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Finanzamt-Steuer: Reparaturkosten trotz geringer Fahrleistung absetzbar?

Themenstarteram 1. August 2021 um 1:05

Hi,

ich habe mir letztes Jahr einen alten Gebrauchten gekauft für 1.200€. Mit dem bin ich im ganzen Jahr nur 250km gefahren, davon ca. 200km beruflich. Faktisch nutze ich den also über 50% beruflich und muss den als Firmenwagen, zum Betriebsvermögen gehörend, deklarieren. Bin Selbständig/Freiberufler.

Ich bin so wenig damit gefahren, weil ich den erst einmal komplett durchrestauriert habe. Kosten ca. 1.500€ + 1.000€ LPG Anlage.

Die Hauptfrage: wird das Finanzamt die Reparaturkosten anerkennen, trotz der geringen Fahrleistung? Hat da einer Erfahrung?

Die LPG Anlage ist keine Reparatur, das weiß ich. Die muss hinzuaddiert werden.

Teilfragen:

· Ich mache alles selber, also habe ich keine Werkstattrechnungen. Kann ich alle Ersatzteile absetzen?

· Wie sieht es mit dem notwendigen Spezialwerkzeug aus? Also nicht Hammer, sondern zB. Bremsfederzange...

· Darf ich die Farbe absetzen? Die ist bei einer Reparatur ja essentiell. (Im Heimwerkerbereich beim Renovieren darf ich die Farbe nicht absetzen.)

Vielen Dank für hilfreiche Hinweise!

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29 Antworten

Ersatzteile und Nachrüstung (LPG) sehe ich nicht als Problem an. Es sind ja betriebsbedingte Aufwendungen.

Ob sie überhaupt anerkannt werden, hängt sicherlich auch davon ab, welcher Umsatz mit deinem Unternehmen erwirtschaftet wurde und welcher Gewinn blieb. Falls (vielleicht sogar wegen der relativ hohen Kosten) kein Gewinn resultierte, könnte die Position als Liebhaberei aus der GuV-Rechnung herausgestrichen werden.

Spezialwerkzeug könnte schwierig werden, solange das Gewerbe nicht in Dienstleistungen rund ums Kfz besteht. Maßgeblich dürfte auch hier der Umfang der Kosten und ihr Verhältnis zum Umsatz/Gewinn sein.

Erfahrungen habe ich damit nicht, meine Überlegungen sind reine Trockenübung.

am 1. August 2021 um 6:31

Hallo!

Das ist wirklich eine Frage für Deinen Steuerberater. Ich vermute auch, dass Du Ersatzteile absetzen kannst, Werkzeuge eher nicht. Allerdings könnte die Fahrleistung wirklich ein Problem sein. Bei dem Preis und Alter wirst Du ja sicher Privatnutzung per Fahrtenbuch statt 1% vom LP abrechnen, das heißt, Du könntest in der Theorie 80% der Kosten als Betriebsausgaben absetzen. Allerdings ist die geringe Fahrleistung wirklich ein potenzielles Problem.

Wenn jeder Kilometer etliche Euro für das Jahr an Betriebskosten verursacht hat, könnte das FA hier vielleicht meckern.

Ob das FA z.B. das Lackieren des Autos oder vllt sogar den Gasumbau als notwendige Geschäftsausgabe ansieht, würde ich vorsichtig bezweifeln, aber wie gesagt: Steuerberater :).

Wenn Du argumentieren kannst, dass das FZ zu über 50% dienstlich genutzt wird und in den Folgejahren die Fahrleistung höher sein wird, sehe ich die wenigen km nicht als Problem, selbst wenn dann die Kosten pro km höher ausfallen.

Wie es Bordsteinkrazter schon ausführlich gepostet hat ist das eher eine Frage an den Steuerberater bzw. an das Finanzamt. Ob die Investitionen notwendig sind oder nicht spielt keine Rolle. Du investierst in Deine Firma und kannst dies auch steuerlich geltend machen. Werkzeug & Co gehören dann natürlich zum Betriebsvermögen und müssen entsprechend abgeschrieben werden.

Wenn Du Dein Arbeitszimmer renovierst ist logischerweise auch die Farbe absetzbar.

Wie schon geschrieben solltest Du zwingend ein Fahrtenbuch führen um nicht in die 1% Regelung zu kommen.

