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Finger weg vom Autokauf beim Fähnchenhänder/Kiesplatzhändler

Themenstarteram 12. März 2012 um 8:49

Liebe Leute, um nicht genau so über den Tisch gezogen zu werden wie ich sollte sich hüten einen Gebrauchtwagen vom Fähnchenhänder/Kiesplatzhändler zu kaufen.

Es gab bei diesem Kauf so viel Probleme die jedem Deutschen Unternehmen gewaltige Unanehmlichkeiten Seitens der Behörde verursacht hätten. Der Wagen hat z.B. trotz Mängel die Hauptuntersuchung des GTÜ ohne MÄNGEL überstanden.

Teile wurden ohne Beleg in Rechnung gestellt die aber gar nicht ausgetauscht wurden. Grüne Feinstaubplakette wurde ohne erforderliche Umrüstung angeboten.

Warum können Fähnchenhänder/Kiesplatzhändler einen Gebrauchtwagen ohne Mobilitätsgarantie verkaufen und ein Deutsches Unternehmen nicht. etc.etc.

O.k. jeder wird sich sagen "wie kann man nur", aber als Laie vertraute ich auf die nette, freundliche Art des Verkäufers.

 

 

Beitrag und Überschrift angepasst, Gruß MartinSHL, MT-Moderation

Beste Antwort im Thema
am 12. März 2012 um 9:24

Wieso kaufst du dann wenn die Mängel eindeutig sind?

29 weitere Antworten
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29 Antworten
am 12. März 2012 um 8:59

Was war es denn für ein Auto und was genau gibt es für Mängel? Und was war es für ein Händler? Für deutsche Händler gelten ja wohl Gesetze und da ist es doch egal, ob der Händler ein Türke, Deutscher oder was auch immer ist. Oder hast ihn im Ausland, also der Türkei, gekauft?

Es ist vielleicht etwas gewagt, direkt alle Türken so anzuschwärzen. Sicher gibt es schwarze Schafe, aber.... ;)

mfG

Felix

Themenstarteram 12. März 2012 um 9:09

Es war ein VW den ich beim einem Türkischen Händler im Landkreis gekauft habe.

Die Mängel waren eindeutig, Wasser im Scheinwerfer, abgefahrene Reifen, defekte Felge, nicht fest montierter Scheinwerfer. Probleme hatte und hörte ich auch von anderen Türkischen Händlern die sich nicht an das Deutsche Gesetz halten bzw. die Behörden die Augen vor den Machenschaften schließen.

Zitat:

Original geschrieben von Felix525

Was war es denn für ein Auto und was genau gibt es für Mängel? Und was war es für ein Händler? Für deutsche Händler gelten ja wohl Gesetze und da ist es doch egal, ob der Händler ein Türke, Deutscher oder was auch immer ist. Oder hast ihn im Ausland, also der Türkei, gekauft?

Es ist vielleicht etwas gewagt, direkt alle Türken so anzuschwärzen. Sicher gibt es schwarze Schafe, aber.... ;)

mfG

Felix

am 12. März 2012 um 9:15

Da würd ich einfach mal versuchen etwas Druck zu machen. Zur Not Anwalt einschalten, der macht das schon. Die müssen sich schon nach deutschem recht verhalten.

Aber warum hast du das Auto eigentlich trotz der Mängel gekauft?

am 12. März 2012 um 9:22

Die Nationalität des Verkäufers hat wenig mit der Qualität des Gebrauchten zu tun.

Und gerade Türken...

Meinen bis jetzt in Jahren haltbarsten und in Kilometern zweithaltbarsten Gebrauchten habe ich bei einem türkischen Händler gekauft, damals knapp 12 Jahre und 126 tkm alt - und dieser Kleinwagen (Daihatsu Charade 1.3i mit 90 PS) ist im Alter von gut 17 Jahren und knapp 227 tkm an einem Unfall gestorben.

am 12. März 2012 um 9:24

Wieso kaufst du dann wenn die Mängel eindeutig sind?

am 12. März 2012 um 9:29

Zitat:

Original geschrieben von unser-ronny

 

Warum können Türken einen Gebrauchtwagen ohne Mobilitätsgarantie verkaufen und ein Deutsches Unternehmen nicht. etc.etc.

