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FIN umgeschlagen und eingetragen.

VW Golf 1 (17, 155)
Themenstarteram 1. Juni 2019 um 17:21

Moin ich hab da eine Frage zur FIN. Ich zabe einen Golf in Aussicht bei dem die Spritzwand weg ist, die Fin im Dom eingeschlagen ist jedoch nichts im Brief steht. Meine Frage hierzu:Kann mir jmd sagen bzw zeigen wie so eine Eintragungen aussieht. Zudem wenn es nicht eingetragen ist was für möglichkeiten habe ich da noch bzgl TÜV usw.

Danke für eure Antworten

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21 Antworten

Im Brief steht so etwas auch nicht, sondern im Schein. Wenn die im Schein nicht steht und du gar nichts zu dem umgeschlagenen hast, fahre mal zu einem Prüfer hin und frage ihn ob er es dir abnimmt die Umgeschlagene Nummer. Dazu muss aber die Spritzwand vom Auto vorhanden sein! Einfach ein Brief hinlegen und sagen, die ist es, wird nicht gehen.

An diesen Fahrzeugen wird an einer TP des Bundeslandes (nicht zu verwechseln mit Technischen Prüfstellen der Prüforganisationen!) eine sogenannten "Fahrzeugidentitätsprüfung" vollzogen.

Es wird anhand der ehemaligen FIN (und anderer Daten, die nur der Hersteller und die Versichrungen kennen!) ermittelt, ob das Fahrzeug schon einmal einen Totalschaden hatte und der Verwertung zugeführt wurde.

Auch Kfz-Brief-Aufbietungen der SVA, Polizei, Kripo sowie besonderen Ermittlungsgruppen der LKA (Landeskriminalämtern) und Versicherungen sowie spezielle Einzelermittler nehmen daran teil.

Vorallem Holländer und Polen kaufen solche Fahrzeuge auf und machen aus 2 Fahrzeugen eins.

Das Problem: Es können auch gestohlene Fahrzeuge sein. Dann hat man sogenannte "Hehlerware" gekauft, die bei der Anmeldung im SVA (Straßenverkehrsamt) entdeckt, kriminaltechnisch untersucht und kostenlos eingezogen werden. Diese Fahrzeuge stehen dann auf besonderen riesigen Abstellplätzen der Landeskriminalämtern und werden dann entsprechend den Ermittlungsergebnissen verwertet.

Diese Händler wollen vor allem eines: den Kfz-Brief (jetzt ZBII).

Über dubiose Vertriebskanäle werden diese Faqhrzeuge dann nach Deutschland reexportiert und dubiose und Schmiergeld behaftete Prüfingenieure als auch käufliche aaS (amtlich anerkannte Sachverständige) und wahrscheinlich auch demnächst einzelne TD (Technische Dienste) der Prüforganisationen, denen die Erfahrung fehlt, werden Abnahmen/Gutachten nach § 19/2 und § 21 STVZO geschrieben und dem zusammengeschusterten Fahrzeug die Grundlage für eine amtliche Wiederinbetriebnahme der Straßenverkehrsämter liefern.

Das neue einschlagen der FIN ist nur einzelnen aaS der TP der Bundesländer zur Zeit gestattet.

Dies geht einher mit einer (in der Regel) neuen ZBII und ZBI)...

Man sollte sich hüten, Fahrzeuge ohne oder mit falscher FIN oder derartiger Dkimente zu kaufen, da man meist sehr oft als Beschuldigter im Strafprozess endet....

Das umschlagen darf auch nur ein TÜV Prüfer machen, von daher müsste er ja davon eine Rechnung haben.

Zitat:

Meine Frage hierzu:Kann mir jmd sagen bzw zeigen wie so eine Eintragungen aussieht.

Da gibt's keine Eintragung, man fährt mit intakter spritzwand vor und der Prüfer schlägt die Vin dann in den Dom.

hallo

welches baujahr ist das auto ? bis 1980 war die FIN normal im rechten dom geschrieben und nicht in ser spritzwand

Mfg Kai

@winkell

Das stimmt nicht. Wenn noch eine alte Nummer vorhanden ist, kann man die mit xen überschreiben und die neue in unmittelbarer Nähe einschlagen. Der Prüfer trägt das dann in die Papiere ein: "alte Nummer xxx ungültig gemacht, durch Nummer xxx ersetzt."

Ich hatte es damals in der Lehre in den 80ern häufig, dass zB bei Opel die Nummer neben dem Beifahrersitz schlicht weggefault war. Neues Blech rein, Nummer sauber (!) eingeschlagen und gut war. Hat nie Probleme gegeben.

Themenstarteram 1. Juni 2019 um 23:03

Baujahr ist Januar 1980. Okaj also gibt es wenn überhaut ne Rechnung oder eine Bemerkung im Fahrzeugschein?

hallo

januar 80 , dann ist die FIN ab werk im domblech

der müsste ja auch noch kleine rücklichter haben

Mfg Kai

Themenstarteram 2. Juni 2019 um 5:51

Verbaut sind die großen . Hab mal ein Bild angehangen wie die Fin ausschaut

Screenshot-20190602-074939-ebay-kleinanzeigen

Autsch!

Das wird Probleme geben....

Hier sieht man eindeutig, dass die FIN ausgeschliffen und sehr schlecht auch noch falsch gestempelt wurde, denn vor und nach Ende der FIN kommt ein "*" (Sternchen).

Auch unterhalb der FIN sieht man noch die Spuren des Winkelschleifers....,

Themenstarteram 2. Juni 2019 um 7:52

Okaj also wird das wohl gefaked sein. Ab wann gab es denn die großen Rückleuchten?

Moin Moin !

Zitat:

Da gibt's keine Eintragung, man fährt mit intakter spritzwand vor und der Prüfer schlägt die Vin dann in den Dom.

Zitat:

Der Prüfer trägt das dann in die Papiere ein: "alte Nummer xxx ungültig gemacht, durch Nummer xxx ersetzt."

Zitat:

Das umschlagen darf auch nur ein TÜV Prüfer machen

Zitat:

An diesen Fahrzeugen wird an einer TP des Bundeslandes (nicht zu verwechseln mit Technischen Prüfstellen der Prüforganisationen!) eine sogenannten "Fahrzeugidentitätsprüfung" vollzogen.

Alle Antworten falsch !

man muss unterscheiden zwischen Neufzgen , die in Kleinserie oder als Einzelstück gebaut werden , und dem hier vorliegenden Fall.

Und da gibt es nur einen richtigen Weg:

1. Das Fzg hat ja ab Werk eine eingeschlagene FIN , die auch in den Papieren vermerkt ist.

Ist diese unleserlich (z.B. durch Rost) oder muss das Bauteil ersetzt werden (z.B. Unfall) , so ist zuerst eine Freigabe der Zulassungsstelle einzuholen. Nach erfolgter Reparatur schlägt die Werkstatt die Nummer neu ein , und die Zulassungsstelle bescheinigt in den Papieren , dass die Nr . neu eingeschlagen wurde , mit dem Zusatz "alte FIN lesbar durchkreuzt " oder "Altteil wurde vernichtet" .

Eine neu eingeschlagene FIN ohne diesen Eintrag in den Papieren ist immer extrem verdächtig!

MfG Volker

Zitat:

@Schwatzki schrieb am 2. Juni 2019 um 09:52:45 Uhr:

Okaj also wird das wohl gefaked sein. Ab wann gab es denn die großen Rückleuchten?

Ab September 1980

Ich machs mal ganz direkt - von der Kiste würde ich die Finger lassen. Die bringt dir nix als Ärger ein...

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