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Firmenfahrzeug geklaut mit privater Brille drin wer kommt auf
Hallo,
Mir wurde am 17.12. Früh um 5 Uhr das firmenfahrzeug geklaut, meine Frage ist wer kommt jetzt für die privaten Sachen im Auto auf die mir gehören wie zum Beispiel meine Brille? Und ein Brief lag im Auto mit meiner privaten Adresse sollte ich jetzt lieber öfter die Adresse kontrollieren weil ich bin nicht am Wohnort. Das Auto hatte GPS und wurde zuletzt in chojna geortet.
Beste Antwort im Thema
Wenn's eine Arbeitsanweisung gab, die private Brille nachts im Fahrzeug liegen zu lassen könnte das noch etwas werden. Also, nein wohl eher nicht!
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38 Antworten
Wo stand das Auto beim Diebstahl?
Zitat:
@NDLimit schrieb am 18. Dezember 2019 um 21:28:33 Uhr:
Wo stand das Auto beim Diebstahl?
Wenn das Fahrzeug im Freien stand, ist die Brille nicht mitversichert.
also an der Straße und nicht in einer abgeschlossenen Garage. Somit wird die Hausratversicherung in der Regel raus sein.
Ich würde es bei meiner Hausratversicherung versuchen.
Mehr als ablehnen können die es nicht.
Muss der arbeitgeber die kosten nicht bezahlen da es ja sein Auto war ?
Das komt darauf an, welche Versicherungen Dein Arbeitgeber abgeschlossen hat. Aber viel Hoffnung würde ich mir nicht machen.
vielleicht ist der Arbeitgeber ja fair, ersetzt die Brille und setzt diese als Arbeitsmittel und somit Betriebsausgabe selber von der Steuer ab....
Zitat:
@TomF1912 schrieb am 18. Dezember 2019 um 22:01:55 Uhr:
Muss der arbeitgeber die kosten nicht bezahlen da es ja sein Auto war ?
Das würde ich, zumindest in der Probezeit, meinen Arbeitgeber nicht fragen.
Nein, muss er nicht bezahlen.
Wenn's eine Arbeitsanweisung gab, die private Brille nachts im Fahrzeug liegen zu lassen könnte das noch etwas werden. Also, nein wohl eher nicht!
Hallo,
bei Vorliegen einer erweiterten Hausratversicherung hast Du gemäß e AVHB , gute Chancen auf Ersatz.
Das sah das OLG Dresden (Urteil v. 30.10.2018, 4 U 777/1) genau so!
Gruss vom Asphalthoppler
Auszug aus den allg. Versicherungsbedingungen der Haftpflicht der HUK
Bei der Außenversicherung (siehe A 1.2.2) leisten wir auch Entschädigung für versicherte Sachen, die aus Kraftfahrzeugen gestohlen werden. Voraussetzung ist, dass das Kraftfahrzeug verschlossen war und
aufgebrochen wurde.
Die Baseler-Versicherung geht noch weiter...
"§7 Außenversicherung
1. Begriff und Geltungsdauer der Außenversicherung
Versicherte Sachen, die Eigentum des Versicherungsnehmers oder einer mit ihm in häuslicher Gemeinschaft lebenden Person sind oder die deren Gebrauch dienen, sind weltweit auch versichert, solange sie sich vorübergehend außerhalb
des Versicherungsortes befinden. Zeiträume von mehr als sechs Monaten gelten nicht als vorübergehend.
Zitat:
@asphalthoppler schrieb am 18. Dezember 2019 um 22:48:26 Uhr:
Hallo,
bei Vorliegen einer erweiterten Hausratversicherung hast Du gemäß §5 e AHBE gute Chancen auf Ersatz.
Das sah das OLG Dresden (Urteil v. 30.10.2018, 4 U 777/1) genau so!
Gruss vom Asphalthoppler
Ich habe es anders verstanden, im Eingangspost macht der TE sich darüber einen Kopf, dass der Dieb jetzt seine Privatadresse hat, daher gehe ich davon aus, dass das Firmenfahrzeug weder in seiner Garage noch in seiner unmittelbaren Nähe/Einfahrt seiner Wohnadresse geparkt wurde.
Ich füge die Eingangsfrage noch mal an.
Zitat:
@TomF1912 schrieb am 18. Dezember 2019 um 21:22:57 Uhr:
Hallo,
Mir wurde am 17.12. Früh um 5 Uhr das firmenfahrzeug geklaut, meine Frage ist wer kommt jetzt für die privaten Sachen im Auto auf die mir gehören wie zum Beispiel meine Brille? Und ein Brief lag im Auto mit meiner privaten Adresse sollte ich jetzt lieber öfter die Adresse kontrollieren weil ich bin nicht am Wohnort. Das Auto hatte GPS und wurde zuletzt in chojna geortet.
Ist vielleicht nicht vergleichbar, aber vor Jahrzehnten ist uns mal ein Granada auf der Autobahn abgebrannt.
Die Hausratversicherung hat den im Fahrzeug befindlichen Hausrat ersetzt.
Hallo,
ich denke, dass ich die Frage des TE in beiden Teilen verstanden habe.
Frage1= wer ersetzt private Gegenstände aus dem entwendeten Fahrzeug
Frage 2= besteht wegen der bekannt gewordenen Adresse ein erhöhtes Einbruchsrisiko
Frage 1 habe ich aus meiner Sicht benannt. Zusatz: Wenn ich in einem Hotel übernachte, bin ich logischerweise nicht daheim. Meist steht dann mein Fahrzeug in Hotelnähe. Hätte ich dann im Falle eines Farzeugauf-/Einbruches keinen Versicherungsschutz? Doch, denn der Standort des Fahrzeuges ( innerhalb bestimmter Grenzen) ist für die Regulierung unerheblich.
Frage2: wahrscheinlich nicht, weil:
-das Fahrzeug kein Luxusfahrzeug, bzw. gehobene Fahrzeugklasse darstellt. Wert: 8000 Euro
- in dem Fahrzeug sich lt. Deiner Aussage, keine Wertgegenstände besonderen Verkehrswertes befanden.
Wenn das Fahrzeug nichts Aufregendes ist, die Gegenstände darin nicht umwerfend sind, warum sollten sich in der Wohnung Reichtümer befinden?
War das Fahrzeug in der letzten Zeit im Ausland? Wer klaut einen 8000.- Euro teuren Wagen, ohne triftigen Grund? Oder war im Transporter wertvolle Ware irgendeiner Art?
Gruss vom Asphalthoppler