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Fiktive Abrechnung.. Was beachten!?

Themenstarteram 31. Oktober 2012 um 11:48

Moin,

Ich hatte im Sommer einen Diebstahl am Auto.

Abgedeckt ist es durch die TK meine Versicherung (natürlich minus 150€ SB)

- KVA Lack bei VW 595€

- KVA Lack freie 505€

- KVA Material 85€ (kommen noch zum Lackierer dazu)

Jetzt möchte ich den Schaden Fiktiv abrechen (was es auch immer bedeutet)

Was soll ich beachten, bei dem Schreiben an die Versicherung.

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Devil8x4

Fiktive Abrechnung bei TK??? - Wäre mir neu...

 

Welche Versicherung macht denn sowas? Soweit ich informiert bin gilt der Grundsatz:

 

Geld was die Versicherung für Kaskoschäden ausgibt, muss auch ins Fahrzeug fließen.

 

Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.

Dann laß Dich mal eines besseren belehren und beachte den Link von Pepperduster.

 

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Zitat:

Original geschrieben von Fischkoppstuttgart

Moin,

 

Ich hatte im Sommer einen Diebstahl am Auto.

Abgedeckt ist es durch die TK meine Versicherung (natürlich minus 150€ SB)

- KVA Lack bei VW 595€

- KVA Lack freie 505€

- KVA Material 85€ (kommen noch zum Lackierer dazu)

 

Jetzt möchte ich den Schaden Fiktiv abrechen (was es auch immer bedeutet)

Was soll ich beachten, bei dem Schreiben an die Versicherung.

Hier mal ein wissenswerter Link,

 

http://...autounfall-rechtsanwalt.de/.../fiktive-abrechnung.html

Fiktive Abrechnung bei TK??? - Wäre mir neu...

Welche Versicherung macht denn sowas? Soweit ich informiert bin gilt der Grundsatz:

Geld was die Versicherung für Kaskoschäden ausgibt, muss auch ins Fahrzeug fließen.

Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.

Zitat:

Original geschrieben von Devil8x4

Fiktive Abrechnung bei TK??? - Wäre mir neu...

 

Welche Versicherung macht denn sowas? Soweit ich informiert bin gilt der Grundsatz:

 

Geld was die Versicherung für Kaskoschäden ausgibt, muss auch ins Fahrzeug fließen.

 

Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.

Dann laß Dich mal eines besseren belehren und beachte den Link von Pepperduster.

 

Fiktive Abrechnung ist selbstverständlich auch bei Kaskoschäden möglich.

Naturalersatz ist nirgendwo zwingend vorgeschrieben.

Doch, bei Glasbruchschäden in der Glasversicherung von Fenster im/am Haus, aber nicht bei KFZ Vers.

Zitat:

Original geschrieben von Devil8x4

Fiktive Abrechnung bei TK??? - Wäre mir neu...

 

Welche Versicherung macht denn sowas? Soweit ich informiert bin gilt der Grundsatz:

 

Geld was die Versicherung für Kaskoschäden ausgibt, muss auch ins Fahrzeug fließen.

 

Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.

Joo :cool: Die Differenz wird dann getankt, somit fließt das auch ins Fahrzeug *scherz*

Zitat:

Original geschrieben von Pepperduster

 

Hier mal ein wissenswerter Link,

http://...autounfall-rechtsanwalt.de/.../fiktive-abrechnung.html

Thema verfehlt - der Link bezieht sich auf fiktive Abrechnung von Haftpflichtschäden - vorliegend geht es aber um einen Kaskoschaden.

 

Grundsätzlich ist fiktive Abrechnung auch im Kaskoschadenfall möglich, das wurde schon korrekt gepostet.

Allerdings..........jetzt kommen die Vertragsbedingungen ins Spiel.

 

@TE: Lies deine Vertragsbedingungen zur Kaskoversicherung durch.

Massgeblich ist, was dort zur fiktiven Abrechnung geschrieben ist.

Bei manchen Tarifen wird z.B. ein Abschlag von bis zu 20% auf den Nettobetrag vorgenommen bei fiktiver Abrechnung.

Werkstattbindung vorhanden usw.?

 

Folglich sind im Kaskoschaden immer zunächst die eigenen Vertragsbedingungen massgebend.

 

Fiktiv abrechnen ?

Ich kenne nur die Möglichkeit, Abrechnung nach Kostenvoranschlag ! Immer den höheren Kostenvoranschlag nehmen !

Fiktiv bedeutet ein Vergleich zum Real = Vergleichberechnung

als "fiktive Abrechnung" wird im Volksmund die Abrechnung nach Gutachten oder Kostenvoranschlag genannt. Also falsch.

Genauso falsch, das bei einem Glasbruch in der Kasko eine fiktive Abrechnung nicht möglich ist.

Ist gängige Praxis bei der Rückgabe von Leasingfahrzeugen und Abrechnung der Schäden.

Zitat:

Original geschrieben von dacordive

als "fiktive Abrechnung" wird im Volksmund die Abrechnung nach Gutachten oder Kostenvoranschlag genannt. Also falsch.

Genauso falsch, das bei einem Glasbruch in der Kasko eine fiktive Abrechnung nicht möglich ist.

Ist gängige Praxis bei der Rückgabe von Leasingfahrzeugen und Abrechnung der Schäden.

Wo steht das ?

u.a. § 13 AKB

Zitat:

Original geschrieben von dacordive

u.a. § 13 AKB

Die ewig Gestrigen...:D

§13 gibt es seit 2008 nicht mehr.

Ist jetzt A.2.

Zitat:

Original geschrieben von dacordive

u.a. § 13 AKB

unzureichende Antwort !

mit A1 oder A7 könnte ich etwas anfangen. Das sind Autobahnen !

Aber Deine Antwort scheint sowieso nicht zu stimmen !

Zitat:

Original geschrieben von Mindscape

Zitat:

Original geschrieben von dacordive

u.a. § 13 AKB

Die ewig Gestrigen...:D

§13 gibt es seit 2008 nicht mehr.

Ist jetzt A.2.

Wenn Du Fachmann bist, müssen das noch nicht alle anderen auch sein ;)

Also, was ist A.2.

Ein Gewürz ?:)

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