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Fiktive Abrechnung VK nach Gutachten - wie wird gerechnet?

Themenstarteram 31. Januar 2005 um 6:20

Hallo!

Hab eine Frage zum Errechnen der Summe, die ich von der Versicherung ausbezahlt bekomme.

Geb hier einfaqch mel die Zahlen vor, vielleicht kennt sich ja jmd richtig aus, oder arebitet sogar bei einer Versicherung?

Also:

Reparaturkosten ohne Steuer 4.170

mit Steuer 4.837

Wiederbeschaffungswert: ohne S. 7.672

mit S. 8.900

Restwert ohne Steuer 4.068

mit Steuer 4.720

Hab ne Selbstbeteiligung von 500€

Wer kann mir damit sagen, was mir zusteht?

Danke im Voraus

P.S. Hab schon was von der Versicherung, nur erschient mir das seltsam, kann davon nämlich weder das Auto machen lassen, noch es verkaufen und mir nur annähernd was vergleichbares holwn, un das kann doch eignetlich nicht Sinn einer VK-Versicherung sein?!

Will erst mal sehen, was ihr so meint, schreib dann später, was ich bekomme...

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Auszug:

Wer also einen Totalschaden mit einem paar Jahre alten Wagen hat, dem dürfen nicht 16% Mehrwertsteuer vom Totalschaden von der Versicherung abgezogen werden. Sondern nur die Mehrwertsteuer aus der Differenzbesteuerung. Damit ein Händler nicht sagen muss zu welchem Preis er den Wagen bekommen hat, oder wenn es keinen Händlerpreis gibt, dann gibt es eine Hilfe: 2 % vom Wiederbeschaffungswert sind dann die Hilfsgröße für 16% Differenzbesteuerung.

Ist das Fahrzeug, Faustgröße sechs Jahre und älter, oder hat er, wieder Faustformel, mehr als 150 000 auf dem Buckel, dann darf überhaupt keine Mehrwertsteuer bei einem Totalschaden abgezogen werden. So ein Fahrzeug gibt es in der Ersatzbeschaffung sicher nicht mehr beim Händler. Das würde der wegen der strengen Gewährleistung gar nicht mehr verkaufen. So ein Fahrzeug gibt es nur von Privat, und da fällt keine Mehrwertsteuer an. Also darf auch keine Mehrwertsteuer abgezogen werden.

Wiederbeschaffungs- und Restwert sind also anders zu ermitteln.

Themenstarteram 31. Januar 2005 um 11:03

Das das ein Totalschaden ist, ist mir bisher gar nicht in den Sinn gekommen...

Ab wann liegt den ein Totalschaden vor? Wenn rein rechnerisch die Reparaturkosten den Restwert übersteigen? Dann ehißt das ja, dass ich wegen knapp 100 € einen habe.

Würde ich, wenn es kein Totalschaden wäre, die Reparaturkosten erstattet bekommen?

Dann würde ich das Gutachten anfechten, zumal der Gutachter nen Ambiente A3 durchgerechnet hat, ich aber in Wirklichkeit nen Ambition fahr, der, soweit ich weiß, teurer ist...

am 31. Januar 2005 um 11:10

Zitat:

Original geschrieben von ex-golf-er

Das das ein Totalschaden ist, ist mir bisher gar nicht in den Sinn gekommen...

Ab wann liegt den ein Totalschaden vor? Wenn rein rechnerisch die Reparaturkosten den Restwert übersteigen?

Nein, wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen.

 

Willst du das Auto behalten ? Dann gib es in die Werkstatt mach ne Abtretung und fertig.

Willst du es loswerden ? Dann Wiederbeschaffung abzüglich Restwert. Also ca. 4.000€.

 

Christo

Themenstarteram 31. Januar 2005 um 11:34

Wie beim loswerden Wiederbeschaffung minus Restwert? Bekomm ich dann von der Versicherung?

Ne, also eigentlich will ich mein Auto behalten, aber ich will nicht in ne Werkstatt gehen, wo die Versicherung mich hinschickt, mag lieber von Leuten die ich seit Jahren kenn an meinem Auto rummurksen lassen ;-)

Desswegen ja auch das Abrechnen nach Gutachten.

