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Finanzierung?? (firmenwagen)

Themenstarteram 19. Februar 2005 um 11:59

Hallo, ich bin selbstständig und habe mir überlegt in naher zukunft ein gebrauchtwagen zu kaufen,

jetzt zur meinen fragen- zb. ein gebrauchtfahrzeug

kostet 25000e ich zahle 5000 euro an und denn

rest zahle ich monatlich mit ca.300e ab, wie werden

die zinsen berechnet und was kostet mich das auto

am ende real.

lohnt es sich eher höhere raten zu machen oder eher niedrige aber langfristig.

welche vorteile habe ich da ich selbständig bin in bezug auf die finanzierung und hat jehmand erfahrung dammit.

Ist es wirglich so einfach das fahrzeug als firmenwagen anzumelden und was muss ich dabei beachten.

ich brauche tipps, nicht das ich was falsch mache.

bin erst seid kurzem selbstständig und mein steuerberater hat echt keine ahnung:-)

Danke für die zahlreiche und ernsthafte antworten.

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21 Antworten

hi , zuerst suchst dir mal einen anderen Steuerberater .

Die anzahlung wird nach der afa abgeschrieben , ob lienear oder degressiv das kann dir dein Steuerberater vielleicht sagen .

der rest wird als monatliche rate abbezahlt dies bedeutet für dich betriebsausgaben was am jahresende deinen gewinn schmälert , aber nur wenn das fahrzeug geleast wird und nicht über eine bank finanziert wurde . das nächste ist ein fahrtenbuch zuführen um nicht in die 1% reglung reinzufallen . das heisst alle fahrten aufschreiben und so wenig wie möglich privat fahrten auflisten sonst wird das fahrzeug mit einem % vom neupreis als privatentnahme versteuert .

Achso leasing heisst mieten die mietkosten sind sofort als betriebsausgaben zuverbuchen .

und wenn schon ein gebrauchtwagen dann wo die 16%MwSt voll ausweisbar sind , denn dies ist für dich vorsteuer .

mfg rainer

Zitat:

Original geschrieben von harley_rasa

das heisst alle fahrten aufschreiben und so wenig wie möglich privat fahrten auflisten sonst wird das fahrzeug mit einem % vom neupreis als privatentnahme versteuert .

Wie soll man denn das verstehen ???

Wenn er privat fährt ist es privat und muss auch so aufgelistetwerden, alles andere ist Betrug und kann mit bis zu 5 Jahren Kittchen geahndet werden.

Im übrigen gibt es entweder Fahrtenbuch oder 1% Regelung. Die privaten und betrieblichen Fahrten werden ins Verhältnis gesetzt und die tatsächlichen Kosten werden dann dementsprechend aufgeteilt.

Meist ist die 1%-Regelung einfacher, weil das Fahrtenbuch nachgeprüft wird und ich erst 2x erlebt habe, dass es vom Finanzamt anerkannt wurde. Die anderen 50 wurden während der Fahrt aus dem Fenster geschmissen.

Gott78

Re: Finanzierung?? (firmenwagen)

 

Wechsle den Steuerberater.

Was das Auto dich ingesamt kostet kann dir der Verkäufer sagen, hängt ja davon ab wieviel du finanzierst und welchen Zinssatz du bekommst. Was kannst du dir leisaten ? Übernimm dich nicht mit den Raten, lieber etwas länger finanzieren.

Vorteile bei einer Finanzierung als Selbständiger, sind mir keine bekannt. Aber Nachteile. Vllt. kriegst du ja gar keine Finanzierung.

Als was bist du denn selbständig ?

Bist du ein Einzelunternehmer musst du den Wagen eh auf dich anmelden, bist du eine GmbH eben auf die. Gibt da keine Probleme.

Als erstes solltest du dich fragen ob du leasen oder finanzieren willst.

Bei der Finanzierung kannst du dir die Ust. sofort holen und das Fahrzeug dann über 5 Jahre, oder bei gebrauchten weniger, abschreiben. Hier sind aber weder die Anzahlung noch die laufenden Raten Betriebsausgaben.

Beim Leasing gibt es keine Abschreibung, hier sind die Sonderzahlung und die gezahlten Raten als Kosten zu buchen. Auch erst dann kann die Ust gezogen werden.

 

Gott78

Wenn Du als Kaufmann durch das Leben gehen willst, so solltest Du alle zentralen Dinge selbst rechnen können.

Kannst Du die nicht rechnen, solltest Du weiterhin unselbstständig bleiben und von dem Leben was am Monatsende auf dem Konto ist.

Mit einem 25.000 EUR Gebrauchtwagen auf Pump fängt die Selbstständigkeit jedenfalls nicht an.

Sondern mit den erforderlichen Betriebsmitteln, den laufenden Kosten und einem Überschuß von dem Du zumindest leben kannst.

Ohne Überschuß brauchst Du keinen Steuerberater, sondern einen Insolvenzverwalter.

Wenn Dir das zu hart klingen mag:

Besser eine harte Warnung,

als eine harte Bauchlandung.

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Wenn Dir das zu hart klingen mag:

Besser eine harte Warnung,

als eine harte Bauchlandung.

Könntest du mal aufhören hier jeden zu bevormunden ?

Mein Cousin hat es auch geschafft aus 100.000€ Anschubfinanzierung, welche durch viele und harte Arbeit in 3 Jahren abbezahlt war. Jetzt gibt es jedes Jahr nen neues Haus. Es sind jetzt 8. In 5 Jahren geht er nach 20 Jahren harter Arbeit in Rente, mit 42.

