- Startseite
- Forum
- Auto
- Volkswagen
- Transporter
- T4, T5 & T6
- Finanzamt und doch nicht Wohnmobil
Finanzamt und doch nicht Wohnmobil
Hallo,
mein T 4 ist als Wohnmobil ü. 2.8t eingetragen und nun kam das Finanzamt 1200€ Nachzahlung, da sie meinen mein T 4 sei ein PKW. Mit dem Wortlaut: Der Bus wurde als PKW gebaut und bleibt ein PKW. Was der TÜV da einträgt interessiert uns nicht, für uns ist und bleibt das ein PKW.
Ich bin mit dem T 4 vorgefahren aber ansehen wollten sich die Damen und Herren den Wagen nicht.
Habt ihr dieselben oder ähnliche Erfahrungen mit dem Finanzamt gemacht???
Oder ist das nur in Göttingen so?
Ich bekam nur zu hören das Göttingen alleine mehr als 3000 Fahrzeughalter angeschrieben hat mit zum teil haurenden Nachforderungen!
was soll ich noch sagen der Bus läuft bei mir als zweitwagen und ist so für mich nicht Finanzierbar.
Patsche
Ähnliche Themen
27 Antworten
das ist ermessenssache des FA..... du hast die ars..karte.....entweder kat nachrüsten, als lkw anmelden oder verkaufen
STEUERFRAGE
@ vectra36x:
bullshit! Das hat hier nicht mit irgendwelchen Ermessensfragen zu tun, sondern mit der Neuregelung der Wohnmobilbesteuerung aufgrund der Änderung der StVZO (Wegfall der Kategorie "sonstige Fahrzeuge") in 2005!
Anmelden als LKW ist auch nicht die Generallösung!
Erstens muss dann eine reine Ladefläche vorhanden sein und zweitens sind die Zulassung und die Besteuerung immer noch zwei Paar Schuhe. Das Finanzamt ist da nicht gebunden, sondern trifft seine Entscheidung nach dem "äußeren Gesamteindruck" und wenn das Teil mehr Sitzraum als Ladefläche hat oder eben eine WoMo-Einrichtung, hat er verloren, denn das Fahrzeug ist von der Zweckbestimmung zum Personentransport ausgelegt!
@ Patsche:
Wo lebst Du eigentlich? Ist die gesamte Steuerdiskussion der Wohnmobilisten an Dir vorübergegangen?
Empfehle als Lektüre dringend z.B. > camperline.de < oder eine Suche nach "Steuern \ Wohnmobile" hier im MT-Forum (z.B. im Unterforum Wohnmobile), dann musst Du Deinen geliebten Zweitwagen wohl oder übel gegen etwas Günstigeres tauschen!
Habe meinen Multivan nach Auflastung (stärkere Federn) und Womo-Umbau (Gaskocher im Schränkchen) neu zugelassen. Die Steuer zahlte ich sofort - 173,-€ - und der Steuerbescheid ist nicht vorläufig. Heißt: Änderung nicht zulässig. Die Zulassungsbehörde Berlin erklärte mir, daß die Womo-regelung bleibt wie sie ist, zumindest für dieses Jahr. Beten wir weiter.
mfg Robert
Das deutsche Finanzamt ist die modernste Form der Christenverfolgung!
Womo-Zulassung
Wäre interessant zu wissen, ob die Länder die Zulassungsverordnungen entscheiden. Aber ich glaube, daß fällt unter die Stvzo und die ist Bundesgesetz. Eine grundlegende Gesetzesänderung kann es dahingehend nicht gegeben haben, sonst wäre mein Eintrag in den neuen EU-Brief unter Bezeichnung der Fz.-klasse und des Aufbaus: SO.KFZ WOHNM.UEB.2.8 T wohl gesetzeswidrig. Und das wird sich auch eine Berliner Behörde nicht antun.
Bleibt "Patsche" nur der Weg des Widerspruchs und einer evtl. Klage gegen den Bescheid, zumal der Gleichbehandlungsgrundsatz aller Womo-Halter damit verletzt wird.