Also mir hat die Versicherung bezüglich der Abrechnung folgende zwei Zeilen geschrieben:

"Sehr geehrter...,

Sie erhalten den Scheck zum Ausgkeich Ihrer Ansprüche.

Wiederbeschafungswert netto 7672,41 abz. Restwert 4720,- abz. SB 500,-.

mfG"

Sprich ich hab nen Scheck über 2460€

Was soll ich damit bitte Anfangen?

Außerdem versteh ic hnicht, wieso vom Wiederbeschafungswert der Nettowert genommen wurde, aber vom Restwert der Bruttobetrag. Sollte man nicht von beiden den selben nehmen?

Wieso bekommt man nicht einfach die Reparaturkosten erstattet?

Es handelt sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden.

Je nach Alter des Fahrzeuges ist beim Wiederbeschaffungswert entweder nur 2 % oder gar keine MWSt. mehr abzuziehen (6 Jahre alt bzw. über 150.000 km Laufleistung).

Für den restwert ist in jedem Fall keine MwSt mehr abzuziehen!

8.900 Wiederbeschaffungswert

0.178 2 % Differenzbesteuerung (s.o.)

4.720 Restwert

0.500 SB

3.502 Erstattungsbetrrag durch die Versicherung.

Wenn es klappt kannst Du mir 100 EUR schicken.

am 31. Januar 2005 um 13:37

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Es handelt sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden.

Wieso Totalschaden ???

Der Schaden ist gerade mal die Hälfte vom ca. Wert.

Hatte in meiner Rechnung die 500€ SB vergessen, also wie madcruiser schrieb, sollten es ca 3.500€ sein.

Frag doch mal nach, wieso die das anders rechnen.

Christo

Themenstarteram 31. Januar 2005 um 13:54

"Ihr Fahrzeug ist dann totalbeschädigt, wenn die Reparaturkosten die Differenz zwischen Wiederbeschaffungs- und Restwert übersteigen. "

Hab die Definition grad bei Google gefunden.

Somit liegt bei mir ein Totalschaden vor, mein Auto ist älter als 6 Jahre, also nix mit 16%

Soweit die Theorie. Hab grad bei der Versicherung angerufen, die wollen davon nichts wissen...

wirtschaflicher Totalschaden

Reparaturkosten sind höher als die Differenz zwischen Zeit- und Restwert.

Link

Auszug:

Ihr Fahrzeug ist dann totalbeschädigt, wenn die Reparaturkosten die Differenz zwischen Wiederbeschaffungs- und Restwert übersteigen. Das kann auch dann der Fall sein, wenn Ihr Fahrzeug nicht wirklich "kaputt" (sog. technischer Totalschaden) ist sondern durchaus noch fahrfähig . Die Reparatur lohnt sich einfach dann wirtschaftlich nicht mehr, weil der Wert Ihres alten Wagens nicht mehr im Verhältnis zu den Reparaturkosten steht (sog. wirtschaftlicher Totalschaden).

In diesem Falle muß die Versicherung Ihnen nicht die Kosten für die Reparatur erstatten sondern nur noch die Differenz zwischen Wiederbeschaffungs- und Restwert. Einzige Ausnahme: Sie lassen die Reparatur tatsächlich durchführen und sie kostet nicht mehr als 130% des Wiederbeschaffungswertes (vgl. dazu die entsprechenden Ausführungen unter Reparaturkosten)

am 31. Januar 2005 um 15:51

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Das kann auch dann der Fall sein, wenn Ihr Fahrzeug nicht wirklich "kaputt" (sog. technischer Totalschaden) ist sondern durchaus noch fahrfähig . Die Reparatur lohnt sich einfach dann wirtschaftlich nicht mehr, weil der Wert Ihres alten Wagens nicht mehr im Verhältnis zu den Reparaturkosten steht (sog. wirtschaftlicher Totalschaden).

Zitat:

Das kann auch dann der Fall sein, wenn Ihr Fahrzeug nicht wirklich "kaputt" (sog. technischer Totalschaden) ist sondern durchaus noch fahrfähig . Die Reparatur lohnt sich einfach dann wirtschaftlich nicht mehr, weil der Wert Ihres alten Wagens nicht mehr im Verhältnis zu den Reparaturkosten steht (sog. wirtschaftlicher Totalschaden).