Ich habe etwas dagegen sich nur via Ich AG ohne Konzept selbständig zu machen, aber man muss halt manchmal auch erst investieren bevor man kassieren kann.

Gott78

Ich nehme an, dass Dein Cousin seine Überlegungen nicht mit einem Chefgebrauchtwagen von 25.000 EUR begonnen hat, sondern die 100.000 EUR anderweitig investiert hat.

Vielleicht liest Du meinen Text nochmals genau.

Meine Empfehlungen scheinen mir näher an der Sache zu sein, als der Tipp einen Steuerberater zu wechseln, dessen Leistung man nicht kennt und somit auch nicht beurteilen kann.

am 21. Februar 2005 um 7:02

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Ich nehme an, dass Dein Cousin seine Überlegungen nicht mit einem Chefgebrauchtwagen von 25.000 EUR begonnen hat, sondern die 100.000 EUR anderweitig investiert hat.

Vielleicht liest Du meinen Text nochmals genau.

Meine Empfehlungen scheinen mir näher an der Sache zu sein, als der Tipp einen Steuerberater zu wechseln, dessen Leistung man nicht kennt und somit auch nicht beurteilen kann.

Doch, der 5er war auch dabei. Ist auch völlig egal.

Ein Steuerberater übernimmt einen Teil seiner finanziellen Verantwortung. Man sollte als Mandant vertrauen zu seinem Berater haben, wenn er wie er schreibt das Gefühl hat schlecht beraten zu sein, sollte er diesen wechseln.

Gott78

Einen Firmenwagen finanziert man nicht, sondern man least diesen.

Die Anzahlung wird ganz normal über AfA abgeschrieben.

Mehr ist in Anbetracht der spärlichen Angaben nicht zu sagen.

Bei einem angenommenen Zinsssatz von 7,5 % würde der Kredit in 7 Jahren und 3 Monaten getilgt sein.

am 21. Februar 2005 um 9:07

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Einen Firmenwagen finanziert man nicht, sondern man least diesen.

Die Anzahlung wird ganz normal über AfA abgeschrieben.

Bist du dir da sicher ???

Ein geleaster Wagen wird nicht abgeschrieben, weil nur Eigentum abgeschrieben werden kann. Dies trifft auf finanzierte Fahrzeuge zu. Leasingsonderzahlungen sowie die Raten sind sofort Kosten.

Wieso weißt du eigentlich immer alles besser?

Gott78

Zitat:

Leasing-Sonderzahlung

Beim Vertragsabschluss kann eine zum Vertragsbeginn zu leistende Einmalzahlung vereinbart werden. Diese Leasing-Sonderzahlung ist eine Vorauszahlung mit entsprechender Verringerung der folgenden Leasing-Raten. Sonderzahlungen werden insbesondere dann vereinbart, wenn das Objekt einen unsicheren Wertverlauf erwarten lässt oder wenn andere Risiken „abgefedert“ werden sollen.

Leasing-Sonderzahlungen werden beim Leasing-Nehmer als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (Anzahlung) bilanziert. Die Auflösung erfolgt linear über die Laufzeit des Leasing-Vertrages. In der Bilanz des Leasing-Gebers erfolgt die Bilanzierung spiegelbildlich auf der Passivseite der Bilanz.

Deine Frage musst Du Dir schon selber beantworten. :D

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

... Leasing-Sonderzahlungen werden beim Leasing-Nehmer als aktiver Rechnungsabgrenzungsposten (Anzahlung) bilanziert. ...

Deine Frage musst Du Dir schon selber beantworten. :D

Danke, also ist es keine Abschreibung. Das wollte ich nur wissen. :D:D

Gott78

Zitat:

Original geschrieben von Gott78

Leasingsonderzahlungen ... sind sofort Kosten.

Zitat:

Original geschrieben von MADCRUISER

Die Auflösung (der Sonderzahlung) erfolgt linear über die Laufzeit des Leasing-Vertrages.

Es ist ein erheblicher Unterschied zwischen sofort steuerlich geltend zu machenden Kosten :o und einer tatsächlich nur linear möglichen Verteilung über die Laufzeit!

Wie wäre es mit einer Reduktion Deines plasphemischen Namens zumindest auf "Halbgott78" :D

Zitat:

Original geschrieben von madcruiser

Wie wäre es mit einer Reduktion Deines plasphemischen Namens zumindest auf "Halbgott78" :D

Wie wäre es mit Obergott78. :D

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Zitat:

Leasing-Sonderzahlung

Wird ein Firmenwagen geleast, muss zusätzlich zu den laufenden Leasingraten meist eine hohe Einmalzahlung (Sonderzahlung) erbracht werden. Diesen Betrag können Unternehmer und Freiberufler, die ihren Gewinn nach der Einnahmen-/ Überschussrechnung ermitteln, sofort als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen. Auch Arbeitnehmern, die ein beruflich genutztes Fahrzeug leasen, können die hohe Einmalzahlung als Werbungskosten geltend machen.

Jedoch ist zu beachten, dass der berufliche und der private Nutzungsanteil des Fahrzeuges zu ermitteln ist und nur der Betrag der Einmalzahlung, der auf den beruflichen Nutzungsanteil entfällt, als Betriebsausgabe bzw. Werbungskosten zum Ansatz kommen darf.

Zitatende

Quelle: www.steuerlexikon-online.de

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Du solltest nicht immer etwas suchen was zu deiner Meinung paßt, sondern alle Möglichkeiten.

Nebenbei, ich kann dir gerne meinen Abschluß, achwas, siehe Anhang.

Gott78

Nebenbei, ich kann dir gerne meinen Abschluß, achwas, siehe Anhang.

Gott78

mmh, weg war er, nochmal.

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