Beteiligt Euch mit am Protest (Petition) gegen die Änderung an der WOMO-Besteuerung unter www.camperline.de.
Vielleicht wachen die Finanzminister auf und erkennen ihre Wahl-Gemeinde.
STOP!
Bitte nicht immer zwei Dinge durcheinanderbringen!
Die Kategorisierung der Fahrzeuge basiert auf EU-Recht vgl.: http://www.kba.de/.../...tisierung_Kraftfahrzeuge_Anhaenger_2005_.pdf.
Niemand wird euch derzeit eine Zulassung als "Sonstiges Kfz - Wohnmobil" streitig machen.
Davon ist aber die Erhebung der Kfz-Steuer völlig unabhängig, die basiert nämlich auf dem nationalen Steuerrecht.
Dort war § 23 Abs.6a StVZO (Kombinationskraftfahrzeuge und analog dazu alles, was nicht zweifelsfrei PKW bzw. LKW ist, wie z.B.Wohnmobile und Konferenzfahrzeuge) Bezug genommen worden.
Mit der Änderung (mit Wirkung 01.05.2005), namentlich dem Wegfall der Begriffsbestimmung "Kombinationskraftfahrzeug", gibt es dafür keine Grundlage mehr.
Dies war beabsichtigt, um die "Steuerflucht" der Besitzer großer Geländewagen zu beenden, das es auch die WoMos trifft, hatte offenbar niemand genau bedacht, daher die jetzt aufgetretenen dilletantisch anmutenden Korrekturversuche..
also mich habe meinen Multivan im September gebraucht gekauft, als Womo übernommen und auch so wieder angemeldet. Zahle seit dem 172€ Steuern undbisher wollte hier in NRW keiner mehr, obwohl ich auch noch eine Zusatzsitzbank für Person 5+6 habe, die ich aber im Sommer eh raus nehme
Zitat:
Original geschrieben von nemomomo
also mich habe meinen Multivan im September gebraucht gekauft, als Womo übernommen und auch so wieder angemeldet. Zahle seit dem 172€ Steuern undbisher wollte hier in NRW keiner mehr, obwohl ich auch noch eine Zusatzsitzbank für Person 5+6 habe, die ich aber im Sommer eh raus nehme
dann leg das "gesparte" Geld gegenüber einer Pkw Besteuerung lieber auf die Seite, denn das FA wird sich bald melden.
Im übrigen können die bis 5 jahre zurück Steuern nachfordern, ist bei uns einigen DoKa Fahrern so gegangen
Gruss Mickie
hmm, wäre aber in sofern dumm, da ja die Versicherung als Womo teurer ist als ein PKW weil diese ja nur bis 50 % statt bis auf 35 % runter geht
Re: STEUERFRAGE
Zitat:
Original geschrieben von nordlicht
@ vectra36x:
bullshit! Das hat hier nicht mit irgendwelchen Ermessensfragen zu tun, sondern mit der Neuregelung der Wohnmobilbesteuerung aufgrund der Änderung der StVZO (Wegfall der Kategorie "sonstige Fahrzeuge") in 2005!
Bullshit retour.
Es IST eine Ermessensfrage des jeweiligen FAs ob das Fahrzeug ein WoMo ist oder nicht. Siehe erstes Posting.
Der korrekte Weg:
* Widerspruch gegen den Bescheid einlegen.
* FA kann nun eine Vorführung des Fahrzeugs verlangen.
* FA kann nun feststellen »für uns ist das kein WoMo«.
* Resultat: Besteuerung als PKW.
CU Martin
die versicherrung für womos muß nicht teurer sein.mein t4 als pkw mit 35% 260 euro haftpflicht im jahr bei r+v.jetzt als womo bei r+v 180 euro bei 65 % also günstiger als zuvor und auch nur 173 eus steuer.
Zur Versicherung: Bei mir ist WoMo deutlich (!) günstiger als die Versicherung als PKW. Die entsprechenden Angaben habe ich schon öfters hier im Board gepostet gehabt.
