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Finanzierung Zusatzvereinbarung (Rückkauf) nicht unterschrieben
Hallo zusammen,
ich habe einen besonderen Fall. Vor ca. 1 Jahr habe ich einen Mercedes Gebrauchtwagen (Junge Sterne) in einer Mercedes Niederlassung gekauft, einen Teil angezahlt und den Großteil finanzieren lassen über die Mercedes Benz Bank. Beim Durchgucken meiner Unterlagen, jetzt ein Jahr später ist mir aufgefallen, dass ich zwar diese Zusatzvereinbarung schriftlich vorliegen habe, jedoch diese nicht vom Händler unterschrieben ist. Sprich das Feld ist frei wo die Unterschrift hinkommt. Offenbar wurde es vergessen. Eine weitere unterschrift die raufgedruckt ist und mit Ort Stuttgart angegeben, also wahrscheinlich von Daimler direkt, ist vorhanden.
Jetzt ist meine Frage wie ich verfahren sollte bzw. Wie meine rechtliche Position ist. Ja, es ist nicht gut, dass mir das nicht bei Vertragsabschluss aufgefallen ist. Aber was könnte ich jetzt machen? Habe ich überhaupt noch Anspruch auf die Rückkaufoption? Oder nur wenn der Händler nachträglich diese Vereinbarung unterschreibt? Stehen die Chancen realistisch, dass das Autohaus sich darauf einlassen wird.
Oder sollte ich versuchen das Fahrzeug woanders zu verkaufen bzw. In Zahlung zu geben? Vielen Dank für euren Rat.
Viele Grüße
Zombiefahrer
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11 Antworten
Vielleicht hast Du Glück und dem Verkäufer fällt das überhaupt nicht auf. Du bist da ja nur eine Nummer im System.
Zitat:
@Lattementa schrieb am 14. Februar 2021 um 14:31:15 Uhr:
Vielleicht hast Du Glück und dem Verkäufer fällt das überhaupt nicht auf. Du bist da ja nur eine Nummer im System.
Und was wenn es ihm auffällt? Ich will das Fahrzeug am Ende der Laufzeit eigentlich abgeben und vermeiden, dass ich dann plötzlich xie Schlussrate selbst bezahlen muss.
Dann frag ihn doch einfach ein paar Monate vor der Abgabe nach den genauen Modalitäten und schau was er antwortet..
Evtl. ist der Händler kein Händler sondern eine Daimler AG Niederlassung (häufig der Fall). Es gibt aber auch Vertragshändler die nicht eine Werksniederlassung sind. Es könnte sein, dass es das selbe Vertragsformular ist und je nach Verkaufskonstellation verschiedene Abschnitte des Vertragsformulars greifen. Also erstmal ganz genau nachlesen.
Zitat:
@Zombiefahrer schrieb am 14. Februar 2021 um 14:37:40 Uhr:
Zitat:
@Lattementa schrieb am 14. Februar 2021 um 14:31:15 Uhr:
Vielleicht hast Du Glück und dem Verkäufer fällt das überhaupt nicht auf. Du bist da ja nur eine Nummer im System.
Und was wenn es ihm auffällt? Ich will das Fahrzeug am Ende der Laufzeit eigentlich abgeben und vermeiden, dass ich dann plötzlich xie Schlussrate selbst bezahlen muss.
Willst du den einen neuen nehmen?
Wenn je wird’s kaum ein Problem geben auch wenn’s auffällt.
Zitat:
@Zombiefahrer schrieb am 14. Februar 2021 um 14:22:33 Uhr:
Eine weitere unterschrift die raufgedruckt ist und mit Ort Stuttgart angegeben, also wahrscheinlich von Daimler direkt, ist vorhanden.
Das wird es sein. Du schreibst Niederlassung. Eine Niederlassung ist Mercdes Direkt und kein Vertragshändler. Deshalb ist die Unterschrift auch gedruckt, weil der Verantwortliche ja nicht alle Verträge eigenständig unterschreiben kann. Lese den Vertrag noch mal genau.
