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Fiktive Abrechnung, wie Reparatur "beweisen"?
Hallo,
Mal eine vielleicht blöde Frage:
Ich habe nach einem Hagelschaden an meinem PKW die Möglichkeit diesen Kostengünstig durch einen Freund reparieren zu lassen. Wenn man den Schaden nun fiktiv mit der TK-Versicherung abrechnen würde und den Schaden "auf eigene Faust" beheben lässt, wie kann man der Versicherung dann eine erfolgte Reparatur nachweisen?
Mir geht es darum, dass die Versicherung nicht bei einem eventuellen späteren Ereignis behauptet, der erste Schaden wäre nicht behoben worden. Benötigt man dazu ein Gutachten?
Wenn ja, in welchem Preisrahmen sollte sich ein solches Gutachten bewegen? Kompaktklasse-PKW, Ca. 15 Dellen, dunkle Farbe, keine Lackschäden.
Wäre ein solches Vorgehen grundsätzlich "in Ordnung", oder erweckt das einen zwielichtigen Beigeschmack? Wenn dem so wäre, würde ich einfach in die Werkstatt fahren, was aber die Versicherung natürlich auch mehr kosten würde (19% durch die MWSt, die ja bei fiktiver Abrechnung wegfällt)
Gruß u. Danke!
Beste Antwort im Thema
Ein bisschen doof ist ja ganz nett. Aber so? Christian, Christian ...
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33 Antworten
Bei Haftpflichtschaden und fiktiver Abrechnung beehrt mich der Gutachter ein zweitesmal und macht Fotos des instandgesetzt en Schaden und schickt dies zur Vs!
Frag doch einfach bei deiner Versicherung nach, was sie als Nachweis haben möchten.
Selber einen Gutachter beauftragen würde ich auf keinen Fall machen, ohne dies vorher mit der Versicherung zu besprechen.
Wir sind hier ja im Kasko-Vertragsrecht.
Also ich meine nicht den ersten Gutachter. Den Stellt die Versicherung. Auf dieser Basis würde ich fiktiv abrechnen wollen. Mit dem Geld dann Reparatur bezahlen. Die Frage ist ob ich DANACH einen zweiten Gutachter benötige, der der Versicherung bescheinigt: "Jo, Wagen würde ordnungsgemäß repariert".
Oder habe ich dafür zB. wieder das Recht, dass der Versicherungsgutachter nach der Reparatur den Zustand feststellt?
Du hast das Recht bei der Verischerung anzurufen und mit denen zu klären, wie sie es haben möchten.
Wenn die sagen, es reichen uns Fotos, dann hast du kein Recht auf einen Gutachter.
Sinnvoll ist folgendes:
Um bei späteren Schadensfällen den Einwand des Vorschadens auszuschließen, beauftragst Du nach durchgeführter Reparatur selbst den ersten SV (der von der TK-Versicherung kam) mit einer Nachbesichtigung (Bestätigung der vollständig fachgerechten Repartur). Das kostet meist ca. 30,- € + Fahrtkosten. Du kannst auch zum Büro dieses SV hinfahren und den Wagen dann dort zur Nachschau vorstellen. Es gibt keinen Grund, weshalb die TK diese Kosten des eigenen SV dann nicht übernehmen sollte. Andererseits wäre das ja wohl auch betraglich überschaubar.
Zitat:
@bommel-73 schrieb am 8. August 2016 um 12:08:27 Uhr:
Bei Haftpflichtschaden und fiktiver Abrechnung beehrt mich der Gutachter ein zweitesmal und macht Fotos des instandgesetzt en Schaden und schickt dies zur Vs!
Hagelschaden als Haftplichtschaden? Petrus verklagen?
Es ist halt für mich eine Rechenfrage: wenn der zweite Gutachter mich mehrere hundert Euro kosten würde, würde ich sicherlich draufzahlen. Den selben Gutachter mal anzusprechen ist natürlich eine gute Idee.
Wird solch ein Gutachten/Vorgehen von der Versicherung akzeptiert, oder muss man sich da im Fall der Fälle auf einen "Rechtsstreit" einstellen?
^Mit der von Berlin Paul vorgeschlagenen Lösung stehste zumindest rechtlich auf festen Füssen.
aus meiner Ergahrung :Wir rechnnen grundsätzlich fiktiv ab.
Der Reparaturweg wird dokumentiert und Nach erfolgreichem Abschluss mit einer aktuellen Tageszeitung im Schadensbereich bildlich festgehalten.
Hat bei der Allianz Berlin prima geklappt.
Da die "Flotte nich bei der A Versichert ist muss es wohl ein Kraftfahrthaftpflichtschaden gewesen sein.
B 19
Was spricht gegen meinen Vorschlag, das ganze mit dem Versicherer abzusprechen?
Naja, die Frage ist garnicht so einfach zu beantworten!
Schließlich weiß man ja nicht, ob der nächste Schaden
- ein Haftpflichtschaden,
- ein Kaskoschaden bei einem anderen Verischerer oder
- ein Kaskoschaden beim gleichen Verischerer
wird.
Mag Deinem eigenen Kaskoversicherer bildet reichen, könnte ein anderer Haftpflicht oder KAskoversicherer sich damit nicht zu frieden geben. Die Bilder könnten ja von sonst wo sein oder gar retouchiert.
Kläre mit dem Versicherer ob der Gutachter zur Nachbesichtigung kommt und wenn nicht frage diesen, was er für eine Nachbesichtigung nimmt. Dann war der gleiche Gutachter vor Schaden und nach Schadenreparatur am Auto.
Ich gehe aber davon aus, dass spätestens wenn du die auf die Teile anfallende MwSt. geltend machst, dass der Kaskoversicherer den Gutachter schicken wird.
Hm, wie hoch ist den die Wahrscheinlichkeit, dass da nochmal am gleichen Teil des Autos was passiert? Zur Not hast Du ja einen Zeugen für die Reparatur. Dann noch ein Foto vom reparierten Auto (vielleicht mit Tageszeitung vom Tag drauf, damit hinterher keener sagt dass es ein altes Foto ist) und fertig
Zitat:
@Lattementa schrieb am 8. August 2016 um 19:24:51 Uhr:
Hm, wie hoch ist den die Wahrscheinlichkeit, dass da nochmal am gleichen Teil des Autos was passiert? Zur Not hast Du ja einen Zeugen für die Reparatur. Dann noch ein Foto vom reparierten Auto (vielleicht mit Tageszeitung vom Tag drauf, damit hinterher keener sagt dass es ein altes Foto ist) und fertig
Beim nächsten Hagelschaden relativ hoch!