O.k. jeder wird sich sagen "wie kann man nur", aber als Laie vertraute ich auf die nette, freundliche Art des Verkäufers.

Sowas wird geduldet, damit man sich nicht als böser Nazi outet ;)

Hast dud en Wagen denn behalten oder dem Händler wieder auf dem Hof gestellt? Ich würde alles in Bewegung setzen, damit ich jeden Cent wiedersehe.

Zitat:

Original geschrieben von Felix525

...Es ist vielleicht etwas gewagt, direkt alle Türken so anzuschwärzen. Sicher gibt es schwarze Schafe, aber.... ;)

mfG

Felix

Ach, die paar weissen Schafe in einer Herde voller schwarzer Schafe, sind die Suche nicht wert! ;)

Ich würde aber nicht nur von türksichen Händlern sprechen, sondern generell von allen Kiesplatz-/Fähnchenhändlern, ob diese nun von Türken, Arabern, Russen, Ex-Jugos oder wem auch immer geführt werden - den Anteil an Deutschen unter diesen Händlern würde ich als marginal bezeichnen.

Bei meiner derzeitigen Suche nach einem neuen Pendler-/Winterauto filtere ich alle Händler mit Nicht-Deutschen Namen heraus, ganz gleich welches "Schnäpchen" ich dadurch auch verpassen mag.

am 12. März 2012 um 9:55

Naja das kann ja jeder halten, wie er will. Natürlich muss man Vorsicht walten lassen. Und wenn mir der Verkäufer nicht passen würde, dann würde ich da auch nichts kaufen. Aber das nur nach dem Namen auszusortieren, na ich weiß nicht.

Den Mustang haben wir damals bspw. in Mönchengladbach bei einem Russen "Vitaly" gekauft. Wirkte mir auch etwas komisch, ging aber alles glatt und er hat sich auch im Nachhinein kulant gezeigt. Und der hatte tonnenweise Mustangs und co. da rum stehen.

Meinen 3er habe ich Letzte Woche ja erst geholt, deswegen kann ich noch nicht allzu viel berichten. Aber der Geschäftsführer hieß auch Davidov und die Firma hat mich bisher trotzdem nicht beschissen, sondern hat sich sogar noch recht freigiebig gezeigt und mir einen Satz Winterräder und ne neue Dämmmatte "geschenkt" und meinen alten für einen guten Preis in Zahlung genommen. Der Verkäufer war Ur-Leipziger und mir deshalb schon sympathisch.

Aber gut, das waren auch beides keine "Kiesplatz-Alis", da würde ich auch kein Geld hin schleppen. ;)

Themenstarteram 12. März 2012 um 9:58

Weil die Mängel für mich als Laie nicht sofort sichbar waren, bzw. er mit viel Geschick mich an den Mängeln vorbeigemogelt hat.

Was nützt ein Anwalt wenn er alles ohne Beleg und am Telefon geregelt haben und ich ihn nach dem Kauf nicht mehr zu fassen bekomme.

Zitat:

Original geschrieben von Felix525

Da würd ich einfach mal versuchen etwas Druck zu machen. Zur Not Anwalt einschalten, der macht das schon. Die müssen sich schon nach deutschem recht verhalten.

Aber warum hast du das Auto eigentlich trotz der Mängel gekauft?

am 12. März 2012 um 10:01

Zitat:

Gebrauchtwagen ohne Mobilitätsgarantie

Du meinst die Gewährleistung bzw. Sachmängelhaftung, denn das darf man mit einer Gebrauchtwagen Garantie nicht verwechseln. Eine Gebrauchtwagen Garantie muss nicht gegeben werden und kann meistens auch nur gegen Aufpreis dazu gekauft werden, was dann auch eine Form einer Versicherung ist. Die Gewährleistung bzw. Sachmängelhaftung ist hier Gesetzlich vorgeschrieben, die Gebrauchtwagen Garantie hingegen nicht.