Zitat:
@benprettig schrieb am 15. Februar 2021 um 08:28:39 Uhr:
Zitat:
@Zombiefahrer schrieb am 14. Februar 2021 um 14:22:33 Uhr:
Eine weitere unterschrift die raufgedruckt ist und mit Ort Stuttgart angegeben, also wahrscheinlich von Daimler direkt, ist vorhanden.
Das wird es sein. Du schreibst Niederlassung. Eine Niederlassung ist Mercdes Direkt und kein Vertragshändler. Deshalb ist die Unterschrift auch gedruckt, weil der Verantwortliche ja nicht alle Verträge eigenständig unterschreiben kann. Lese den Vertrag noch mal genau.
Die Niederlassung ist in der Regel ein eigenes Unternehmen und nicht direkt Daimler/Mercedes.
Dort steht die Vereinbarung wird geschlossen zwischen Daimler AG vertreten durch die Niederlassung und mit mir.
Unten sind Unterschriftenfelder für mich, für die Niederlassung und für Daimler direkt.
Für meine Begriffe ist eine Niederlassung das Werk.
War nur eine Idee von mir, dass es so sein könnte.
Dann frage den Verkäufer doch einfach. Wenn die es mit Vorsatz gemacht haben, ändert sich nichts, es steht Ärger an. Wenn vergessen, unterschreiben sie es oder vielleicht habe ich doch recht... Weil wenn es eine NL ist, wie ich den Begriff verstehe, dann werden die Unterschriften von den Verantwortlichen einfach nur gedruckt. Wo hingegen beim Vertragshänder, der Inhaber, Geschäftsführer, Prokurist, Verkaufsleiter oder so nur das Recht hat, dies wirksam zu unterschreiben.
Ich bin aus Essen und bin mir zu 99% sicher, das die BMW NL Essen Münchner Gerichtsstand oder Handelseintrag oder ähnliches hat. Ist zu lang her, das ich BMW neu kaufte. Aus dieser Kenntnis ziehe ich meine oben genannte These.
Zitat:
@benprettig schrieb am 15. Februar 2021 um 09:21:27 Uhr:
Für meine Begriffe ist eine Niederlassung das Werk.
War nur eine Idee von mir, dass es so sein könnte.
Die Idee ist richtig. Die Niederlassung ist einfach ein Betriebsteil der Daimler AG, es handelt sich dabei eben gerade NICHT um ein rechtlich eigenständiges Unternehmen, sondern nur um einen STandort der Daimler AG. Und wenn das Auto bei der Daimler AG in den Räumen ihrer Niederlassung gekauft wurde, gibt es eben keinen Händler (keine weitere rechtliche Person), der etwas unterschreiben müsste.
Zitat:
@SpyderRyder schrieb am 17. Februar 2021 um 13:13:08 Uhr:
Zitat:
@benprettig schrieb am 15. Februar 2021 um 09:21:27 Uhr:
Für meine Begriffe ist eine Niederlassung das Werk.
War nur eine Idee von mir, dass es so sein könnte.
Die Idee ist richtig. Die Niederlassung ist einfach ein Betriebsteil der Daimler AG, es handelt sich dabei eben gerade NICHT um ein rechtlich eigenständiges Unternehmen, sondern nur um einen STandort der Daimler AG. Und wenn das Auto bei der Daimler AG in den Räumen ihrer Niederlassung gekauft wurde, gibt es eben keinen Händler (keine weitere rechtliche Person), der etwas unterschreiben müsste.
Also mit Niederlassung meine ich den Vertragshändler. Also das Autohaus wo ich den Mercedes gekauft habe Bei der Zusatzvereinbarung steht wörtlich "Unterschrift Absatzmittler".
Der Absatzmittler ist für gewöhnlich der Niederlassungsmitarbeiter im Verkauf.