So wie es zeitlich klingt, dürftest Du die Belege für den Vorsteuerabzug (MwSt.) bereits berücksichtigt haben…

Was Du in Deiner unternehmerischen Entscheidung als Betriebsmittel in die Bücher nimmst, obliegt Deiner Einschätzung.

Wäre die Umrüstung und Reparatur durch einen Fachbetrieb eine Betriebsausgabe? Mit Sicherheit ja. Wären diese Betriebsausgaben höher gewesen? Mit Sicherheit ja.

Wie hoch wäre der finanzielle Schaden, wenn eine Betriebsprüfung zu einer abweichenden Meinung kommt? Nachversteuern + Zinsen für die Zeit zwischen JA und BP. Noch was? Mir fällt nichts ein.

Kauft man sich zum einzigen Kfz. einen Wagenheber, würde ich von einer Betriebsausgabe ausgehen. Kauft man sich eine Hebebühne, hielte ich es für Liebhaberei, wenn es keine sinnvolle Begründung gibt.

Nun weiß ich nicht, wie viele Ein- und Ausgabebelege Du jährlich sammelst, bei mir hielte ich die Wahrscheinlichkeit, dass ein Prüfer zu einem dreistelligen Beleg eine Frage stellt, für relativ gering. Sollte bei Deiner Selbstständigkeit die Gewinnerzielung(-sabsicht) unfraglich erkennbar sein, würde ich die Dinge an Deiner Stelle in die Bücher nehmen.

Die Fahrleistung für 2020 dürfte eigentlich auch nicht weiter von Bedeutung sein, weil sie insgesamt durch staatliche Eingriffe gesunken ist.

Meine private und unentgeltliche Meinung.

Bei 200 geschäftlich gefahrenen Kilometern könnte aber dennoch die Frage nach dem Sinn eines Geschäftswagens aufkommen. Dient er eventuell als Werbeträger?

Beachte dass Du auch den Wertzuwachs durch die Restaurierung als Ertrag versteuern musst, wenn Du das Auto irgendwann verkaufst.

Themenstarteram 1. August 2021 um 12:28

Vielen Dank für die zahlreiche Beteiligung an einem Sonntagvormittag :)

@bordsteinkratzer tja, das mit dem Steuerberater ist leider einfacher gesagt, als getan. Ich habe bisher zwei Anläufe genommen, einen zu finden. Ich bin aber steuerlich ein Sonderfall, wie es nicht SO viele in DE gibt. Daher kannte ich mich für meinen Fall immer besser aus, als die Berater. Ich mache meine Steuererklärung seit 20 Jahren selbst, denn die ist umfangreich. Früher habe ich dem FA immer 200-300 Blatt Belege geschickt - bevor es digital wurde.

Das Auto habe ich natürlich nicht (komplett) lackiert, aber eben notwendige(!) Ausbesserungen vorgenommen. Also im Sinne Reparatur, nicht Tuning.

@Kai R. Ja, so ist meine Hoffnung. Denn in diesem Jahr ist das restaurierte Auto mein hauptsächlich genutztes. Währst du bitte so freundlich und würdest mir das mit dem Wertzuwachs durch die Restaurierung erklären? Also, wie ich das angeben muss? Das mit den beruflich benutzten Autos mache ich dieses Jahr das erste Mal...

@Rasanty Ein Fahrtenbuch führe ich. Ich habe zZ. fünf Autos, zwei stehen nur auseinandergenommen in der Garage, die anderen drei verwende ich. Durch meinen Lebensentwurf sind fast alles berufliche Fahrten, weshalb ich all drei Fahrzeuge als Betriebsvermögen ansetzen muss. Ich habe letztes Jahr einen verkauft und mir dafür ein anderes Fahrzeug gekauft, das o.g. mit den 250 gefahrenen Kilometern. Das ist jetzt normal im Einsatz, kein Werbeträger o.ä..

@weltleser Ich bin nicht berechtigt für Vorsteuerabzug. Danke für deine ausführlichen Beispiele.

Zitat:

@lchgebgas schrieb am 1. August 2021 um 14:28:59 Uhr:

Währst du bitte so freundlich und würdest mir das mit dem Wertzuwachs durch die Restaurierung erklären? Also, wie ich das angeben muss?

Er schrieb:

Beachte dass Du auch den Wertzuwachs durch die Restaurierung als Ertrag versteuern musst, wenn Du das Auto irgendwann verkaufst.