Man kann hier nicht ausschließlich sagen, dass Ausländer einen über den Tisch ziehen, es kommt halt darauf an was es für ein Händler ist und ob man hier sein Namen wahren muss. Ich war vor ein paar Wochen auch bei einem Händler in Frankfurt, der hier auch solch ein 0815 Vertrag verwies. Es war solch ein Straßenecken Händler aus dem Kosovo. Letztlich habe ich dann in meinem Ort bei einem VW-Vertragshändler gekauft, wo der Händler Grieche war und hier alles stimmte. Hier habe ich zwar etwas mehr für den Wagen bezahlt, aber der Wagen wurde im Top-Zustand überholt, mit neuen Bremsen und neuen Sommerreifen, neuem TÜV/ASU und alles zum selben Preis, was sie normal nicht machen mussten, da die Verschleißgrenze noch nicht erreicht war. Selbst eine Gebrauchtwagen Garantie habe ich zum selben Preis dazu bekommen. Aber als Autohaus eines VW-Vertragshändler hat man ein Ruf zu verlieren, so dass man hier was besseres bekommt. Hier wird man auch keine Schrottautos finden, da sie die Angelegenheit mit der Sachmängelhaftung ernst nehmen und hier natürlich auch was daran verdienen wollen und sich einfach alte Autos nicht mehr rechnen.

Gruß Gero

Zitat:

Original geschrieben von unser-ronny

Weil die Mängel für mich als Laie nicht sofort sichbar waren, bzw. er mit viel Geschick mich an den Mängeln vorbeigemogelt hat.

Was nützt ein Anwalt wenn er alles ohne Beleg und am Telefon geregelt haben und ich ihn nach dem Kauf nicht mehr zu fassen bekomme.

Ja aber du wirst doch wohl eine Rechnung für das Auto haben? Gewährleistung muss er dir als Händler doch geben, oder irre ich mich?

am 12. März 2012 um 10:11

Die Gewährleistung muss er ihm geben, da hilft auch ein Vertrag nicht, wo der Kunde schriftlich darauf verzichtet. Bei mir wollte der Händler aus Frankfurt auch mit solch einem Satz aus der Gewährleistung raus, allerdings wollte er auch dass ich bestätigte dass alles bei der Übergabe auf Funktion geprüft wurde und ich ihm bestätigte dass alles in Ordnung gewesen wäre, wo ich natürlich nicht darauf eingegangen bin und hierdurch der kauf nicht zustande kam.

Es muss aber ein Vertrag mit Namen und Anschrift des Händlers vorhanden sein, sonst hat man schlechte Karten.

Gruß Gero

Zitat:

Original geschrieben von Felix525

Naja das kann ja jeder halten, wie er will. Natürlich muss man Vorsicht walten lassen. Und wenn mir der Verkäufer nicht passen würde, dann würde ich da auch nichts kaufen. Aber das nur nach dem Namen auszusortieren, na ich weiß nicht.

Den Mustang haben wir damals bspw. in Mönchengladbach bei einem Russen "Vitaly" gekauft. Wirkte mir auch etwas komisch, ging aber alles glatt und er hat sich auch im Nachhinein kulant gezeigt. Und der hatte tonnenweise Mustangs und co. da rum stehen.

Meinen 3er habe ich Letzte Woche ja erst geholt, deswegen kann ich noch nicht allzu viel berichten. Aber der Geschäftsführer hieß auch Davidov und die Firma hat mich bisher trotzdem nicht beschissen, sondern hat sich sogar noch recht freigiebig gezeigt und mir einen Satz Winterräder und ne neue Dämmmatte "geschenkt" und meinen alten für einen guten Preis in Zahlung genommen. Der Verkäufer war Ur-Leipziger und mir deshalb schon sympathisch.

Aber gut, das waren auch beides keine "Kiesplatz-Alis", da würde ich auch kein Geld hin schleppen. ;)

Wohlgemerkt, ich beziehe mich nur auf Fähnchenhändler und in der Regel erkennt man dies auch auf den Bildern der Inserate.

Ich habe mich im letzten Satz meines Beitrags vermutlich missverständlich ausgedrückt! ;)

Hallo Zusammen,

ich habe mal die Überschrift und den Eingangsbeitrag leicht angepasst.

Ich denke, dass es sicherlich nicht der beste Weg ist, hier eine gesamte Bevölkerungsgruppe pauschal zu verurteilen.

Gruß martinSHL

MT-Moderation

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