Das auf ein 9.000€ Auto zu beziehen halte ich persönlich für übertrieben, dann ist ja jeder 2. größere Unfall heutzutage ein Totalschaden. Es ist sicherlich immer eine Einzelfallentscheidung.

Ausserdem denke ich, das Auto SOLL repariert werden ? Fahr in die Werkstatt deines vertrauens, die sollen sich ne Kostenübernahmebestätigung holen und los geht´s.

Christo

Zitat:

Einzige Ausnahme: Sie lassen die Reparatur tatsächlich durchführen und sie kostet nicht mehr als 130% des Wiederbeschaffungswertes

Das mit den 130% bezieht sich jedoch nur auf Haftpflicht-Schäden. Das gibt´s in der Kasko nicht ...

Bei einer fiktive Abrechnung wird in der Kasko der Vergleich vorgenommen, ob die Abrechnung Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert oder die Zahlung der Reparaturkosten günstiger ist. Hier ist es offensichtlich der wirtschaftliche Totalschaden.

Die Zahlung bzw. Nichtzahlung der Mehrwertsteuer muß dann aber in den Versicherungsbedingungen geregelt sein (vermutlich §13 AKB "Ersatzleistung"). Es gibt auch Versicherer, die im Totalschadenfall die Mehrwertsteuer mit zahlen.

Wenn das Auto repariert werden soll, was nach den Werten des Gutachtens ja ohne weiteres möglich ist, muß eine entsprechende Reparaturrechnung eingereicht werden. Dann werden diese Kosten (abzgl. SB) auch erstattet. Ob die Versicherung vorschreiben kann, in welcher Werkstatt repariert wird, kommt auch auf die Versicherungsbedingungen an.

der Maxe

Hier liegt der Fehler bei dem MwSt-Ausweis im Gutachten.

Insoweit sind die im übrigen recht jungen BGH-Urteile (aus 2003 und 2004) verbindlich.

Das Gutachten ist fehlerhaft und muss kostenlos nachgebessert werden.

Es handelt sich nicht um eine Frage der AKB, es sei denn die stammen noch aus der Zeit vor 2002.

Bei den alten Bedingungswerken ist keinerlei Klausel zur MwSt enthalten und damit darf diese nicht abgezogen werden.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Es handelt sich um einen wirtschaftlichen Totalschaden.

Je nach Alter des Fahrzeuges ist beim Wiederbeschaffungswert entweder nur 2 % oder gar keine MWSt. mehr abzuziehen

wie kommst du auf die 2% ?

Die 2% Regelung gilt nur für Nachweisung

der Steuer in der Haftpflichtversicherung

nach § 25 UST.

Die 130%/Opfergrenze existiert nur in

der Haftpflichtversicherung.

Meine Berechnung

WBW Netto

- RW

- SB

Eigentlich ist der Restwert immer Steuerneutral, warum die den Brutto in Abzug stellen

ist mi rein Rätsel.

Wie gesagt es liegt ein technischer Totalschaden vor. Wirtschaftlich macht es gar

keinen Sinn das Auto zu reparieren.

Eine Abrechnung nach Totalschadenbasis

ergibt in diesem Fall für beide Parteien

einen Sinn.

A) für den VR, da er mit der Entschädigung

unter den Rep.Kosten liegt.

B) für dich da du neben der Entschädigung noch

den Restwert für dein Fahrzeug kriegst von einem

dritten !

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Es handelt sich nicht um eine Frage der AKB, es sei denn die stammen noch aus der Zeit vor 2002.

spielt doch bei Totalschadenabrechung

keine Rolle...???

am 1. Februar 2005 um 7:53

Zitat:

Original geschrieben von ex-golf-er

Ne, also eigentlich will ich mein Auto behalten, aber ich will nicht in ne Werkstatt gehen, wo die Versicherung mich hinschickt, mag lieber von Leuten die ich seit Jahren kenn an meinem Auto rummurksen lassen ;-)

Desswegen ja auch das Abrechnen nach Gutachten.

Ich verstehe nach wie vor nicht, warum hier ständig auf dem Totalschaden rumgeritten wird ?

Fahr doch einfach in die Werkstatt, wo Leute arbeiten die schon seit Jahren an deinem Auto rummurcksen und lass es dort reparieren.

Man kann auch wieder mal über Moskau nach Paris.

Christo

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