 

Der Kauf des Fahrzeugs war absetzbare Betriebsausgabe, falls du das Auto irgendwann verkaufen solltest, mußt du den Erlös versteuern.

Aber ich denke, das hast du sowieso nicht vor.

 

Themenstarteram 1. August 2021 um 13:32

@nogel Ach so, das ist klar. Verkaufserlös muss man versteuern. Ich hatte das so verstanden, dass ich den Wertzuwachs irgendwie extra versteuern muss bei Verkauf.

Nein In absehbarer Zeit verkauf ich das frisch reparierte Auto nicht.

Ein Fahrzeug, dessen Kaufwert unter dem liegt, was nun an Aufwendungen in das Fahrzeug geflossen ist, könnte das FA tatsächlich als Liebhaberei betrachten.

Wenn weitere Fahrzeuge vorhanden sind, die im Betriebesvermögen laufen, und es nur ein "ein-Mann-Betrieb" ist, würde ich mich auch unangenehme Fragen durch das FA gefasst machen. Da müsste man schon trifftige Gründe anführen, wofür mehrere Fahrzeuge benötigt werden, wenn sie denn nicht privater Natur sind. Wenn das FA auf diese Idee kommt kann es unangenehm werden.

Zitat:

@WeissNicht schrieb am 1. August 2021 um 16:11:47 Uhr:

Ein Fahrzeug, dessen Kaufwert unter dem liegt, was nun an Aufwendungen in das Fahrzeug geflossen ist, könnte das FA tatsächlich als Liebhaberei betrachten.

Wenn weitere Fahrzeuge vorhanden sind, die im Betriebesvermögen laufen, und es nur ein "ein-Mann-Betrieb" ist, würde ich mich auch unangenehme Fragen durch das FA gefasst machen. Da müsste man schon trifftige Gründe anführen, wofür mehrere Fahrzeuge benötigt werden, wenn sie denn nicht privater Natur sind. Wenn das FA auf diese Idee kommt kann es unangenehm werden.

Naja, die Fzge. können ja unuteschiedlicher Art sein, z.B. ein PKW, ein Klein-LKW, ein Bagger, ein Kühlfahrzeug usw.

Aber insgesamt verstehe ich den Thread nicht ganz: der TE soll doch alles ansetzen, was er für rechtens hält, das FA wird schon kürzen/streichen, wenn es anderer Meinung ist

Zitat:

@nogel schrieb am 1. August 2021 um 16:39:50 Uhr:

Naja, die Fzge. können ja unuteschiedlicher Art sein, z.B. ein PKW, ein Klein-LKW, ein Bagger, ein Kühlfahrzeug usw.

In dem Fall würde es keine Probleme geben. Soweit ich den TE verstehe handelt es sich um 5 PKW, von denen 2 gerade zerlegt in der Garage stehen. Und das ist schon ein recht starkes Indiz für Liebhaberei. Keine Firma, die auf Fahrzeuge angewiesen ist stellt diese zerlegt in eine Halle (denn dann sind sie offensichtlich nicht für den Betrieb notwendig; damit entfällt die Grundlage zum Absetzen)... naja, ausser es handelt sich um eine Restaurationswerkstatt (oder Werkstatt allgemein); dann stellt sich die Frage nach dem Werkzeug jedoch auch nicht mehr.

Das Problem mit dem Rauskürzen ist eher, dass das FA bei größeren Fluktuationen genauer hinschaut... kommt es dann zu dem Schluss, dass es da die letzten Jahre nicht so ganz mit rechten Dingen zuging, können Nachforderungen fällig werden.

Ich kenne da einen Fall, wo längere Zeit ein Arbeitszimmer abgesetzt wurde. Aufgrund Renovierungen, die abgesetzt werden sollten, schaute das FA dann mal genauer... das wurd richtig teuer, da ein Arbeitszimmer in besagtem Fall nicht absetzbar war und der Steuerpflichtige dies hätte wissen müssen.

Der TE ist nach seinen Angaben Freiberufler, nicht umsatzsteuerpflichtig und "steuerlich ein Sonderfall, wie es nicht SO viele in DE gibt." Deshalb hat er, wie er schrieb, bis jetzt keinen Steuerberater gefunden, der fähig war, ihn zu beraten. Wer hier im Forum meint, das jetzt ohne jede konkrete Angabe zu steuerrechlich relevanten Gesichtspunkten zu können, hat meine Hochachtung! ;)

Grüße vom Ostelch

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