes, wenn sämtliche Inspektionen beim Vertragshändler durchgeführt wurden.
Warum nennt sich MaxMueler nicht in Müll um. Seine Beiträge wären dann eher nachzuvollziehen.
Urteile gibt es viele, wobei es sich aber fast immer um Einzelfallentscheidungen handelt und nicht um höchstrichterliche Grundsatzentscheidungen.
Wenn du unbedingt fiktiv abrechnen willst, dann nimm dir einen Fachanwalt.
Dir ist aber hoffentlich bewusst, dass der Schaden beim Verkauf offenbarungspflichtig ist und für den Fall, dass mit dem Fahrzeug ein weiterer Schaden reguliert werden soll, dieser Schaden und dessen Behebung von Bedeutung ist.
Zitat:
@Ibizaracer6k schrieb am 28. April 2016 um 19:17:16 Uhr:
Einen Anwalt wollte ich nur einschalten, wenn es unbedingt nötig ist.
Wie man sieht ist genau das unbedingt nötig und zwar von der ersten Sekunde an.
Eine Abwicklung ohne Anwalt verstehen die Versicherungen als Aufforderung dich über den Tisch zu ziehen.
(Von der Aufforderung an den Forentroll aus dem 2. Beitrag Blödsinn zu posten mal ganz abgesehen.)
Zitat:
@germania47 schrieb am 28. April 2016 um 19:27:03 Uhr:
UPE Aufschlag darf nicht gestrichen werden, wenn sämtliche Werkstätten in der Region diese vornehmen.
Wertminderung muss auch bei fiktiver Abrechnung erstattet werden.
Kleinteile müssen erstattet werden.
Über Verbringungskosten kann man sich streiten. Es gibt ja genügend Vertragswerkstätten, die eine eigene Karosserieabteilung mit Lackiererei haben.
Schicke auch denen eine Kopie des Serviceheftes, wenn sämtliche Inspektionen beim Vertragshändler durchgeführt wurden.
Quellenangaben?
Zitat:
@Vandut schrieb am 28. April 2016 um 21:48:02 Uhr:
Zitat:
@germania47 schrieb am 28. April 2016 um 19:27:03 Uhr:
...
Warum nennt sich MaxMueler nicht in Müll um. Seine Beiträge wären dann eher nachzuvollziehen.
Quellenangaben?
Zitat:
@Elk_EN schrieb am 28. April 2016 um 22:05:17 Uhr:
Zitat:
@Vandut schrieb am 28. April 2016 um 21:48:02 Uhr:
Quellenangaben?
Der Link ist klasse
Zitat:
@Ibizaracer6k schrieb am 28. April 2016 um 19:17:16 Uhr:
Einen Anwalt wollte ich nur einschalten, wenn es unbedingt nötig ist.
Folgendes habe ich soeben gefunden:
AG Heinsberg, Urteil vom 14.02.2013, AZ: 18 C 98/12
Eine merkantile Wertminderung ist erstattungsfähig – auch bei fiktiver Abrechnung
AG München Urteil vom 11.12.2012 – 322 C 26636/12
Auch bei fiktiver Abrechnung sind UPE und Wertminderung zu erstatten
Amtsgericht Freiberg Urteil vom 4.3.2016 – 3 C 366/15
Kosten der Beilackierung und der sachverständigen Stellungnahme sind zu ersetzen
Laut Aussage meines Gutachters muss nach Reparatur der Fehlerspeicher ausgelesen und Fehler, die durch die PDC angezeigt werden, gelöscht werden.
Also Urteile gibt es viele. Hier alles Amtsgerichtsurteile. Die sind weder binden noch richtungsweisend. BGH-Urteile sind die einzigen auf die man zählen kann.
1. Frage warum fiktive Abrechnung bei einem FZG das noch 12.000 Euro wert ist?
Würde dies eher fachmännisch reparieren lassen. Sonst könnte es schon beim nächsten Schaden Probleme geben.
2. Wenn Du mit der fiktiven Abrechnung nicht einverstanden bist, musst Du wohl oder übel einen Anwalt beauftragen. Der sollte sich aber mit der Materie auskennen. Lieber eine größere Kanzlei nehmen, bei der es Spezialisten gibt als einen Feld und Wiesen Anwalt der alles macht. Gibt da auch gute aber normal kann man nicht in jedem Gebiet gut sein.
3. Recht haben und Recht bekommen sind zwei paar Stiefel. Habe das schon am eigenen Leib erlebt und Lehrgeld bezahlt.
Zitat:
@MaxMueler schrieb am 28. April 2016 um 18:56:20 Uhr:
Alles korrekt bei fiktiver Abrechnung.
Hier werden zwar unsere Anwälte wieder aufschlagen und das Gegenteil behaupten.
Aber die wollen nur Geld verdienen.
Lieber Christian,
du bist Versicherungsmakler, dass Wissen hier ja nun alle. Warum beschränkst du dich nicht auf das was du mal gelernt hast und was du wirklich kannst?
Von der Schadenregulierung hast du zumindet soviel Ahnung, wie eine Kuh vom Radfahren !
Du bist bar jeder (wirklich jeder) Sachkunde und schreibt Unwarheiten und unterstellt Juristen dass Sie keine Ahnung haben.
Das ist echt Frech.
Als wenn ausgerechnet du den Hauch einer Ahnung hast, was bei einer fiktiven Abrechnung zu bezahlen ist und was nicht.
Du verbreitest hier Unwarheiten - und Unfrieden- mit deinen grottenfalschen Postings basierend auf deinem Stammtisch- Viertelwissen und verunsicherst bewusst die Fragesteller.
Lieber Christian:
Bitte, bitte geh !
Hau hier ab, oder lies wenigstens hier doch nur noch mit und lass doch die Finger von der Tastatur.
Lies doch einfach mal selbstkritisch deine Beiträge und die Kommentare der User hierzu.
Vielen Dank für dein Verständnis.
te,
ich vermute, dass du einen Fahrzeugwechsel anstrebst.
Wenn dem so ist, dann bekommst auch die angefallene Mehrwertsteuer beim Neukauf bis zum Mwst-Betrag im Gutachten erstetzt. Dies wird gern vergessen.
Auch wenn beim Kauf keine MwSt. anfällt?