CU Martin
Hallo,
leider macht sich das Göttinger Finanzamt sehr einfach,
der wagen ist nur zum Personentransport gebaut worden und für nichts anderes und ansehen wollten sie den Wagen auch nicht. Mit dem Wiederspruch zum Steuerbescheit hab ich Fotos mit geschickt und als ich dort angerufen hatte meinte der Herr in einem etwas sehr lauten Tohn : Sie haben auch Sitze Eingebaut das Geht schon garnicht, Sie bekommen von uns erst einen anderen Steuerbescheit wenn sie einen Kat nachgerüstet haben.
Naja im moment hoffe ich das der ADAC mir helfen kann!
Jetzt sagte mir ein Bekannter das aus seinem Freundeskreis einer in GÖ einen T4 als Wohnmobil zugelassen hat und nicht die PKW Steuer bezahlen muß.
Naja alles etwas Schleierhaft für mich.
Patsche
Zitat:
Sie haben auch Sitze Eingebaut das Geht schon garnicht,
Dann frag doch mal nach was sie bei einem California Exclusive machen - oder bei einem Wohnmobil der bekannten Ausstatter. Grund: Dort sind hinten IMMER vollwertige Sitzbänke mit drin.
Oder aber: Denk dir einfach »LMAA« und wechsle die Versicherung und spare damit Geld.
CU Martin
Zitat:
Original geschrieben von X_FISH
Oder aber: Denk dir einfach »LMAA« und wechsle die Versicherung und spare damit Geld.
CU Martin
Ob dass dann das Finanzamt interessiert, wage ich mal zu bezweifeln
Mal was anderes - was ist das für ein T4? T4 ist ja nun nicht gleich T4 - ein Multivan mit Spirituskocher, der auf dem Multivantisch festgeschnallt ist und dazu nen Schuhschrank von IKEA hinter den Fahrersitz gestellt ist in meinen Augen auch kein Wohnmobil. Ein California natürlich schon.
Will ich den steuerlichen "Vorteil" der Zulassung eines Wohnmobil nutzen, so muss ich mir halt eins anschaffen. Den T4 gibt es in verschiedensten Varianten auch als Wohnmobil - da wären für mich so Dinge relevant wie Bett, Tisch, Sitzgelegenheit, Spüle, feste Kochgelegenheit, Staufächer, Frisch- und Abwassertank und das alles in einem Maß, wie es ein Multivan nicht erfüllen kann - der Multivan ist kein Wohnmobil und wird auch nie eins sein - er wird allerhöchstens ein Freizeitmobil sein können, mit der Möglichkeit mal nen Wochenende drin zu pennen - zwei Wochen Spanien mit Frau und Kind würd ich mir schon stark überlegen.
Auch wenn das Finanzamt in Deinem fall sicher etwas merkwürdig agiert - letztendlich bestimmen Sie, was Womo ist und was nicht - da beisst die Maus kein Faden ab.
Irgendwie verschiebt sich diese ganze Steuerschlupflochdebatte jetzt um ein Thema vorwärts - bis vor ein paar Monaten gab es das grosse Gerangel um die Auflastung, bis am Ende bei vielen mit falschen Gutachten und diversem anderen haarsträubenden Stories die Bombe geplatzt ist. Jetzt versucht jeder aus seinem Alltagsauto durch die sinnlosesten Ein- und Umbauten ein Wohnmobil zu machen. Am Ende wirds wieder knallen, denn Richtlinien zur Fahrzeugbestimmung ob Wohnmobil oder nicht liegen schon vor - ist nur eine Frage der Zeit, wann diese flächendeckend Anwendung finden. Im Prinzip gibt es diese Vorgaben ja heute schon. Nur kennt die kaum ein TÜV-Prüfer und wendet sie dementsprechend auch nicht an. Am Ende steht dann das böse böse Finanzamt und widerspricht einem technischen Sachvertändigen der Schwachsinn wie IKEA-Schränke als Wohnmobileinrichtung eingetragen hat
Also was tun? Richtig - Ein Wohnmobil aus dem T4 machen.....
Gruss