- Startseite
- Forum
- Wissen
- Versicherung
- Fiktive Abrechnung.. Was beachten!?
Fiktive Abrechnung.. Was beachten!?
Moin,
Ich hatte im Sommer einen Diebstahl am Auto.
Abgedeckt ist es durch die TK meine Versicherung (natürlich minus 150€ SB)
- KVA Lack bei VW 595€
- KVA Lack freie 505€
- KVA Material 85€ (kommen noch zum Lackierer dazu)
Jetzt möchte ich den Schaden Fiktiv abrechen (was es auch immer bedeutet)
Was soll ich beachten, bei dem Schreiben an die Versicherung.
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von Devil8x4
Fiktive Abrechnung bei TK??? - Wäre mir neu...
Welche Versicherung macht denn sowas? Soweit ich informiert bin gilt der Grundsatz:
Geld was die Versicherung für Kaskoschäden ausgibt, muss auch ins Fahrzeug fließen.
Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.
Dann laß Dich mal eines besseren belehren und beachte den Link von Pepperduster.
Ähnliche Themen
22 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Fischkoppstuttgart
Moin,
Ich hatte im Sommer einen Diebstahl am Auto.
Abgedeckt ist es durch die TK meine Versicherung (natürlich minus 150€ SB)
- KVA Lack bei VW 595€
- KVA Lack freie 505€
- KVA Material 85€ (kommen noch zum Lackierer dazu)
Jetzt möchte ich den Schaden Fiktiv abrechen (was es auch immer bedeutet)
Was soll ich beachten, bei dem Schreiben an die Versicherung.
Hier mal ein wissenswerter Link,
http://...autounfall-rechtsanwalt.de/.../fiktive-abrechnung.html
Fiktive Abrechnung bei TK??? - Wäre mir neu...
Welche Versicherung macht denn sowas? Soweit ich informiert bin gilt der Grundsatz:
Geld was die Versicherung für Kaskoschäden ausgibt, muss auch ins Fahrzeug fließen.
Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.
Zitat:
Original geschrieben von Devil8x4
Fiktive Abrechnung bei TK??? - Wäre mir neu...
Welche Versicherung macht denn sowas? Soweit ich informiert bin gilt der Grundsatz:
Geld was die Versicherung für Kaskoschäden ausgibt, muss auch ins Fahrzeug fließen.
Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.
Dann laß Dich mal eines besseren belehren und beachte den Link von Pepperduster.
Fiktive Abrechnung ist selbstverständlich auch bei Kaskoschäden möglich.
Naturalersatz ist nirgendwo zwingend vorgeschrieben.
Doch, bei Glasbruchschäden in der Glasversicherung von Fenster im/am Haus, aber nicht bei KFZ Vers.
Zitat:
Original geschrieben von Devil8x4
Fiktive Abrechnung bei TK??? - Wäre mir neu...
Welche Versicherung macht denn sowas? Soweit ich informiert bin gilt der Grundsatz:
Geld was die Versicherung für Kaskoschäden ausgibt, muss auch ins Fahrzeug fließen.
Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.
Joo Die Differenz wird dann getankt, somit fließt das auch ins Fahrzeug *scherz*
Zitat:
Original geschrieben von Pepperduster
Hier mal ein wissenswerter Link,
http://...autounfall-rechtsanwalt.de/.../fiktive-abrechnung.html
Thema verfehlt - der Link bezieht sich auf fiktive Abrechnung von Haftpflichtschäden - vorliegend geht es aber um einen Kaskoschaden.
Grundsätzlich ist fiktive Abrechnung auch im Kaskoschadenfall möglich, das wurde schon korrekt gepostet.
Allerdings..........jetzt kommen die Vertragsbedingungen ins Spiel.
@TE: Lies deine Vertragsbedingungen zur Kaskoversicherung durch.
Massgeblich ist, was dort zur fiktiven Abrechnung geschrieben ist.
Bei manchen Tarifen wird z.B. ein Abschlag von bis zu 20% auf den Nettobetrag vorgenommen bei fiktiver Abrechnung.
Werkstattbindung vorhanden usw.?
Folglich sind im Kaskoschaden immer zunächst die eigenen Vertragsbedingungen massgebend.
Fiktiv abrechnen ?
Ich kenne nur die Möglichkeit, Abrechnung nach Kostenvoranschlag ! Immer den höheren Kostenvoranschlag nehmen !
Fiktiv bedeutet ein Vergleich zum Real = Vergleichberechnung
als "fiktive Abrechnung" wird im Volksmund die Abrechnung nach Gutachten oder Kostenvoranschlag genannt. Also falsch.
Genauso falsch, das bei einem Glasbruch in der Kasko eine fiktive Abrechnung nicht möglich ist.
Ist gängige Praxis bei der Rückgabe von Leasingfahrzeugen und Abrechnung der Schäden.
Zitat:
Original geschrieben von dacordive
als "fiktive Abrechnung" wird im Volksmund die Abrechnung nach Gutachten oder Kostenvoranschlag genannt. Also falsch.
Genauso falsch, das bei einem Glasbruch in der Kasko eine fiktive Abrechnung nicht möglich ist.
Ist gängige Praxis bei der Rückgabe von Leasingfahrzeugen und Abrechnung der Schäden.
Wo steht das ?
u.a. § 13 AKB
Zitat:
Original geschrieben von dacordive
u.a. § 13 AKB
Die ewig Gestrigen...
§13 gibt es seit 2008 nicht mehr.
Ist jetzt A.2.
Zitat:
Original geschrieben von dacordive
u.a. § 13 AKB
unzureichende Antwort !
mit A1 oder A7 könnte ich etwas anfangen. Das sind Autobahnen !
Aber Deine Antwort scheint sowieso nicht zu stimmen !
Zitat:
Original geschrieben von Mindscape
Zitat:
Original geschrieben von dacordive
u.a. § 13 AKB
Die ewig Gestrigen...
§13 gibt es seit 2008 nicht mehr.
Ist jetzt A.2.
Wenn Du Fachmann bist, müssen das noch nicht alle anderen auch sein
Also, was ist A.2.
Ein Gewürz ?